Gemeinde Leinzell

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Protokolle / Sitzungsbericht

Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2018

Haushaltssatzung der Gemeinde Leinzell für das Haushaltsjahr 2018

Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Leinzell am 30.01.2018 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 121 Abs. 2 GemO wurde vom Landratsamt bestätigt.
Das Landratsamt weist daraufhin einen weiteren Anstieg der Verschuldung, wie in der Finanzplanung vorgesehen ist, zu vermeiden.
Weiterhin kommt die Aussage, dass der Ausgleichstock grundsätzlich nur ein Vorhaben pro Jahr fördert.

Neue Gasleitung

Eine weitere Gasleitung in Leinzell wird in der  Weiherstraße durch die EnBW ODR  verlegt.
Die Anwohner werden entsprechend informiert.

Zahlen, Daten, Fakten

Die Zahl der Einwohner in Leinzell steigt. Derzeit hat Leinzell 2036 Einwohner, informiert Bürgermeister Leischner.


Abrechnung Straßenbeleuchtung

Mit der neuen LED-Straßenbeleuchtung konnte die Gemeinde bereits 4.500 Euro einsparen.
Die Investitionen haben sich somit gelohnt, betont Bürgermeister Leischner.


Anfragen der Gemeinderäte

Gemeinderat Fuchs

Gemeinderat Fuchs wurde von Bürgern auf das neue Baugebiet „Am Götzenacker“
angesprochen und inwieweit ein Zeitrahmen bis zum Bauplatzverkauf genannt werden kann.

Dieser Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet, deshalb muss zuerst die Entnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt werden. Erst nach diesem Verfahren kann eine zeitliche Prognose erstellt werden, so Bürgermeister Leischner. 

Gemeinderat Neumair

Gemeinderat Neumair informierte, dass Kommunen vom BUND Bausätze zur Messung von Feinstaub zur Verfügung gestellt werden. Diese Bausätze könnten
z. B. den Schulen angeboten werden, welche daraus ein Projekt machen könnten.  Seine Fraktion spricht sich deshalb für die Umsetzung dieses Forschungsprojektes aus.
Bürgermeister Leischner  sicherte eine Rücksprache mit der Schulleitung zu.

Gemeinderat Schaile

Gemeinderat Schaile wurde von Grundschuleltern  bzgl. einer „Ferienbetreuung“ angesprochen. Evtl. könnte zusammen mit der einen oder anderen Verbandsgemeinde die Möglichkeit einer „Ferienbetreuung“ geschaffen werden, so die Anregung von Gemeinderat Peter Schaile.


Baugebiet „Sportplatz
-    Beschlussfassung – Strukturkonzept

Der Sportplatz am Götzenacker befindet sich wie bekannt im
Landschaftsschutzgebiet.
Für die Beantragung der Herausnahme des Gebiets, ist ein Strukturkonzept notwendig. Dieses beinhaltet z. B. Bebauungs-/Erschließungsvorschläge, Straßenführungen, Geschossanzahl, Gebäudehöhen u.a.
Ein Strukturkonzept hat zwar keine rechtliche Bindung, so Bürgermeister Leischner, dient jedoch als Grundlage für weitere Planungen

Herr Mathias Mosses vom Büro LK&P. erläuterte drei unterschiedliche Varianten, wie jeweils eine Bebauung aussehen könnte.

In der anschließenden Diskussion kristallisierte sich heraus, dass der Plan eins vom Gemeinderat favorisiert wurde. Diese Variante sieht 39 Wohneinheiten vor. Insgesamt würde eine Wohnfläche von 11 800 m² entstehen.
Im hinteren Bereich am Waldrand (Abstand 30 m) sind drei Mehrfamilienhäuser geplant. Weiterhin könnten16 Bauplätze für Einfamilien- und Doppelhäuser erschlossen werden. Eine Grünzone soll das gesamte Baugebiet umrahmen, denn es gilt das angrenzende Biotop, den Wald, das FFH-Gebiet und den Götzenbach zu schützen.
Die Anbindung an das neue Wohngebiet soll nach Möglichkeit durch einen Kreisverkehr erfolgen, welcher zudem die „wirkungsvollste Geschwindigkeitsbremse“
darstellt, so Herr Mosses.

Für Gemeinderat Edgar Neumair sollte ein Strukturkonzept noch weitere/andere Möglichkeiten/Varianten einer Bebauung aufzeigen. So sollten auch von Wohngesellschaften oder Bauträgern Vorschläge eingeholt werden, wie z. B. von der Kreisbaugenossenschaft Ostalb.
Dies ergänzte Gemeinderat Peter Schaile, indem er sich für die Schaffung von sozialem Wohnungsbau stark machte.

Bürgermeister Leischner konnte hierzu mitteilen, dass er mit der Kreisbau Ostalb Herrn Georg Ruf –Geschäftsführer- bereits Kontakt aufgenommen hätte. 

Gemeinderat Johannes Binder wollte sich nicht auf einen Kreisverkehr versteifen, sondern sich andere Varianten offen lassen. Er nannte dabei als Beispiel die Ortseinfahrt von Utzstetten.

Vom Städteplaner Mathias Mosses kam hierzu die Aussage, dass man zwar Anbindungswünsche wie z. B. den Kreisverkehr mitaufnehme, jedoch das Landratsamt  hierüber entscheiden bzw. dies regeln würde.
In den Strukturplänen wurde die bauliche Dichte gezeigt und wie ein späterer Eingriff aussehen könnte. Details zur Bebauung kommen erst beim Aufstellen des Bebauungsplans zum Tragen, ergänzte Herr Mosses.

Die erste Variante des Strukturkonzepts wird nun an das Landratsamt eingereicht
mit dem Antrag auf die Herausnahme  aus dem Landschaftsschutzgebiet.
Hierfür erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.


Ausfallhaftung der Gemeinde Leinzell im privaten Wohnungsbau

Die Gemeinde Leinzell übernimmt beim privaten Wohnungsbau eine Ausfallhaftung für den Erhalt von Förderdarlehen.
Zum Stand 31.12.2017 bestehen Förderdarlehen mit einem Kapitalrestwert in Höhe von 327.699,17 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Restschuld  um rund 26.000 Euro verringert.


Schulzentrum Leinzell
-    Vergabe Brandschutzgutachten

Für die Begleitung der baulichen Maßnahme beim Umbau des Schulzentrums ist die Vergabe eines Brandschutzkonzepts notwendig. Außerdem soll dieses Konzept die Grundlage für eine spätere Generalsanierung des Schulzentrums sein.

Vom Büro SSM wurden verschiedene Angebote eingeholt.

Die Erstellung eines Brandschutzgutachtens und die brandschutzrechtliche Begleitung der Baumaßnahmen während der Umbaumaßnahme vergab der Gemeinderat einstimmig an das Brandschutzbüro Meister zum Pauschalpreis von 16.065,-- €.


Schulzentrum Leinzell
-    Vorgehensweise bei Vergabe der Baumaßnahme

Sowohl die Baugenehmigung als auch die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für die Umbaumaßnahmen der Verbundschule liegen der Gemeinde zwischenzeitlich vor.
Vorbereitende Maßnahmen (Durchbruch der WC – Anlagen zum neuen Rektorats- und Lehrerzimmerbereich) wurden bereits vorgenommen. Wie bekannt, muss die Baumaßnahme im Oktober 2018 abgeschlossen sein.
Deshalb werden derzeit die entsprechenden Firmen aller Gewerke angeschrieben
und eine Auftragsvergabe sollte nach den Submissionen kurzfristig erfolgen.

Deshalb sollte der Bauausschuss des Gemeinderats ermächtigt werden, über Vergaben und Festlegungen beschließen zu können,  welche in der darauffolgenden regulären Gemeinderatssitzung öffentlich bekannt gegeben werden. 
Einstimmig erteilte der Gemeinderat hierzu sein Einvernehmen.

Erforderliche Abbrucharbeiten wurden vom Gemeinderat einstimmig an die Firma Kulenko aus Aalen zum Angebotspreis von 7.332,78 € vergeben.


Verkehrsschau vom 22.11.2017

Am 22.11.2017 fand in Leinzell eine Verkehrsschau statt, in welcher vor Ort Besichtigungen stattfanden.

Am Knotenpunkt Mulfinger- /Gögginger Straße wurde zugesichert,  die nicht mehr ersichtliche/fehlende Leitlinie bis zur bestehenden Haltelinienmarkierung zu erneuern.

Ein Parkverbot für LKWs bei der Kultur- und Sporthalle wurde angeordnet und durch das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens ersichtlich gemacht.

Bei der Saugstelle für die Feuerwehr beim Spielplatz wurde auf Antrag der Gemeinde zugestimmt, nochmals konkret eine Beschilderung anzubringen.

Einem Antrag auf Freigabe des Fußweges für Radfahrer entlang der Gmünder Straße Richtung Brainkofen konnte die Verkehrsschau nicht zustimmen, da dieser nicht breit genug ist.

Bei Überprüfung der Parksituation im Bereich der Hornbergstraße sah die Verkehrsschau keinen Handlungsbedarf, da durch die Beschilderung die vom Parken ausgeschlossenen Bereiche klar gekennzeichnet sind.

Dem Antrag auf Reservierung/Kennzeichnung von öffentlichen Stellplätzen von Mitarbeiterinnen des Kindergartens „Villa Kunterbunt“ in der Zeppelinstraße konnte nicht entsprochen werden, da dies nur in den Bereichen „Schwerbehinderung“ und „Elektrofahrzeuge“ möglich ist.

Dem Antrag auf Anordnung eines Überholverbotes im Zuge der Gögginger Straße, im Bereich zwischen der Einmündung der Schillerstraße und der Ortstafel bzw. dem in unmittelbarer Nähe befindliche Kreisverkehr konnte nicht entsprochen werden, da dieser Punkt bei einer früher stattgefundenen Verkehrsschau bereits abgelehnt wurde.

Beim Antrag auf ein Halteverbot im Zuge der Brunnenwiesenstraße wurde festgestellt, dass bereits ein seitliches Halteverbot zwischen Montag und Freitag von 7 bis 17 Uhr besteht.
Die Verkehrsschau hat dem Anliegen der Gemeinde teilweise entsprochen, so dass eine neue/geänderte Beschilderung eines eingeschränkten Halteverbots angebracht bzw. erweitert werden kann.

Die Überprüfung der Wendeplatte am Ende des Schubertwegs bzgl. der dortigen Parkmöglichkeiten ergab, dass aufgrund der dort bestehenden Grundstückszufahrten und dem Wechsel zwischen Hoch- und Niederbord bereits ausreichende gesetzliche Parkverbote gegeben sind. Auch das Parken in der jeweiligen Grundstückseinfahrt durch den Eigentümer ist in der Straßenverkehrsordnung bereits geregelt, sodass insgesamt kein Handlungsbedarf besteht.

Dem Antrag auf Markierung einer Leitlinie im Knotenpunkt Hardt-/Täferroter Straße im Kurvenbereich wurde zur besseren Orientierung für alle Verkehrsteilnehmer zugestimmt. 


Verschiedenes

Beim Feuerwehrhaus wurde die Nordwand freigelegt und abgedichtet.
Der Auftrag wurde an die Firma Hausrepair aus Leinzell zum Angebotspreis von 12.150,50 Euro vergeben.
Die Abrechnung  dieser  Baumaßnahme beläuft sich nunmehr auf 16.652,18 Euro.

Nachdem  zusätzliche und nicht vorgesehene  Arbeiten hinzukamen und mit der Verwaltung abgesprochen wurden, sind die Mehrkosten gerechtfertigt, so Bürgermeister Leischner.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Mehrkosten von rund 4.500 Euro zu übernehmen und der Abrechnung zuzustimmen. 



Weitere Informationen

Sitzungstermine

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