Gemeinde Leinzell

Seitenbereiche

Schriftgröße:

Volltextsuche

?
Erleben Sie leinzells
Schönste Seiten.

Seiteninhalt

Älteres zu nachlesen

Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019

Besichtigung der Räumlichkeiten des Gemeindeverwaltungsverbandes Leintal Frickenhofer Höhe

Der Gemeinderat besichtigte das Gebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Leintal-Frickenhofer Höhe. Hierbei wurden Fragen an der Stellv. Geschäftsführer Stefan Schürle gestellt. Der Gemeinderat war sich einige, dass neue Räumlichkeiten in Form eines Neubaus geschaffen werden müssen.


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Sitzungstermine 2020

Dem Gemeinderat wurden die Sitzungstermine für das Jahr 2020 bekannt gegeben.


Klausurtagung

Bürgermeister Leischner informierte den Gemeinderat darüber, dass am 21.03.2020 eine Klausurtagung zum Thema „Sanierung von Straßen“ geplant sei. Vorab sollen im Haushaltsplan 2020 Mittel für eine „Grobsanierung“ eingestellt werden.


Jagd

Die Gemeinde Leinzell hat vom Landratsamt Aalen eine Genehmigung zur Ausübung der Jagd in befriedeten Bezirken gemäß § 13 (5) JBMG erhalten.

Die Gemeinde beantragte diese Ausnahmegenehmigung für das gesamte Dorfgebiet für die Bejagung von Füchsen, Mardern und Waschbären. Mittlerweile treten diese Tierarten in einer solch großen Häufigkeit auf, dass sie zu einer Plage wurden.


Friedhofsanierung

Die Bauarbeiten auf dem Friedhof sollen am 04.11.2019 beginnen. Geplant ist es im östlichen Bereich mit den Wegen anzufangen. Laut Bürgermeister Leischner ist jedes Grab auch während den Bauarbeiten erreichbar. Es ist während der Bauphase jedoch mit Einschränkungen zu rechnen.


Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Neumair

Gemeinderat Neumair hat von der Zeitung erfahren, dass das Landratsamt Ostalbkreis das Radwegekonzept zwischen Täferrot und Leinzell schließen möchte. Man sollte dem Landratsamt das Interesse an diesem Vorhaben mitteilen. Bürgermeister Leischner informierte den Gemeinderat, dass die Gemeinde bereits in Kontakt mit dem Landratsamt stehe. Gemeinderat Schneele wollte in diesem Zusammenhang wissen, ob der Radweg am Sportplatz bei dem Konzept berücksichtigt wird. Laut Bürgermeister Leischner werden vom Landratsamt nur Radwege außerhalb des Gemeindegebiets saniert. Innerorts sei die Gemeinde verantwortlich. Gemeinderat Neumair sprach sich für eine kurzfristige Ausbesserung des Radweges am Sportplatz aus, sodass dieser wieder begehbar wäre. Bürgermeister Leischner befürwortete die Ausbesserung. Eine Vollsanierung soll im Zuge des Straßensanierungskonzepts erfolgen.


Brandschutzmaßnahmen Kulturhalle
 - Zwischenstandsbericht
 - Weitere Vorgehensweise

Die Bandschutzmaßnahmen in der Kulturhalle sind nahezu abgeschlossen.
Architekt Rainer Wolf vom Büro SSM-Architekten stellte die bisherigen Maßnahmen vor.
Diese Maßnahmen seien allerdings nur der erste Schritt. Nächstes Jahr soll die Brandmeldeanlage erweitert und das Bedienfeld verlegt werden.
Der Kostenrahmen von 100.000 € wurde eingehalten.
Da aufgrund der Arbeiten ein Teil der Kulturhalle neu gestrichen wurde, soll nun die komplette Kulturhalle gestrichen werden.
Hierfür wurde ein Angebot von der Firma Preiss in Höhe von 6.445,04 € eingeholt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe des Auftrags an die Firma Preiss zu. Die Streicharbeiten werden in der Ferienzeit erfolgen.


Einrichtung eines Jugendbeirats zum 01.04.2020
 - Antrag der Fraktion SPD / Freie Wähler

Die Fraktion SPD / Freie Wähler stellte am Montag den 09.09.2019 einen Antrag zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019. Laut Antrag soll ein Jugendbeirat in Leinzell zum 01. April 2020 eingerichtet werden. Hierfür notwendig wäre der Beschluss einer Satzung, die von der Fraktion SPD / Freie Wähler bereits ausgearbeitet wurde.
Gemeinderat Barth, Gemeinderätin Staudenmaier und Gemeinderat Baumann stellten das Projekt vor. Die Aufgabe des Jugendbeirats bestehe darin, die Kinder und Jugendliche in die Kommunale Politik innerhalb Leinzell miteinzubringen. Der Jugendbeirat soll die Wünsche und Anregungen der Kinder und Jugendlichen vertreten.
Die Zusammensetzung des Jugendbeirats bestehe aus mindestens 6 und maximal 12 Mitgliedern im Alter von 10 bis 21 Jahren. Diese setzen sich aus 3 Schüler/innen der Realschule, 3 Schüler/innen der Werkrealschule, 3 Sitze der Vereine sowie 3 weitere Sitze für Jugendliche und Kinder, die nicht unter die ersten drei Punkte fallen. Es sollen nur Kinder und Jugendliche aus Leinzell im Beirat vertreten sein. Zur Beratung können allerdings auch auswärtige Kinder/Jugendliche hinzugefügt werden. Fester Bestandteil wird auch der Schulsozialarbeiter sein.
Einmal im Jahr sollen die Arbeiten dem Gemeinderat vorgestellt werden.
Des Weiteren soll ein Budget von 800 € im Haushalt eingeplant werden, über das der Jugendbeirat frei verfügen kann.
Der Gemeinderat lobte die Vorstellung der Fraktion SPD/Freie Wähler und spricht sich für die Einrichtung eines Jugendbeirates aus.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Einrichtung eines Jugendbeirats zum 01.04.2020. Der Satzungsbeschluss soll in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2019 erfolgen.


Auswechslung eines Hydrantenschachts in der Kreuzung Bergstraße / Berggartenstraße

Im vorhandenen Hydrantenschacht in der Kreuzung Bergstraße und Berggartenstraße befinden sich zwei Abstellschieber. Beide Schieber in Richtung Berggartenstraße und Bergstraße/Igginger Weg sind defekt. Somit können diese Leitungen nicht mehr abgeschiebert werden.

Der Bauhof holte nun ein Angebot über die Auswechslung des kompletten Hydrantenschachts in der Kreuzung Bergstraße/Berggartenstraße ein. Geplant ist hier ein komplett neues Bauwerk in der Größe 1,60 m x 1,60 m inklusiv eines neuen Schachts. Weiterhin sollte ein weiterer Schieber eingebaut werden, damit die Berggartenstraße, die Bergstraße und der Igginger Weg separat abgeschiebert werden können.

Die Firma Eichele aus Untergröningen ist spezialisiert auf diesem Gebiet und arbeitet in Bereich Wasserrohrnetz und Schieberaustausch schon viele Jahre mit der Gemeinde Leinzell zusammen. Sie legte ein Angebot in Höhe von 19.516 € vor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Firma Eichele aus Untergröningen. Die Ausführung soll wenn möglich noch dieses Jahr erfolgen.


Verkaufsoffener Sonntag am 10.11.2019
 - Erlass der Rechtsverordnung

I.

Verschiedene Leinzeller Einzelhandelsgeschäfte beabsichtigen am Sonntag,
10. November 2019 einen Martinimarkt abzuhalten. Ebenso beabsichtigen sie am Sonntag, 10. November 2019 aus Anlass dieses Marktes einen verkaufsoffenen Sonntag abzuhalten.

Abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten dürfen Verkaufsstellen nach den §§ 14 und 16 des Gesetzes über den Ladenschluss aus Anlass von Märkten und Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die verkaufsoffenen Sonntage sind durch Rechtsverordnung festzulegen. Zuständig für den Erlass einer Rechtsverordnung sind nach der Ladenschlussverordnung vom 12.07.1987 die Gemeinden.

II.

Die Festlegung verkaufsoffener Sonntage ist nicht ganz unumstritten. Der Länder-ausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik hat Richtlinien zur Durchführung der §§ 14 und 16 des Ladenschlussgesetzes erlassen. Des Weiteren liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg hierzu vor.

Märkte und Messen im Sinne der §§ 14 und 16 Ladenschlussgesetz sind nur solcher Veranstaltungen, die die Voraussetzung nach der Gewerbeordnung erfüllen. Die Bezeichnung „Markt“ oder „Messe“ allein reicht nicht aus. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine ähnliche „Veranstaltung“ vorliegt, ist dies dann nicht anzunehmen, wenn – unabhängig vom sonstigen Veranstaltungsprogramm sowie der Zahl der Besucher – die Offenhaltung von Verkaufssteller im Vordergrund steht. Der Besucherstrom darf also nicht erst durch die Offenhaltung der Verkaufsstellen ausgelöst werden. Anlass für eine Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen, so ist in den o.a. Richtlinien ausgeführt, besteht keinesfalls, wenn der Zweck der Veranstaltung primär darin zu sehen ist, Verkaufsstellen offen zu halten oder deren Umsatz zu steigern, oder wenn das Offenhalten von Verkaufsstellen den Zweck einer Veranstaltung überhaupt erst rechtfertigen soll.

III.

Ein weiterer Aspekt ist der Schutz des Sonntags. Die Sonntage und die gesetzlich Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung gesetzlich geschützt. (Art. 3 Abs. 1 Landesverfassung, § 5 Sonn- und Feiertagsgesetz.

IV.

Der Leinzeller Martinimarkt mit verkaufsoffenem Sonntag würde im Jahr 2019 das zwanzigste Mal stattfinden. Nach Ansicht der Verwaltung dürften die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen am 10.11.2019 erfüllt sein.


Dem Erlass der Rechtsverordnung erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen (siehe Veröffentlichung der Rechtsverordnung).               


Annahme von Spenden

Spenden ab 100 € bedürfen die Zustimmung des Gemeinderats.

Folgende Spenden sind für das Schullandheim der Klasse 7b bei der Gemeinde eingegangen:

„Zur Grotte“ 150 €
Rausausstattung Konrad Werner 100 €
Firma Herlora 200 €

Der Gemeinderat hat sich für die Annahme dieser Spenden einstimmig ausgesprochen.


Baugesuche

Wohnhausneubau mit Garage und Stellpatz im Baugebiet Ziegelwiesen III

Im Baugebiet „Ziegelwiesen II“ soll ein Wohnhaus erstellt werden. Hierfür wird die Übernahme einer Baulast notwendig, die jedoch vom Nachbarn
übernommen wird.
Als Dachform wurde ein Flachdach gewählt. Gemäß Gemeinderatsbeschluss wurde jedoch auch ein Flachdach beziehungsweise ein Walmdach im Baugebiet Ziegelwiesen III zugelassen.
Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

Das Einvernehmen zum Baugesuch wurde erteilt.


Wohnhausneubau mit Garage im Ziegelwiesenweg

Auf dem Flst. 64/12 im Ziegelwiesenweg soll ein Wohngebäude mit Garage erstellt werden. Das Bauvorhaben wurde bereits als Bauvoranfrage im Gemeinderat beraten.

Das Einvernehmen zum Baugesuch wurde erteilt, sofern keine baurechtlichen Vorschriften verletzt werden.  


Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
73575 Leinzell

07175 99820-0
07175 99820-10
E-Mail schreiben