Gemeinde Leinzell

Seitenbereiche

Schriftgröße:

Volltextsuche

?
Erleben Sie leinzells
Schönste Seiten.

Seiteninhalt

Älteres zu nachlesen

Aus der Gemeinderatssitzung vom 03.03.2020

Zu Beginn der Sitzung gab Bürgermeister Leischner bekannt, den Tagesordnungspunkt 6 „Bauangelegenheiten - Standort für einen Neubau des Gemeindeverwaltungsverbandsgebäudes“ als erstes zu beraten.

Bauangelegenheiten
- Standort für einen Neubau des Gemeindeverwaltungsverbandsgebäudes

Die Verbandsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Leintal-Frickenhofer Höhe sind sich einig, dass die Raumsituation der Verbandsverwaltung in den gemieteten Räumen der Gemeinde Leinzell nicht mehr zufriedenstellend und zeitgemäß ist. Weitere Räumlichkeiten sind unbedingt notwendig. Es fehlen unter anderem Büroflächen und Räume für die Registratur sowie auch Sitzungs- beziehungsweise Konferenzzimmer.

Die Verbandsgemeinden sind sich auch einig darüber, dass hier nur ein Neubau Abhilfe schaffen kann. In der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes ist geregelt, dass der Sitz des Verbandes in Leinzell ist. Deshalb hat die Gemeinde Leinzell auch ein Vorschlagsrecht für den Neubau eines Verbandsgebäudes in der Gemeinde Leinzell. Leider hat die Gemeinde Leinzell auf Grund ihrer topografischen Lage kein geeignetes Grundstück für den Neubau eines Verwaltungsverbandsgebäudes anzubieten. In Absprache mit der Gemeinde Göggingen könnte sich jedoch die Verwaltung vorstellen, einen Standort im gemeinsamen Gewerbegebiet Leinzell-Göggingen anzubieten. Dies hätte den großen Vorteil, dass die Sitzgemeinde Leinzell weiterhin vertreten wäre und außerdem ein komplett erschlossenes Grundstück inklusive Breitbandverkabelung anbieten könnte.

In Frage kommen hierfür zwei mögliche Grundstücke im gemeinsamen Gewerbegebiet.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Gemeindeverwaltungsverband sowohl das Grundstück Flst. 296/4 mit 2.938 m2 sowie auch das Flst. 291/29 mit 1.724 m2 angeboten werden.
Für welches Grundstück sich die Verbandsversammlung dann entscheidet wird in der Sitzung am 24.03.2020 beraten und beschlossen.

Aus Sicht der Verwaltung haben beide Grundstücke gewisse Vorteile. Das Flst. 291/29 mit 1.724 m2 liegt zentral, ruhig und gut erreichbar.
Das Flst. 296/4 mit 2.938 m2 liegt am Rand des Gewerbegebietes angrenzend an die Gemarkung Leinzell. Hier wäre es unter anderem möglich eine befestigte fußläufige Anbindung an den Feldweg zum Wasserhochbehälter zu schaffen.

Laut Bürgermeister Leischner wurden verschiedene Grundstücke in Leinzell begutachtet. Zum Beispiel wurde das Haase-Areal überprüft. Ein Bau ist auf Grund der Wohnungen nicht möglich. Ebenso wurde die Aufstockung des jetzigen Gebäudes untersucht. Auch dies sei aus Kostengründen und der Statik kaum möglich.

Architekt Hermann stellte das Projekt Aufstockung vor. Das jetzige Gebäude sei ein Grenzbau. Ebenfalls ist die Traglast der Fundamente bei einer Aufstockung nicht mehr gewährleistet. Laut einem erstellten Raumprogramm benötigt der Gemeindeverwaltungsverband zwischen 430 und 470 m2. Dies sei trotz Aufstockung kaum möglich einzuhalten. Bei einer Aufstockung müsste zusätzlich ein zweiter Rettungsweg in Form einer Außentreppe angebracht werden. Ebenso wird ein Barrierefreier Zugang gefordert.
Das gesamte Gebäude müsste auf Grund der enormen Umbauarbeiten bis auf den Rohbau abgerissen werden und komplett neu gebaut werden. Die Fundamente müssten abgefangen werden. All dies sei in keinem Kostenverhältnis zu einem Neubau an einem anderen Standort.
Das Raumprogramm, erstellt von Herrn Winfried Binder, sieht in Zukunft 10 Büroräume für 15 Mitarbeiter vor. In Zukunft werden mehr Arbeitsplätze auf Grund der steigenden Verwaltungsaufgaben benötigt. Diese Steigerung muss mit einberechnet werden.
Außerdem wird dringend ein Besprechungsraum erforderlich. Einer Aufstockung des Gebäudes sieht er als schwierig, da die Mitarbeiter in dieser Zeit ausquartiert werden müssen.
Ein Neubau wäre hinsichtlich der Barrierefreiheit sinnvoll, da nur eingeschossig gebaut werden soll. Bei einer Aufstockung wären es 3 Stockwerke.

Bürgermeister Leischner erkundigte sich ob eine Auslagerung der Feuerwehr möglich wäre und das jetzige Feuerwehrgebäude für einen Umbau geeignet wäre. Gemeinderat Möbius sieht dies als Überlegung wert. Allerdings sollte dies mit der Feuerwehr besprochen werden. Es sollte ebenfalls geklärt werden, ob der Platz für die Feuerwehr in Zukunft überhaupt ausreichend wäre.
Architekt Hermann äußerte sich diesbezüglich als kritisch. Wenn die Feuerwehr ausgelagert werden soll, dann müsste zuerst ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden.

Gemeinderat Möbius wollte wissen, ob der Platz in der Mulfinger Straße für einen Bau sowie Stellplätze ausgereicht hätte.
Laut Architekt Hermann wäre die Platzgröße für das Gebäude in Ordnung. Allerdings sei die Auffahrt am Hang und somit schwierig.

Gemeinderat Schneele informierte sich über den Kostenunterschied zwischen einem Neubau im Gewerbegebiet und der Aufstockung. Architekt Hermann schätzte für die Aufstockung Mehrkosten von rund 300.000 €.

Gemeinderat Neumair stellte klar, dass der Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes weiterhin in Leinzell bleiben sollte. Die Gemeinde Leinzell sei maßgeblich für die Bildung des Gemeindeverwaltungsverbandes Leintal Frickenhofer Höhe beteiligt gewesen. Dass der Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes in Leinzell ist, sei in der Verbandssatzung klar geregelt. Er gab allerdings ebenfalls zu, dass die Gemeinde in der Vergangenheit verpasst hätte ein geeignetes Grundstück bzw. Möglichkeiten für eine Erweiterung des jetzigen Gemeindeverwaltungsverbandes zu suchen. Laut Gemeinderat Neumair ist die Auslagerung der Feuerwehr eine mögliche Lösung. Allerdings sollte dies mit der Feuerwehr im Rahmen ihres Bedarfsplanes besprochen werden. Des Weiteren erinnert er daran, dass zu Beginn der Überlegungen nur von der Schaffung neuer Büroräume die Rede war. Von einem Neubau war nicht die Rede. Ebenfalls kritisierte er, dass bereits Vorplanungen für den Bau im Gewerbegebiet erfolgt sind.

Herr Winfried Binder vom Gemeindeverwaltungsverband informierte den Gemeinderat darüber, dass der Architekt Hermann den Standort sowie einen Neubau untersucht hätte. Anschließend hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass auf Grund der Kostenvergleiche ein Neubau erstellt werden soll.
In diesem Zuge wurden die in Frage kommenden Grundstücke überprüft. Somit auch die Grundstücke im gemeinsamen Gewerbegebiet Leinzell-Göggingen. Diese wurden als geeignet angesehen.
Er sieht einen Umbau als schwierig an. Die Bausubstanz wäre in einem schlechten Zustand. Die Planungen für eine Erweiterung haben bereits vor 4 Jahren begonnen. Allerdings wurden diese immer wieder aufgeschoben, da die Situation mit der Feuerwehr geklärt werden sollte.
Er ist allerdings dafür, erst der Bedarfsplan der Feuerwehr abzuwarten.
Herr Binder erinnerte den Gemeinderat daran, dass bei einem Neubau oder Umbau auch Reserveflächen mit eingeplant werden müssen.

Gemeinderat Schneele bedankte sich für den Vortrag von Herrn Hermann. Er spricht sich allerdings für einen Standort in Leinzell aus, sofern dieser irgendwie möglich wäre. Ebenfalls erinnerte er daran, dass eine Änderung der Verbandssatzung über den Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes einstimmig ausfallen muss.
Er ist dafür, die Sitzung mit der Feuerwehr am 10.03.2020 abzuwarten und danach nochmals darüber zu beraten. Gemeinderat Schneele beantragte im Namen der Fraktion CDU und Bürgerlicher Wahlvorschlag die Vertagung des Beschlusses auf den 10.03.2020.

Verbandsvorsitzender Bürgermeister Jekel aus Schechingen erklärte die Vorgehensweise des Verwaltungsrates. Die Planungen haben vor ca. 3 Jahren begonnen. Der Verwaltungsrat wurde in dieser Zeit tätig allerdings die Gemeinde Leinzell nicht. Man sei immer wieder vertröstet worden. Nun wurden die Standorte überprüft. Der Verwaltungsrat möchte eine finanzierbare Lösung. Nach der Besichtigung des Gebäudes wurde der mögliche Standort in der Mulfinger Straße überprüft. Dies wurde aus Kostengründen abgelehnt. In der Verbandsversammlung wurde dann bekanntgegeben, dass nach einem Grundstück gesucht wird. Bürgermeister König aus Eschach bot dem Verband in diesem Zuge ein Grundstück in Eschach an. Dieses sei voll erschlossen. Der Verwaltungsrat sei sich aber einige gewesen, dass der Sitz in Leinzell bleiben sollte, wenn ein geeignetes Grundstück gefunden wird. Bürgermeister König stellte klar, dass bei einem geeigneten Grundstück in Leinzell er sein Angebot zurückziehen wird. Die Gemeinden Schechingen sowie Iggingen verzichteten auf ein Angebot von Grundstücken. Er verteidigte die Vorgehensweise der Vorplanungen für einen Neubau im gemeinsamen Gewerbegebiet. Diese Vorplanungen seien für die Kostenschätzungen notwendig gewesen. Keiner der Verbandsgemeinden will Leinzell den Sitz wegnehmen.

Gemeinderat Neumair gab bekannt, dass er im Dezember 2019 zusammen mit einem Gemeinderat aus Göggingen bei der Verbandsversammlung war und sie dort erfahren haben, dass Grundstücke im gemeinsamen Gewerbegebiet angeboten wurden ohne dass der Gemeinderat Bescheid wusste. Er ist der Meinung, dass die Bürgermeister dafür nicht berechtigt waren. Er kritisiert ebenfalls, dass Architekt Herrmann die Präsentation in der Sitzung gehalten hat, da er schon einen Auftrag für den Neubau im Gewerbegebiet bekommen hat und somit seiner Meinung nach befangen sei. Für Gemeinderat Neumair ist klar, dass die Gemeinde Leinzell dem Verband ein Grundstück bzw. eine Möglichkeit für eine Erweiterung zusichern muss. Der Sitz sollte in Leinzell bleiben. Es sollte eine Lösung mit der Feuerwehr gefunden werden. Er schloss sich der Meinung von Gemeinderat Schneele an, den Beschluss auf den 10.03.2020 zu vertagen. Allerdings sollte sich der Gemeinderat einig sein, dass eine Lösung den Sitz in Leinzell zu behalten gefunden werden muss.

Verbandsvorsitzender Jekel gab Gemeinderat Neumair recht, dass der Sitz in Leinzell bleiben sollte wenn ein geeignetes Grundstück gefunden werden sollte. Es muss ein Angebot für die Realisierung dieses Vorhabens vorliegen.

Bürgermeister Leischner erkundigte sich nach der Bauzeit am bestehenden Standort.
Laut Architekt Herrmann müsste als erstes die Feuerwehr ausgelagert werden und ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden. Dies würde seiner Meinung nach ca. 5 Jahre dauern bevor der Gemeindeverwaltungsverband überhaupt umgebaut werden könnte.

Gemeinderat Schaile kann sich nicht vorstellen, dass der Gemeindeverwaltungsverband im Gewerbegebiet angesiedelt wird. Er sprach sich ebenfalls für eine Lösung mit der Feuerwehr aus. Somit könne man eine Verbindung mit dem Rathaus gestalten in Form eines gemeinsamen Sitzungssaals. Allerdings sollte weiterhin die Rathausverwaltung getrennt von dem Gemeindeverwaltungsverband sein.

Bürgermeister Leischner widersprach der Aussage, dass die Gemeinde es versäumt hätte sich um eine Lösung zu kümmern. Auf Grund der topographischen Lage sei es äußerst schwierig ein Grundstück in dieser Größe und diesen Anforderungen in Leinzell zu finden.

Gemeinderat Möbius sprach sich wie die anderen Gemeinderäte für eine Vertagung des Beschlusses aus. Es soll der Feuerwehrbedarfsplan abgewartet werden, da der Gemeinderat nicht weiß, wie die Entwicklung der Feuerwehr aussieht. Es sollte zuerst abgeklärt werden, ob das Gebäude überhaupt für die Feuerwehr ausreicht oder ob in Zukunft ein Neubau erstellt werden muss.

Gemeinderat Barth sprach sich dafür aus, dass eine Expertise erstellt werden soll wie hoch die Kosten für den Umbau des Feuerwehrhauses sowie den Neubau des Feuerwehrhauses sind.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Vertagung des Beschlusses auf den 10.03.2020.


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Vom Landratsamt Ostalbkreis wurde für die Jahre 2014 bis 2017 eine überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde und des Eigenbetriebs der Gemeindewerke Leinzell durchgeführt. Der Gemeinde wurde die Bestätigung nach §114 Abs. 5 Gemeindeordnung mit Schreiben von 08.01.2020 erteilt.

Der Gemeinderat ist über den Abschluss der Prüfung zu unterrichten.

Der Prüfungsbericht erhielt folgende Anmerkungen:

-    Bei der Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen durch die Gemeinde Leinzell wurde vom Gemeinderat eine interne Vergaberichtlinie festgelegt. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Richtlinie der Gemeinde für die Vergabe von Aufträgen mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich abzustimmen ist.
-    Die Erteilung von Aufträgen bedarf in jedem Fall der Schriftform, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.
Diese Vorschrift ist unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Deshalb wurden alle Bereiche die Bestellungen vornehmen, von dieser Vorschrift schriftlich unterrichtet.

Als Tischvorlage wurde den Gemeinderat auf Anfrage der Fraktion SPD/Freie Wähler der Architektenvertrag mit SSM-Architekten für die Umbaumaßnahme der Verbundschule ausgelegt.  Bürgermeister Leischner gab bekannt, dass im Gemeinderat in der Vergangenheit beschlossen wurde, nur an Firmen Aufträge zu erstellen die tarifrechtlich gebunden sind.
Gemeinderat Neumair regte in diesem Zuge an, dies in den Architektenvertrag mit SSM Architekten aufzunehmen.


Ein Hospiz für 23 Kommunen - ein Bürgerprojekt

Zum Thema gemeinsames Hospiz findet am Montag den 30.03.2020 ab 19:00 Uhr eine Auftaktveranstaltung mit Herrn Sozialminister Manfred Lucha im Kloster der Franziskanerinnen in Schwäbisch Gmünd statt.
Alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wurden hierzu eingeladen.


Beschwerde über das Parkverhalten in der Gemeinde Leinzell

Aus der Bürgerschaft wurde eine Beschwerde über das Parkverhalten in der Gemeinde Leinzell eingereicht.

Bürgermeister Leischner erklärte die Gesetzesgrundlage. Ein Verstoß ist zum Beispiel das Zuparken von Grundstückseinfahrten sowie das Parken auf Gehwegen.
Da dies bußgeldrechtlich geahndet werden kann, sollte jeder Verstoß zur Anzeige gebracht werden. Dies müsste allerdings von den Bürgern selbst vorgenommen werden.  
Einen Hinweis auf die Vorschriften soll im Mitteilungsblatt erfolgen.
Gemeinderätin Staudenmaier wollte wissen, ob die Personen die Beschwerden einreichen eine Antwort diesbezüglich erhalten. Laut Bürgermeister Leischner kommt dies auf die Art  der Beschwerde an. Anträge für die die Gemeinde nicht zuständig sei werden von der Gemeindeverwaltung an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Dem Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis gegeben.

Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderätin Mayländer

Gemeinderätin Mayländer informierte die Verwaltung darüber, dass an der Lein gegenüber vom Sportplatz zwei Bäume umgestürzt sind. Die Verwaltung wird dies überprüfen.  


Gemeinderat Möbius

Gemeinderat Möbius machte die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die Straßenlaterne in der Rosensteinstraße schief steht. Dies sollte behoben werden.


Gemeinderat Pander

Gemeinderat Pander fragte nach, warum an dem neuen Weg zwischen den Gräbern keine Randbefestigung angebracht wurde.
Bürgermeister Leischner klärte auf, dass eine Randbefestigung auf Grund des Platzmangels nicht möglich sei. Allerdings wird der Weg mit Beton befestigt. Dies sei noch nicht erfolgt.


Gemeinderat Schneele

Gemeinderat Schneele informierte sich nach dem Leistungsverzeichnis des Friedhofsumbaus. Bürgermeister Leischner gab bekannt, dass bereits Gespräche geführt werden. Es gab noch weitere Anregungen die ebenfalls noch überprüft werden.


Gemeinderat Barth

Gemeinderat Barth sprach nochmals die Schmiererei unter der Brücke an. Bürgermeister Leischner klärte den Gemeinderat auf, dass die zuständige Stelle bereits informiert wurde. Ebenfalls sei dies der Polizei gemeldet worden.


Einführung eines Dorfautos

In der letzten Gemeinderatssitzung hat Herr Reimund Baur vom Autohaus Baur in Mutlangen der Gemeinde das Konzept Dorfauto- /Carsharing vorgestellt.

Wie die Verwaltung ist auch Herr Baur der Meinung, dass ein Ford Transit 9-Sitzer, der von Carsharing-Nutzer online gebucht werden kann, der richtige Einstieg wäre.

Die Kosten belaufen sich auf Jährlich 7.080 €. Weiterhin wird im ersten Jahr eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 2.200 € fällig.

Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses Angebot der Firma Baur angenommen werden. Somit wäre es möglich, ab April 2020 einen 9- Sitzer Bus für Vereinsfahrten, Gemeindefahrten oder sonstigen Fahrten zu buchen. Aus diesem Angebot könnte sich dann eventuell ein Angebot über Einkaufsfahrten, Arztfahrten oder sonstigen Fahrten entwickeln.  

Gemeinderätin Mayländer sprach sich für die Beschaffung eines Fahrzeuges aus. Sie regte ebenfalls an, eine Überprüfung der Nutzung nach Vertragslaufzeit vorzunehmen. Dies sollte unabhängig vom Autohaus Baur erfolgen. Ebenfalls ist sie der Meinung, dass ein Bürgerfahrdienst nur möglich sei, wenn ein ehrenamtlicher Koordinator die Fahrten regelt.

Bürgermeister Leischner sprach sich vorerst nur für das Konzept des Carsharings aus. Ein Bürgermobil kann erst angeboten werden, wenn genügend Fahrer sowie ein Koordinator zur Verfügung stehen.

Gemeinderätin Staundemaier erkundigte sich danach, was die Aufgaben des Koordinators seien. Bürgermeister Leischner erläuterte, die Aufgabe des Koordinators ist gesamte Planung der bürgerschaftlichen Fahrten.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Beschaffung eines Ford Transit 9-Sitzer zum nächstmöglichsten Zeitpunkt aus.
Nach Lieferung des Fahrzeuges sollen weitere Angebote (Einkaufsfahrten, Arztfahrten…) angeboten werden, sofern genügend ehrenamtliche Fahrer zur Verfügung stehen. Weiterhin soll ein ehrenamtlicher Koordinator für diese Fahrten gesucht werden.


Flachdachabdichtung Grundschule
- Vergabe der Arbeiten

Das Flachdach im Bereich der Grundschule (WC und Flurbereich) ist undicht. Im Rahmen der Generalsanierung sollte nun zügig eine Sanierung dieses Flachdaches erfolgen. Für diese Arbeiten wurden verschiedene Angebote angefordert. Insgesamt gingen zwei Angebote bei der Verwaltung ein. Beide Angebote wurden vom Büro SSM-Architekten geprüft.

Günstigster Anbieter ist die Firma Heil Bedachungen aus Heubach zum Angebotspreis von brutto 63.013,52 €. Die Kostenberechnung lag bei 59.500 €.
Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der Generalsanierung des Schulzentrums.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Flachdachabdichtungsarbeiten der Grundschule an die Firma Heil Bedachungen aus Heubach zum Bruttopreis von 63.013,52 € zu.


Erweiterung der Straßenbeleuchtung
- Vergabe der Arbeiten

Im Rahmen der Haushaltsplanvorberatung wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Straßenbeleuchtung an verschiedenen Stellen zu erweitern beziehungsweise zu verbessern. Unter anderem wurde vorgeschlagen, in der Bergstraße die Aufstellung von Solarleuchten durchzuführen. Weiterhin wurde beim Schulweg in der Rosensteinstraße beschlossen, eine weitere Solarleuchte aufzustellen.

Die Firma F8 Solartechnik gab hierfür ein Angebot in Höhe von insgesamt 6.640 € ab. Hierbei handelt es sich um einen Leuchtenaufsatz in der Rosensteinstraße und zwei Solarleuchten inklusiv Edelstahlmasten in der Bergstraße.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der drei Solarleuchten zum Preis von 6.640 € an die Firma F8 Solartechnik zu


Bauangelegenheiten

Baugesuch Bauherrengemeinschaft Bader/Bühler Alte Gögginger Straße 7
-Nachträgliche Änderung

Die Bauherrengemeinschaft Bader/Bühler reichte eine veränderte Baugesuchsausfertigung bei der Gemeinde Leinzell ein. Es wurde der Zugang zum Balkon geändert. Dieser ist nicht mehr ebenerdig, sondern durch eine Treppe erreichbar.
Des Weiteren wurde die Zisterne weggelassen. Das Wasser soll in die Zisterne des Nachbargrundstückes eingeleitet werden.  Dies sei aus Sicht von Bürgermeister Leischner nicht möglich. Im Bebauungsplan Mittelzell ist für jedes Gebäude eine Zisterne vorgesehen. Es sollte keine Ausnahme erteilt werden. Auch die Eigentümer gaben ihre Zustimmung allerdings nur unter der Bedingung, dass eine Zisterne eingebaut wird.
Der Gemeinderat sprach sein Einvernehmen aus, unter der Bedingung eine Zisterne für das Gebäude nachträglich zu errichten.


Baugesuch Georg Urbaczek
-Errichtung eines Wintergartens

Georg Urbaczek reichte ein Baugesuch für die Errichtung eines Wintergartens ein. Nachdem die Angrenzer bereits ihr Einverständnis abgegeben haben, sieht Bürgermeister Leischner kein Problem in diesem Vorhaben.
Das Einvernehmen zum Baugesuch wurde erteilt.


Verschiedenes

Gutachterausschuss
-Abschluss öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Schwäbisch Gmünd

Die gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse sind bundesweit im Baugesetzbuch geregelt. Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke oder die Ermittlung der Bodenrichtwerte in der Gemeinde gehören dazu. In Baden-Württemberg sind diese Ausschüsse bei den Gemeinden angesiedelt. Allerdings müssen für die sachgerechte Aufgabenerfüllung mindestens 1.000 auswertbare Kauffälle pro Jahr anfallen.

In der Gemeinde Leinzell fallen in einem Jahr geschätzt nur 10 bis 15 Kaufverträge an.
Da es einige Gemeinden und Städten betrifft wurden folgende Möglichkeiten ausgearbeitet:
-    Eine Ansiedlung der Gutachterausschüsse beim Landratsamt Ostalbkreis in Aalen
-    Eine Gründung einer gemeinsamen Gutachtergeschäftsstelle bei der Stadt Schwäbisch Gmünd zusammen mit der Stadt Lorch und Waldstetten sowie den Verbandsgemeinden

Der Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe sprach sich für eine gemeinsame Gutachtergeschäftsstelle bei der Stadt Schwäbisch Gmünd aus.
Ein Vorteil wäre die Ortsnähe der Stadt Schwäbisch Gmünd an Leinzell. Außerdem sind weiterhin zwei Gutachter der Gemeinde Leinzell sowie Winfried Binder vom Gemeindeverwaltungsverband Leintal Frickenhofer Höhe dabei.
Alle Gutachten besitzen Rechtssicherheit.
Die Kosten für eine gemeinsame Gutachtergeschäftsstelle belaufen sich auf 250 € pro Einwohner (insgesamt 5.102,50 €)

Der Gemeinderat stimmte bei der Verbandsversammlung an der Neuordnung des Gutachterausschusswesens zu. Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses Schwäbisch Gmünd wurde ebenfalls zugestimmt.


Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
73575 Leinzell

07175 99820-0
07175 99820-10
E-Mail schreiben