Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2021

Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Pander
Gemeinderat Pander lobte die Geschenkpäckchen für die Senioren, die sich über das Päckchen sehr freuen würden.

Die Päckchen werden in der Woche vom 13.12.2021 bis 17.12.2021 von Teilen des Gemeinderats und vom Bauhof verteilt.

Gemeinderat Möbius
Gemeinderat Möbius zeigte sich erfreut, dass die Lampen auf dem Schulweg zu den Bushaltestellen der Schule wieder funktionieren. Ebenfalls sei das Licht durch die weiße Lampenbirne deutlich heller.

Gemeinderat Binder
Gemeinderat Binder erkundigte sich, wer die Mauer am Friedhof angefahren hat. Bürgermeister Leischner gab an, dass der Schaden bei den Bauarbeiten am Friedhof durch die Firma Schiessle verursacht wurde. Die Firma ist derzeit noch in Verhandlung mit ihrer Versicherung. Sobald dies geklärt wird, wird die Mauer fachgerecht repariert.


Finanzzwischenbericht 2021 und Ausblick 2022-2025

Wie bereits in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 mitgeteilt, wird sich das zu erwartenden Defizit im Ergebnishaushalt 2021 im Vergleich zu den Planungen weiter vergrößern. Der Ergebnishaushalt wird voraussichtlich circa 113.000 € schlechter abschließen wie geplant. Auch lassen sich die eingeplanten außerordentlichen Erträge 2021 voraussichtlich nicht mehr realisieren. Hier wird es voraussichtlich eine Verschlechterung um rund 90.000 € geben.

Auch im Finanzhaushalt 2021 werden wir eine Verschlechterung von rund 112.000 € bekommen. Dies liegt einerseits daran. dass eingeplante Verkaufserlöse nicht getätigt werden konnten und andererseits Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken angefallen sind.

Dies bedeutet, dass auch im Jahr 2021 der Ergebnishaushalt nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Vorgaben nicht ausgeglichen werden kann. Auch im Jahr 2022, 2024 und 2025 kann kein Ausgleich erwirtschaftet werden. Einzig im Jahr 2023 kann mit einem positiven und ordentlichen Ergebnis gerechnet werden.

Verbandskämmerer Stefan Schürle stellte den Finanzzwischenbericht 2021 und den Ausblick auf die kommenden Jahre ausführlich vor.
Hierbei merkte er an, dass sich die Gewerbesteuereinnahmen leicht verbessert haben und somit sich das Defizit verringert. Durch die Corona-Pandemie gab es ein deutliches Minus im Bereich der Mensa- Nutzung, Kernzeitbeiträge sowie den Hallenbenutzungsgebühren.
Nach der derzeitigen Steuerschätzung erreicht der Gesamthaushalt ein Defizit von rund 411.500 €. Dieses Defizit muss durch Kreditaufnahmen im Jahr 2022 aufgefangen werden. Geplant sind weiterhin Kreditaufnahmen in Höhe von
1,48 Mio € für die Generalsanierung des Schulzentrums.  
Wie gewohnt, ist in den folgenden Jahren eine strikte Ausgabendisziplin gefordert.


Gebühren, Steuern, Abgaben
-Abwassergebühren
Die Abwassergebühren wurden, wie in der Sitzung am 30.11.2021 vorberaten, von Verbandskämmerer Stefan Schürle neu kalkuliert.
Die Kalkulation umfasst die Jahre 2022 bis 2024. Aus dieser Kalkulation würde sich eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von derzeit 2,90 €/m³ auf 3,00 €/m³ ergeben. Im Bereich der Niederschlagswassergebühr würde sich eine Erhöhung von 0,70 €/m² auf 1,35 €/m² ergeben. Nach erneuerter „Spitzabrechnung“ stellte sich heraus, dass eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr nicht notwendig sei. Auch die Niederschlagswassergebühr muss nur 0,60 € auf 1,30 €/m² erhöht werden damit der Schwellenwert erreicht wird.

Mit der Erhöhung der entsprechenden Gebühren würde die Gemeinde bei anfallenden Sanierungsmaßnahmen eine Zuschussförderhöhe von 80 % sowohl in der Regelförderung wie auch in der Härtebereichsförderung erhalten.

Die Zuschussförderhöhe ist auf Grund der kommenden Sanierung der Kläranlage wichtig. Hier muss die Gemeinde Leinzell einen Teil von rund 1 Mio € bezahlen. Ein Zuschuss in Höhe von 80 % ist somit notwendig. Bürgermeister Leischner kritisierte das System des Schwellenwertprinzips. Durch die ständige Erhöhung schaukeln sich die Gebühren aller Gemeinden immer weiter nach oben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,90 €/m³ nicht zu erhöhen. Die Niederschlagswassergebühr wird ab 01.01.2022 von derzeit 0,70 €/m² auf 1,30 €/m² erhöht

-Anpassung der Hebesätze
Für die Generalsanierung des Schulzenturms Leinzell waren zur Finanzierung unter anderem 1 Mio € an Zuschüssen aus dem Ausgleichsstock 2021 fest eingeplant. Nachdem die Gemeinde aus für uns nicht nachvollziehbare Gründen lediglich einen Zuschuss in Höhe von 100.000 € erhalten haben, muss nun eine Finanzierungslücke in Höhe von 900.000 € ausgewiesen werden.

Dieser Finanzierungsfehlbetrag kann weder durch Einsparungen bei den Baukosten noch durch Ersatzdeckungsmittel im Finanzhaushalt der Gemeinde Leinzell ausgeglichen werden.
Die Gemeinde muss somit die nichtgewähren Ausgleichstockmittel in voller Höhe durch weitere Kreditaufnahmen kompensieren. Dies bedeutet, dass statt der bisher angedachten Kreditaufnahmen in Höhe von 580.000 € nun mehr Kredite in Höhe von 1,48 Mio € im Haushaltsjahr 2022 aufgenommen werden müssen.

Diese geplanten Kreditaufnahmen wurden vorab mit dem Kommunalamt des Landratsamtes abgestimmt. Das Landratsamt könnte der Aufnahme des Kredits in Höhe von 1,48 Mio.€ unter folgenden Voraussetzungen zustimmen:

1. Zur Kompensierung der zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen aus den beiden Kreditaufnahmen in Höhe von 585.000 € im Jahr 2021 und 1,48 Mio € im Haushaltsjahr 2022 muss eine entsprechende Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer vorgenommen werden.

2. Weiterhin muss in den kommenden Jahren die Verschuldung abgebaut werden.

3. Sämtliche Freiwilligkeitsleistungen müssen auf den Prüfstand gestellt werden.

Bei der Kalkulation wurde nicht nur die Grundsteuer A sondern auch die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer mit einbezogen.
Aus dieser Kalkulation ergab sich eine Erhöhung der Grundsteuer A und B von derzeit 430 %-Punkte um 160 %-Punkte auf 590 %-Punkte. Bei der Gewerbesteuer wurde eine Erhöhung um 20 %-Punkte von derzeit 375 %-Punkte auf 395 %-Punkte kalkuliert.
Durch diese Erhöhungen können die zu erbringende Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 95.960 € erbracht werden.

Bürgermeister Leischner gab an, dass diese Kalkulation ausführlich in der nichtöffentlichen Sitzung am 30.11.2021 diskutiert wurde.

Gemeinderat Ezdi erwähnte, dass Gewerbebetriebe bei denen der Besitzer in Leinzell wohnt somit von allen Erhöhungen betroffen sei. Durch Corona sind die Einnahmen deutlich geringer geworden. Er hoffe, dass die Kleinbetriebe in Leinzell diese Erhöhung überbrücken können bis die Rückzahlungen vom Finanzamt der Einkommenssteuer erfolgt. Er gab ausdrücklich an, dass er eine Erhöhung dennoch für notwendig hält.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Grundsteuer A und B ab dem 01.01.2022 von derzeit 430 %-Punkte um 160 %-Punkte auf 590 %-Punkte erhöht wird. Die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2022 von derzeit 375 %-Punkte um 20 %-Punkte auf 395 %-Punkte erhöht.

-Wassergebühren
Eine Veränderung beziehungsweise Erhöhung der Wassergebühren ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung zum 01.01.2022 nicht notwendig.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, wie Wassergebühren nicht zu erhöhen.

-Bestattungsgebühren
Die Generalsanierung ist mittlerweile abgeschlossen. Die Abnahme erfolgte bereits, jedoch sind noch verschiedene Mängel zu Beheben.
Nachdem noch keine Schlussabrechnungen der ausführenden Firma beziehungsweise der Planer vorliegen, kann mit der Kalkulation der Bestattungsgebühren noch nicht begonnen werden. Sobald diese Schlussabrechnungen vorliegen, wird die Kalkulation der Bestattungsgebühren erfolgen. Dies wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Gemeinderat Barth erkundigte sich, ob trotz fehlender Schlussabrechnungen die Belegung in dem neuen Urnenhügel möglich ist. Bürgermeister Leischner gab an, dass eine Belegung bereits möglich ist und die erste Belegung bereits in den nächsten Tagen erfolgen wird.


Überprüfung der Freiwilligkeitsleistungen der Gemeinde

Auf Grund der Vorgabe des Landratsamtes wurden alle Freiwilligkeitsleistungen, welche die Gemeinde erbringt, auf den Prüfstand gestellt.

1.Künstliche Rinderbesamung:
Verschiedene Gemeinde übernehmen die Kosten für die künstliche Rinderbesamung. In der Gemeinde Leinzell ist dies seit 2002 nicht mehr möglich. Der Gemeinderat hat am 29.11.2001 eine Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Gebührenerhebung für die künstliche Rinderbesamung beschlossen.

2.Vereinszuschüsse
Die Gemeinde Leinzell bezuschusst die Leinzeller Vereine jährlich mit rund 12.000 €.
Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Zuschüsse unbedingt beibehalten werden.  Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vereinszuschüsse gemäß den Vereinsförderrichtlinien auch im Jahr 2022 beizubehalten und auszuzahlen.

3.Kindergartenbeiträge
Bei der Gemeinde Leinzell besteht die Regelung, dass wenn mehr als zwei Kinder gleichzeitig einen Kindergarten in Leinzell besuchen, übernimmt die Gemeinde Leinzell 50 % der Beiträge. Mit dieser Regelung hat die Gemeinde Leinzell ein Alleinstellungsmerkmal. Diese Regelung wurde deshalb eingeführt, um jedem Kind ein Kindergartenplatz zu ermöglichen. Diese Regelung ist aus Sicht der Verwaltung mittlerweile überholt und hinfällig, da Eltern die sich den Kindergartenbeitrag nicht leisten können, einen Anspruch auf Sozialleistungen haben.
Deshalb stellt die Verwaltung den Antrag, diese Regelung ab 01.01.2022 abzuschaffen.

Die Ermittlung dieser Beiträge durch den Kindergartenträger und die Prüfung durch die Verwaltung ist nicht nur sehr aufwändig und kompliziert, sondern auch äußerst schwierig.
Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag auf Abschaffung der Regelung bei einer Gegenstimme ab.

4.Hausanschlüsse – Kulanzregelung
Bereits seit vielen Jahrzehnten besteht die Regelung, dass bei Hausanschlüssen nicht nach der Satzung, sondern nach einer Kulanzregelung abgerechnet wird. In der Satzung ist geregelt, dass ein Hausanschluss vom Gebäude bis zur Abstelleinrichtung in der Straße auf Kosten des Grundstückseigentümers zu erstellen und unterhalten ist. Die Kulanzregelung der Gemeinde besagt, dass lediglich die Kosten bei einem Schaden dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt wird, der sich auf seinem privaten Grundstück befindet. Die Kosten im öffentlichen Bereich übernahm bisher die Gemeinde.

Hierbei handelt es sich jährlich um rund 10 bis 15 Schadensfälle. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 70.500 € in den Jahren 2018-2021. Lediglich 17.200 € wurden den Grundstückseigentümern hierbei in Rechnung gestellt, der Rest in Höhe von 53.300 € blieb bei der Gemeinde hängen.
Aus Gründen der Fairness sollte diese Kulanzregelung abgeschafft werden. Deshalb stellt die Verwaltung den Antrag, die Kulanzregelung aufzuheben und ab 01.01.2022 satzungsgemäß abzurechnen.

Gemeinderat Möbius ist der Meinung, dass diese Kulanzregelung nicht abgeschafft werden sollte. Als Grund nannte er die unterschiedliche Verteilung der gelegten Schächte. Die Schächte wurden damals nicht mittig in die Straße verlegt, sondern oft auch direkt vor ein Gebäude. Somit gibt es unterschiedlich lange Leitungen zu den Grundstücken.
Gemeinderat Binder gab zu Bedenken, dass einige Straßen deutlich mehr befahren werden als Nebenstraßen. Der Schwerlastverkehr hat deutlich zugenommen. Dieser Verkehr wird sich negativ auf die Wasserleitungen aus.
Dieser Meinung schlossen sich einige Gemeinderäte an.
Verbandskämmerer Schürle gab an, dass die Abgrenzung der Grundstücke oftmals schwer war. Einige Rohrbrüche konnten nur schwer zugeteilt werden. Er regte eine mögliche Abrechnungspauschale an.

Der Gemeinderat lehnte den Antrag auf Abschaffung der Kulanzregelung bei einer Gegenstimme ab.


Haushaltsplan 2022
-1. Vorberatung

Dem Gemeinderat wurden die eingebrachten Haushaltsanmeldungen der Verwaltung ausführlichen vorgestellt. Bürgermeister Leischner gab an, dass der Haushalt nicht im Dezember beschlossen werden muss, sondern erst in der Januarsitzung. Die Fraktionen sollten bis Anfang Januar ihre Anträge stellen.


Annahme von Spenden

Spende über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.
Folgende Spenden wurden unter der Voraussetzung, dass der Gemeinderat zustimmt, von der Verwaltung angenommen:

Spende der VR-Bank Ostalb in Höhe von 1.500 € für einen Pool-Lifter in der Schwimmhalle.
Spende der KSK in Höhe von 1.000 € ebenfalls für den Pool-Lifter in der Schwimmhalle.
Spende der Firma Konrad Werner über 200 € für die Feuerwehr Leinzell
Spende der Firma Weith in Höhe von 100 € für die Feuerwehr Leinzell
Spende der Firma Helmut Stiefel über 150 € für die Feuerwehr Leinzell

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spende in Höhe von 500 €.

Gemeinderat Schaile regte an, dass die Gemeinde den noch fehlenden Betrag für den Pool-Lifter übernehmen sollte. Bürgermeister Leischner gab an, dass noch Anträge über mögliche Zuschüsse laufen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Restbetrag, welcher nach den Zuschüssen noch übrigbleibt, die Gemeinde Leinzell übernimmt.


Baugesuche

Nutzungsänderung Hardtstraße 1, Einbau eines Imbisses
Der neue Eigentümer des Gebäudes in der Hardtstraße 1 stellte einen Bauantrag auf Nutzungsänderung für den Einbau eines Imbisses im Gebäude Hardtstraße 1. Nachdem sich schon über viele Jahre in diesen Räumlichkeiten Gewerbe beziehungsweise Dienstleistungen befunden haben, wird dieser Nutzungsänderung voraussichtlich auch zugestimmt werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte darauf geachtet werden, dass im öffentlichen Bereich, vor dem Imbiss, keine Tische und Stühle aufgestellt werden dürfen. Dies ist deshalb nicht möglich, da es sich hier um einen Schulweg handelt.
Gemeinderat Pander regt an, klar zu regeln, dass keine Besucher des Imbisses auf den angemieteten Außenflächen der Eisdiele sitzen dürfen.

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen unter der Bedingung, dass keine Außenbewirtung stattfindet und keine Stühle und Tische aufgestellt werden.



Weitere Informationen

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