Gemeinde Leinzell

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Protokolle / Sitzungsbericht

Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2016

Bürgerfragestunde
 
Bürgermeister Leischner informierte vorab, dass in Abstimmung mit dem Gemeinderat in Zukunft nur  noch2 Bürgerfragestunden im Jahr bei der Gemeinderatssitzung stattfinden bzw. auf der Tagesordnung stehen. Diese werden jeweils in der ersten Sitzung des neuen Jahres und  nach der Sommerpause angesetzt.
Neu geplant ist,  jährlich im Frühjahr eine Bürgerversammlung in der Kulturhalle abzuhalten. Hier wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, Fragen an die Verwaltung und an den Gemeinderat zu stellen.
 
Ein Bürger informierte, dass im Bereich der Zeppelinstraße mehrere Straßenlampen blinken würden.
Vom Gemeinderat wurde dies bestätigt und zwar sollen diese Störungen auch in anderen Straßenbereichen auftauchen.
Bürgermeister Leischner sichert eine Abklärung durch die EnBW ODR zu.
 
Dass der Spielplatz an der Kulturhalle nicht ganzjährig, wie z. B. in anderen Gemeinden geöffnet ist  bzw. auch nicht darauf hingewiesen wird, bemängelte ein Leinzeller Bürger.
Bürgermeister Leischner begründete diese Vorgehensweise aus Sicherheitsgründen. Die Spielgeräte sind aus Holz und bei Frost werden diese mit Reif überzogen, was eine Gefahr für Kinder darstellt.
Ein „Sperrschild“ soll über die Zeit der Sperrung angebracht werden.
Der Spielplatz wird nach einer Generalinspektion im Frühjahr wieder geöffnet, informierte Bürgermeister Leischner.
 
Im Bereich der Zeppelinstraße kommt es verstärkt zu Straßenabsenkungen, informierte ein Bürger und fragte gleichzeitig nach entsprechender Sanierung.
In welchem Umfang eine Behebung möglich ist, richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, teilte Bürgermeister Leischner mit.
 
Weiter wurde die Frage gestellt, ob man mit einer Bezuschussung für den Bau des Regenrückhaltebeckens in Höhe von 80% rechnen könnte.
Bürgermeister Leischner stellte hierzu fest, dass der Bewilligungsbescheid noch nicht vorliege.
 
 
Anfragen der Gemeinderäte
 
Gemeinderat Hasieber fragte, ob in Bezug auf das  geplante Baugebiet  in der „Täferroter Straße“ die Verwaltung schon etwas unternommen hätte.
 
Bürgermeister Leischner teilte hierzu mit, dass der Startbeginn vom Gemeinderat noch beschlossen werden muss (voraussichtlich in der März Sitzung).  Erst nach diesem Beschluss kann das Verfahren eingeleitet werden.
 
Gemeinderätin Draheim wurde von Bürgern angesprochen, dass im Bereich „Am Mühlbach“ ein LKW Fahrer einer Spedition, welcher im Bereich des Spielplatzes parke, sein Gefährt frühmorgens zwischen 4.30-5.00 Uhr startet und den Motor eine Zeitlang laufen lassen würde.  Es wäre wünschenswert, so Gemeinderätin Draheim, dass die betreffende Person sich eine andere Parkmöglichkeit suche, um diese Lärmbelästigung für die Anwohner zu beenden.
 
Bürgermeister Leischner führte hierzu aus, dass Parken auf öffentlicher Straße bei einer Restbreite von 3 m grundsätzlich erlaubt sei.
Jedoch nicht das Warmlaufenlassen des Motors. Eine Überprüfung durch die Polizei wurde zugesichert.
 
Gemeinderat Baumann wurde auf  die Parksituation im Bereich der Berggartenstraße angesprochen. Hauptsächlich Anwohner würden auf dem Gehweg parken.
Bürgermeister Leischner stellte hierzu fest, dass es sich bei diesem gepflasterten Straßenstreifen um keinen Gehweg handelt und somit das Parken erlaubt ist.
 
Gemeinderat Pander bemängelte das Fehlen einer Straßenlampe seit geraumer Zeit in der Hardtstraße.
Diese Situation sei bekannt und mit dem Bauherrn besprochen, so Bürgermeister Leischner. Mit der EnBW ODR muss jedoch noch abgeklärt werden, an welcher Stelle die Straßenlampe neu gesetzt werden kann.
 
Gemeinderat Pander fragte, was es mit den Erdauffüllarbeiten bei den Parkplätzen an der Kulturhalle auf sich hätte und ob dies von der Gemeinde ausführt werde.
Durch den Erdaushub eines angrenzenden Nachbarn an der Kulturhalle kann eine Fläche entsprechend aufgefüllt und eben gemacht werden. Rasenmäharbeiten durch den Bauhof werden somit erleichtert, beantwortete Bürgermeister Leischner diese Frage.
 
Gemeinderat Möbius teilte mit, dass Verwerfungen in der Hornbergstraße, welche schon länger bestehen, sich täglich vermehren würden.  Er bat die Verwaltung um Überprüfung.
Weiterhin wurde Gemeinderat Möbius auf Kompressor-Geräusche in der Nacht angesprochen.
Hier muss jedoch noch abgeklärt werden, in welchem Bereich konkret diese Lärmbelästigung stattfindet.            
 
 
Bekanntgaben des Vorsitzenden
 
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010 – 2013


Vom Landratsamt Ostalbkreis wurden sowohl für die Jahresrechnungen  der Gemeinde Leinzell, als auch des Eigenbetriebs der Gemeindewerke Leinzell überörtliche Prüfungen durchgeführt.
Nachdem sich keine Beanstandungen ergaben wurde jetzt der Gemeinde die Bestätigung nach § 14 Abs. 5 GemO erteilt.
Der Gemeinderat ist von der Erteilung der Bestätigung gemäß Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung Nr. 1 zu § 114 GemO zu unterrichten.



 
Bürgerversammlung
 
Wie bereits angesprochen soll in Zukunft jährlich im Frühjahr eine Bürgerversammlung durchgeführt werden.
Hier sollen alle Maßnahmen des vergangenen Jahres sowie ein Ausblick auf kommende Projekte vorgestellt und erläutert werden.
Außerdem soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden,  Fragen an die Verwaltung und an den Gemeinderat zu stellen.
 
Die nächste Bürgerversammlung findet am  Dienstag den 22. März 2016 um 19.30 Uhr in der Kulturhalle Leinzell statt.
 
 
Untersuchung Wassernetz
 
Anfang Februar wurde aufgrund der Suche nach Rohrbrüchen das gesamte Leinzeller Wassernetz untersucht. Dabei wurden fünf Wasserrohrbrüche festgestellt.
Diese konnten in kürzester Zeit behoben werden. Ein Rohrbruch bedeutet einen täglichen Wasserverlust von rund 60 m³ Wasser.
 
 
Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Leinzell
 
Von Verbandskämmerer Stefan Schürle wurden die Zahlen bereits in der Gemeinderatssitzung am 22.12.2015 detailliert vorgestellt.
Aktuell stellte Kämmerer Schürle nochmals die wichtigsten Eckdaten des Rechenschaftsberichts 2014 vor.
Das Ergebnis im Haushaltsjahr 2014 konnte um 160.000 Euro verbessert werden. Anstatt der geplanten 210.000 Euro mussten der Rücklage nur 50.000 € entnommen werden. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2014 442.814,86 €.
Der Schuldenstand betrug zum 31.12.2014 879.798,14 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung am 30.06.2014 439,68 €.
 
Von Gemeinderat Neumair kamen die Hinweise und die Bitte an Kämmerer Schürle, die Jahresrechnung der Gemeindewerke doch gleichzeitig mit der Jahresrechnung der Gemeinde vorzulegen bzw. festzustellen. Denn letztendlich würde das Ergebnis der Gemeindewerke in die Jahresrechnung der Gemeinde Leinzell einfließen.
 
Kämmerer Schürle stimmte zu, dass dies sicherlich nicht optimal wäre, jedoch sei man bei den Gemeindewerken Steuer- und Kommunalrechtlich gebunden, was entsprechenden Zeit- und Arbeitsaufwand bedeutet.
Auf den Steuerberater soll jedoch eingewirkt werden, dass in Zukunft die Feststellung der  Jahresrechnung der Gemeindewerke früher bzw. gleichzeitig mit der Jahresrechnung der Gemeinde Leinzell beschlossen werden kann.
 
Der Gemeinderat stimmte der Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Leinzell einstimmig zu.
 
 
 
 
Ausfallhaftung der Gemeinde Leinzell beim privaten Wohnungsbau
 
Die Gemeinde Leinzell hat beim privaten Wohnungsbau eine Ausfallhaftung für den Erhalt von Fördergeldern übernommen. Zum Stand 31.12.2015 bestehen die Förderdarlehen mit einem Kapitalrestwert in Höhe von 366.092,75 €. Im Vergleich zum Vorjahr (379.545,44 €) hat sich die Restschuld somit um rund 14.000 € verringert.
Dem Gemeinderat ist dies zur Kenntnis zu geben.
 
 
Baugesuche
 
Dem Gemeinderat wurde ein Bauantrag für ein Wohnhaus im Baugebiet „Mittelzell“ vorgestellt. Der Bauantrag wurde im Kenntnisgabeverfahren eingereicht.
Befreiungen sind nicht notwendig, somit muss die Gemeinde das Einvernehmen zu diesem Baugesuch nicht erteilen.
 
 
Dem Bau einer Schutzwand mit einer Höhe von 2,40 m anstatt 2,00 m erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen. Vom Landratsamt wurden keine Bedenken angemeldet und von der Gemeinde ist dieser Antrag städtebaulich vertretbar.
 

Annahme von Spenden
 
Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.
Frau Sabine Draheim spendete die ehrenamtliche Entschädigung für die Seniorenarbeit im Seniorenwohnheim in Höhe von 1.200 € der Gemeinde Leinzell.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Annahme der Spende aus.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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