Gemeinde Leinzell

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Protokolle / Sitzungsbericht

Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2021

Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderätin Mayländer
Gemeinderätin Mayländer machte auf ein Schlagloch in der Nähe des Kindergartens St. Georg aufmerksam. Bürgermeister Leischner gab an, diese Information an den Bauhof weiterzuleiten.

Ebenfalls informierte sie sich über den Umgang mit den Kindergartenbeiträgen. Es wurde gesagt, dass ein Entscheid erst nach einer Empfehlung der Kommunen erfolgen soll. Laut Bürgermeister Leischner wird in diesem Fall die Empfehlung des Städte- und Gemeindetags abwarten und sich der Empfehlung anschließen bzw. den Trägern vorschlagen.

Gemeinderat Barth
Gemeinderat Barth erkundigte sich über den aktuellen Sachstand der REWE Markt Ansiedlung. Bürgermeister Leischner informierte, dass auf Anfrage bei der Gemeinde Göggingen eine Zustimmung über das Grundstück der Gemeinde Göggingen erfolgte. Die Zufahrt kann somit über den Bach erfolgen. Dieser muss natürlich verdolt werden. Auch der Änderung des Flächennutzungsplans, wird die Gemeinde Göggingen zustimmen.

Gemeinderat Staudenmaier
Gemeinderätin Staudenmaier ergänzte, dass einige Gögginger Bürger bereits auf den Baubeginn des REWE Marktes warten.

Gemeinderätin Staudenmaier erkundigte sich über die Möglichkeit und Kapazität einer Digitalen Gemeinderatssitzung. Eine Digitale Sitzung wurde durch die Änderung der Hauptsatzung genehmigt. Bürgermeister Leischner gab an, dass grundsätzlich Digitale Sitzungen möglich wären, wenn die Gemeinderatsmitglieder das nötige Equipment dazu haben. Allerdings sei bei der Änderung der Hauptsatzung besprochen worden, dass digitale Sitzungen nur stattfinden, wenn Präsenzsitzungen nicht mehr möglich sind. Auch sind die Abstände sowie das Hygienekonzept in der Kulturhalle ausreichend. Falls der Gemeinderat jedoch eine digitale Sitzung möchte, könne man dies natürlich veranlassen. Gemeinderat Baumann war der Meinung, dass zurzeit Präsenzsitzungen nicht die beste Idee wären und schlug in diesem Zusammenhang eine duale Sitzung vor, da nicht alle Gemeinderatsmitglieder digitale Sitzungen möchten.
Auch dies wäre laut Bürgermeister Leischner möglich.


Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Leinzell

Die Zahlen für das Rechnungsjahr 2019 wurden bereits in der Sitzung am 22.12.2020 von Herrn Schürle kurz vorgestellt. Leider liegt der Jahresabschluss noch nicht vor. Grund hierfür sei die zeitliche Verzögerung beim Steuerberater sowie dem Rechenzentrum.
Trotz allem hatte Kämmerer Schürle die aktuellen Zahlen. So hat sich der Betrag der Zuführungsrate auf 476.828 € verbessert. Grund dafür ist eine Verbesserung der Gewerbesteuer, weniger Personalkosten und eine sparsame Bewirtschaftung. Die Ausgaben im Bereich der Abwasserversorgung waren im Jahr 2019 erhöht.
Kämmerer Schürle gab an, dass die Liquidität am Limit sei. Allerdings konnte im Jahr 2019 eine Zuführung zur Rücklage von 200.000 € erwirtschaftet werden. Somit beläuft sich die Rücklage zum 31.12.2019 auf circa 500.000 €.
Im Bereich Eigenbetrieb (Gemeindewerke) kam es zu einem Minus von 180.000 €. Diese werden im Verwaltungshaushalt der Gemeinde belastet.
Insgesamt verbesserte sich die Verschuldung von Anfang 2019, circa 1,4 Mio €, auf circa 1,1 Mio € zum Jahresende 2019.
Kämmerer Schürle stellte fest, im Haushaltsjahr 2020 den Haushalt noch ausgleichen zu können. Allerdings wird dies im Jahr 2021 kaum mehr möglich sein.
In der nächsten Sitzung soll die Jahresrechnung 2019 beschlossen werden.


Beschluss über den Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Leinzell und des Wirtschaftsplans 2021 der Gemeindewerke Leinzell

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 22.12.2020 beraten und beschlossen, wurden alle Beschlüsse im Haushaltsplan 2021 eingearbeitet.

Die Personalkosten für 2021 belaufen sich auf 1.136.945 €.
Für den Neubau des Verbandsgebäudes wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 200.000 € eingeplant. Die Kosten für den Neubau wurden mit 300.000 € veranschlagt.
Für die Beschaffung von Bauhofgeräten wurde ein Betrag von 30.000 € eingestellt.
Für die Beschaffung des Digitalfunks bei der Feuerwehr wurden 20.000 € eingeplant.
Die Generalsanierung des Schulzentrums Leinzell wurde mit insgesamt 4,14 Mio € eingeplant. Dem stehen Zuweisungen aus dem Ausgleichsstocks in Höhe von 500.000 € und Zuweisungen der Schulbauförderung in Höhe von 3,64 Mio € gegenüber. Außerdem wurden für die Digitalisierung im Schulzentrum, Kosten für den Medienentwicklungsplan in Höhe von 265.000 € eingeplant. Dem stehen Zuweisungen vom Land in Höhe von 211.000 € gegenüber. Für die Digitalisierung der Schulen werden einige Zuschüsse vom Land ausbezahlt.

Für den Umbau des Regenüberlaufs 482 beim Friedhof wurden insgesamt Baukosten in Höhe von 318.000 € eingestellt. Die Zuweisungen vom Land betragen 133.000 €.
Für die Abwicklung der Friedhofsumgestaltung wurden Baukosten in Höhe von 360.000 € veranschlagt und Zuweisungen vom Ausgleichstock in Höhe von 95.000 € und Zuweisungen vom Denkmalschutz in Höhe von 25.000 € eingeplant.
Weiterhin wurden für den ersten Bauabschnitt des Baugebiets „Ziegelwiesen III“ Grundstückserlöse in Höhe von 25.000 €, Abwasserbeiträge in Höhe von 11.000 € und Erschließungsbeiträge in Höhe von 145.000 € eingeplant.

Für die Erschließung des Baugebiets Mulfinger Straße Grundstückserlöse in Höhe von rund 100.000 € und Abwasserbeiträge in Höhe von 25.000 € wurden eingeplant.

Dies ergibt eine Investitionssumme in Höhe von 5.433.000 €. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 5.112.000 € gegenüber. Der Finanzierungsbedarf beträgt somit 321.000 €. Zum Ausgleich dieser Mittel wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 585.000 € geplant.
Allerdings kann die Gemeinde auf Grund dieser Investitionen die Abschreibungen und Tilgungen nicht mehr erwirtschaften.
Durch die Großmaßnahmen besteht bei der Gemeinde ein Liquiditätsproblem. Eine Möglichkeit der Abhilfe ist die Einwohnerzahl der Gemeinde zu erhöhen. Deshalb werden größere Wohnbauprojekte unterstützt. Auch im Bereich der Schule müssen die Schülerzahlen wieder steigen. Dies wird im Zuge der Umbaumaßnahmen sicherlich erfolgen. Eine weitere Einnahmequelle ist weiterhin die Erhöhung der Grundsteuer, welche bereits im Gemeinderat abgelehnt wurde. Im Bereich Friedhof müssen nach Abschluss der Baumaßnahmen die Gebühren neu kalkuliert werden.

Beim Investitionsplan 2022 sind lediglich noch der Neubau des Verbandsgebäudes mit jeweils 100.000 € in Einnahmen und Ausgabe sowie die Abwicklung des Schulzentrums (Generalsanierung) in Höhe von 1,56 Mio € geplant. Dem stehen Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 500.000 €, Zuweisungen der Schulbauförderung in Höhe von 355.000 € und Zuweisungen aus dem Förderprogramm „Klimaschutzplus“ in Höhe von 130.000 € gegenüber.

Weiterhin wurde die Umgestaltung des Brunnenplatzes in der Ortsmitte mit 40.000 € aufgenommen und für die Generalsanierung der Sammelkläranlage eine Investitionsumlage in Höhe von 20.000 € eingeplant. Dies bedeutet, dass die Summe der Investitionstätigkeiten sich auf 1.725.000 € beläuft. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 1.085.000 € gegenüber. Der Finanzierungsmittelbedarf beträgt somit 640.000 €. Als Kreditaufnahmen sind hierfür weitere 580.000 € angedacht.

Im Investitionsplan 2023 sind lediglich die Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge in Höhe von 360.000 € vorgesehen. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 288.000 € aus den Fördertöpfen Z-Feu und Ausgleichstock gegenüber.
Der Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 122.000 € ist durch eine sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsansätze geplant. Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2023 nicht vorgesehen.

Im Investitionsplan 2024 ist der Neubau des Kindergartens mit 1 Mio € und die Generalsanierung der Kläranlage mit ebenfalls 1 Mio € vorgesehen. Einzahlungen beziehungsweise Zuschüsse erwarten wir hier in gleicher Höhe.

Somit ergibt sich eine Verschuldung zum 31.12.2021 in Höhe von 1.609.416 €. Dies bedeutet eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 792 €. Zum Ende des Jahres 2022 erhöht sich die Verschuldung auf 2.091.416 €. Dies bedeutet eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 1.029 €. In den Jahren 2023 und 2024 verringert sich die Verschuldung geringfügig. Hinzugerechnet muss allerdings die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeindewerke Leinzell mit rund 200 € pro Kopf. Dies bedeutet, dass die Gemeinde im Jahr 2022 an der kritischen Marke von 1.200 € pro Kopf angelangt sind.

Der Ergebnishaushalt wird voraussichtlich mit einem Minus von 208.000 € abschließen.
Kämmerer Schürle erklärte, dass eine Liquidität von rund 110.000 € immer vorhanden sein muss. Kreditaufnahmen werden nur für Pflichtaufgaben genehmigt.
Kämmerer Schürle informierte den Gemeinderat, dass der Haushalt 2021 nicht gesetzeskonform sei allerdings wird er nach Rücksprache mit dem Landratsamt so voraussichtlich genehmigt.
Gemeinderat Barth erkundigte sich über die Kredite im Zusammenhang mit der Differenz in der Investitionssumme. Kämmerer Schürle gab an, dass die Kredite auf zwei Jahre betrachtet werden müssen.

Ebenfalls erkundigte er sich über das Thema Zinsbindung. Dies erläuterte Kämmerer Schürle kurz.
Gemeinderat Neumair erklärte die Beweggründe warum die Fraktion SPD/Freie Wähler dem Haushalt so nicht zustimmen werden. Unter anderem verwies die Fraktion auf ältere Beschlüsse, die nicht in ihrem Interesse umgesetzt wurden. Ebenfalls bemängelten sie die fehlenden Mittel für die Straßensanierungsmaßnahmen.
Gemeinderat Möbius gab im Namen der Fraktion CDU/Bürgerlicher Wahlvorschlag bekannt, dass sie dem Haushalt zustimmen werden. Die Mitaufnahme der Straßensanierungsmaßnahme sei seiner Meinung nach nicht möglich, da eine Grundsteuererhöhung zurzeit nicht in Frage kommt.

Der Gemeinderat verabschiedet mit fünf Gegenstimmen die Haushaltssatzung 2021, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 sowie die kommunale Finanzplanung 2021-2024 wie vorgestellt.

Bei den Gemeindewerken der Gemeinde Leinzell ergibt sich bei den PV-Anlagen ein Plus in Höhe von 19.000 €. Der Erfolgsplan für die Wasserversorgung sieht ein Minus in Höhe von 20.000 € vor und bei dem Blockheizkraftwerk in Höhe von 10.000 €. Bei der Schwimmhalle ergibt der Erfolgsplan ein Minus von 136.500 €. Saldiert bedeutet dies für die Gemeindewerke Leinzell ein Minus von 127.500 €.
Gemeinderat Neumair sprach sich im Namen der Fraktion SPD/Freie Wähler gegen den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke aus, da sie schon viele Jahre die Abschaffung der Gemeindewerke fordern.
Der Wirtschaftsplan 2021, Stellenplan und Finanzplan der Gemeindewerke wurde mit 5 Gegenstimmen beschlossen.


Ortsdurchfahrt Leinzell
-Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h

Der Gemeinderat hat am 26.06.2018 beschlossen, einen Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt beim Landratsamt zu stellen. Hierfür soll ein Angebot für ein Lärmgutachten beim Büro Brenner/Bernard eingeholt werden. Am 24.07.2018 wurde das Büro Brenner/Bernard mit der Erstellung eines Verkehrs- und Lärmgutachtens beauftragt. Am 23.07.2019 wurde das Gutachten dem Gemeinderat vorgestellt. Dieses Gutachten ergab, dass in der Mulfinger Straße und Gmünder Straße die Auslösewerte nur gering überschritten und nur eine beschränkte Anzahl von Gebäuden betroffen sind. In der Gögginger Straße ergibt sich eine größere Anzahl von Gebäuden, die deutliche Überschreitungen der Auslösewerte aufweisen.

Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, für die gesamte Ortsdurchfahrt einen Antrag auf 30 km/h, alternativ auf 40 km/h zu stellen. Am 30.08.2019 wurde dieser Antrag an das Landratsamt gestellt. Mit Schreiben vom 06.09.2019 kam die Stellungnahme des Landratsamts. Für die Bearbeitung des Antrages müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden:

1.    Für die drei Straßen muss noch eine gebäudescharfe tabellarische Lärmberechnung gemäß RLS90 vorgelegt werden und zwar getrennt nach dem Bestand 50 km/h sowie einer möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h beziehungsweise 30 km/h.
Diese Lärmberechnung gemäß RLS90 wurde beim Büro Brenner/Bernard am 29.09.2019 beantragt. Die angeforderte Lärmberechnung wurde am 30.11.2020 vorgelegt.
Dieses Gutachten zeigt, dass durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h oder 40 km/h die Lärmwerte deutlich nach unten gehen.

2.    Bezüglich den vorgesehene Geschwindigkeitsbeschränkungen soll vom ÖPNV eine Stellungnahme eingeholt werden. Diese Stellungnahme ging am 10.10.2019 ein. Die Fahrbus sprach sich strikt gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung aus. Wenn unbedingt eine Reduzierung der Geschwindigkeit erfolgen soll, dann maximal auf 40 km/h, damit es zu keinen größeren Fahrzeitveränderungen kommt, so die Stellungnahme der Fahrbus.

3.    Hinsichtlich der Stellungnahme des ÖPNV muss eine Abwägung durch die Gemeinde erfolgen.

Abwägungsvorschlag:

Aus Sicht der Verwaltung kommt es für den Linienverkehr zu keinen verlängerten Fahrzeiten. Im Berufsverkehr können die Busse ohnehin auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens nicht schneller als 30 km/h oder sogar nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Die rechnerisch ermittelte längere Fahrzeit von circa 3 Minuten ist somit auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens nicht realistisch.

Ergebnis:

Deshalb hat die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h voraussichtlich keine längeren Fahrzeiten zufolge.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Abwägungsvorschlag.


-    Weiterhin wird eine Stellungnahme beziehungsweise Abwägung für einen möglichen Verdrängungs-/Verlagerungsverkehr notwendig.

Abwägungsvorschlag:

Aus Sicht der Verwaltung kann es bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Grund der Topographie zu keinem Ausweichverkehr kommen. Außerdem sind viele umliegenden Gemeindeverbindungsstraßen nicht für Bus- oder Schwerlastverkehr ausgelegt.

Ergebnis:

Es wird keinen Verdrängungs-/Verlagerungsverkehr im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung geben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Abwägungsvorschlag.


4.    Zusätzlich soll eine Aussage darüber getroffen werden ob in absehbarer Zeit Sanierungsmaßnahmen der jeweiligen Straßenzüge geplant sind.
Auf Grund dieser Anforderung wurde beim zuständigen Straßenbaulastträger der Landesstraßen, dem Regierungspräsidium Stuttgart, eine Aussage eingeholt. Trotz mehrmaliger Aufforderung ging bis zum heutigen Tag keine Stellungnahme ein.

Ergebnis:

Deshalb geht die Verwaltung davon aus, dass keine Sanierungsmaßnahmen geplant sind.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Abwägungsvorschlag.


Auf Grund all dieser Abwägungen und Gutachten, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass für die Ortdurchfahrt, wie auch für die Mulfinger Straße der Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufrechterhalten werden soll.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Antrag der Gemeinde auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h aufrechtzuerhalten.


Annahme von Spenden

Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.
Bei der Gemeinde gingen folgende Spenden eingegangen.

-    Spende über 200 € für die Jugendfeuerwehr Leinzell von Herrn Günter Nesper
-    Spende über 100 € an die Feuerwehr von Frau Petra Schlenker

Der Gemeinderat hat sich für die Annahme dieser Spenden einstimmig ausgesprochen.




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