Gemeinde Leinzell

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Protokolle / Sitzungsbericht

Aus der Gemeinderatssitzung vom 01.12.2020

Anfrage eines Bürgers

Ein Bürger erkundigte sich nach der vorgeschlagenen Grundsteuererhöhung. Er zeigte sich empört darüber, dass vor allem in Coronazeiten die Grundsteuer massiv erhöht werden soll. Die Gemeinde Leinzell hat bereits eine relativ hohe Grundsteuer. Eine Erhöhung von 200 % Punkten sei unverschämt.
Bürgermeister Leischner erklärte, dass die Grundsteuer die einzige „Stellschraube“ sei, die die Gemeinde nutzen kann um Mehreinnahmen zu generieren um die anstehenden Straßensanierungsarbeiten zu finanzieren.


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Nach dem die Gemeinden von Seitens des Landratsamtes Ostalbkreis angehalten wurden, die Gemeinderatssitzungen so kurz wie möglich zu halten, soll auf den Tagesordnungspunkt „Bürgerfragestunde“ bei den Gemeinderatssitzungen bis auf Weiteres verzichtet werden.
Um weitere Präsenssitzungen durchführen zu können, sollten die Fraktionen vorab fraktionsinterne Beratungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten durchführen und in der Sitzung kurz und knapp erläutern und beschließen.

Sitzungstermine Gemeinderat 2021
Wie bei der letzten Gemeinderatssitzung besprochen, wurde der Termin für die Bürgerversammlung auf Dienstag den 13.07.2021 abgeändert. Dieser Termin könnte Corona bedingt auch im Freien stattfinden.

Besuch vom Landrat Dr. Joachim Bläse
Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Besuchstermin vom Landrat Dr-. Joachim Bläse am 27.11.2020 abgesagt.

Werbung der Zeugen Jehovas
Bürgermeister Leischner teilte dem Gemeinderat mit, dass die Gemeinde für den Gemeinderat einen Flyer beziehungsweise Werbung von der Religionsgruppe Zeugen Jehovas erhalten hat. Diese werde er nicht in der Sitzung verteilen.


Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Schaile
Gemeinderat Schaile erkundigte sich über die Baumfällaktion an der Lein und teilte dem Gemeinderat mit, dass sich hierüber einige Bürger beschwert haben.
Bürgermeister Leischner konnte dies nicht nachvollziehen, da die Arbeiten im Mitteilungsblatt am 22.10.2020, wie auch in der Presse angekündigt wurden.
Bei den notwendigen Arbeiten wurden Gehölze gefällt oder auf den Stock gesetzt, bei denen die Standsicherheit aufgrund Alter oder Krankheit beeinträchtigt war. Durchgeführt wurde die Aktion vom Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidium Stuttgart. Die Flurschäden werden vom Bauhof beseitigt. Die Äste in der Lein werden voraussichtlich nicht mehr aufgeräumt da es gewollt ist, dass die Äste weggespült werden und verlanden, so der Wunsch der grünen Landesregierung.

Gemeinderat Barth
Gemeinderat Barth informierte sich über die Wurfzettel der Familie Jünk in den Briefkästen. Bürgermeister Leischner gab an, dass dagegen nichts gemacht werden kann. Das Recht auf Meinungsfreiheit sei in einer Demokratie sehr hoch angesiedelt.

Ebenfalls sprach Gemeinderat Barth die Parksituation in der Kirchgasse vor den Geschäft Konrad Werner an. Es wäre denkbar hier ein Parkverbot anzubringen, damit vor dem Geschäft keine Autos mehr parken können. Dies ist auch der Wunsch der Inhaber.
Auch die Einfahrt in den Hofwiesenweg sollte besser gekennzeichnet werden. Bürgermeister Leischner gab an, dass bezüglich des Parkverbots Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen wird. Eine weitere Kennzeichnung der Einfahrt in den Hofwiesenweg ist seiner Meinung nach nicht nötig, da hier die Vorfahrtregel Rechts-vor-Links gilt und aufgrund der Sichtverhältnisse jeder anhalten müsste.

Gemeinderat Pander
Gemeinderat Pander wollte wissen, was es mit den im TSV Vereinsheim verlegten Kabel auf sich hat. Laut Bürgermeister Leischner müssen die Kabel natürlich fachgerecht verlegt werden. Ein Kabel über eine Außenwand sei weder zulässig noch fachgerecht.

Gemeinderat Pander informierte sich über das abgemeldete Auto unter der Brücke. Bürgermeister Leischner gab an, dies überprüfen zu lassen.

Gemeinderat Baumann
Gemeinderat Baumann bemängelte den aufgerissenen Gehweg im Bereich Igginger Weg 18 – 20. Hier wäre schon seit einigen Jahren der Gehweg aufgerissen.
Bürgermeister Leischner sagte aus, dass die Verursacher bereits Angebote eingeholt haben und im Frühjahr den Gehweg wieder ordnungsgemäß herstellen werden.


Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leinzell

Die Kommunen in Baden-Württemberg können gemäß § 4 Gemeindeordnung Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 02.08.2007 die Hauptsatzung der Gemeinde Leinzell beschlossen. Für die Änderung der Hauptsatzung ist der Erlass einer Änderungssatzung erforderlich, welcher mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats beschlossen werden muss. Die Gemeindeordnung regelt in § 37, dass der Gemeinderat nur bei persönlicher Anwesenheit der Mitglieder beschlussfähig ist.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Durchführung von Gemeinderatsitzungen im bestimmen Ausnahmesituationen auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat daher zu Beginn der Pandemie entsprechend reagiert und die Gemeindeordnung um den §37 a ergänzt. Durch den neuaufgenommenen Paragrafen sind Sitzungen des Gemeinderats auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum zulässig und können in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden.
Gemeinderat Schaile fragte nach, ob die Sitzungen willkürlich digital einberufen werden. Bürgermeister Leischner verneinte dies. Diese Möglichkeit wird nur genutzt, wenn dies von Landratsamt vorgeschlagen wird.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Hauptsatzung. Die Hauptsatzung vom 02.08.2007 wird um den § 3a mit folgenden Wortlaut ergänzt:
„Sitzungen des Gemeinderats können nach Maßgabe des § 37 a Gemeindeordnung auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden.“
Die Satzungsänderung wir im Mitteilungsblatt veröffentlicht.


Gebühren, Steuern, Abgaben

Vor jeder Einbringung des Haushalts in den Gemeinderat wird das Thema Gebühren, Steuern und Abgaben beraten und beleuchtet. Nachdem bereits in den vergangenen Jahren die Gebührenhaushalte angepasst wurden, ist im Bereich der Wasser- und Abwassergebühren keine Änderung notwendig. Die Abwassergebühren sind kalkuliert bis 2021. Bei der Gebühr Wasser wird derzeit noch ein Gewinn erwirtschaftet, weshalb eine Erhöhung nicht notwendig wird.

Bei den Bestattungsgebühren wird nach Fertigstellung der Generalsanierung des Friedhofes eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Diese soll Mitte des Jahres erfolgen und im Gemeinderat bis spätestens Ende des Jahres 2021 als Beschluss vorliegen.

Im Bezug auf die Erhöhung der Grundsteuer wurde bereits in der vergangenen Sitzung erläutert, dass eine Straßensanierung nur möglich wäre, wenn eine entsprechende Grundsteuererhöhung durchgeführt wird. Bereits in der Klausurtagung am 26.09.2020 wurde das Thema Finanzierung der Straßensanierungsarbeiten intensiv diskutiert und beleuchtet. Hierbei wurde festgelegt, dass das Büro Lk&P ein Straßensanierungskonzept entwickeln und erarbeiten soll. Hierfür notwendig wird die Untersuchung der Straßen beziehungsweise des Unterbaus. Durch geologische Untersuchungen soll festgestellt werden, in welchen Umfang die Straßensanierungsmaßnahmen notwendig werden. Die Kosten für die Erstellung des Straßensanierungskonzeptes und der notwendigen Bodenproben wird auf rund 50.000€ geschätzt. Dies bedeutet, dass hierfür eine Grundsteuererhöhung um 100 % Punkte notwendig wird.

Sollten weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, muss eine weitere Grundsteuererhöhung erfolgen. Um Mehreinnahmen von rund 100.000€ für den Ergebnishaushalt zu erhalten, muss eine Grundsteuerhöhung um 200 % Punkte durchgeführt werden. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus würde das bedeuten, dass Mehrkosten von rund 68 € im Jahr entstehen würden.
Aus Sicht der Verwaltung muss die Gemeinde in die Straßensanierungen einsteigen und in den kommenden Jahren Stück für Stück die maroden Straßen sanieren. Deshalb schlug die Verwaltung vor, eine Grundsteuererhöhung in Höhe von 200 % Punkten durchzuführen. Dies würde bedeuten, dass der jetzige Grundsteuersatz von 430 % auf 630 % erhöht werden muss.
Bürgermeister Leischner erläuterte, dass die Ausgabenreduzierung der Gemeinde in anderen Geschäftsbereichen schwierig sei, da diese für die Infrastruktur notwendig sind. Eine Gemeinde kann Einnahmen nur durch die Gewerbesteuer und Grundsteuer erzielen.

Gemeinderat Möbius sprach sich im Namen der Fraktionen CDU und Bürgerlicher Wahlvorschlag gegen eine Erhöhung der Grundsteuer aus. Eine Erhöhung ist in Zeiten der Pandemie unverantwortlich. Auch wenn der Haushalt kaum Finanzmittel bereitstellen kann, sollen alle übriggeblieben Mittel für die Straßensanierung genutzt werden.
Gemeinderat Friedrich erinnerte an das kommende neue Steuergesetz im Jahr 2025.
Hier sollen die Grundsteuern allgemein neu berechnet werden.

Gemeinderat Schaile beantragte eine Sitzungsunterbrechung um Neuberatungen innerhalb der Fraktion SPD/Freie Wähler durchzuführen. Bürgermeister Leischner gab diesem Antrag statt.
Nach der Sitzungsunterbrechung lehnte der Gemeinderat einer Erhöhung der Grundsteuer um 200 % Punkte sowie einer Erhöhung um 100 % Punkte mit 5 Enthaltungen und 7 Gegenstimmen und einer Ja-Stimme den Antrag ab.
Bürgermeister Leischner gab an, dass somit auch keine Straßensanierungsmaßnahmen erfolgen werden.


Haushaltsplan 2021
-1. Vorberatung

Bürgermeister Leischner stellte die einzelnen Haushaltsanmeldungen Punkt für Punkt vor.
Im Jahr 2021 fallen im Ergebnishaushalt hauptsächlich Unterhaltungsmaßnahmen der Gebäude sowie Ersatzbeschaffungen an. Im Finanzhaushalt fällt unter anderem die Umstellung auf Digitalfunk zu buche. Auch Ersatzbeschaffungen für den Bauhof wurden mit eingeplant. Für den Neubau des Gemeindeverwaltungsverbandes wurden 370.000 € veranschlagt. Hierfür wird ein Ausgleichsstockantrag gestellt. Ebenso erfolgt der zweite Bauabschnitt der Generalsanierung des gesamten Schulzentrums mit Kosten in Höhe von 2,6 Mio €. Auch hierfür wird ein Ausgleichsstockantrag gestellt.

In den Planungen für das Haushaltsjahr 2022 wird unter anderem der dritte Bauabschnitt der Generalsanierung der Schule mit Kosten in Höhe von 1,56 Mio € berücksichtigt. Auch werden die Planungen der erforderlichen Generalsanierung der Kläranlage mit eingeplant. Hier muss mit einem Anteil in Höhe von 20.000 € gerechnet werden.

Im Jahr 2023 soll der Baubeginn des neuen Kindergartens erfolgen. Geplant sind im Jahr 2023 die Ersatzbeschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge.

Im Jahr 2024 fällt der zweite Bauabschnitt vom Neubau des Kindergartens an. Die Kosten belaufen sich auf circa 1,7 Mio €. Für die Umsetzung der Generalsanierung der Kläranlage werden 1 Mio € verplant.

Die Planungen für die Haushaltsjahre ab 2025 werden unter anderem den Umbau des Feuerwehrhauses sowie den Abschluss des Kindergartenneubaus beinhalten. Auch der Hochbehälter, die Erweiterung des Bauhofs und verschiedene Fahrzeugbeschaffungen sind angedacht.
Gemeinderat Neumair sprach sich gegen die Verschiebung der Straßensanierungsmaßnahmen aus. Die Verwaltung muss sich über die Finanzierung Gedanken machen. Der Haushalt muss dieses Jahr noch beschlossen werden.

Bürgermeister Leischner gab an, dass sich an den Haushaltszahlen nichts geändert hat. Im Jahr 2021 ist mit einem Verlust von 480.000 € zu rechnen. Ohne die Miteinberechnung der Abschreibungen bleibt immer noch ein Verlust von circa 160.000 €.

Kämmerer Schürle informierte den Gemeinderat, dass der Gemeindetag neue Zahlen vorgelegt hat. Allerdings ändert sich im Vergleich zur Steuerschätzung vom September zur neuen Steuerschätzung vom November 2020 nicht viel.
Gemeindekämmerer Schürle gab an, dass in den kommenden Jahren mit deutlich weniger Steuereinnahmen zu rechnen ist. Dies trifft den Landkreis sowie die Gemeinden schwer. Es ist damit zu rechnen, dass der Landkreis finanzielle Probleme bekommt und den Hebesatz für die Gemeinden anhebt. Gemeinden können mittlerweile den immer größeren Wünschen der Bürger nicht mehr gerecht werden.
Die Kommunalaufsicht gab den Gemeinden auf Grund der Gesamtsituation die Möglichkeit den Haushaltsausgleich flexibel zu gestalten.
Gemeinderat Neumair erinnerte an die Jahresrechnung 2019. Hier fällt voraussichtlich wieder ein Überschuss an.
Kämmerer Schürle erklärte, er werde in der kommenden Sitzung die Zuführungsrate vorzustellen. Ebenfalls in der kommenden Sitzung sollen die Haushaltswünsche der Fraktionen beraten und beschlossen werden.


Landtagswahl am 14.03.2021

Für die am 14.03.2021 stattfindende Landtagswahl mussten vorab einige wahlorganisatorische Dinge festgelegt werden. Unteranderem muss der Wahlbezirk sowie der Wahlraum festgelegt werden.
Die Einteilung der Briefwahl- und Wahlausschüsse kann erst dann vorgenommen werden, wenn klar ist, ob die gesamte Wahl als Briefwahl durchgeführt werden kann oder nicht. Dies ist derzeit in der Diskussion und konnte noch nicht abschließend geklärt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde einen Wahlbezirk bildet. Die Landtagswahl soll in dem großen Saal der Kulturhalle Leinzell stattfinden.


Neubau Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe

Der Neubau für das Verbandsgebäude im gemeinsamen Gewerbegebiet Leinzell-Göggingen wurde bereits in einer der letzten Sitzungen detailliert vorgestellt.
Bürgermeister Leischner stellte dem Gemeinderat die angepassten Planungen und Änderungen kurz vor. Unter anderem soll im Bereich der Registratur eine Erweiterungsmöglichkeit für weitere Büros geschaffen werden.
Die Baukosten belaufen sich auf rund 2,2 Mio Euro inklusiv Grunderwerb und Nebenkosten.
Der Anteil der Gemeinde Leinzell liegt bei rund 370.000 €. Am 31.01.2021 soll hierfür ein Ausgleichsstockantrag gestellt werden.
Die Baugesuchsunterlagen und die Kostenberechnung nach Din 276 sind derzeit in Planung.

Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis gegeben.


Baugesuche

Garagenbau in der Rechbergstraße
Es wurde ein Baugesuch für einen Garagenbau bei der Gemeinde eingereicht. Allerdings stellte sich heraus, dass das Bauvorhaben genehmigungsfrei ist.
Dem Gemeinderat wurde dies zu Kenntnis gegeben.

Nutzungsänderung der Kreissparkasse Leinzell auf dem Flst. 56/1
Die Kreissparkasse Ostalb möchte den Standort Leinzell stärken. Deshalb ist es notwendig, das Obergeschoss der Kreissparkasse, welche bisher als Wohnungen genutzt wurden, als Geschäftsräume umzubauen. Hierfür ist ein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig.
Aus Sicht der Kreisbaumeisterstelle ist diese Nutzungsänderung unproblematisch.
Allerdings müssen entsprechende Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Für diese Änderung werden voraussichtlich fünf Stellplätze notwendig. Diese sind von der Kreissparkasse derzeit auch in Benutzung. Allerdings wurde Stellplatz drei bis fünf lediglich der Kreissparkasse zur Verfügung gestellt, es gibt hierfür noch keinen Pachtvertrag. Sollte vom Kreisbauamt ein Pachtvertrag gefordert werden, wird dieser mit der Kreissparkasse abgeschlossen.  Dies gilt auch für die eventuell benötigten zwei weitere benötigte Stellplätzte.

Der Gemeinderat sprach einstimmig sein Einvernehmen zur Nutzungsänderung aus.
Der Verpachtung der Stellplätze drei bis fünf wird ebenfalls zugestimmt. Hierfür soll ein Pachtvertrag abgeschlossen werden.
Sollten weitere Stellplätze notwendig werden, werden diese der Kreissparkasse ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Baugesuch DEEWO in der Mulfinger Straße
Dem Baugesuch DEEWO wurde vom Gemeinderat schon in der letzten Sitzung zugestimmt. Auf Grund dieser Änderung wurde nun das Baugesuch erstellt und eingereicht. Deshalb muss dem Baugesuch nun offiziell zugestimmt werden. Im Zuge des Genehmigungsverfahren wird ein geologisches Gutachten erstellt.
Gemeinderat Neumair erkundigte sich, wieso über das Bauvorhaben nochmals abgestimmt werden muss. Bürgermeister Leischner gab an, dass das Baugesuch jetzt im fertigen Zustand sei.
Der Gemeinderat sprach bei vier Gegenstimmen sein Einvernehmen zum Bauvorhaben aus.


Verschiedenes

Hallenbenutzungsgebühren
Die Abrechnung der Hallenbenutzungsgebühren im ersten Halbjahr erfolgte auf Grund der Corona-Pandemie nur vom 01.01.2020-14.03.2020. Nun wurde erneut die Kultur- und Sporthalle gesperrt. Bürgermeister Leischner schlug vor, die Hallenbenutzung ab Ende der Sommerferien bis Ende Oktober zu berechnen. Leider ist dies notwendig, damit keine Probleme mit dem Finanzamt entstehen (Eigenverbrauchsbesteuerung).
Gemeinderat Friedrich erkundigte sich, ob die Hallengebühr als Sonderzuschuss den Vereinen zurückbezahlt werden kann. Dies ist leider aus rechtlichen Gründen unmöglich. Kämmerer Schürle erinnert daran, dass der jährliche Vereinszuschuss wie in den Vorjahren ausbezahlt wurde. Es gab keine Kürzungen auf Grund der Corona-Pandemie.
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat bei sechs Gegenstimmen die Abrechnung der Hallenbenutzungsgebühren ab dem Ende der Sommerferien, 14.09.2020 bis zum 31.10.2020.

Rücklauf Zuschussmittel für die Kanalsanierung
Bürgermeister Leischner informierte den Gemeinderat darüber, dass auf Grund von Rücklaufmitteln der bereits abgelehnte Zuschuss für die Kanalsanierungsarbeiten nun doch bewilligt wurde. Die Zuschusshöhe liegt bei ca. 200.000 €.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderates und der Ausschüsse erhalten Sie im Bereich "Sitzungstermine".

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