Gemeinde Leinzell

Seitenbereiche

Schriftgröße:

Volltextsuche

?
Erleben Sie leinzells
Schönste Seiten.

Seiteninhalt

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.
 

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.de

oder über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

Weitere Informationen

gemeinsamer Gutachterausschuss

Seit dem 01.07.2020 gibt es einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Stadt Schwäbisch Gmünd.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.