Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2024
Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigte sich nach den geplanten Einzeichnungen der Parkplätze im Igginger Weg und den Schlaglöchern im Igginger Weg.
Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Straßenmarkierungen im Igginger Weg und in der Gögginger Straße am 13.01.2025 angebracht werden.
In der Gögginger Straße müssen lediglich die Fußgänger und ein Strich in Verlängerung der Parkplätze ergänzt werden. Der Igginger Weg muss komplett markiert werden. Alle Anwohner des Igginger Weges werden jetzt per Flugblatt informiert, da beim letzten Mal massiv Probleme mit den parkenden Autos gab. Trotz Sperrschild und Information im Amtsblatt war alles voll geparkt. Am 13.01.2024 um Mehrkosten durch einen nochmaligen Einsatz zu vermeiden, wird die Gemeindeverwaltung ggf., wenn Autos parken, den Abschleppwagen einschalten und die Autos unter die Brücke umsetzten lassen gegen Kostenbescheid der Halter.
Die Schlaglöcher werden meistens unterm Jahr ausgebessert. Im Igginger Weg sollen laut Bürgermeister Schäffler noch zwei Schlaglöcher zeitnah geschlossen werden.
Anfragen des Gemeinderats
Gemeinderat Barth erkundigte sich nach dem Wappen im Kreisverkehr sowie die schräge Straßenlaterne. Bürgermeister Schäffler gab an, dass das Wappen mittlerweile angekommen sei und noch montiert werden muss. Die Montage sei allerdings aufwendiger und wird im Jahr 2025 erfolgen.
Zwecks der Straßenlaterne wurde bereits ein Angebot bei der EnBW eingeholt. Dieses beläuft sich auf ca. 6.000 €. Die Laterne wird regelmäßig von LKW´s sowie PKW´s angefahren. Leider ist nie ein Verursacher bekannt. Somit muss die Gemeinde alle Kosten übernehmen. Eine Auswechslung der Laterne ist vorerst nicht geplant, dass diese noch funktionstüchtig ist und eine neue Laterne nicht lange unbeschädigt bleibt.
Gemeinderätin Öz erkundigte sich nach dem Banner in der Ortsmitte. Sie regte an, dass dieses erneut aufgehängt werden soll.
Bürgermeister Schäffler möchte das Banner nicht mehr anbringen. Das Banner habe für große Diskussionen gesorgt. Da die Bundestagswahl 2025 stattfindet, wird dieses Thema zu politisch und wird deshalb nicht angebracht.
Gemeinderat Schaile bedankte sich bei Bürgermeister Schäffler und beim Bauhof. Es sei am Wochenende zu einem Rohrbruch in der Austraße gekommen. Der Rohrbruch wurde direkt vom Bauhof und einer Fachfirma am Wochenende aufwändig repariert.
Bekanntgaben des Vorsitzenden
Beschaffung der neuen Rutsche
Da die aktuelle Rutsche hinter dem Schwimmbad nicht mehr den Vorschriften entspricht, hat die Gemeindeverwaltung kurzfristig entschieden eine neue zu bestellen. Der Preis beläuft sich auf 2.300 € (brutto) bei der Firma Heinzmann. Die aktuelle Rutsche ist zu breit für eine Einzelrutsche und zu schmal für eine Doppelrutsche. Daher ist diese laut Norm nicht mehr zulässig.
Seilbahn hinter dem Schwimmbad
Die Seilbahn wurde bereits aufgebaut und es müssen lediglich noch die Anpassungen des Grundstückes vorgenommen werden. Die Seilbahn übertrifft vermutlich die Vorstellung, was eigentlich bestellt wurde. Ab sofort hat Leinzell für die kleinsten eine Sensation, die Seilbahn.
Altkleidercontainer DRK
Der DRK Kreisverband hat der Gemeindeverwaltung am 10.12.2024 mitgeteilt, dass diese alle Altkleidercontainer aus der Gemeinde bis zum 31.05.2025 eingezogen und die Kleidersammlung der Container eingestellt wird. Auch von den umliegenden Gemeinden wurde dies mitgeteilt.
Hangrutsch Schulzentrum
Die Gemeinde erstellte für die Beseitigung des Hangrutsches beine bedingte Ausschreibung. Derzeit gehen verschiedene Angebote bei der Gemeinde ein. Der Hangrutsch muss beseitigt bzw- stabilisiert werden. Die Kosten werden sich vermutlich auf rund 100.000-150.000 € belaufen.
Leerung Schächte GOA
Derzeit werden die Schächte und Sinkkästen von der GOA geleert. In diesem Zuge werden kaputte Sinkkästen direkt ausgetauscht und bei einer Senkung des Ablaufes angehoben.
Ehrung langjähriger Gemeinderäte
Für langjährige Zughörigkeit zum Gemeinderat wurden folgenden Gemeinderäte geehrt:
Für 10 Jahre: Gemeinderat Frank Baumann
Für 10 Jahre: Gemeinderat Ramazan Ezdi
Für 10 Jahre: Gemeinderat Siegfried Friedrich
Für 25 Jahre: Gemeinderat Johannes Binder
Für 30 Jahre: Gemeinderat Werner Möbius
Bürgermeister Schäffler bedankte sich bei allen geehrten Gemeinderäten für ihr Engagement innerhalb der Gemeinde. Er übergab den Geehrten die Ehrenstele des Gemeindetages für langjährige Zugehörigkeit zum Gemeinderat.
Ehrungen ehrenamtliche Tätigkeiten
Ehrung Seniorenarbeit
Bei dem Organisationsteam rund um den Treff ab 60 möchte sich die Gemeindeverwaltung bedanken. Bedanken dafür, dass dieses Jahr vier wunderschöne Tagesausflüge und mehrere Seniorennachmittage geplant und umgesetzt worden sind. Eine solche Aufgabe darf nicht als selbstverständlich angesehen werden, da die Frauen dies alles ehrenamtlich machen.
Bedanken möchten wir uns bei:
- Fr. Ilona Kröner
- Fr. Anne Steeg
- Fr. Margret Frank
- Fr. Christel Blanken
Alle Damen erhalten eine kleine Aufmerksamkeit von der Gemeindeverwaltung.
Ehrung Rose Haag
Rose Haag übernimmt seit Jahren die Zustellung der Amtspost in Leinzell. Diesen Job übt sie seit Jahren ehrenamtlich aus. Für dieses ehrenamtliche Engagement möchte sich die Gemeindeverwaltung bei ihr bedanken. Hierfür wird die eine kleine Aufmerksamkeit erhalten.
Haushaltsplan 2025
-1. Vorberatung
Der Entwurf des Haushaltsplans 2025 soll bis zum 28.01.2025 aufgestellt werden. Die Verabschiedung erfolgt dann in der Gemeinderatssitzung im Februar 2025.
Mittelanmeldungen bzw. Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats sollen am 28.01.2025 in der Gemeinderatssitzung besprochen und beschlossen werden. Für
2025 wird kein Ausgleichsstockantrag und auch kein ELR-Antrag gestellt.
Kämmerer Schürle stellte die wesentlichen Kennzahlen des Haushalts 2025 vor.
2024 kann der Ergebnishaushalt mit einer Null abgeschlossen werden. Es können alle Abschreibungen erwirtschaftet werden.
In den Jahren 2026 - 2028 wird jeweils ein Fehlbetrag in Höhe von rund 500.000 € erwartet. Bereits im Jahr 2025 wird der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden können. Es ist mit einem Minus in Höhe von ca. 450.000 € zu rechnen.
Im Investitionshaushalt stehen zahlreiche Pflichtaufgaben zur Erledigung an. Es muss eine Lösung für den Kindergarten gefunden werden, die Kläranlage in Horn muss generalsaniert werden, das Thema Breitband fällt an, die Austraße wird saniert und ein Feuerwehr- sowie auch ein Bauhoffahrzeug müssen beschafft werden. Im Schulzentrum wird eine Hangrutschsicherung gebaut. Des Weiteren muss der Radweg zu den Ölhäusern finanziert werden. Der Bedarf für diese Investitionen liegt bei rund 9 Mio. €. Hierfür werden Einnahmen in Höhe von ca. 5 Mio. € erwartet. Somit ergibt sich im Investitionshaushalt ein Fehlbetrag in Höhe von rund 4 Mio. €. Um diesen Fehlbetrag ausgleichen zu können, müssen in den kommenden Jahren Kredite aufgenommen werden.
Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt derzeit bei 1.286 €/Einwohner. Diese wird in den kommenden Jahren deutlich ansteigen werden.
Bürgermeister Schäffler verweist auf die sehr angespannte finanzielle Situation der Gemeinde Leinzell. Er bat deshalb den Gemeinderat die Mittelanmeldungen für 2025 gering zu halten.
Kalkulation Wasser- und Abwassergebühren
-Vorstellung und Beratung
Die Abwassergebühren wurden von Kämmerer Schürle neu kalkuliert, nachdem der Kalkulationszeitraum zum 31.12.2024 endet. Die Neukalkulation umfasst die Jahre 2025 bis 2028.
Abwasserkalkulation 2025 - 2028 und Gebührenanpassung
Mit dem Kanalsanierungsprogramm und der darauf aufbauenden Gebührenkalkulation verfolgt die Gemeinde Leinzell primär folgende Ziele:
- Abbau des Sanierungsstaus bei den Abwasserkanälen im Gemeindegebiet
- Umsetzung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) - Stufenplan
- Sicherstellung der Gegenfinanzierung über entsprechende Gebühren
- Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO)
- Schaffung von Verrechnungsmöglichkeiten für die Abwasserabgabe
- Schutz des Grundwassers - ökologischer Aspekt
- Abwasserbeseitigung als Pflichtaufgabe - Hohe Priorität!
Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2025 - 2028 berücksichtigt dabei schwerpunktmäßig folgende Kosten:
- Kanalsanierung Sanierungsabschnitt 5 - 2. TA im Bereich „Au“
- Kanalsanierung Austraße + By-Pass-Gögginger Straße (Anteil Gemeinde Leinzell)
- Sanierung Verbandskanal Ölhäuser (Anteil Gemeinde Leinzell)
Die Kanalsanierungen werden soweit möglich mit Hilfe des sog. Inlinerverfahrens durchgeführt. Dabei handelt es sich um Unterhaltungsaufwendungen, welche im Ergebnishaushalt als Sofortaufwand verbucht werden und direkt über Gebühren innerhalb des vorgegebenen Kalkulationszeitraums zu finanzieren sind.
Aus dieser Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von derzeit 2,90 €/m³ auf 3,60 €/m³ (Gebührenobergrenze) und im Bereich Niederschlagswassergebühr eine Senkung von derzeit 1,30 €/m² auf 1,00 €/m² (Gebührenobergrenze).
Da die Abwassergebühren kostendeckend sein müssen und hier keine Gewinne erzielt werden dürfen, ist damit zu rechnen, dass die Abwassergebühren nach Abschluss der Generalsanierung der Kläranlage wieder gesenkt werden können.
Wasserkalkulation 2025 - 2028 und Gebührenanpassung
1) Kalkulation Zählergebühr:
Die Zählergebühren sind kalkuliert. Die monatliche Gebührenobergrenze für den klassischen Hauswasserzähler beläuft sich auf 6,28 €. Es wird vorgeschlagen, die monatliche Gebühr auf 2,00 € festzusetzen.
2) Die Wasserkalkulation 2025 - 2028 ist erstellt und wurde in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2024 detailliert vorgestellt und erläutert. Aus der Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung der Wassergebühr von derzeit 2,45 €/m³ auf 3,25 €/m³ (Gebührenobergrenze). Die Gebührenerhöhung ist dringend angezeigt, nachdem im Jahr 2025 der Tiefbrunnen Götzacker für 20.000 Euro hochgesetzt und eingezäunt werden muss (Hochwasserschutz). Des Weiteren müssen die beiden Kammern im Wasserhochbehälter in den Jahren 2026 und 2027 für 400.000 Euro umfassend saniert werden.
In den vergangenen Jahren wurden rund 200.000 € an Rücklagen angespart. Diese Rücklagen wurden kostendämpfend in die Wasserkalkulation eingerechnet.
Die Wassergebühr wurde letztmalig im Jahr 2011 erhöht.
Fazit
Mit dieser Gebührenerhöhung im Bereich Schmutzwasser, der reduzierten Gebühr im Bereich Niederschlagswasser und der erhöhten Gebühr im Bereich Wasserversorgung erreicht die Gemeinde Leinzell nach aktuellen Berechnungen im Jahr 2025 eine Förderquote von 68,4 %, im Jahr 2026 eine Förderquote von 73,8 %, im Jahr 2027 eine Förderquote von 79,4 % und im Jahr 2028 eine Förderquote von 80 % im Bereich der Regelförderung und im Jahr 2028 eine Förderquote von 23,2 % im Bereich der Härtefallregelung.
Die Förderquote beläuft sich aktuell auf 63,8 % im Bereich der Regelförderung.
Aufgrund der finanziellen Situation ist die Gemeinde Leinzell bei der Realisierung von Investitionsvorhaben auf einen maximal möglichen Zuschuss dringend angewiesen. Weniger Zuschuss bedeutet kurzfristig höhere Kreditaufnahmen im Deckungsbereich und dauerhaft höhere Gebühren im Abwasserbereich.
Um die beschriebenen Maßnahmen in der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung ausschließlich gebührenfinanziert umsetzen zu können und einen höchstmöglichen Zuschuss zu erhalten, sind die Gebührenanpassungen wie beschrieben aus Sicht der Verwaltung unbedingt und vollumfänglich umzusetzen. Die jetzige Erhöhung der Gebühren sorgt für eine Gebührendämpfung in den kommenden Jahren. Sollten die Gebühren nicht angehoben werden, wird spätestens im Jahr 2029 eine deutliche Gebührenerhöhung anstehen.
Gemeinderat Binder sprach sich im Namen der Fraktion CDU / Bürgerlicher Wahlvorschlag für die Erhöhung aus. Die Diskussion über die Gebührenerhöhung viel keinem leicht aber sie ist leider notwendig. Langfristig ist dies die beste Entscheidung, da sich die Erhöhung positiv auf die Zuschusssituation auswirkt. Wichtig sei es, dass im Jahr 2028 die Gebühren neu betrachtet und wenn möglich ab 2029 gesenkt werden.
Gemeinderat Barth sprach sich im Namen der Freien Wählergemeinschaft ebenfalls für eine Erhöhung aus. Die derzeitige Situation sei für alle schwierig. Überall werden die Gebühren erhöht. Es sprechen allerdings viele Punkte für eine Erhöhung.
Die Erhöhung ist notwendig um den Schwellenwert zu erreichen und wie in den vergangenen Jahren bei der Kanalsanierung einen hohen Zuschuss zu erhalten.
Gemeinderätin Öz sprach sich im Namen der SPD Leinzell ebenfalls für eine Erhöhung aus. Wie bereits die Gemeinderäte Binder und Barth angaben, sei auch ihnen die Beratung über die Erhöhung schwergefallen. Die Fördergelder seien allerdings notwendig und sollten in Anspruch genommen werden. Wichtig sei es jedoch, dass die Gebühr kostendeckend bleibt.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:
Die Wassergebühr wird für die Jahre 2025 bis 2028 auf 3,25 €/m³ erhöht.
Die Zählergebühr für den „normalen“ Hauswasserzähler wird auf 2,00 € im Monat festgesetzt.
Die Schmutzwassergebühr wird für die Jahre 2025 bis 2028 auf 3,60 €/m³ erhöht.
Die Niederschlagswassergebühr wird für die Jahre 2025 bis 2028 auf 1,00 €/m² gesenkt.
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und über die Abgabe von Wasser (Wasserabgabesatzung)
Die Satzung lag dem Gemeinderat vor. Die Gebühren wurden unter dem Punkt Kalkulation Wasser- und Abwassergebühren -Vorstellung und Beratung besprochen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und über die Abgabe von Wasser (Wasserabgabesatzung). Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte im Amtsblatt in der KW 51.
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerung
Die Satzung lag dem Gemeinderat vor. Die Gebühren wurden unter dem Punkt Kalkulation Wasser- und Abwassergebühren -Vorstellung und Beratung besprochen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerung. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte im Amtsblatt in der KW 51.
Genehmigung der Planungsunterlagen für den Breitbandausbau in den grauen und weißen Flecken der Gemeinde Leinzell
Der Ausbau der Breitbandversorgung in den grauen und weißen Flecken ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Gemeinde Leinzell. Durch den Ausbau wird eine nachhaltige und zukunftsfähige Internetversorgung gewährleistet, insbesondere für bisher unterversorgte Gebiete. Die Planungsphase ist nun abgeschlossen, und die Genehmigung der Pläne und Kosten ist erforderlich, um das Projekt in die Umsetzung zu überführen.
Da die Planungsphase weitgehendst beendet ist, muss jetzt die öffentliche Ausschreibung geschehen. Um diesen Schritt weiterzugehen, benötigt die Gemeindeverwaltung die Genehmigung durch den Gemeinderat.
Nach der Ausschreibung wird nicht direkt beauftragt. Die Beauftragung des umzusetzenden Unternehmens muss auch wieder durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Es sind insgesamt 145 Hausanschlüsse zu erstellen.
Leider ist es nicht möglich weitere Haushalte mit anzuschließen, da dies die Förderrichtlinien nicht zulassen.
Frau Büchele von der Firma RBS Wave stellte die Planungen sowie die betroffenen Gebäude vor. Der Hauptverteiler wird in der Kirchgasse (beim Rathaus) angebracht.
Dem Terminplan war zu entnehmen, dass der Baustart voraussichtlich im September 2025 erfolgen soll.
Gemeinderat Barth erkundigte sich ob zur späteren Zeit auch andere Anlieger die Leitung verwenden könnten. Laut Frau Büchele sind diese Leitungen nur für 145 Haushalte ausgelegt. Der Hauptverteiler ist allerdings so ausgelegt, dass ganz Leinzell versorgt werden könnte.
Bürgermeister Schäffler informierte den Gemeinderat, dass 2025 eine Informationsveranstaltung stattfinden soll.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die vorgelegten Planungsunterlagen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur der Gemeinde Leinzell.
Die öffentliche Ausschreibung kann mit dieser Entwurfsplanung vorgenommen werden.
Feuerwehr - Beschaffung eines Anhängers für Rollcontainer
Im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans wurde festgestellt, dass die Feuerwehr einen Anhänger für Rollcontainer benötigt. Dieser Anhänger wurde bereits im Haushaltsplan 2024 für die Feuerwehr berücksichtigt und mit etwa 15.000 € eingeplant. Nach Prüfung der aktuellen Angebote hat sich herausgestellt, dass der günstigste Anbieter einen Preis von 8.327,62 € (brutto) für den Anhänger bietet.
Die Feuerwehr hat insgesamt drei Angebote eingeholt und nach eingehender Prüfung das Angebot der Firma Wagner Anhänger als am besten geeignet und passend erachtet.
Um nun den Bestellvorgang zu starten, wird die Zustimmung des Gemeinderates benötigt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Beschaffung des Anhängers bei der Firma Wagner Anhänger zum Angebotspreis von 8.327,62 € (brutto).
Feuerwehr – Anschaffung Rettungszylinder
Im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans wurde festgestellt, dass die Feuerwehr einen neuen Rettungssatz benötigt, der über einen längeren Zeitraum hinweg beschafft wird. Aktuell besteht dringender Bedarf an einem Teil des Rettungssatzes, und dieser Teil ist der Rettungszylinder.
Die Feuerwehr hat hierzu drei Angebote eingeholt und diese eingehend geprüft. Nach sorgfältiger Analyse wurde das Angebot der Firma BTL als das günstigste identifiziert. Der Preis für den Rettungszylinder beträgt 10.430,35 € (brutto).
Um nun mit dem Bestellvorgang fortfahren zu können, benötigt die Feuerwehr die Zustimmung des Gemeinderates.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Beschaffung des Rettungszylinders bei der Firma BTL zum Angebotspreis von 10.430,35 € (brutto).
Bundestagswahl 2025
Im Jahr 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wie vor jeder Wahl ist es daher notwendig, verschiedene wahlorganisatorische Dinge festzulegen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass das Gemeindegebiet einem Wahlbezirk bildet und die Wahl in der Kulturhalle durchgeführt wird. Weiterhin sollen bereits jetzt alle Gemeinderäte zu Wahlhelfern berufen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Bildung eines Wahlbezirks und die Kulturhalle als Wahlraum. Sämtliche Mitglieder des Gemeinderats werden zu Wahlhelfern berufen.
Annahme von Spenden
Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.
Frau Sabine Draheim spendende 270 € für die Seniorenarbeit.
Baugesuch
Gmünder Straße 5, Neuerrichtung Dachgeschoss
Der Bauherr gab ein Baugesuch für eine Neuerrichtung eines Dachgeschosses bei der Gemeinde ab.
Geplant ist eine Aufschüttung vom Gelände um 0,70 m. Weiterhin ist eine Außentreppe zum EG, Balkon und zwei Gauben geplant.
Vom Landratsamt kamen hierzu folgende Hinweise:
-Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB in Verbindung mit der Dachgaubensatzung zu beurteilen. Es fügt sich städtebaulich in die Umgebung ein.
-Die Stellplätze können lediglich über das Flurstück Nr. 56 angefahren werden. Wir bitten um Angabe, ob die Erschließung über das gemeindliche Flurstück gesichert ist.
Städtebaulich Sprich nichts gegen dieses Bauvorhaben.
Die Zufahrtssituation ist ebenfalls möglich. Auf dem Baugrundstück gibt es bereits eine Baulast, welche eine Bebauung durch die Gemeinde auf einem Teil der Kirchgasse untersagt. Die Baulast ist auf dem Lageplan eingezeichnet.
Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zum Bauvorhaben.
Des Weiteren kann die Erschließung über das Gemeindegrundstück sichergestellt werden.
Verschiedenes
Weihnachtsgruß
Bürgermeister Schäffler bedankte sich beim Gemeinderat ganz besonders für den offenen und fairen Umgang Miteinander und die sachlichen Diskussionen.
Ein weiteres Dankeschön richtete er an seine Verwaltung, an den Bauhof, den Hausmeistern, den Reinigungsteams, dem Mensateam, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft und ganz besonders Kämmerer Stefan Schürle sowie bei den Rektoren der Verbundschule Leinzell.
Weiter galt sein Dank den Kirchen, allen Vereinen und Organisationen sowie der Feuerwehr Leinzell.
Den Kindergärten und allen Helferinnen und Helfern, die sich in irgendeiner Form zum Wohle der Gemeinde Leinzell eingesetzt und eingebracht haben galt ebenfalls
sein Dank.
Ein abschließendes Dankeschön galt allen Leinzeller Bürgerinnen und Bürgern.
Bürgermeister Schäffler wünschte allen eine frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage und für das kommende Jahr Gesundheit, Frieden, Zufriedenheit und vor allem Lebensfreude!
Gemeinderat Binder bedankte sich im Namen vom Gemeinderat bei Bürgermeister Schäffler für die Zusammenarbeit und Transparenz. Ebenfalls bedankte Gemeinderat Binder sich bei dem Gemeindekämmerer Stefan Schürle. Ein weiterer Dank galt allen Mitarbeitern der Gemeinde Leinzell und der Verwaltungsgemeinschaft Leintal Frickenhofer Höhe.
Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025
Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.
In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.
Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.
Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:
Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.
Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.
Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.
Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).
Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.
Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune
Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:
Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?
Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.
Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.
Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?
Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de
Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.
In eigener Sache:
Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.
Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.
Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen
Leinzell erleben

In der Gemeinde können Sie so einiges erleben! Deshalb ist unser Veranstaltungskalender stets auf dem neuesten Stand.
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Gemeindeverwaltung Leinzell
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