Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2020

Antrag Fraktion SPD/Freie Wähler Verschiebung Punkt 1 aus dem nichtöffentlichen in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

Die Fraktion der SPD/Freie Wähler stellen den Antrag den Punkt 1 der nichtöffentlichen Sitzung „Verkauf eines Baugrundstücks im gemeinsamen Gewerbegebiet an den Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe“ in der öffentlichen Sitzung zu behandeln. Es betreffe das öffentliche Wohl und keine privaten Interessen. Da in der Gemeinderatssitzung des Gemeinderats Göggingen bereits in der öffentlichen Sitzung darüber beraten wurde, sei eine Behandlung des Themas in der öffentlichen Sitzung angebracht.

Laut Bürgermeister Leischner soll in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung über die Verschiebung beraten und beschlossen werden.
Anschließend soll in der öffentlichen Sitzung am 28.07.2020 beschlossen werden, mit welchem Mandat die Vertreter der Gemeinde Leinzell in der Verbandsversammlung des Zweckverbands gemeinsames Gewerbegebiet Leinzell-Göggingen am 30.07.2020 abstimmen sollen.
Dieses Vorgehen ist in dem § 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geregelt.
Gemeinderat Neumair bezieht sich auf den § 21 der Geschäftsordnung vom Gemeinderat Leinzell. Eine Verschiebung in die nächste öffentliche Sitzung sei nicht rechtmäßig. Seiner Meinung nach, ist bis zur Sitzung am 28.07.2020 zu viel Zeit vergangen und die Entscheidungen seien bereits getroffen.
Bürgermeister Leischner erinnerte daran, dass den Bauplatzpreis und somit den Verkauf der Zweckverband Gemeinsames Gewerbegebiet Leinzell-Göggingen beschließen muss. Der Gemeinderat gibt lediglich sein Votum für die Vertreter ab.
Gemeinderat Barth sah aus diesem Grund kein Problem, für die Behandlung des Tagesordnungspunktes in dieser öffentlichen Sitzung.
Da allerdings der Rechtsweg eingehalten werden muss, muss in nichtöffentlicher Sitzung die Verschiebung beschlossen und auf der Tagesordnung für die kommende öffentliche Sitzung verschoben werden, so Bürgermeister Leischner.


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Die Baumaßnahmen im Schulzentrum Leinzell für die Generalsanierung starten Ende Juni 2020. Begonnen wird mit den Rohbauarbeiten wie zum Beispiel die Erstellung der Fundamente für die Fluchttreppen, sowie die Fensterauswechslung im Bauteil A.
In den Sommerferien wird die neue Heizzentrale (gasbetriebenes BHKW) inklusive Anschlüsse und Elektroarbeiten begonnen. Weiterhin wird in den Sommerferien der Versorgungsgraben zwischen der Realschule und der Werkrealschule angelegt.
Durch die Senkung der Mehrwertsteuer kann mit geringeren Kosten gerechnet werden.

Erfreulich ist die Bewilligung eines Zuschusses für den Medienentwicklungsplan der Verbundschule in Höhe von 210.500 €.


Anfragen des Gemeinderats

Vorab informierte Bürgermeister Leischner über die Straßenschäden in der Oberer Kirchhaldenstraße. Hier trat ein großes, ca. 40 cm tiefes Loch auf. Dieses wurde bereits geschlossen. In diesem Zuge wurde der Kanal nochmals überprüft. Es gab keine Schäden bzw. Ausspülungen. Die Ursache für das Loch war wahrscheinlich eine unterirdische Quelle.
Gemeinderat Barth stellte fest, dass in der Oberen Kirchhalde an anderer Stelle ebenfalls eine Senkung stattgefunden hat. Dies sollte man überprüfen, um eine derartige Schädigung zu verhindern.

Gemeinderat Friedrich
Gemeinderat Friedrich erkundigte sich nach dem Beginn der Straßensanierungsarbeiten im Gemeindegebiet.
Die Straßensanierungsarbeiten beginnen ab dem 01.07.2020.
Ebenfalls informierte er sich über der Inbetriebnahme die neue Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Laut Bürgermeister Leischner sei diese bereits in Betrieb. Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist ein „Schwarzlichtblitzer“.
Gemeinderat Friedrich sprach den Sportplatzweg an. Bürgermeister Leischner gab an dieses Thema unter dem Punkt Verschiedenes zu behandeln.

Gemeinderat Neumair
Gemeinderat Neumair wollte die Meinung von Bürgermeister Leischner bezüglich den Aussagen von Bürgermeister Weber über den Grundstückspreis für den Bauplatz des Neubaus vom Gemeindeverwaltungsverbandes wissen.
Bürgermeister Leischner verwies auf die Beratungen in der kommenden Zweckverbandsversammlung am 30.07.2020.
Gemeinderat Neumair sprach sich für eine stärkere Miteinbeziehung der Bürgerschaft aus.
Hierbei bezog er sich auf die kommenden Themen wie zum Beispiel die Wasserwirtschaft in Leinzell.
Gemeinderat Schaile gab an, der gleichen Meinung zu sein. Es bestehe vor allem bei diesem Thema ein großes öffentliches Interesse.
Bürgermeister Leischner erwiderte, dass der Gemeinderat zuerst in nichtöffentlicher Sitzung ein Gespräch mit den betroffenen Stellen führen sollte um alle Fakten zu sammeln. Anschließend sollten mit dem Landratsamt die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten besprochen werden. Anschließend soll dann die Bürgerschaft miteinbezogen werden.

Gemeinderat Barth
Gemeinderat Barth erkundigte sich nach dem Brunnen im hinteren Teil auf dem Friedhof. Dieser wurde abmontiert. Er wollte wissen, ob an dieser Stelle ein neuer Brunnen entstehen soll.
Bürgermeister Leischner gab an, dass im Zuge der Friedhofssanierung fast alle Brunnen verlegt werden damit diese zentraler seien. Da einige Brunnen abgeschaltet wurden, wurden provisorische Wasserentnahmestellen erstellt.
Gemeinderat Barth wollte wissen, ob die Friedhofsplanung im vorgegeben Zeitplan ist. Laut Bürgermeister Leischner liegt man gut im Zeitplan. Die Umbauarbeiten, die Bepflanzung und die Sanierung der Friedhofsmauer werden allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Gemeinderat Barth informierte sich über den Martinimarkt 2020. Bürgermeister Leischner gab an dies in der Sitzung am 28.07.2020 zu beraten und festzulegen, ob der Martinimarkt stattfinden kann oder abgesagt wird.

Gemeinderätin Staudenmaier
Gemeinderätin Staudenmaier informierte Bürgermeister Leischner, dass in der Brunnenwiesenstraße Bäume in die Straße wachsen und die Straßenlaterne bedecken. Bürgermeister nahm dies zur Kenntnis und gab an dies überprüfen zu lassen.


Abschluss eines Konzessionsvertrags für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Leinzell

Der Stromkonzessionsvertrag mit der EnBW ODR läuft zum 01.12.2021 aus. Deshalb wurde der Stromkonzessionsvertrag öffentlich und europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte im Bundesanzeiger des Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz entsprechend den Vorschriften. Bis zum 31.12.2019 hatten qualifizierte Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages schriftlich bei der Gemeinde Leinzell zu bekunden.

Bei der Gemeinde Leinzell ging lediglich eine Bewerbung für den Stromkonzessionsvertrag ein. Die EnBW ODR bewarb sich um eine Fortsetzung des bestehenden Stromkonzessionsvertrages.
Bereits seit Jahrzenten arbeitet die Gemeinde Leinzell erfolgreich, partnerschaftlich und verlässlich mit der EnBW ODR zusammen. Die Stromkonzessionsabgabe beläuft sich derzeit im Jahr auf rund 47.000 €.
Gemäß den Vorgaben wurde dem Gemeinderat das Gutachten über die Prüfung des Vertrages vorgelegt. In dem Gutachten wurde die Rechtmäßigkeit bestätigt. Das Gutachten muss der Kommunalaufsicht vorgelegt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Abschluss eines Konzessionsvertrags für die Stromversorgung ab 01.01.2022 mit der EnBW ODR.


Abschluss eines Konzessionsvertrags für die Gasversorgung im Gemeindegebiet Leinzell

Der Gaskonzessionsvertrag mit der EnBW ODR läuft ebenfalls zum 01.12.2021 aus. Deshalb wurde der Gaskonzessionsvertrag öffentlich und europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte im Bundesanzeiger des Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz entsprechend den Vorschriften. Bis zum 31.12.2019 hatten qualifizierte Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages schriftlich bei der Gemeinde Leinzell zu bekunden.

Bei der Gemeinde Leinzell ging auch für den Bereich Gas lediglich eine Bewerbung für den Gaskonzessionsvertrag ein. Die EnBW ODR bewarb sich auch hier um eine Fortsetzung des bestehenden Gaskonzessionsvertrages.
Die Gaskonzessionsabgabe beläuft sich im Jahr auf rund 3.000 €.
Auch hier wurde das Gutachten vorgelegt.

Der Gemeinderat beschloss den Abschluss eines Konzessionsvertrags für die Gasversorgung ab 01.01.2022 mit der EnBW ODR.


Vergabe der SiGeKo-Leistungen für die Generalsanierung im Schulzentrum Leinzell

Für die Generalsanierung im Schulzentrum Leinzell ist die Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators notwendig. Das Planungsbüro Andreas Weiß aus Renningen legte der Gemeinde ein Angebot für diese SiGeKo-Leistungen in Höhe von 24.976,91 € vor. Als Berechnungsgrundlage zog Herr Weiß einen Betrag von 5. Mio € heran.

Das Büro SSM-Architekten empfahl die Vergabe an das Planungsbüro Andreas Weiß.
Schon sehr lange arbeitet das Büro SSM mit Herrn Andreas Weiß zusammen und bisher verlief die Zusammenarbeit sehr unbürokratisch und reibungslos.
Außerdem ist Herr Weiß auch zertifizierter Sachverständiger für Brandschutz und arbeitet ebenfalls schon viele Jahre mit unserm beauftragten Brandschützer Herrn Sußebach zusammen.

Gemeinderat Neumair erkundigte sich nach den SiGeKo Leistungen bei den vorherigen Bauprojekten. Bürgermeister Leischner gab an, dass diese bereits im Vertrag enthalten waren.
Gemeinderat Neumair bemängelte das Vorgehen der Gemeinde und den Architekten. Es erfolgte keine Ausschreibung und die Aufträge werden meistens an die gleichen Firmen vergeben.
Bürgermeister Leischner sah kein Problem damit, Arbeiten an bekannte und zuverlässige Firmen zu vergeben.

Gemeinderat Binder wollte wissen in welchem Rahmen eine Kontrolle satt finden wird.
Laut Bürgermeister Leischner kommt der Koordinator unangekündigt auf die Baustelle und kontrolliert diese.
Gemeinderätin Mayländer erkundigte sich nach den Kosten der Kontrollen. Bürgermeister Leischner erwiderte, dass diese bereits im Angebot enthalten sind.

Gemeinderätin Staudenmaier informierte sich über die anfallenden Fahrtkosten. Da Herr Weiß oft in der Nähe ist, gibt es hier mit Sicherheit Synergieeffekte und somit kann es Kosteneinsparungen für die Gemeinde Leinzell geben.

Der Gemeinderat beschloss bei 5 Gegenstimmen die Vergabe der SiGeKo-Leistungen zum Preis von 24.976,91 € an das Planungsbüro Andreas Weiß aus Renningen.  


Erlass der Elternbeiträge April 2020 bis Juni 2020 für die Kernzeitbetreuung

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde Mitte März 2020 ein „Lockdown“ verhängt. Somit war eine Kernzeitbetreuung im Schulzentrum in den Monaten März 2020 nur noch eingeschränkt und in den Monaten April, Mai und Juni nicht möglich.

Aus Fairnessgründen sollte deshalb den Eltern auch keine Gebühren über die Monate April bis Juni 2020 in Rechnung gestellt werden.

Ab Juli soll die Kernzeitbetreuung wieder angeboten und durchgeführt werden. Somit werden ab Juli auch wieder die Beitragsbescheide festgesetzt und an die Eltern weitergegeben.

Den Erlass der Gebühren für die Kernzeitbetreuung für die Monate April, Mai und Juni 2020 wurde einstimmig zugestimmt.


Neubau Regenüberlauf 482 beim Friedhof

Für den Regenüberlauf 482 beim Friedhof wurde eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt. Am 20.05.2020 erhielt die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid mit einem Zuwendungsbetrag in Höhe von 133.200 €. Die Kosten für die Ausführung belaufen sich auf 288.970,37 €.

Nachdem bei der Haushaltsplanberatung und Beschlussfassung im Mai 2020 festgelegt wurde, dass für den Ausbau des Regenüberlaufes 482 beim Friedhof keine Finanzmittel eingestellt werden, musste überlegt werden, ob und gegebenenfalls wann diese Baumaßnahme erfolgen soll.

Die Verwaltung konnte sich folgende Vorgehensweise vorstellen:

Ausschreibung der Maßnahme im November 2020.
Vergabe im Gemeinderat in der Sitzung am 22.12.2020.
Die Maßnahme könnte dann in den Monaten März bis Juni 2021 durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt dann zum Ende des Monats Juli 2021.

Für das Jahr 2020 würde lediglich eine Planungspauschale anfallen, die allerdings mit dem Zuschuss verrechnet werden kann. Somit wären diese Kosten für das Jahr 2020 kostenneutral.

Im Jahr 2021 soll die Maßnahme dann im Haushaltsplan finanziert werden. Die Kosten würden sich dann auf rund 155.000 € für das Jahr 2021 belaufen.

Aus Sicht der Verwaltung wäre die Durchführung dieser Maßnahme zwingend notwendig. Diese wird nicht nur vom Landratsamt gefordert, sondern ist auch Teil des Stufenplans, welchen wir dem Landratsamt im Jahr 2012 vorgelegt haben.

Nach nochmaliger Anfrage beim Landratsamt wurde mir mitgeteilt, dass auf diese Maßnahme nicht verzichtet werden kann. Sollte die Maßnahme im Jahr 2021 nicht durchgeführt werden / können, muss diese Maßnahme in den darauffolgenden Jahren ausgeführt werden. Auf einen Zuschuss müsste dann voraussichtlich verzichtet werden.

Gemeinderat Barth fragte nach dem Stufenplan. Bürgermeister Leischner erläuterte diesen. Der Stufenplan im Bereich Abwasser wurde mit dem Landratsamt besprochen und erstellt. Der Stufenplan soll bis 2031 abgeschlossen sein.
Gemeinderat Barth zeigte sich erfreulich über den Zuschuss. Allerdings müsse man Prioritäten setzen. Ein Bau des Regenüberlauf 482 sah er vorerst als unnötig. Bürgermeister Leischner warnte davor den Bau zu Verschieben. Der Zuschuss müsste in diesem Fall zurückgegeben werden. Ob die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Zuschuss erhält ist äußerst fraglich.

Gemeinderat Neumair sah wie Gemeinderat Barth die Priorität an anderer Stelle. Die mittelfristige Finanzplanung sei noch unklar. Der Bau sollte verschoben werden und ein erneuter Zuschussantrag zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

Gemeinderat Pander fragte nach wann die Frist für den Zuschuss abläuft. Laut Bürgermeister Leischner müsse mit dem Vorhaben am 31.12.2020 begonnen und 01.10.2021 fertig gestellt werden.

Gemeinderat Binder äußerte sich skeptisch über die Verschiebung der Maßnahme. Man könne nicht vorhersehen in wie weit die Corona-Krise die Finanzplanung beeinträchtigt.
Der Zuschuss sollte genutzt werden.

Gemeinderat Friedrich war ebenfalls gegen die Verschiebung. Langfristig muss die Gemeinde Kredite aufnehmen weshalb die Mehraufwendungen für den Bau des Regenüberlauf 482 keine allzu großen Auswirkungen hat.

Gemeinderätin Mayländer schlug vor die Entscheidung auf die Septembersitzung zu vertagen.

Gemeinderat Neumaier sprach sich gegen eine Vertagung aus. Es bestehe für den Bau des Regenüberlauf 482 kein zeitlicher Druck. Die Gemeinde sollte die Priorität auf die Straßensanierungen setzen.

Nach langer Diskussion wurde der Bau des Regenüberlauf 482 beim Friedhof vom Gemeinderat abgelehnt. Somit muss der Zuschuss zurückgegeben werden.


Verschiedenes

Sanierung Gehweg beim Sportplatz
Wie in der letzten Sitzung besprochen wurde bei der Firma Georg Eichele ein Nachtragsangebot für den Sportplatzweg eingeholt. Die Firma Georg Eichele gab ein Angebot in Höhe von brutto 9.882,27 € ab. Das günstige Angebot kam zustande, weil der Bauhof die Vorbereitungen treffen muss. Hierfür stellt die Firma Eichele einen Bagger kostenlos zur Verfügung. Anschließend werden die Löcher grob ausgebessert und eine neue Asphaltschicht aufgetragen. Wie lange die Maßnahme Wirkung zeigt, kann nicht vorhergesehen werden. Allerdings werden in den kommenden Jahren wieder Risse durch Wurzeleinwuchs am Asphalt entstehen.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für das Nachtragsangebot der Firma Eichele zum Preis von brutto 9.882,27 € aus.

Bürgermeister Leischner informierte den Gemeinderat darüber, dass die Straßensanierungsmaßnahmen im gesamten Gemeindegebiet ca. zwei Wochen andauern werden.
Auf Grund der Mehrwertsteuersenkung werden voraussichtlich Finanzmittel übrigbleiben. Sollte dies der Fall sein, können diese Mittel sollen unter anderem für andere Straßenzüge verwendet werden.

Bürgermeister Leischner sprach die Regenwassersituation im Igginger Weg an. Hierfür wollte man eine Querrinne einbauen, damit das Wasser bei starkem Regen nicht komplett die Straße hinab läuft. Die Firma Eichele schaute sich im Zuge der Begehung die Situation vor Ort an und könnte sich vorstellen die Querrinnen einzubauen.

Bürgermeister Leischner fragte beim Gemeinderat nach ob eine freihändige Vergabe durch die Verwaltung erfolgen kann.
Der Gemeinderat hatte keine Einwendungen.

Gemeinderat Barth erkundigte sich wie weit der Igginger Weg ausgebessert werden soll. Laut Bürgermeister Leischner sollen keine Behelfsmaßnahmen im Igginger Weg erfolgen. Für den Igginger Weg muss eine Komplettsanierung durchgeführt werden. Diese sei voraussichtlich im Jahr 2021 geplant. Genaueres müsse man in der Klausurtagung besprechen und festlegen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
73575 Leinzell

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