Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2022

Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Neumair
Gemeinderat Neumair wünschte sich mehr öffentliche Transparenz im Bereich Kindergartenneubau. Die Bürgerschaft sollte mehr informiert werden. Er regte eine öffentliche Beratung in der kommenden Sitzung an.
Bürgermeister Leischner gab bekannt, dass dieser Punkt bereits auf der Tagesordnung für die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung stehen wird.

Gemeinderat Friedrich
Gemeinderat Friedrich erkundigte sich über den Stand der Apotheken Situation. In der letzten Sitzung wurde angeregt, dass die Gemeinde sich mit dem Eigentümer sowie mit umliegenden Apotheken in Verbindung setzt.
Bürgermeister Leischner informierte, dass bereits Gespräche mit dem Eigentümer sowie dem Makler geführt wurden. Der Eigentümer könnte sich eine Vermietung an eine andere Apotheke vorstellen. Außerdem wurden insgesamt neun umliegende Apotheken von der Verwaltung angeschrieben.  
Gemeinderats Friedrich schlug vor, die Apotheke in Krankenhaus Mutlangen ebenfalls anzufragen. Bürgermeister Leischner nahm diesen Vorschlag auf.


Bebauungsplan „Steingau“
-Aufstellungsbeschluss

Bereits in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Leintal Frickenhofer Höhe wurde in der Sitzung am 02.03.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan im „Steingau“ zu ändern und ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel auszuweisen. Auf dieser Fläche möchte die REWE-Group einen REWE-Einkaufsmarkt errichten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flst. 217/2 und 220/4 sowie Teilflächen der Flst. 216/2, 218/1, 218/2, 219, 220/3, 221 und 224/1.
Weiterhin werden Teilflächen der Flst. 243 (Landesstraße L1157), 243/2 und 243/3 der Gemarkung Göggingen in Anspruch genommen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch obliegt der Gemeinde in eigener Verantwortung die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Der Gemeinderat hat sich schon öfters mit der Ausweisung des Baugebiets „Steingau“ in nichtöffentlicher Sitzung beschäftigt. Nachdem sich die REWE-Group mit allen Grundstückseigentümern nun einig ist, wäre der nächste Schritt, die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung. Ebenfalls werden noch weitere Gespräche mit der Gemeinde Göggingen geführt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich „Steingau“ (siehe öffentliche Bekanntmachung).


Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Leinzell und des Wirtschaftsplans 2022 der Gemeindewerke Leinzell

In der letzten Gemeinderatssitzung am 25.01.2022 wurden über alle eingebrachten Punkte der Verwaltung beraten und beschlossen. Es wurde beschlossen, dass auf der Grundlage dieser Beschlüsse der Haushaltsplan 2022 inklusiv des Wirtschaftsplan 2022 der Gemeindewerke beschlossen wird.

Die Unterlagen wurden dem Gemeinderat vorab per E-Mail zugesandt.

Bürgermeister Leischner stellte nochmals kurz den Haushaltsplan der Gemeinde vor.

Gemeinderat Neumair lobte die Verwaltung insbesondere Herr Schürle welcher mit dem Haushaltsplan viel Arbeit hatte. Ebenfalls merkte er an, dass ein Haushaltsplan in schriftlicher Form wünschenswert wäre anstatt nur per E-Mail.
Er betonte nochmals, dass sämtliche freie Mittel im Ergebnishaushalt für die Straßensanierungen verwendet werden sollen und die Gemeinde einen Steuer- und Gebührensenkung in den kommenden Jahren anstreben muss. Er gab an, dass die Fraktion SPD/Freie Wähler dem Haushaltsplan der Gemeinde Leinzell zustimmen wird aber dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Leinzell wie jedes Jahr nicht.

Gemeinderat Schneele stimmt Gemeinderat Neumair zu. Allerdings merkte er an, dass die Steuersenkung in den kommenden Jahren zum heutigen Zeitpunkt unrealistisch ist. Es soll das Ziel sein aber durch die wirtschaftliche Situation ist dies schwer umsetzbar.

Bürgermeister Leischner setzte als weiteres Ziel die Senkung der Abwassergebühren voraus. Sobald alle Maßnahmen im Bereich Abwasser erledigt sind, kann über eine Senkung der Gebühren nachgedacht werden. Grund hierfür ist, dass Abwassergebühren kostendeckend sein müssen.
Er stimmte Gemeinderat Neumair im Bereich der Straßensanierung zu.

Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig die Haushaltssatzung 2022, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie die kommunale Finanzplanung 2022-2025 wie vorgestellt.

Bürgermeister Leischner stellte im Anschluss den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Leinzell vor. Die Gemeindewerke bestehen aus vier Betreibszweigen. Sie umfassen das BHKW, die Schwimmhalle, die Wasserversorgung und die Photovoltaikanlagen.

Der Wirtschaftsplan 2022, Stellenplan und Finanzplan der Gemeindewerke wurde mit 5 Gegenstimmen beschlossen


Abrechnung der Erschließungsanlage „Austraße-Östlicher Teil“

Wie bei der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.01.2022 beschlossen, soll der Ausbau der Austraße geplant werden. Die Gemeinde plant somit die Erschließungsanlage „Austraße- östlicher Teil“ herzustellen und entsprechend den satzungsrechtlichen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leinzell sowie den gesetzlichen Vorgaben der § 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) sowie der § 33 ff. Kommunalabgabengesetz (KAG) abzurechen.

Bei der Straße „Austraße- Östlicher Teil“ handelt es sich Erschließungsbeitragsrechtlich um einen Erschließungsabschnitt, der bei der Einmündung in der Gmünder Straße L1156 beginnt und in westlicher Richtung an der Grenze des Bebauungsplans „Au“ von 17.05.1957 endet.

Für diesen Teil der Austraße wurden noch keine Erschließungsbeiträge erhoben.

Die Austraße ist keine sogenannte beitragsfreie „historische Straße“, sodass Erschließungsbeträge nach den Bestimmungen des § 20 Abs. 2 KAG in Verbindung mit § 33 Nr. 1 KAG zu erheben sind.

Um die Abrechnung durchführen zu können, ist ein sogenannter Erschließungsabschnitt nach § 37 Abs. 2 KAG sowie des § 130 Abs. 2 BauGB zu bilden. Die Einmündung in die Gmünder Straße -L1156- stellt dabei ein örtlich erkennbares Merkmal, die Grenze des Bebauungsplans „Au“ ein rechtliches Merkmal dar.

Der Erschließungsabschnitt „Austraße- Östlicher Teil“ liegt innerhalb eines nicht überplanten Bereichs. Für diesen „blaumarkierten“ Bereich hat die Gemeinde Leinzell eine bebauungsplanersetzende Planung nach den Vorgaben des § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB vorzunehmen.

Für den nicht innerhalb eines überplanten Bereichs liegenden Erschließungsabschnitt „Austraße- Östlicher Teil“ nimmt die Gemeinde Leinzell eine bebauungsplanersetzende Planung nach den Vorgaben des § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB vor.
Dabei wird im § 1 Abs. 6 BauGB nominierte Gebot, alle von der Planung berührten öffentlichen und private Belangen gegenüber und untereinander gerecht abzuwägen, voll umfänglich Rechnung getragen.

Den Anliegern soll in einem persönlichen Gespräch die Ablösevereinbarung erklärt und ihnen aufgezeigt werden, welche weitere Möglichkeiten für die Abrechnung bestehen.

Die Ablösevereinbarung muss von den Anwohnern nicht angenommen werden. Bei Ablehnung wird im Zuge der Sanierung den Anwohnern dann ein Erschließungsbeitragsbescheid erstellt. Die in diesem Bescheid festgestellten Kosten werden dann innerhalb von vier Wochen zur Zahlung fällig. Gegen diesen Beitragsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden beziehungsweise gegebenenfalls auch geklagt werden. Der Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung was bedeutet, dass der Erschließungsbeitrag innerhalb von vier Wochen fällig wird.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Herstellung einer Erschließungsanlage „Austraße- Östlicher Teil“ und rechnet sie entsprechend den satzungsrechtlichen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leinzell sowie den gesetzlichen Vorgaben der § 127 ff. Baugesetzbuch sowie der § 33 ff. KAG ab (siehe öffentliche Bekanntmachung).

Auf Grund der § 37 Abs. 2 KAG und § 130 Abs. 2 Baugesetzbuch bildet die Gemeinde Leinzell einen Erschließungsabschnitt für den Bereich Einmündung Gmünder Straße- L1156 – bis zur Grenze des Bebauungsplans „Au“ von 17.05.1957.
Die Verwaltung wird beauftragt allen Anliegern eine Ablösevereinbarung anzubieten.
Den Anliegern soll eine Zahlungsfrist beziehungsweise eine Ratenzahlung bis zum 31.12.2026 angeboten werden.

Gemeinderat Friedrich erkundigte sich ob es noch weitere Straßen gibt bei welchen noch keine Anliegerbeiträge erhoben wurden. Laut Bürgermeister Leischner hat Leinzell nur noch einen Teil der Alten Gmünder Straße abzurechnen.
Dies muss aber nochmals besprochen werden.

Gemeinderat Schaile fragte nach wie es dazu gekommen ist, dass nur der hintere Teil der Austraße abgerechnet wurde und der vordere Teil damals nicht. Bürgermeister Leischner erklärte, dass früher kaum Bebauungspläne aufgestellt wurden. Ebenfalls wurden oft aus kleinen Straßen irgendwann große befahrbare Straßen. Die Gemeinde hat es damals versäumt die Erschließungsbeiträge zu erheben. Die Angelegenheit wurde bei den Kanalsanierungsplanungen 2012 entdeckt. Der Kanal in der Austraße kann nicht wie alle anderen Straßen im Inlinersystem erneuert werden, sondern es muss eine offene Bauweise erfolgen. In diesem Zug werden alle Leitungen/Kanäle erneuert.

Gemeinderat Neumair informierte, dass die Gemeinde bei der Kalkulation mit den geringsten Baukosten gerechnet hat.


Bürgermeisterwahl - Kandidatenvorstellung am 12.03.2022

Am 27.03.2022 findet die Bürgermeisterwahl statt. Da in Zeiten von Corona eine Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten in der Öffentlichkeit schwierig wird, sollte aus Sicht der Verwaltung auf jeden Fall eine Kandidatenvorstellung durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat bereits beschlossen am 12.03.2022 eine Kandidatenvorstellung zuzulassen, sofern dies Corona zulässt.

Die Kandidatenvorstellung soll um 17:00 Uhr beginnen
Geplantes Ende soll um 21:00 Uhr sein.

Durchführungsort ist die Sporthalle Leinzell. Hier könnte eine Besucherzahl von rund 216 Personen geschaffen werden. Weitere 100 Personen könnten in der Kulturhalle untergebracht werden, die auf einer Leinwand per Livestream die Kandidatenvorstellung verfolgen könnten.
Weiterhin soll die Kandidatenvorstellung „gestreamt“ werden damit alle Interessierten sich zuhause online dazu schalten können.
Es sollen nur Leinzeller Bürger und Bürgerinnen zugelassen werden.
Bei der Kandidatenvorstellung gilt die 3G-Regelung.

Der Ablauf der Kandidatenvorstellung in der Sporthalle könnte wie folgt ablaufen:

Beginn der Bewerbervorstellung um 17:00 Uhr.
Die Reihenfolge der Redner erfolgt nach Eingang der Bewerbungen.
Bei der jeweiligen Vorstellung eines Bewerbers dürfen die anderen Kandidaten nicht anwesend sein.
Die Redezeit je Bewerber wird auf höchstens 15 Minuten festgelegt (ohne technische Hilfsmittel zum Beispiel Beamer, PowerPoint-Präsentation etc.).

Nach jedem Vortrag soll jeweils eine kurze Pause eingelegt werden.
Im Anschluss an die öffentliche Bewerbervorstellung soll eine Diskussion mit allen Kandidaten stattfinden. In dieser Debatte können Leinzeller Wahlberechtigte beziehungsweise Bürger Fragen an die Bewerber stellen. Der Fragesteller soll seinen Namen benennen. Auch Online Fragen sind per Onlinechat möglich.
Die Verhandlungsleitung übernimmt Bürgermeister Ralph Leischner.

Der Gemeinderat beschloss die obengenannten Voraussetzungen sowie den Ablauf der Vorstellung einstimmig.


Ausfallhaftung der Gemeinde Leinzell im privaten Wohnungsbau

Die Gemeinde Leinzell hat beim privaten Wohnungsbau eine Ausfallhaftung für den Erhalt von Förderdarlehen übernommen. Zum Stand 31.12.2022 bestehen Förderdarlehen mit einem Kapitalrestwert in Höhe von 27.678,17 €.
Hierfür erhielt die Gemeinde eine Auflistung der Darlehensnehmer, des Darlehnsbetrages und der Restschuld, die sich im Einzelfall bei planmäßiger Rückzahlung des Darlehens ergibt.
Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis gegeben.


Baugesuche

Bebauung Rieg-Areal
Bei der letzten Gemeinderatssitzung am 25.01.2022 wurde das Einvernehmen zum Baugesuch „Rieg-Areal“ nicht erteilt. Der Grund für die Nichterteilung war die Stellungnahme des Landratsamtes - Geschäftsbereich Wasserwirtschaft die dem Bauvorhaben nicht zustimmen konnte. Derzeit wird das Bauvorhaben in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsbereich überarbeitet und angepasst. Weitere Stellungnahmen werden noch erwartet.
Gemeinderat Neumair regte an, dass die Gemeinde im Vorfeld die Parksituation sowie einen möglichen Bebauungsplan in diesem Bereich mit dem Landratsamt zu besprechen.


Baugesuch Austraße 25- Umbau Dachgeschoss und Errichtung von Gauben
Im Gebäude Austraße 25 soll das Dachgeschoss umgebaut und Gauben errichtet werden.
Bürgermeister Leischner äußerte keine Bedenken.
Es muss allerdings eine Prüfung erfolgen ob ein weiteres Vollgeschoss entsteht, da die Bauherren hierfür eine Befreiung benötigen. Falls ein neues Vollgeschoss entsteht fallen eventuell Anliegerbeiträge an.
An der Hausgröße und Höhe ändert sich durch den Umbau nichts.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum Bauvorhaben. Sollte ein weiteres Vollgeschoss entstehen erteilte der Gemeinderat für die dadurch notwendige Befreiung ebenfalls sein Einvernehmen. In diesem Fall erfolgt eine Prüfung der möglichen Anliegerbeiträge.



Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
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