Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2021

Bürgerfragestunde

Ein Bürger wollte wissen, wann die offenliegenden Elektrokabel in der Zeppelinstraße in den Boden verlegt werden.
Bürgermeister Leischner gab an, bei der EnBW nachzufragen.


Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Schaile
Gemeinderat Schaile lobte die Verwaltung für die ausführliche und korrekte Protokollführung bei den Gemeinderatssitzungen.

Gemeinderat Barth
Gemeinderat Barth erkundigte sich nach dem derzeitigen Stand der Friedhofssanierung.
Bürgermeister Leischner erklärte, dass es sehr langsam voranginge. Bei der Verlegung der Pflastersteine gab es mehrfach Probleme. Nun ist aber der vordere Bereich mit Pflastersteinen belegt. Bürgermeister Leischner wies die Baufirma darauf hin, dass die Baustelle am 23.08.2021 beendet werden muss. Grund hierfür ist der Baubeginn des Regenüberlaufs 482 beim Friedhof.


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Zahlen, Daten, Fakten

Wie jedes Jahr erscheint vom Landratsamt Ostalbkreis eine Übersicht über Zahlen, Daten, Fakten des Ostalbkreises. Dies wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.


Haushaltssatzung der Gemeinde Leinzell für das Haushaltsjahr 2021

Mit Schreiben vom 22.02.2021 bestätigte das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Leinzell am 26.01.2021 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung.
Die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 585.000 € sowie die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 580.000 € wurden gemäß § 86 Abs. 4 Gemeindeordnung genehmigt.
Auch der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.500.000 € wurden gemäß § 89 Abs. 2 Gemeindeordnung genehmigt.

Bei den Gemeindewerken wurden die Kreditaufnahmen in Höhe von 20.000 € sowie auch der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1,5 Mio. € genehmigt.

Das Landratsamt wies darauf hin, dass der Fehlbetrag nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung in den drei folgenden Haushaltsjahren ausgeglichen werden muss. Die Kommunalaufsicht weist nochmals darauf ausdrücklich hin, dass durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen ist, dass der Haushaltsausgleich mittelfristig erreicht werden kann.
Bürgermeister Leischner erklärte aus, dass ein Problem bei dem Haushaltsausgleich die Erwirtschaftung der Abschreibungen sei. Allerdings steht hier die Gemeinde Leinzell nicht alleine da. Viele Gemeinden können diese nicht erwirtschaften weshalb ein Haushaltsausgleich schwer zu leisten ist.
Ein weiteres Problem ist die Strukturschwäche der Gemeinde, da die Zahl der Einwohnerschaft im Vergleich zur vorgehaltenen Infrastruktur zu niedrig wäre.
In den kommenden Jahren muss über Gebührenanpassungen bzw. Erhöhungen gesprochen und beraten werden.

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.


Kanalsanierungen- Sanierungsabschnitt 1
-Vergabe der Arbeiten

Die Arbeiten für die Kanalsanierungen im Sanierungsabschnitt 1 wurden gemäß VOB ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 02.03.2021 im Sitzungssaal des Rathauses. Insgesamt gingen vier Angebote ein. Das günstigste Angebot gab die Firma AKS Umwelttechnik GmbH aus Westerstetten zum Preis von 329.633,26 € ab. Gemäß Kostenberechnung vom 25.06.2019 lag diese bei 427.000 €. Das Büro Lk&P hat sämtliche Angebote gemäß VOB geprüft, gewertet, und einen Angebotsspiegel erstellt. Weiterhin erfolgte eine sachliche und rechnerische Prüfung der Angebote.

Auf Grund des günstigen Angebotspreises erfolgte mit der Firma AKS ein Bietergespräch. Bei diesem Gespräch wurde nochmals im Detail erläutert, ob alle aufgeführten Positionen richtig eingeschätzt beziehungsweise erkannt wurden.
Nachdem dies der Fall war, empfiehlt das Büro LK&P die Arbeiten an die Firma AKS Umwelttechnik GmbH aus Westerstetten zum Bruttopreis von 329.633,26 € zu vergeben.

Die Arbeiten könnten im April/Mai 2021 bereits beginnen, müssen jedoch spätestens am 13.05.2022 abgeschlossen sein. In der Ausschreibung war Vorgabe, dass innerhalb von 140 Werktagen nach Beginn der Ausführung die Arbeiten abgeschlossen sein müssen.

Der Sanierungsabschnitt 1 betrifft den gesamten Bereich „Berg“. Eine Sanierung ist hier besonders schwierig, da sich viele Kanäle auf Privatgrundstücken befinden. Da das Bauvorhaben im Inlinersystem erfolgt, spielt sich das komplette Bauvorhaben unter der Erde ab, offene Baustellen sind somit nicht notwendig.

Gemeinderat Friedrich erkundigte sich nach den Einschränkungen während der Bauzeit. Laut Bürgermeister Leischner halten sich die Einschränkungen in Grenzen. Die Arbeiten sollen noch dieses Jahr abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten für die Kanalsanierung im Sanierungsabschnitt 1 an die Firma AKS Umwelttechnik GmbH aus Westerstetten zum Angebotspreis von 329.633,26 € zu vergeben.


Gebührenerhebungen in der Pandemiezeit

Kindergartenbeiträge
Auf Grund der Corona-Pandemie fand im Januar und Februar kein Kindergartenbetrieb statt. Lediglich eine Notbetreuung wurde in beiden Kindergärten angeboten. Deshalb schlugen die Landesverbände vor, auf die Kindergartenbeiträge Januar und Februar 2021 zu verzichten.

Die Kindergartenbeiträge werden von den jeweiligen Trägern erhoben. Allerdings kann die Gemeinde eine Empfehlung abgeben, wie mit den Kindergartenbeiträgen verfahren werden soll. Auf Grund dieser Situation sollte auf die Kindergartenbeiträge Januar und Februar 2021 zu verzichten.

Nachdem bereits der Januarbeitrag eingezogen wurde, soll dieser mit dem März- bzw. Aprilbeitrag verrechnet werden.
Die Notbetreuung soll, wie bereits im vergangenen Jahr, entsprechend der Inanspruchnahme abgerechnet werden.

Ohne Diskussion sprach der Gemeinderat einstimmig die Empfehlung aus, die Kindergartenbeiträge Januar und Februar 2021 zu erlassen. Die stattgefundene Notbetreuung soll entsprechend der Inanspruchnahme abgerechnet werden.
Dies soll den kirchlichen Trägern so mitgeteilt werden.

Kernzeitbetreuung
Ebenso fand in den Monaten Januar und Februar keine Kernzeitbetreuung statt.
Bürgermeister Leischner schlug vor, analog dem Verfahren bei den Kindergartenbeiträgen, auf die Beiträge Januar und Februar 2021 zu verzichten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Beiträge für die Kernzeitbetreuung für Januar und Februar 2021 nicht erhoben werden.

Benutzungsgebühren im Kultur- und Sportzentrum
Nach dem weiteren Lockdown fand im Kultur- und Sportzentrum keine Benutzung statt. Deshalb soll die Benutzung der Hallen (Kultur-, Sport-, und Schwimmhalle) nur aufgrund der stattgefundenen Belegungen abzurechnen.

Sitzungen für Vereine und Organisationen in der Kulturhalle sollen bis zum Abschluss der Pandemie beitragsfrei bleiben.

Auch hier sprach sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, die Benutzungsgebühren für das Kultur- und Sportzentrum lediglich entsprechend der tatsächlichen Belegung abzurechnen.

Für Sitzungen von Vereinen und Organisationen in der Kulturhalle werden in Pandemiezeiten keine Hallenbenutzungsgebühren erhoben.
Dieser Beschluss gilt für die komplette Pandemiezeit.


Hundesteuersatzung
-Antrag auf Änderung

Die Jagdpächter aus Leinzell beantragten die Änderung der Hundesteuersatzung in Leinzell. Sie beantragen eine Steuerbefreiung für Jagdhundehalter, die im Besitz eines Jagdscheinens sind und der Hund eine erfolgreiche bestandene Jagdeignungsprüfung vorweisen kann. Als Begründung führen die Jäger an, dass für sie die gesetzliche Pflicht bestünde, Jagdhunde zu halten, um ihre gesetzlichen Hegepflichten nachzukommen. Ihnen kommt somit eine dem Gemeinwohl dienende Aufgabe zu, auch wenn sie dies in der Regel ehrenamtlich, freiwillig und in ihrer Freizeit tun.

In der Mustersatzung des Gemeindetages ist die Befreiung von Jagdhunden nicht vorgesehen. Hierbei sind lediglich Hunde, die ausschließlich dem Schutz und Hilfe Blinder, Tauber oder sonstigsten hilfsbedürftigen Personen dienen steuerbefreit. Weiterhin sind Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, steuerbefreit.

Im Kommentar des Gemeindetages zur Mustersatzung wird aufgeführt, dass die Befreiung von Jagdhunden gerechtfertigt werden kann, da diese Hunde zur Erfüllung einer aus dem Jagdrecht fließenden und vom öffentlichen Interesse her gebotenen Verpflichtung gehalten werden.

Andererseits geht das Satzungsmuster davon aus, dass trotz der öffentlichen Funktion, der die Jagdausübung zukommt, im Regelfall das private Interesse deutlich überwiegen wird, sodass auch kein überwiegendes öffentliches Interesse eine Steuerbegünstigung gerechtfertigt werden kann.

Bürgermeister Leischner gab an, dass es in keiner der Verbandsgemeinden eine Befreiung der Hundesteuer für Jagdhunde gibt. Er kann beide Seiten verstehen. Allerdings wäre eine einheitliche Regelung sinnvoll.

Gemeinderat Binder erklärte, dass die Fraktion CDU/Bürgerlicher Wahlvorschlag den Antrag ablehnen werde. Als Grund für die Ablehnung führte er an, dass dies nicht die Gemeinde sondern von höheren Ebenen, wie zum Beispiel von den Ländern geregelt werden sollte. Er fand es nicht gut als kleine Gemeinde hier eine Sonderregelung einzuführen, das würde alle anderen Gemeinden in Zugzwang bringen. Sobald dies allerdings von den Verbandsgemeinden oder vom Gemeindetag zusammen beschlossen werden würde, wäre eine Befreiung kein Problem.
Gemeinderat Schaile stimmte den Ausführungen von Gemeinderat Binder zu.
Jagdpächter Roger Bader gab an, dass es keine Empfehlung des Jagdverbandes gibt, dies müsse der Gemeinderat jeder Gemeinde entscheiden.

Bürgermeister Leischner schlug vor, dies mit den Verbandsgemeinden zu besprechen.

Der Gemeinderat lehnte den Antrag Jagdhunde von der Hundesteuer zu befreien der Leinzeller Jagdpächter einstimmig ab.


Ausfallhaftung der Gemeinde Leinzell im privaten Wohnungsbau

Die Gemeinde Leinzell hat beim privaten Wohnungsbau eine Ausfallhaftung für den Erhalt von Förderdarlehen übernommen. Zum Stand 31.12.2020 bestehen Förderdarlehen mit einem Kapitalrestwert in Höhe von 28.914,59 €.
Vor drei Jahren lagen diese noch bei circa 79.000 €.
Die Gemeinde erhielt eine Auflistung der Darlehensnehmer, des Darlehnsbetrags und der Restschuld, die sich im Einzelfall bei planmäßiger Rückzahlung des Darlehens ergibt.

Zugleich sind die ausstehenden Zins- und Tilgungsraten zum 31.12.2020 ausgewiesen. Bei diesem Darlehen, die sich derzeit in der Problemkreditbearbeitung befinden, erhöht sich auf Grund der Darlehensabwicklung die ausgewiesene Restschuld im Einzelfall entsprechend.
Somit erhöht sich der Stand der Risikoausfallhaftung um weitere 22.668,96 €.

Dem Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.


Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2020

Die durchschnittliche Beanstandungsquote für mobile Messungen im Ostalbkreis lag 2020 bei 5,69 %.

Bei der stationären Messanlage beim Schulzentrum lagen aus Fahrtrichtung Göggingen kommend die Beanstandungen lediglich bei 0,14 % und in Fahrtrichtung Richtung Göggingen bei 0,06 %.

Bei den mobilen Messungen in der Hardtstraße beim Seniorenwohnheim lag die Beanstandungsquote in Fahrtrichtung Täferrot bei 1,97 % und in Fahrtrichtung Ortsmitte bei 6,03 %.

Bürgermeister Leischner sagte aus, dass der Standort für die stationäre Messanlage am Schulzentrum trotz der geringen Überschreitungen sinnvoll ist. Der Verkehr wird deutlich ausgebremst, was zum Schutz der Kinder perfekt sei. Auch ist diese Messanlage für den Antrag der Gemeinde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt von Vorteil.

Aus den Messungen gingen ebenfalls die Fahrzeugzahlen hervor. So wurden in der Hardtstraße Richtung Täferrot 915 Fahrzeuge gemessen. In Richtung Hardtstraße 829 Fahrzeuge.
Gemeinderat Barth zeigte sich erfreut, dass die Überschreitungen sich in Grenzen hielten.

Bürgermeister Leischner gab an, dass die bisherigen Blitzer in der Mulfinger Straße und Gmünder Straße vom Landratsamt abgebaut wurden.


Baugesuche

Anbau an ein Wohnhaus, Hofwiesenweg 6/1
Der Bauherr beabsichtigt einen Anbau an sein bestehendes Wohnhaus, Hofwiesenweg 6/1, zu erstellen. Es handelt sich hierbei um einen Saunaraum.

Die Abstände zu den Nachbargrenzen sind ausreichend eingehalten (siehe Lageplan).

Es bestehen keinerlei Bedenken.
Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zum Bauvorhaben.




Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
73575 Leinzell

07175 99820-0
07175 99820-10
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