Gemeinde Leinzell

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Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist am Dienstag, 16.04.2024 vormittags geschlossen.

Jede Woche dienstags im Zeitraum von 14:00 – 17:00 Uhr findet in Leinzell vor der Kulturhalle (Parkplatz Kulturhalle) der Wochenmarkt statt. Dort gibt es frisches Gemüse, Obst, Eier, Wurst, Fleisch und auch Marmeladen.

Direkte Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.

Hinweise zur Grundsteuerreform

In den letzten Wochen sind den Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken Informationsschreiben zur Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt zugegangen. Seit Anfang Juli 2022 können Grundsteuererklärungen über ELSTER abgegeben werden. Wir möchten Ihnen folgende Informationen bzw. Hinweise hierzu geben:

  • Die Grundsteuer in Deutschland muss nach einem Urteil des BVG neu ermittelt werden.
  • Die Basis für die Grundsteuer bildet der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Dieser Grundsteuermessbetrag muss derzeit von den Finanzämtern neu ermittelt werden. Basis hierfür sind die neuen Bodenrichtwerte (zum Stichttag 1.1.2022).
  • Die Finanzämter schreiben die Eigentümer der Grundstücke (bzw. einen der Eigentümer) an. Es ist Aufgabe des Grundstückseigentümers, den Bodenrichtwert für sein Grundstück aus den Bodenrichtwertkarten heraus zu ermitteln und den richtigen Bodenrichtwert dem Finanzamt mitzuteilen.
  • Den für die neue Grundsteuer maßgeblichen Bodenrichtwert für ihr Grundstück finden Sie im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw (Auf der ersten Eingabemaske „Adresse, Flurstückskennzeichen“ ist der Ort „Leinzell“ auszuwählen, anschließend kann das jeweilige Flurstück abgerufen werden). Informationen zu den Bodenrichtwerten finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Leinzell unter https://www.leinzell.de/de/wirtschaft/bodenrichtwerte
  • Der von Ihnen ermittelte Bodenrichtwert muss dann vom Eigentümer dem Finanzamt mitgeteilt werden (z.B. online über www.elster.de)
  • Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de entnehmen.
  • Die Erklärung ist über ELSTER elektronisch einzureichen. In Ausnahmefällen können auch Papiervordrucke genutzt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie in Ihrem Finanzamt.
  • Bei weiteren Fragen erreichen Sie Ihr Finanzamt über das jeweilige Kontakformular kontakt.fv-bwl.de. Alternativ können Sie die Telefonnummer der zuständigen Stelle beim Finanzamt Ihrem Informationsschreiben entnehmen.

Liebe Leinzellerinnen, liebe Leinzeller,

recht herzlich möchte ich mich bei Ihnen für die Glückwünsche zur Wahl des Bürgermeisters bedanken. Ich bin immer noch überwältigt von dem Vertrauensvorschuss, der mir am 10. April geschenkt wurde. Gemeinsam mit Ihnen werde ich als Bürgermeister unsere schöne Gemeinde zukunftsträchtig gestalten – konsequent und mit Weitblick. Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Herzlichst

Ihr Marc Schäffler

 

 

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