Gemeinde Leinzell

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Ausschüsse

Besetzung der Ausschüsse, Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024

 

1. Wahl der Bürgermeister – Stellvertreter

Stellvertreter des Bürgermeisters - § 48 Abs. 1 GO
1. Stellvertreter: GR Binder
2. Stellvertreter: GR Baumann

2. Besetzung der Ausschüsse

a) Mitglieder der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes  „Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe“    

(lt. § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung besteht  die Verbandsversammlung aus 17 Vertretern, von denen auf die Gemeinden Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell u. Schechingen je 3 u. Obergröningen 2 Vertreter entfallen. Der erste Vertreter einer jeden Mitgliedsgemeinde ist der Bürgermeister. Die weiteren Vertreter einer jeden Gemeinde werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neugebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte bestellt.

MitgliederStellvertreter
1. GR Binder1. GR Möbius
2. GR Baumann2. GR Barth
 3. GR Schaile
 4. GR Ezdi
 5. GR Friedrich
 6. GR Bockmeyer
 7. GR Mozer
 8. GR Kuhnert
 9. GR Öz
 10. GR König

b) Mitglieder der Verbandsversammlung für den Zweckverband „Abwasserreinigung Leintal“
(lt. § 4 der Satzung stellt Leinzell neben dem Bürgermeister drei Vertreter.)

Verbandsversammlung

MitgliederStellvertreter
1. GR BaumannGR Barth
2. GR KuhnertGR König
3. GR MöbiusGR Ezdi

c) Mitglieder der Verbandsversammlung für den Zweckverband

„Gewerbegebiet Leinzell-Göggingen“ (-Satzungsänderung v. 20.03.1989)

(lt. § 6 der Verbandssatzung hat die Gemeinde Leinzell vier Vertreter. Die Vertreter und ihre persönlichen Stellvertreter werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neu gebildeten Gemeinderat bestellt.)

Verbandsversammlung

MitgliederStellvertreter
1. GR FriedrichGR Kuhnert
2. GR SchaileGR Öz
3. GR EzdiGR Bockmeyer
4. GR BarthGR Mozer

Verwaltungsrat

(lt. § 8 der Verbandssatzung besteht der Verwaltungsrat aus dem Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie aus jeweils zwei Gemeinderatsmitgliedern der jeweiligen Verbandsgemeinden.

MitgliederStellvertreter
1. GR BinderGR Möbius
2. GR BaumannGR Barth

f) Wahl der Nachlassrichter und der Mitglieder der örtlichen Inventurbehörde
Zu wählen sind, vorausgesetzt, dass der Bürgermeister Nachlassrichter und Mitglied der örtlichen Inventurbehörde sein will:

a) 1 weiterer Nachlassrichter und 2 Stellvertreter
b) 1 Mitglied der örtlichen Inventurbehörde und 2 Stellvertreter

a. NachlassrichterVertreter
1. Bürgermeister SchäfflerGR Baumann
2. GR BinderGR Möbius
b. Örtliche InventurbehördeVertreter
1. Bürgermeister SchäfflerGR Baumann
2. GR BinderGR Möbius

g) Kindergartenausschuss
Laut der genehmigten Vereinbarung über den Betrieb des kirchlichen Kindergartens ist entsprechend § 6 ein Kindergartenausschuss zu bilden. Diesem Ausschuss gehören neben den Vertretern des kath. Kirchengemeinderats folgende Mitglieder der Gemeinde an: § 6 Abs. 2  - der Bürgermeister als Stellvertreter des Vorsitzen- den und 3 Mitglieder des Gemeinderats als Beisitzer.

MitgliederStellvertreter
1. GR ÖzGR Mozer
2. GR FriedrichGR Kuhnert
3. GR BockmeyerGR Ezdi

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