Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017

Vor Einstieg in die Tagesordnung stellte Bürgermeister Leischner fest, den Tagesordnungspunkt  7 – „Erstellung einer Wasserkraftanlage“ vorzuziehen
und als 3. Punkt zu behandeln.
Der Gemeinderat war hiermit einverstanden.


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Friedhofbesichtigungen

Die angekündigte Besichtigung von Friedhöfen in der näheren Umgebung findet am Samstag, den 15.04.2017 statt.
Der Friedhofsausschuss des Kirchengemeinderats soll zu diesem Besichtigungstermin ebenfalls eingeladen werden.

Baumfällung

In der Gmünder Straße musste eine Esche aufgrund von ausladenden und absterbenden Ästen, welche auch die Verkehrssicherheit gefährdete, umgemacht werden, informierte Bürgermeister Leischner.


Anfragen der Gemeinderäte

Gemeinderat Hasieber

Gemeinderat Hasieber bemängelte im Bereich der Landesstraße und Parkbuchten Richtung Brainkofen  starke Verschmutzungen und herumliegenden Müll (fehlende Abfallkörbe).
Bürgermeister Leischner sicherte zu, diesen Umstand der Straßenmeisterei Schwäbisch Gmünd zu melden, welche hierfür zuständig sind.


Gemeinderat Neumair

Nähe der Tennisanlage wurde eine Grünfläche durch Wildschweine erheblich zerstört, berichtete Gemeinderat Neumair.
Bürgermeister Leischner stellte hierzu fest, dass bereits am kommenden Freitag ein Besichtigungstermin zusammen mit dem Jagdpächter Herrn Rolf Dreher anberaumt wurde. Hier soll dann auch mit Herrn Dreher der aktuelle Stand hinsichtlich Wildschweine am Ortsrand näher beleuchtet werden.


Gemeinderat Fuchs

Beim Herausfahren von den neu angelegten Parkplätzen am Friedhof passiert es öfters, dass viele ältere Leute gegen den Mittelpfosten und Steine (Abgrenzung Radweg) fahren, berichtete Gemeinderat Fuchs.

Deshalb regte er eine Versetzung dieses Mittelpfostens und der Steine an.
Durch die Einrichtung einer „Baustraße“  und der damit verbundenen Sperrung des Leintalradweges für den Bau des RÜBs hat sich dieses Thema, zumindest vorerst, erledigt so Bürgermeister Leischner.


Bauangelegenheiten
-    Erstellung einer Wasserkraftanlage

Die wasserrechtliche Bewilligung für das Bauvorhaben „Erstellung einer Wasserkraftanlage“ wurde im September 2016 erteilt.
Leider wurde versäumt, dies dem Gemeinderat mitzuteilen, welches Bürgermeister Leischner bedauerte. Jedoch betonte er, dass die Gemeinde als Nichteigentümer dieses Grundstücks kein Widerspruchsrecht hätte.
In der Stellungnahme der Gemeinde Leinzell wurden gegenüber dem Landratsamt Wasserwirtschaft schriftlich erhebliche Bedenken zu dem Bau dieser Wasserkraftanlage angemeldet. Es dürfe zu keinen Belastungen für Mensch, Tier und Umwelt kommen. Auch die Nutzung des Leinstegs müsste weiterhin uneingeschränkt möglich sein.
Ebenso wurde auf die Ansiedlung eines Bibers in der Nähe der Wasserkraftschnecke hingewiesen.
Wie es jetzt weitergeht beantwortete Bürgermeister Leischner wie folgt:
Beim angekündigten Besichtigungstermin soll ein Baufenster festgelegt werden.
So muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass die Wasserschutzzone im Bereich des Tiefbrunnens II frei bleiben muss und die Rodung ist so gering wie möglich zu halten. Weiterhin wird darauf gepocht, dass nach der Baumaßnahme eine ausreichende Begrünung erfolgen muss, damit diese Anlage nicht sichtbar ist.
Eine Lärmbelästigung muss ausgeschlossen werden was bedeutet, die Lärmwerte müssen eingehalten werden.

Die Laufzeit dieser Wasserkraftanlage ist mit 50 Jahren angegeben.  Nach 20 Jahren soll es in die  Gewinnzone gehen, deren Ertrag mit 11,67 Cent pro Kilowattstunde gefördert werden soll.
Der Anschluss ist bei der vorhandenen Umspannstation in der Austraße geplant.
Gemeinderat Pander war hier sehr skeptisch. Seiner Meinung nach sei diese Trafostation nicht für eine Wasserkraftanlage ausgerichtet.

Gemeinderat Fuchs eröffnete die Diskussion indem er die Wirtschaftlichkeit sowie die lange Laufzeit dieser Anlage bezweifelte.

Dies sah Gemeinderat Hasieber ebenso und erinnerte an den Besichtigungstermin bei welchem ein Vertreter des Landratsamtes die Aussage machte, dass er hier keine Wirtschaftlichkeit sehe.

Gemeinderat Schaile kritisierte die Vorgehensweise in diesem Verfahren scharf.
Die Stellungnahme der Gemeinde Leinzell würde nicht den gewünschten Aussagen des Gemeinderats entsprechen.  Auch hätte man seiner Meinung nach das Gespräch mit den Grundstückseigentümern suchen müssen.
Er ärgerte sich sehr über diese Anlage und betonte, dass das Potenzial des Natur- und Erholungsraums nicht erkannt werde.

Gemeinderätin Draheim war von Anfang an skeptisch gegenüber dieser Wasserkraftschnecke. Sie zeigte sich enttäuscht, dass das Landratsamt über den Landschafts-u. Naturschutz hinwegsehe.

Gemeinderat Schneele hätte es auch als besser befunden, wenn dieses Projekt nicht zur Ausführung gekommen wäre.
Trotz allem müsste man auch sehen,  dass regenerative Energie die Umwelt am wenigsten belaste. Es gelte jetzt die Ausführungen zu überwachen und ggf. nach zu verhandeln.


Ausfallhaftung der Gemeinde Leinzell beim privaten Wohnungsbau

Die Gemeinde Leinzell hat beim privaten Wohnungsbau eine Ausfallhaftung für den Erhalt von Förderdarlehen übernommen. Zum Stand 31.12.2016 bestehen Förderdarlehen mit einem Kapitalrestwert in Höhe von 353.621,49 €. Im Vergleich zum Vorjahr (366.092,75 €) hat sich die Restschuld somit um rund 12.500 € verringert.

Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis zu geben.


Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 der Gemeindewerke Leinzell

Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurden alle eingebrachten Anträge diskutiert und anschließend darüber abgestimmt. Weiterhin wurde der Verwaltungshaushalt Punkt für Punkt besprochen und die Haushaltsplanansätze vorgestellt und beraten. Auf der Grundlage dieser Beratung wurde nun der Haushaltsplan 2017 erstellt. Sämtliche Beschlüsse wurden sowohl im Vermögenshaushalt wie auch in den Verwaltungshaushalt eingeplant.
Somit wurden in den Haushalt 2017  die Planungskosten für die Generalsanierung des Friedhofes mit 10.000 € und die Einlaufbauwerke Igginger Weg und Gögginger Bach mit 65.000 € im Vermögenshaushalt neu aufgenommen. Durch diese weiteren Ergänzungen erhöhte sich die Kreditaufnahme auf 450.000 €.

Im Jahr 2018 wurde die Friedhofsgeneralsanierung mit Ausgaben von 500.000 € und Einnahmen von 300.000 € mitaufgenommen.

Im Jahr 2019 wurde der Umbau bzw. die Erweiterung des Bauhofes mit Ausgaben in Höhe von 300.000 € und Einnahmen mit 195.000 € eingeplant.

Im Jahr 2020, wurde wie im Stufenplan vorgesehen, die Sanierung der Austraße/Gmünder Straße mit einer 1. Rate vorgesehen.

Bevor es zur Beschlussfassung kam stellte Gemeinderat Neumair für seine Fraktion SPD/Freie Wähler fest, dass sie wie bisher auch die Gemeindewerke ablehnen würden, da mit Wasser keine Gewinne erzielt werden sollten. Das Argument bzgl. Steuern sparen widerspreche sich, da für den Eigenbetrieb ein Steuerberater beschäftigt sei.

Die Haushaltssatzung 2017 wurde einstimmig vom Gemeinderat verabschiedet.

Der Wirtschaftsplan 2017 der Gemeindewerke Leinzell wurde mehrheitlich beschlossen (3 Gegenstimmen SPD/Freie Wähler).


Änderung des Flächennutzungsplans 2025 – Leintal-Frickenhofer Höhe
-    Änderung der Sportplatzfläche „Am Götzenacker“

Der Sportplatz „Am Götzenacker“ wurde von der Gemeinde Leinzell erworben.
Beim Kauf war Ziel, die Sportplatzfläche, die sich im Landschaftsschutzgebiet „Welzheimer Wald mit Leintal“ befindet, als Baugebiet auszuweisen.
Im Vorfeld gab es bereits Gespräche mit verschiedenen Behörden über die Absicht der Gemeinde. Alle beteiligten Behörden könnten sich evtl. die Herausnahme der Sportplatzfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet und die Umwandlung und Ausweisung als Baugebiet unter gewissen Voraussetzungen vorstellen.

Nach Anfrage eines Bürgers bzgl. Alternativflächen stellte  Bürgermeister Leischner fest, dass diese Entwicklung für die Anwohner  sicherlich nicht erfreulich sei.
Jedoch Leinzell, abgesehen von einer am Hang gelegenen Fläche Richtung Göggingen, wenig Fläche habe um sich weiter entwickeln zu können.
Die Anwohner sollen jedoch entsprechend eingebunden werden, betonte Bürgermeister Leischner.

Für die Ausweisung als Baugelände ist die Änderung des Flächennutzungsplans 2025 des Gemeindeverwaltungsverbandes Leintal-Frickenhofer Höhe notwendig.

Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Die Gemeinde Leinzell stellt an den Gemeindeverwaltungsverband den Antrag, den Flächennutzungsplan 2025 Leintal-Frickenhofer Höhe zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss soll in der nächsten Verbandsversammlung gefasst werden.
Das Büro LK&P. wird mit der Planung der Änderung beauftragt.


Einführung NKHR zum 01.01.2020
-    Vorstellung der Inventurrichtlinie

Alle Gemeinden in Baden-Württemberg sind verpflichtet, spätestens zum Haushaltsjahr 2020, das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) einzuführen. Dies bedeutet einerseits, dass von der kameralen auf die doppische Buchhaltung umgestellt wird, andererseits müssen alle Vermögenswerte in der Gemeinde bewertet und inventarisiert werden müssen.
Die Inventurrichtlinie der Gemeinde Leinzell wurde dem Gemeinderat ausgehändigt und erläutert.
Die Inventur muss in Bestandslisten bis spätestens 30.09.2017 eingetragen werden und bis Ende 2017 fertiggestellt sein.

Als nächsten Punkt muss der Gemeinderat die Bewertungseckpunkte beschließen.
Von März 2017 bis Ende 2018 wird dann das gesamte Vermögen der Gemeinde Leinzell bewertet.
Im Jahr 2019 wird die Softwareumstellung erfolgen und auf 01.01.2020 wird die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Leinzell erstellt.

Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis gegeben.



Baugesuch

Für einen Wohnhausneubau im Baugebiet „Mittelzell“ ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig, da eine Abgrabung um mehr als 1 Meter für die Anlegung einer Auffahrt notwendig ist.
Einstimmig erteilte der Gemeinderat dieser Befreiung das Einvernehmen der Gemeinde.



















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Mulfinger Straße 2
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