Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2016

Bekanntgaben des Vorsitzenden

Termine:

Die anberaumte  Gemeinderatssitzung am  26.07. wird  auf den 19.07.2016 vorverlegt.

Die gemeinsame Kindergartenausschusssitzung findet am Donnerstag, den 21.04.2016 um 18.30 Uhr im Rathaus statt.

Termin Klausurtagung in Bezug auf das Verkehrsentwicklungskonzept:

Samstag, 18. Juni 2016, Beginn 9.00 Uhr

Folgender Ablauf ist hierbei vorgesehen:

-         9.00 Uhr Beginn mit einer Besichtigungstour

-       12.00 Uhr Mittagessen

-       14.00 Uhr Beratung im Sitzungssaal

-       16.00 Uhr geplantes Ende

Zusendung der Gemeinderatseinladung mit Sitzungsvorlage

Die Gemeinderatsunterlagen werden in Zukunft immer zwei Freitage vor der Gemeinderatssitzung zugestellt, da sich die Rechtsprechung bzgl. der Frist geändert hat.

Einladung zur Schulkonferenz

Herr Rektor Hörsch hat den Bürgermeister bzw. den Schulausschuss zur Schulkonferenz  am 12.04.2016, Beginn 18.30 Uhr  eingeladen.

Anmeldezahlen für die Schulen

Für die Realschule liegen zwischenzeitlich 57 Anmeldungen vor (48 im Vorjahr).

Für die Werkrealschule sind es nach jetzigem Stand 18 Anmeldungen (14 im Vorjahr) in der 5. Klasse. Weiterhin wird es in der Werkrealschule dieses Jahr wieder eine 10. Klasse geben, da auch hier 18 Anmeldungen vorliegen.

 

Anfragen der Gemeinderäte

Gemeinderätin Draheim

Gemeinderätin Draheim informierte über  einen Biber, welcher sich an der Lein (beim Wehr) aufhalten würde.

Dass sich ein Biber in einer Nebengemeinde aufhält war Bürgermeister Leischner bekannt, die Tatsache dass er jetzt in Leinzell auch angekommen ist bedeutet, dass sich die Gemeinde mit diesem Thema jetzt auch auseinandersetzen muss.

Feststellung des Jahresabschusses 2014 der Gemeindewerke Leinzell

Verbandskämmerer Stefan Schürle stellt den Jahresabschluss 2014 der Gemeindewerke Leinzell im Detail vor und erläutert die Zahlen der einzelnen Betriebszweige sowie das konsolidierte Gesamtergebnis.

Der Betriebszweig „Photovoltaikanlage“ schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 17.289,01 € ab.

Der Betrieb „Blockheizkraftwerk“ schließt mit einem geringen Jahresverlust in Höhe von 2.522,60 € ab.

Der Betriebszweig „Schwimmhalle“ schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 107.275,14 € ab.

Der Betriebszweig „Wasserversorgung“ schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 40.634,94 € ab.

Die Gemeindewerke Leinzell schließen mit einem Jahresverlust in Höhe von 51.873,79 Euro ab.

Anschließend wird dem Gremium die Möglichkeit gegeben, Fragen zum Jahresabschluss 2014 der Gemeindewerke Leinzell zu stellen.

Gemeinderat Edgar Neumair teilt bereits vor der Beschlussfassung mit, dass die Fraktion SPD/Freie Wähler dem Jahresabschluss 2014 nicht zustimmen können, da sie aus grundsätzlichen Erwägungen gegen das Konstrukt der Gemeindewerke Leinzell seien. Der Betriebsleitung würden sie jedoch die Entlastung für 2014 erteilen wollen.

Mit 3 Gegenstimmen wurde der Jahresabschluss der Gemeindewerke Leinzell beschlossen.

Der Betriebsleitung für das Jahr 2014 wurde einstimmig die Entlastung erteilt.

 

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 der Gemeindewerke Leinzell

Der Haushaltsplan und Wirtschaftsplan 2016 wurden im Gemeinderat in vier intensiven Sitzungen diskutiert und vorberaten. Weiterhin wurde nach Einsparmöglichkeiten gesucht, um das Minus von 100.000 € im Verwaltungshaushalt des Kämmereihaushalts ausgleichen zu können.

Bei der Überprüfung der Haushaltsplanansätze wurde eine Einsparliste erstellt und somit konnten Einsparungen in Höhe von rund 49.000 € erreicht werden. Durch Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe von 10.000 € und einer Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer in Höhe von jeweils rund 10% sowie durch die Einführung einer Vergnügungssteuer konnte die verbliebene Deckungslücke geschlossen werden.

Der Entwurf des Haushaltsplans wurde vorab dem Landratsamt - Fachbereich Kommunalaufsicht - zugeleitet. Von Herrn Lingel wurde die Gesetzmäßigkeit in Aussicht gestellt. Er weist jedoch darauf hin, dass kostendeckende Gebühren in den Bereichen Wasser, Abwasser und Bestattung unerlässlich sind.

Nachdem im Jahr 2017 mit weiteren Deckungslücken im Verwaltungshaushalt  zu rechnen sein wird, so Bürgermeister Leischner, sind zur Schließung u.a. nachfolgend aufgeführte Maßnahmen angedacht und sollen zum 01.01.2017 umgesetzt werden:

-       Erhöhung der Hundesteuer

-       Mieterhöhung der gemeindeeigenen Wohnungen

-       Neukalkulation der Bestattungsgebühren

-       Reduzierung des Bauhofpersonals

Gemeinderat Neumair begrüßt die in langen Haushaltsplanberatungen erzielten Kompromisse und zeigt sich zufrieden, dass es gelungen sei, den Haushalt auszugleichen. Jedoch bemängelt Gemeinderat Neumair, dass diese schwierigen Haushaltsplanberatungen in nichtöffentlichen Sitzungen stattgefunden hätten. Die Bürgerschaft habe jedoch das Recht mitzubekommen, über welche Sachverhalte der Gemeinderat diskutiere und wie die erzielten Ergebnisse letztendlich zu Stande gekommen seien. Allerdings räumt er auch ein, dass Kompromisse in nichtöffentlicher Sitzung oft leichter zu finden seien als in öffentlicher Sitzung. Auch der gesamte Bereich „Personal“ könne eigentlich nur nichtöffentlich diskutiert werden.

Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig die Haushaltssatzung 2016.

Der Wirtschaftsplan 2016 der Gemeindewerke Leinzell wurde mit 3 Gegenstimmen beschlossen.

 

Antrag auf Ganztagesschule der Realschule und Werkrealschule auf 01.10.2016

-       Beschlussfassung

Aufgrund der Einführung der  Verbundschule,  ist der Status einer Ganztagesschule in offener Angebotsform für die Real- und Werkrealschule erloschen.

Nachdem sich Schulleitung und Schulträger darüber einig sind wieder eine Ganztagesschule in offener Angebotsform einzuführen bzw. anbieten zu können,  muss ein entsprechender  Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart bis zum 01.10.2016 gestellt werden.

Vom Gemeinderat wurden einstimmig nachfolgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Antrag soll bis 01.10.2016 gestellt werden.

2. Erklärung des Schulträgers über:

a) Bereitstellung des Mittagessens, Aufsichtsführung und Betreuung der Schüler beim Mittagessen.

b) Übernahme der Sachkosten für die Ganztagesschule sowie der Übernahme der Personalkosten für Betreuung und Aufsicht beim Mittagessen.

Erforderliche Beschlüsse von Seiten der Schulleitung wurden bereits gefasst bzw. befinden sich derzeit in Beratung.

 

Einführung einer Vergnügungssteuer ab 01.05.2016

-       Erlass einer Vergnügungssteuersatzung

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen dafür ausgesprochen eine Vergnügungssteuer einzuführen.

Diese wird spätestens am 28. April 2016 im Amtsblatt veröffentlicht und kann somit am 01.05.2016 in Kraft treten.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) aus, welche am 01. Mai 2016 in Kraft treten soll.

 

Kanalsanierung Abschnitt 4 – 2. Teilabschnitt

-       Vergabe der Arbeiten

Im Stufenplan der Gemeinde Leinzell wurde festgelegt, dass Kanäle im Sanierungsabschnitt 4 im Jahr 2015 saniert werden sollen. Vorab wurde eine Kanal TV-Befahrung durch die Firma Hofele durchgeführt. Die Befahrung erfolgte in den Bereichen Rechberg-, Staufen-, Brauhalde-, Hornberg- und Hardtstraße, Am Mühlbach, Mühlwiesen und Holzplatzweg, Leingasse, Mittelzell, Alte Gögginger- und Rosensteinstraße, Raiffeisenplatz, Gögginger- sowie Gmünder Straße. Nach Auswertung der TV-Befahrung wurde ein Gesamtkostenaufwand in Höhe von ca. 438.000 € (Brutto) ermittelt.

Nachdem für die Kanalsanierung  maximal 250.000 € vorgesehen bzw. kalkuliert wurden, sprach die Gemeinde sich für eine Sanierung auf zwei Jahre verteilt aus. Der 1. Teil wurde im Jahr 2015 durchgeführt. Der 2. Teil steht nun für das Jahr 2016 an und wurde wieder beschränkt ausgeschrieben. Alle sechs angeschriebenen Firmen haben ein Angebot abgegeben.

Die günstigste Bieterin war die Firma AKS Umwelttechnik GmbH aus Neu-Ulm mit einer  Angebotssumme in Höhe von 182.376,47 €.  Die Kostenschätzung  in diesem Bereich lag bei 192.637 €.

Das Büro LK & P. überprüfte allen abgegeben Angebote und empfiehlt, die Vergabe an die Firma AKS aus Neu-Ulm.

Gemeinderat Hasieber stellt hierzu fest, dass er bei der 1. Ausschreibung im letzten Jahr bemängelte, dass nur wenige Firmen angeschrieben wurden. Bei der jetzigen auch beschränken Ausschreibung wären jedoch zwei weitere Firmen dazugekommen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss,  die Arbeiten für die Kanalsanierung im Abschnitt 4 an die günstigste Bieterin, die Firma AKS Umwelttechnik GmbH aus Neu-Ulm zum Angebotspreis von 182.376,47 € zu vergeben.

 

Sanierung der WC-Anlage in der Grundschule

-       Festlegung des Sanierungsumfangs

Im WC-Bereich der Jungen in der Grundschule ist eine Sanierung der Urinale und Fliesen unbedingt notwendig, wovon sich der Gemeinderat vor Ort überzeugte.

Die Kosten für die Sanierung der Urinale liegen bei rund 8.000 €, die Fliesenarbeiten belaufen sich auf  10.108,22 €.

Im Haushaltsplan wurden Mittel in Höhe von 10.000 € für die WC-Urinal-Anlage in der Grundschule eingestellt.

In der anschließenden Diskussion war sich der Gemeinderat dahingehend einig, die Urinale auszutauschen und die Wände neu zu fliesen. Angesprochen wurde auch die Möglichkeit nur 2/3 hoch zu fliesen. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die fehlende Lüftung.

Deshalb einigte sich das Gremium darauf neue Angebote im Bereich der Fliesen/Arbeiten in Verbindung mit dem Einbau einer Lüftung einzuholen, um dann erneut im Gemeinderat über die Vorgehensweise bzw. den Sanierungsumfang zu beraten.

 

Kernzeitbetreuung Schuljahr 2016/2017

-       Festlegung der Elternbeiträge

Derzeit besuchen 28 Kinder die Kernzeitbetreuung. Der Abmangel 2015 für die Kernzeitbetreuung beträgt 10.736,43 €. Bei einer Erweiterung der Kernzeitbetreuung von 14 bis 15.30 Uhr würden Gesamtkosten in Höhe von 24.874,18 € entstehen.

Der monatliche Gesamtaufwand für die Personalkosten betragen, abzüglich des Zuschusses vom Land  2.370 €. Bei der Abrechnung von 11 Monaten bedeutet dies

Personalgesamtkosten im Jahr von 26.070 €. Bei der Annahme, dass eine Betreuung von 14 bis 15.30 Uhr von insgesamt 10 Kindern in Anspruch genommen wird, entsteht somit ein Betreuungsaufwand von jährlich 17.380 Stunden. Somit kostet eine Betreuungsstunde 1,50 €.

Wie bei Gemeinderatssitzung am 29.09.2015 bereits vorgestellt und diskutiert, gibt es für die Umlage der Kosten auf die Eltern verschiedene Varianten.  Aus Sicht der Gemeinde ist aufgrund der angespannten Haushaltslage ein Abmangel in Höhe von rund 20.000 € nicht zu vertreten.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Kostenverteilung nach dem Modell 50% Eltern, 50% Gemeinde durchzuführen. Dies ist sowohl für die Eltern, wie auch für die Gemeinde eine zumutbare Lösung. Zwar erhöht sich der Abmangel der Gemeinde auf rund 14.000 €, doch könnte dieser Differenzbetrag aus Sicht der Verwaltung bei der sparsamen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel eingespart werden, so Bürgermeister Leischner.

Bei den aufgeführten Kosten handelt es sich um reine Personalkosten. Die Kosten für die Unterhaltung des Gebäudes sind in diese Kalkulation nicht eingeflossen.

1. Ab dem neuen Schuljahr sollen ab 01.09.2016 folgende Beiträge in Kraft treten:

-       22,50 € monatlich für die Betreuung zwischen   7.00 und   8.30 Uhr

-       18,75 € monatlich für die Betreuung zwischen 11.45 und 13.00 Uhr

-       15,00 € monatlich für die Betreuung zwischen 13.00 und 14.00 Uhr

-       13,50 € monatlich für die Betreuung zwischen 14.00 und 15.30 Uhr

2. Die erweiterte Betreuungszeiten zwischen 14 und 15.30 Uhr kommen nur dann zustande, wenn sich hierfür 5 Schülerinnen oder Schüler verbindlich anmelden.

3. Für die Inanspruchnahme der Kernzeitbetreuung müssen die Eltern jährlich einen  Anmeldungsbogen ausfüllen.  Die Anmeldung endet automatisch am 31. Juli  des darauffolgenden Jahres.

4. Eine tageweise Buchung ist weiterhin möglich. Hierfür werden folgende Beiträge erhoben:

An einem Tag in der Woche – einmalige Gebühr von:

9,00 € pro Schüler für Betreuung vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsbeginn.

4,50 € pro Schüler für Betreuung vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsbeginn.

3,00 € pro Schüler zwischen 13.00 und 14.00 Uhr

4,50 € pro Schüler zwischen 14.00 und 15.30 Uhr

5. Am Freitag endet die Kernzeitbetreuung um 14.00 Uhr.

Gemeinderat Neumair erinnert an die bereits geführte Diskussion im September 2015, als sich seine Fraktion gegen eine Erhöhung der Kernzeitbetreuung aussprach. Auch für dieses Schuljahr sei seine Fraktion nicht bereit diese Erhöhung mitzutragen. Das Ziel sei weiterhin die Ganztagesgrundschule auf den Weg zu bringen, welche für die Gemeinde und für die Eltern ganz ohne Kosten sei. Bei einem mindestens gleichwertigem Angebot, betont Gemeinderat Neumair.

Gemeinderat Schneele stellt fest, dass bei der Einführung einer Ganztagesgrundschule eine Mindestanzahl von Schülern erreicht werden müsste.

Seine Fraktion CDU/Bürgerlicher Wahlvorschlag halte an ihrem Beschluss vom September 2015 (Kostenverteilung 50/50) fest.

Der Gemeinderat sprach sich bei 3 Gegenstimmen für die von der Verwaltung vorgeschlagene Kostenverteilung 50% Eltern, 50% Gemeinde aus.

 

Friedhof – Erweiterung der Urnenstelen

Nur noch wenige Grabkammern sind in der letzten vorhandenen Urnenstele noch frei. Von der Herstellerfirma Kronimus wurden 2 Gestaltungsvorschläge ausgearbeitet.

Die Firma Kronimus schlägt zudem vor, mittelfristig auf die gesetzliche Mindestruhezeit von 15 Jahren zu reduzieren mit der Option auf eine weitere Verlängerung um 5 Jahre.

Weiterhin könnte im Zuge der erforderlichen Umgestaltung ein Gemeinschaftsgrabfeld eingerichtet werden.

Die Vorplatzfläche würde durch entsprechende  Gestaltung und Bepflanzung  eine enorme Aufwertung erfahren, Zudem hätte man eine weitere Grabart für Feuerbestattungen. Weiterhin wurde ein Nachbestattungspoller eingeplant. Dieser könnte sowohl als Urnen-  und Blumenablage während der Beisetzung verwendet werden, wie auch als Nachbestattung von Asche mit abgelaufener Ruhezeit.

Die vorgelegte Planung der Firma Kronimus könnte in zwei Bauabschnitte unterteilt werden. Die Kosten für 8 Urnenstelen betragen rund 20.000 €. Hinzukommen würden der Nachbestattungspoller in Höhe von rund 2.000 € und das Gemeinschaftsgrabfeld bestehend aus Einfassung, 2 Namenstelen und jeweils 9 Namensschilder inklusive 18 Drainagerohren mit Deckel komplett inkl. Einbau und Bepflanzung geschätzt mit 2.500 €.

Sämtlichen Arbeiten wie z. B. die Erstellung der Fundamente, des Pflasterbelages und die Bepflanzung könnte der Bauhof in Eigenleistung vornehmen.

Bei diesem 1. Bauabschnitt wäre dann der Kostenrahmen in Höhe von rund 35.000 € eingehalten.

Als 2. Bauabschnitt könnte in den nächsten Jahren die rückwärtige Aufstellung der Urnenstelen erfolgen. Auch hier würde man sich in einem Kostenrahmen von rund  30.000 € bewegen.

Das Gremium sprach sich für den Gestaltungsvorschlag Nr. 1 sowie für die Umsetzung des 1. Bauabschnittes einstimmig aus.

Für die Gestaltung des 1. Bauabschnitts soll noch ein konkretes Angebot von der Firma Kronimus eingeholt werden.

 

Baugesuche

Dachgeschossausbau mit Gauben in der Brauhaldestraße

Der Gemeinderat erteilte diesem Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen zum Bebauungsplan „Brauhalde“ einstimmig sein Einvernehmen.

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Hornbergstraße

Der Gemeinderat erteilte für die Erstellung einer Fertiggarage mit Stellplatz den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, einstimmig sein Einvernehmen.

 

Erstellung einer Wasserkraftanlage in der Lein am Wehr durch die Wasserkraft Oberland GmbH – Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung

Für den Betrieb einer Wasserkraftschnecke am Leinzeller Wehr ist die Genehmigung mittels einer wasserrechtlichen Bewilligung notwendig. Diese wurde beim Landratsamt zwischenzeitlich beantragt. Sämtliche beteiligten Behörden wurden in dieses Genehmigungsverfahren einbezogen. Mit Ausnahme des privaten Naturschutzes können sich alle beteiligten Träger der öffentlichen Belange den Betrieb einer Wasserkraftschnecke vorstellen.

Bei plan- und beschreibungsgemäßer Ausführung des Vorhabens unter Berücksichtigung von Nebenbestimmungen und Hinweise bestehen aus Sicht des Umwelt- und Gewerbeaufsichtsamts keine Bedenken.

Aufgrund dieser Stellungnahme wird das Landratsamt  – Geschäftsbereich Wasserwirtschaft voraussichtlich dem Antrag zustimmen. Das Landratsamt sieht  Vorteile im Betrieb einer  Wasserkraftschnecke, da diese eine Laufzeit von rund 80 bis 100 Jahre hat und ohne zusätzliche Unterhaltung eine sehr gute Energiequelle mit wenig CO 2 – Ausstoß darstellt.

Bereits im Jahr 2014 hat der Gemeinderat über diese Wasserkraftschnecke beraten, welche vom Gremium auch teilweise kritisch gesehen wurde (z.B. Eingriff in die Natur, Lärmbelästigung).

Außerdem wurde bei einer Gewässerbegehung vom Landratsamt die Aussage gemacht, dass diese Wasserkraftschnecke nicht rentabel sei, berichtete Gemeinderat Hasieber. Weiterhin verwies Gemeinderat Hasieber auf die lange Laufzeit.

Gemeinderätin Draheim konnte dem Gremium über einen in diesem Bereich lebenden Biber berichten (beim Tagesordnungspunkt „Anfragen der Gemeinderäte“). Dies hat sie anhand von Fotos dokumentiert.

Nach intensiver Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, bei der Stellungnahme zur wasserrechtlichen Genehmigung darauf hinzuweisen, dass sich zwischenzeitlich ein Biber im Bereich des Leinwehrs aufhält und sich somit die Fakten geändert haben. Da es sich beim Biber um eine geschützte Tierart handelt, sollten die Planungen auf ihre Verträglichkeit überprüft und darauf abgestimmt werden.

 

Annahmen von Spenden

Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.

Die Fahrschule Hilbig spendete für die Leinzeller“ Murren - Dapper“ einen Betrag in Höhe von 250 €.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Annahme der Spende aus.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
73575 Leinzell

07175 99820-0
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