Gemeinde Leinzell

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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2017

                                        Nichtöffentlich

§ 14

Errichtung einer Wasserkraftschnecke

Bürgermeister Leischner führt zu Beginn an, dass die Meinungen zum Thema Wasserkraft auseinandergehen und die Maßnahmen teilweise kritisch gesehen werden. Vor allem der Eingriff in die Natur durch den Kahlschlag wird teilweise sehr kritisch beäugt.

Weiter gibt Bürgermeister Leischner zu bedenken, dass die Gemeinde Leinzell gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eine Sorgfaltspflicht hat und entsprechend Rede und Antwort stehen muss.
Zu den folgenden Punkten sollten die Vertreter des Landratsamts Antworten geben:

-    War die Rodung bzw. der Kahlschlag notwendig?
-    War die Rodung so mit dem Landratsamt abgesprochen?
-    Ist es in Ordnung dass der Bagger in der Leinzone steht und Arbeiten in der Lein durchführt?
-    Wie kann gewährleistet werden, dass die Auflagen, die die Genehmigung entsprechend der 16-seitigen Genehmigung auch eingehalten werden?
-    Wer überwacht die Maßnahme und die Einhaltung der Vorschriften?
-    In der Genehmigung ist geregelt, dass das Landratsamt für die Überwachung der Baumaßnahme zuständig ist, aber wie sieht  dies in der Praxis aus?
-    Ist schon bekannt, wann der Besichtigungstermin mit allen Beteiligten ist?

Für Bürgermeister Ralph Leischner persönlich wichtig sind folgende Fragen:

-    Wie kann die Gemeinde Leinzell gewährleisten, dass der Wasserbrunnen in der Wasserschutzzone nicht beeinträchtigt wird?
Dies ist die Hauptwasserversorgung der Gemeinde und die komplette Baumaßnahme liegt im Wasserschutzgebiet.
-    Inwieweit wird die Bepflanzung wieder instandgesetzt?
-    Kann alles so schonend wieder hergerichtet werden, dass sich die Schnecke in die Umgebung sauber einbettet?



-    Wie kann sichergestellt werden, dass die Lärmwerte eingehalten werden?
-    Wie sieht die Einhausung später aus? Ein wichtiger Punkt wäre, dass diese sich harmonisch einfügt.
-    Die Zugangsstraße muss wieder komplett instandgesetzt werden.


Das Landratsamt hat sich vermutlich mit diesem Thema schon ausreichend auseinandergesetzt und die Einwendungen wurden sorgfältig, auch die vom Naturschutz, abgewogen. Die Genehmigung war das Ergebnis der sorgfältigen Abwägung, so die persönliche Einschätzung von Bürgermeister Ralph Leischner.

Weiter führt der Vorsitzende aus, dass immer neue regenerative Energien angestrebt werden, aber man sich schwer tue, wenn die Gemeinden selbst vor Ort betroffen sind. Dies ist bei der Windkraft wie auch bei Starkstromleitungen so. Und trotzdem möchte jeder einen sauberen und günstigen Strom.

Frau Frey vom Geschäftsbereich Baurecht- und Naturschutz erläutert, dass die Rodung so abgesprochen war, wie es in der Genehmigung aufgeführt ist. Dies wurde mit dem Bauleiter abgeklärt und vor Ort besichtigt. Es wurde natürlich angestrebt, dass so viele Bäume wie möglich stehen bleiben, aber bestimmte Bäume mussten aufgrund des Kranens und dessen Schwenkbereich gefällt werden. Auch die alte Eiche konnte aufgrund der Baumaßnahme und der großen Bauteile nicht gehalten werden. Frau Frey betont außerdem, dass leider so viele Bäume gefällt werden mussten, dass nur die Bäume, die stehen bleiben markiert wurden.

Gemeinderat Hasieber ist der Meinung, dass er nachvollziehen kann, dass zwar die Eiche im Schwenkbereich des Kranens gestanden habe, jedoch die zwei Inseln weiter unten nicht betroffen gewesen wäre. Der Bagger habe die Insel einfach zusammengeschoben und er hat kein Verständnis dafür, dass alle Bäume im unteren Bereich weg mussten. Weiter fragte er an, ob der Kahlschlag von 30 Bäumen und Büschen in einem Biotop genehmigt werden kann?



Frau Frey erläutert die Hälfte von der Insel wird nach Aussage des Bauleiters für die Überfahrt des Baggers benötigt und dass wirklich nur die Bäume gefällt wurden, die die Baumaßnahme beeinträchtigt hätten und auch bei der Vorortkontrolle konnte dies bestätigt werden.

Bürgermeister Leischner fragt nach, wie die Planungen bezüglich der Aufforstung und der Anpflanzung sind?

Herr Wagenblast vom Geschäftsbereich Wasserwirtschaft sagt aus, dass beim Vororttermin nach Abschluss der Baumaßnahme über die Neubepflanzung und die Aufforstung festgelegt wird, wie viel Bäume aufgeforstet werden müssen. Wie viele Bäume tatsächlich aufgeforstet werden müssen liegt im Ermessen des Landratsamtes, je nachdem, wie groß der Eingriff schlussendlich war. In der Genehmigung ist auch vermerkt, dass nachträgliche Änderungen im Bereich Gewässer- und Naturschutz durchaus möglich sind. Dies bedeutet, wenn Abweichungen der geplanten Auflagen festgestellt werden, kann das Landratsamt eingreifen und entsprechend auch Kompensation verlangen.
Eine große Vorbesprechung findet noch vor Beginn des Einbaus statt. Bei dieser werden von Seiten des Wasserbau- und Naturschutzes und seitens der Gemeinde die Vorschriften, wie z. B. der Schutz des Brunnens nochmals behandelt. Die Gemeinde kann auch Vorort Grenzen abstecken, dass z. B. Erdbewegungen nur bis zu einem bestimmten Punkt durchgeführt werden dürfen, da hier der Wasserbrunnen betroffen ist. Dies gilt auch für die Eingriffe ins Gewässer und zum Bau selber.
Herr Wagenblast betont aber, dass es durchaus berechtigt ist, dass der Bagger z. B. beim Einbau und auch bei der Baustelleneinrichtung in der Lein steht, dies ist auch normal. Als Beispiel führt er an, dass bei der Landesgartenschau in Schwäbisch Gmünd der Bagger tagelang im Josefsbach hin- und hergefahren ist. Allerdings sind hier bestimmte Vorschriften einzuhalten, z. B. darf keine Verunreinigung oder Verschmutzung durch Öl usw. stattfinden und die betreffende Baufirma haftet für eventuelle Schäden durch Verunreinigung, wie zum Beispiel Fischsterben. Der Fischverlust müsste in diesem Fall ersetzt werden und ein Bußgeld wäre ebenfalls fällig.
Bevor die große Besprechung stattfindet, muss das Ingenieurbüro, der Bauleiter den Baubeginn rechtzeitig vorher mitteilen, dass in 14 Tagen der Bau beginnt und entsprechend wird das Landratsamt auch Vorortkontrollen durchführen. Auch während der Baumaßnahme werden immer wieder unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird ebenfalls eine Kontrolle durch das Landratsamt stattfinden. Wenn alles ordnungsgemäß gebaut wurde, wird entsprechend noch die Aufforstung besprochen. Die Fischereibehörde wird bei der



Abnahme ebenfalls vor Ort sein, um sicher zu gehen, dass die Wassermenge für die Fische ausreichend ist und die Fische ungehindert schwimmen können und ob wirklich alles gebaut wurde wie geplant. Sollten Probleme auftreten, werden die entsprechenden Fachbereiche hinzugezogen.
Herr Wagenblast spricht an, dass der Eingriff an sich im Vergleich zu einem Bau von Windkraftanlagen relativ gering ist. Es ist ein Eingriff, aber dies ist bei jeder regenerativen Maßnahme so und in diesem Fall ist kein kompletter Neubau nötig, sondern es wird so schonend wie möglich auf ein bestehendes Bauwerk aufgebaut. Somit wird das, was schon aus früheren Zeiten da war, optimal genutzt.

Bürgermeister Leischner fragt nach, inwieweit Auswirkungen auf den Brunnen bestehen, wenn der Bagger in der Lein steht

Herr Wagenblast gibt zur Antwort, dass die Firma bei der Vorbesprechung darauf hingewiesen wird und die Gemeinde einen Sicherheitsabstand festlegen kann. Sollte bei etwaigen Untersuchungen eine Trübung des Wassers oder Schäden auftreten, haftet der Bauträger, auch für die Ausfallzeit, in der ein Fremdwasserbezug nötig wird. Vor Baubeginn, während der Bauzeit und nach Abschluss der Baumaßnahme werden regelmäßig Wasserproben entnommen. Bei dem Vororttermin sollte der Wassermeister der Gemeinde dabei sein, da dieser genau sagen kann, in welchem Bereich keine Abgrabung stattfinden darf.

Gemeinderat Neumaier steht der Wasserkraftschnecke eher kritisch entgegen. Gegen die Wasserkraft an sich spricht nichts, jedoch ist er der Meinung, dass an diesem kleinen Wehr die Stromgewinnung sehr gering ist und im Gegensatz zum Einschnitt in die Natur nicht wirtschaftlich ist.
Er erkundigt sich, warum die Gemeinde nicht eingebunden war, wenn der erste Termin über die Rodung bereits im Dezember 2016 war und weshalb der Gemeinderat erst im Februar 2017 über die Baumaßnahme in Kenntnis gesetzt wurde. Im Februar wurde bereits mit der Baumaßnahme begonnen und wenn der Gemeinderat früher in Kenntnis gesetzt worden wäre, hätte er der Baumaßnahme kritisch gegenüber gestanden.

Herr Wagenblast gibt zur Antwort, dass die Eingriffe nicht gleich hätten abgelehnt werden können, wenn Ausgleichsmöglichkeiten vorhanden sind.

Durch die Ausgleichsmaßnahmen kann die Bepflanzung wiederhergestellt oder verbessert werden. Es habe auch nur ein Grundstückseigentümer Einspruch erhoben, dieser habe sich aber mittlerweile mit der Behörde bezüglich der Zufahrt geeinigt.

Ansonsten wurden alle Träger öffentlicher Belange angehört und das ganze Verfahren wurde im Amtsblatt vier Wochen mit einer zweiwöchigen Einspruchsfrist ausgelegt.

Gemeinderat Hasieber möchte wissen, wann die Maßnahme öffentlich ausgelegen hat.

Herr Wagenblast erläutert, dass im Amtsblatt vom 30.10.2014 die Baumaßnahme veröffentlicht wurde und anschließend 4 Wochen ausgelegen hat.
Die endgültige Planung lag erst 2014 vor, Einwendungsfrist war der 12.12.2014 und bis dahin ging nur dieser besagte eine Einwand ein.

Gemeinderat Neumaier gibt zu bedenken, dass der Gemeinderat dies eher weniger beachtet hat, da davon ausgegangen wurde, dass der Gemeinderat noch über das Baugesuch beraten wird. Dies war offensichtlich nicht der Fall aber die Genehmigung kam trotzdem.

Herr Wagenblast gibt zur Antwort, dass es im Bereich Baugenehmigung in der LBO Ausnahmen gibt, bei denen Wasserkraftanlagen bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei sind und in diesem Fall trifft dies zu, deshalb wurde kein Baugesuch eingereicht.

Gemeinderat Hasieber gibt zu bedenken, dass nach der Aussage von Herrn Rettenmaier vom Landratsamt vor zwei Jahren die Wasserkraftschnecke nicht wirtschaftlich sei. Er fragt sich, weshalb diese dann trotzdem genehmigt wurde. Weiterhin sieht Gemeinderat Hasieber es problematisch, dass der Gemeinderat und die Bevölkerung nicht eingebunden wurden.

Herr Wagenblast betont erneut, dass die Planungen für die Wasserkraftschnecke öffentlich ausgelegen haben und dass innerhalb der Einspruchsfrist bis auf den einen Einwand keine Einwendungen erhoben wurden.

Gemeinderat Schaile erkundigt sich, ob die Vertreter des Landratsamtes sich bewusst sind, dass die Lein im Sommer kaum Wasser trägt bzw. sehr zurückgeht. Er ist der Meinung, dass keinesfalls eine Wirtschaftlichkeit besteht und mit dieser Baumaßnahme Steuergelder sinnlos „verprasst“ werden. Weiterhin hat Gemeinderat Schaile kein Verständnis, dass diese Maßnahme genehmigt wurde und wirft der Gemeinde vor, dass der Gemeinderat nicht ausreichend über die Baumaßnahme informiert wurde.

Seiner Ansicht nach wäre eine Renaturierung sinnvoll gewesen. Gemeinderat Schaile möchte wissen, ob die Veränderung des Leinbettes Auswirkungen auf den Brunnen hat und inwieweit das neue Baugebiet am Sportplatz Auswirkungen auf die Quelle hat.

Gemeinderat Schneele sagt aus, dass die Quelle bis nach Welzheim fließt und es hierfür eine wissenschaftliche Dokumentation gibt.
Er fasst zusammen, dass sich Gemeinderat und Bürgermeister ohne die Baumaßnahmen einige Diskussionen und Ärger erspart hätten. Allerdings können immer Probleme auftauchen, hierbei sollte möglichst schnell reagiert werden. In 20 Jahren sind die Bäume wieder gewachsen und dann spricht niemand mehr über die Baumaßnahme und letztendlich hat der Grundstückseigentümer die Entscheidung getroffen, so GR Schneele.

Herr Wagenblast gibt zu bedenken, wenn bei allen Bauwerken die Behörden aufgrund der Wirtschaftlichkeit keine Genehmigung erteilen würde, dürften keine Bauwerke mehr errichtet werden. Der Vertrag ist auf 30 Jahre befristet.

Die Gemeinderäte Hasieber und Schaile sind dennoch der Ansicht, dass solche Bauwerke nicht genehmigt werden dürfen.

Bis auf den einen Einwohner waren die Rückmeldungen ausschließlich positiv, betont Herr Wagenblast erneut.

Gemeinderat Möbius regt an, vor ein paar Jahren als das Wehr umgebaut wurde, stand auch ein Bagger in der Lein, zum damaligen Zeitpunkt fühlte sich dadurch niemand gestört.

Mit der Baumaßnahme wurden keine Steuergelder verschwendet, da ein privater Investor die Baumaßnahme durchführt und somit hat die Gemeinde auch keine Handhabe gegen die Errichtung der Wasserkraftschnecke, so Bürgermeister Leischner.

Gemeinderat Fischer erkundigt sich, ob die Gemeinde Einspruch gegen die Genehmigung erheben kann.

Herr Wagenblast gibt erneut zur Antwort, dass jeder innerhalb eines Monats die öffentliche Auslegung anschauen konnte und innerhalb weiterer 14 Tage Einspruch erheben konnte. Die Gemeinde konnte außerdem 2014 noch separat Stellung zu dem Bauvorhaben nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt könnte seitens der Gemeinde nur eine Klage gegen die Errichtung der Wasserkraftschnecke erfolgen, die Klagefrist hat mit Zugang der Genehmigung in 2016 begonnen.

Gemeinderat Neumaier bezweifelt, inwieweit die in der Genehmigung aufgeführten Vorschriften und Auflagen überhaupt eingehalten werden können, denn nur aufgrund dieser vielen Vorschriften war der Gemeinderat überhaupt einverstanden. Er sieht die Rechtsnachfolge im Falle einer Insolvenz durch den Bauträger ebenfalls kritisch.

Die Wasserkraftanlage kann an Privatpersonen, an den Grundstückseigentümer, an das Land Baden-Württemberg oder beispielsweise an die Stadtwerke veräußert werden. Das Land Baden-Württemberg erstellt dann einen Gestattungsvertrag. Das Wehr bleibt beim Land, sollte es zu einem Verkauf kommen, müssen bestimmte Behörden ihr Einverständnis geben. Allerdings wären zuerst der Grundstückseigentümer und dann das Land BW in der Rechtsnachfolge, führt Herr Wagenblast vom Wasserwirtschaftsamt an.
Weiterhin sichert Herr Wagenblast Vorortkontrollen durch das Landratsamt zu, in denen die Einhaltung der Auflagen überwacht wird und gegebenenfalls bei Nichteinhaltung Bußgelder verhängt werden. Nach 30 Jahren wird der Fischbestand durch die Fischereibehörde geprüft und gegebenenfalls muss aufgerüstet werden.


Weiterhin muss genügend Wassertiefe vorhanden sein und die Leitfischarten werden begutachtet. Erst wenn alles in Ordnung ist, wird der Abnahmeschein ausgestellt.

Gemeinderat Schneele bezweifelt, dass die Firma überhaupt die Baumaßnahme durchzieht, wenn alles überwacht und dokumentiert wird.

Herr Wagenblast sagt aus, dass bezüglich des Lärmschutzes auch Vorschriften existieren und wenn die Wasserkraftschnecke zu laut ist, wird eine Lärmmessung durchgeführt und eine nachträgliche Dämmung eingebaut. Ein Lärmgutachten liegt mit einer Dämmung von 4 cm Stärke vor.

Bürgermeister Leischner erkundigt sich, ob erst nach einer Beschwerde über den Lärm eine Prüfung vorgenommen wird oder kontrolliert das Landratsamt die Lärmentwicklung von sich aus?

Herr Wagenblast gibt zur Antwort, dass erst einmal vom Amt für Umwelt- und Gewerbeaufsicht geprüft wird, ob alles den Vorschriften entspricht. Für den Fall, dass Beschwerden auftauchen, wird eine Lärmmessung durchgeführt.

Gemeinderat Neumaier kann sich kaum vorstellen, dass die Auflagen eingehalten wurden, wenn der Bagger quer durch die Lein fährt und direkt in Richtung Brunnen.

Herr Wagenblast erläutert anhand des Beispiels Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd, dass es durchaus nicht außergewöhnlich ist, wenn ein Bagger durch ein fließendes Gewässer fährt. Diese dürfen keine umweltgefährlichen Stoffe enthalten.

Gemeinderat Hasieber und Neumaier sind der Meinung, dass der Schaden an den beiden Inseln gar nicht erst hätte entstehen dürfen.

Gemeinderat Schaile ist der Ansicht, dass vom Landratsamt die Sorge und die Anregungen der Bürger nicht ernst genommen werden und das Landratsamt offensichtlich nicht versteht, wie wichtig die Trinkwasserversorgung für die Leinzeller Bürger ist. Er betont nochmals, dass diese Baumaßnahme nie hätte genehmigt werden dürfen.

Bürgermeister Leischner gibt zu bedenken, dies sei nicht das einzige Mal gewesen, dass ein Bagger in der Lein gestanden ist. Der Wasserbrunnen ist von der Maßnahme nicht beeinträchtigt. Die Genehmigung ist durch, die Baumaßnahme wird kommen und Aufgabe der Gemeinde ist es nun zu überprüfen, dass die Maßnahmen richtig und korrekt durchgeführt werden. Die Gemeinde wird durch das Landratsamt unterstützt. Sobald ein Vororttermin vereinbart worden ist, wird der Bauausschuss des Gemeinderats benachrichtigt und zu diesem Termin eingeladen.



















Beginn:    18:30 Uhr
Ende:        19.40 Uhr








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Ralph Leischner-Bürgermeister        Gemeinderat









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Linda Dieroff-Schriftführerin             Gemeinderat



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