Gemeinde Leinzell

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Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2026

Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen
Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften

Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur­land­schaftspreis 2026 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich.

„Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturgeschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewuss­ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffent­li­che Aner­ken­nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge­schäftsführer des Schwäbischen Heimat­bun­des, die Intention des Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver­mark­tung der Produkte und zur Öffent­lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu­obstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wachol­der­hei­den.

Das Preisgeld stellen die Spar­kas­sen-Finanzgruppe Baden-Württemberg sowie die Spar­kas­sen­stiftung Umweltschutz zur Verfü­gung. Der seit 1991 vergebene Kultur­land­schafts­preis zeichnet Privatleute, Vereine und ehren­amt­li­che Initiativen aus, die sich seit min­destens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kultur­land­schafts­preis ist seit 10 Jahren einer der drei Haupt­preise, die mit jeweils 1.500 Euro do­tiert sind. Be­werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins­gebiet des Schwäbi­schen Heimat­bun­des, also den ehemals würt­tem­ber­gi­schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes so­wie einigen angrenzenden Gebieten.

Ein zusätzlicher, mit 500 Euro belohnter Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein­denk­malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe­bänke, Feld- und Wege­kreu­ze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge­stalt eines Buches sein.

Annahmeschluss für ausschließlichschriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2026. Kostenlose Broschüren mit den Teil­nah­me­bedin­gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimat­bund in Stutt­gart sowie bei allen württembergischen Spar­kas­sen erhältlich. Die Ver­lei­hung findet im Herbst 2026 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt.

Ausschreibung

Hinweise für den Winterdienst

Räum- und Streupflicht in der Gemeinde Leinzell

Gehwege müssen werktags bis 07.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach dieser Zeit Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.

Bei Schneefall und Eisglätte müssen die Straßenanlieger Gehwege oder, falls es keinen Gehweg gibt, einen Straßenstreifen auf eine Breite von mindestens 1 Meter räumen und mit abstumpfendem Material (Sand, Split oder Asche) bestreuen. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist auf das unumgänglich notwendige Maß zu beschränken.

Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf nicht dem Nachbarn zugeführt oder auf die Straße geräumt werden.

Autobesitzer bitten wir, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass die Räumfahrzeuge nicht behindert werden, da sonst ein ordnungsgemäßer Winterdienst in der Gemeinde nicht gewährleistet werden kann.

Wir bitten um Beachtung!

 

Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe

I N F O R M A T I O N

Wir stellen mit Beginn des Jahres 2026 auf ein neues Veranlagungsprogramm um. Aufgrund der Umstellungsphase können wir schon seit einigen Wochen keine Änderungen vornehmen. Aus diesem Grund wird es zu Beginn des Jahres auch zu Verzögerung bei den Abbuchungen kommen. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Gemeinsam für unser Hallenbad – jetzt aktiv unterstützen!

Das Leinzeller Hallenbad ist ein Herzstück unserer Gemeinde UND der ganzen Region – denn auch umliegende Orte profitieren von diesem Angebot.
Hier lernen Kinder schwimmen, Senioren bleiben mobil, Familien verbringen gemeinsame Zeit und alle können etwas für ihre Gesundheit tun.
Doch eines ist klar: Ohne den Förderverein Leinzeller Schwimmhalle e.V. wäre der Betrieb in dieser Form nicht möglich.
Warum ist der Förderverein so wichtig?
✅ Aktuell laufen große Umbauarbeiten der Kabinen, Türen und Fliesenarbeiten – dafür braucht es viel Geld.
✅ Gemeinden haben diese Mittel nicht mehr.
✅ Ein Blick auf umliegende Bäder zeigt: Ohne Unterstützung sind viele marode, eingeschränkt oder ganz geschlossen.
Wir wollen genau das verhindern – für unsere Gemeinde und unsere Region!
Damit unser Bad modern, sicher und offen für alle bleibt, brauchen wir dringend neue Mitglieder, die uns unterstützen – aktiv oder passiv.
Jahresbeitrag: nur 18 Euro!
👉 Beitrittserklärungen gibt es im Rathaus
👉 oder direkt bei mir, Marc Schäffler – einfach anschreiben!
👉 Alternativ auf der Homepage der Gemeinde Leinzell → Aktuelles
JEDES Mitglied stärkt den Erhalt unseres Hallenbads.
Denn: Nur gemeinsam können wir dieses wichtige Angebot für unsere Region langfristig sichern!
Bitte überlegen Sie sich, ob Sie den Förderverein unterstützen können. Ihre Hilfe zählt!

Aufnahmeantrag Förderverein

Mitteilung des Bürgermeisters zur Trägerschaft des Schulzentrums Leinzell

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der vergangenen Woche wurde ich von vielen Seiten angesprochen – zahlreiche von Ihnen wollten wissen, ob die Informationen in der Presse zur Trägerschaft des Schulzentrums korrekt sind. Ja, es stimmt: Die Gemeinde Leinzell hat beim Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe einen Antrag gestellt, die laufende Trägerschaft des Schulzentrums künftig auf mehrere Schultern zu verteilen.

Derzeit trägt Leinzell die gesamten laufenden Kosten des Schulzentrums – obwohl nur rund 10 % der Schülerschaft aus Leinzell selbst kommt. Etwa 90 % der Schülerinnen und Schüler stammen aus den umliegenden Gemeinden. Diese massive Schieflage ist aus unserer Sicht weder gerecht noch dauerhaft tragbar. Zugleich stehen wir vor großen Investitionen in andere zentrale Aufgaben – insbesondere dem dringend notwendigen Neubau unseres Kindergartens, der aus eigenen Mitteln finanziert werden muss.

Aus diesem Grund haben wir den Vorschlag eingebracht, dass künftig jede Verbandsgemeinde die Kosten für ihre eigenen Schülerinnen und Schüler übernimmt. Denn wer den Nutzen einer starken Bildungsstruktur hat, sollte auch bereit sein, sich daran zu beteiligen. Es geht hierbei um Fairness und um ein solidarisches Miteinander – zum Wohle der Kinder in unserer gesamten Region.

Ich möchte betonen: Leinzell möchte sich nicht entziehen. Im Gegenteil – wir stehen hinter unserem Schulzentrum und sehen es als wichtigen Beitrag zur regionalen Bildungslandschaft. Aber wir können diese Verantwortung nicht weiter allein schultern.

Denn: Kinder sind unser wertvollstes Gut. In sie zu investieren, heißt, in unsere gemeinsame Zukunft zu investieren. Das Schulzentrum ist ein zentraler Baustein dafür – und es geht nun um die Frage, ob wir als Region bereit sind, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Bildung kostet Geld – ja. Doch wer hier spart, spart an der Zukunft.

Positiv ist, dass Eschach und Obergröningen bereits zugestimmt haben, sich künftig an der Trägerschaft zu beteiligen. Auch aus Iggingen kommen konstruktive Signale – dort steht die Entscheidung in Kürze an. Damit die Trägerschaft jedoch formal an den Gemeindeverwaltungsverband übergehen kann, müssen alle Verbandsgemeinden zustimmen oder zumindest keinen ablehnenden Beschluss fassen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bitte Sie in dieser wichtigen Frage um Vertrauen und Unterstützung. Wir handeln aus Überzeugung – nicht aus politischem Kalkül. Leinzell steht für eine starke Schule in der Region. Und wir sind überzeugt: Wenn wir heute gemeinsam handeln, sichern wir morgen die Zukunft unserer Kinder – und stärken den Zusammenhalt unserer gesamten Region.

Dieses Thema wird in den kommenden Gemeinderatssitzungen sowie in der Verbandsversammlung am 7. Oktober 2025 intensiv beraten. Danke für Ihr offenes Ohr und Ihre Verbundenheit mit unserer Gemeinde und unserer Schule.

Ihr
Marc Schäffler 
Bürgermeister der Gemeinde Leinzell

 

Partnerschaft, die schmeckt

 

Seit 20 Jahren besuchen die Leinzeller Partnerschaftsfreunde im Juni den Marché nocturne (Nachtmarkt). Wie jedes Jahr wurde sie lebendig gefeiert – mit regionalen Spezialitäten und wie immer mit viel Freude und Herzblut.

Die Freundschaft zwischen Leinzell und Danjoutin hält seit 36 Jahren. Zwei Mal im Jahr bekommt sie besonders viel Leben: beim Marché nocturne in Danjoutin und beim Martinimarkt. Seit zwei Jahrzehnten reisen Leinzeller regelmäßig zum Nachtmarkt – diesmal wieder mit Dorfbus, Anhänger und reichlich Proviant. Die Fahrt begann früh – und heiß. Bei hochsommerlichen Temperaturen ging es über Freiburg in Richtung Belfort. Ankunft mittags, Empfang im Rathaus mit Begrüßung durch den Bürgermeister Emmanuel Formet, abends ein geselliger Start bei Antje und Florent mit deutsch-französischer Runde.

Kultur und Kulinarik

Der Samstag begann geschichtsträchtig: Besuch im Fort Basses-Perches, einst Teil des Verteidigungsgürtels von Belfort. Danach gab es ein Barbecue im Gemeindegarten – zur Stärkung für den langen Abend. Am Nachmittag Aufbau des Partnerschaftsstands im Ortszentrum. 180 Liter Bier, rote Würste, Kühlung, Zapfanlage, Pavillon – alles dabei. Die Temperaturen mit über 30 Grad machten den Aufbau nicht leichter, aber die Vorfreude half. Am Abend strömten die Menschen durch den Markt. Foodtrucks, Händler, Musik – und mittendrin der Leinzeller Stand. Das Bier war gefragt, die Würste gingen schnell. Und auch Bürgermeister Marc Schäffler griff zur Zange – und stand am Grill. Am Ende war alles weg. Der Stand ausverkauft, das Team zufrieden. Am Sonntagvormittag traf man sich nochmal kurz zum Abschied – und dann ging es schon wieder auf Heimreise.

Nach dem Nachtmarkt ist vor dem Martinimarkt

Danjoutin und Leinzell – das ist keine Zweckgemeinschaft, sondern gelebte Partnerschaft. Der Gegenbesuch folgt am 9. November zum Martinimarkt. Dann stehen Wein und Käse auf dem Plan.

 

Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025


Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.

In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.

Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.

Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:

Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.

Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.

Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).

Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:

Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?

Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie  nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.


Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?

Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de

Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.


In eigener Sache:

Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.  

Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen

 

Hinweise zur Grundsteuerreform

In den letzten Wochen sind den Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken Informationsschreiben zur Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt zugegangen. Seit Anfang Juli 2022 können Grundsteuererklärungen über ELSTER abgegeben werden. Wir möchten Ihnen folgende Informationen bzw. Hinweise hierzu geben:

  • Die Grundsteuer in Deutschland muss nach einem Urteil des BVG neu ermittelt werden.
  • Die Basis für die Grundsteuer bildet der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Dieser Grundsteuermessbetrag muss derzeit von den Finanzämtern neu ermittelt werden. Basis hierfür sind die neuen Bodenrichtwerte (zum Stichttag 1.1.2022).
  • Die Finanzämter schreiben die Eigentümer der Grundstücke (bzw. einen der Eigentümer) an. Es ist Aufgabe des Grundstückseigentümers, den Bodenrichtwert für sein Grundstück aus den Bodenrichtwertkarten heraus zu ermitteln und den richtigen Bodenrichtwert dem Finanzamt mitzuteilen.
  • Den für die neue Grundsteuer maßgeblichen Bodenrichtwert für ihr Grundstück finden Sie im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw (Auf der ersten Eingabemaske „Adresse, Flurstückskennzeichen“ ist der Ort „Leinzell“ auszuwählen, anschließend kann das jeweilige Flurstück abgerufen werden). Informationen zu den Bodenrichtwerten finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Leinzell unter https://www.leinzell.de/de/wirtschaft/bodenrichtwerte
  • Der von Ihnen ermittelte Bodenrichtwert muss dann vom Eigentümer dem Finanzamt mitgeteilt werden (z.B. online über www.elster.de)
  • Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de entnehmen.
  • Die Erklärung ist über ELSTER elektronisch einzureichen. In Ausnahmefällen können auch Papiervordrucke genutzt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie in Ihrem Finanzamt.
  • Bei weiteren Fragen erreichen Sie Ihr Finanzamt über das jeweilige Kontakformular kontakt.fv-bwl.de. Alternativ können Sie die Telefonnummer der zuständigen Stelle beim Finanzamt Ihrem Informationsschreiben entnehmen.

Liebe Leinzellerinnen, liebe Leinzeller,

recht herzlich möchte ich mich bei Ihnen für die Glückwünsche zur Wahl des Bürgermeisters bedanken. Ich bin immer noch überwältigt von dem Vertrauensvorschuss, der mir am 10. April geschenkt wurde. Gemeinsam mit Ihnen werde ich als Bürgermeister unsere schöne Gemeinde zukunftsträchtig gestalten – konsequent und mit Weitblick. Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Herzlichst

Ihr Marc Schäffler

 

 

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