Älteres zu nachlesen
Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021
Anfragen des Gemeinderats
Im Vorfeld kam die Anfrage wie weit der Antrag auf Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt sei. Laut Bürgermeister Leischner liegt dieser Antrag beim Regierungspräsidium.
Gemeinderat Möbius
Gemeinderat Möbius informierte die Gemeinde darüber, dass im Bereich der Bushaltestelle am Schulzentrum einige Straßenlaternen nicht funktionieren.
Gemeinderat Friedrich
Gemeinderat Friedrich sprach die Beleuchtungssituation des Fußwegs zwischen der Berggartenstraße und Bergstraße an. Hier ist keine Straßenlaterne.
Bürgermeister Leischner gab an, dass eine bauliche Anlage nicht möglich ist. Hier könnten evtl. Solarleuchten aufgestellt werden.
Gemeinderat Barth
Gemeinderat Barth fragte nach, wieso auf der Tagesordnung des Gemeinderats Göggingen wieder ein Verkauf von einem Grundstück im Gewerbegebiet als Tagesordnungspunkt steht. Man war sich einig, dass die Vergabe, wie in der Satzung vorgegeben, die Verbandsversammlung entscheidet. Bürgermeister Leischner gab Gemeinderat Barth recht. Allerdings ist durch den Bürgermeisterwechsel der Gemeinde Göggingen noch kein Termin für eine Verbandsversammlung festgelegt. Da die Erweiterung der Firma zeitnah erfolgen soll, ist ein vorläufiger Beschluss durch die Gemeinden notwendig. Der offizielle Beschluss erfolgt in der kommenden Verbandsversammlung.
Gemeinderat Binder
Gemeinderat Binder erkundigte sich nach dem derzeitigen Baustand des Regenüberlaufs 482 beim Friedhof. Er wollte wissen, ob die Baumaßnahme bis Allerheiligen abgeschlossen sein wird. Laut Bürgermeister Leischner kam es bei den Pflasterarbeiten zu Materiallieferschwierigkeiten. Ob das Bauvorhaben bis Allerheiligen abgeschlossen ist, kann noch nicht gesagt werden.
Bekanntgaben des Vorsitzenden
Sitzungstermine Gemeinderat 2022
Dem Gemeinderat wurden die Sitzungstermine für den Gemeinderat für das 1. Halbjahr 2022 vorgelegt.
Die Termine für das 2. Halbjahr 2022 werden vom neuen Bürgermeister/Bürgermeisterin festgelegt.
Wasserkraftanlage- Ersatzpflanzung
Nach dem Verzicht auf den Bau der Wasserkraftanlage der Wasserkraftoberland GmbH wurde vom Gemeinderat gefordert, dass im Bereich der Lein eine Ersatzpflanzung vorzunehmen ist. Die Standorte für die Pflanzung von drei Eichen wurde zusammen mit dem Landratsamt, der unteren Naturschutzbehörde Frau Frei, festgelegt.
Die Ersatzpflanzung durch die Firma Sigmund aus Eschach wurde nun vorgenommen.
Somit ist die Angelegenheit erledigt und kann zu den Akten genommen werden.
Einladung zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehr
Dem Gemeinderat wurde die Einladung zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehr zugesandt.
Einladung zu einer nichtöffentlichen Sitzung am 13.11.2021
Als Tischvorlage wurden dem Gemeinderat die Einladung zur nichtöffentlichen Sitzung bereitgelegt.
Einladung des TSV zu einem Adventskränzle am 27.11.2021
Der TSV lädt den Gemeinderat zum Adventskränzle am 27.11.2021 auf dem Parkplatz Nähe Vereinsheim/Kulturhalle ein.
Kreditaufnahmen
Für das Jahr 2021 war geplant, Kredite in Höhe von 585.000 € aufzunehmen. Die Kreditaufnahmen werden zur Abrechnung des Regenüberlaufs 482 beziehungsweise den Restarbeiten für die Friedhofssanierung benötigt.
Nachdem weitere Kreditaufnahmen notwendig sind, wurde mit dem Kommunalamt, Herrn Lingel, ein Gesprächstermin vereinbart. In diesem Gesprächstermin soll besprochen werden, wie die Ausgleichsstockmittelkürzung in Höhe von 900.000 € umgesetzt werden soll.
Wie bereits in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung mitgeteilt, kann eine Ausgleichsstockmittekürzung um 900.000 € aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollzogen werden. Für die Schulzentrumssanierung wurde ein Ausgleichstock in Höhe von 1 Mio € beantragt. Lediglich 100.000 € wurden entsprechend bewilligt. Für eine Pflichtaufgabe, welche die Gemeinde für das gesamte Umland wahrnimmt, eine solche Kürzung zu erhalten ist nicht mehr nachvollzuziehen. Vielleicht sollte das gesamte Förderprogramm „Ausgleichstock“ neu überdacht und geregelt werden. Ursprünglich wurde diese Fördermöglichkeit für finanzschwache Kommunen, überwiegend im ländlichen Raum, geschaffen. Mittlerweile werden Ausgleichstockmittel nur noch im Gießkannenprinzip ausgeschüttet. Dieses Prinzip sollte einmal hinterfragt werden.
Kämmerer Schürle gab an, dass eine Zinsbindung auf längere Zeit sinnvoll wäre.
Nachdem drei Angebote eingeholt wurde stellte sich heraus, dass nur die DZ-HYP eine Laufzeit auf 30 Jahre anbietet. Diese Laufzeit bietet Sicherheit für die Gemeinde.
Gemeinderat Barth fragte nach, ob die Kreditaufnahme Auswirkungen auf die Zuschüsse hat. Kämmerer Schürle gab an, dass die Kreditaufnahme keine Auswirkungen auf die Zuschüsse hat. Die Kredite sind für die Eigenfinanzierung.
Bürgermeister Leischner informierte den Gemeinderat, dass die Gemeinde keinerlei Möglichkeiten mehr für einen Antrag auf Ausgleichstockmittel für den Umbau am Schulzentrum hat, da alle förderfähigen Arbeiten bereits begonnen haben bzw. bereits abgeschlossen sind.
Gemeinderat Möbius sprach sich für eine längere Zinsbindung aus. Er kritisierte die Kürzung vom Regierungspräsidium. Die Schule wurde umgebaut mit der Hoffnung auf einen angemessenen Zuschuss.
Gemeinderat Schneele fand die Vergabe ebenfalls nicht fair. Die Gemeinde Leinzell stellt eine Schule für das komplette Umland bereit. Für die anderen Kommunen fallen keinerlei Kosten an. Hier sollte sich für die Zukunft überlegt werden, eine Schulkostenumlage möglich wäre.
Durch die Kürzung der Ausgleichsstockmittel kann die Gemeinde andere Pflichtaufgaben nicht mehr finanzieren.
Gemeinderat Friedrich schloss sich der Meinung an.
Bürgermeister Leischner gab an, dass Gespräche über eine Schulkostenumlage geführt werden müssen.
Laut Gemeinderat Schneele muss eine höhere Behörde dies veranlassen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Kredit bei der DZ-HYP für 0,95 % Zinsen auf 30 Jahre Laufzeit aufzunehmen.
Beschaffung eines Schneepflugs für den Kleinschlepper
Der Schneepflug für den Kleinschlepper ist mittlerweile 17 Jahre alt und total zusammengerostet. Nunmehr steht eine Ersatzbeschaffung an.
Der Bauhof hat hierfür zwei Angebote eingeholt:
1. Angebot der Firma Bopp aus Böbingen zum Angebotspreis von 2.773,84 €
2. Angebot der Firma Bopp aus Schechingen zum Angebotspreis von 2.813,16 €.
Ohne Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Schneepflug Samasz Vario City 150 bei der Firma Bopp aus Böbingen zum Preis von 2.773,84 € zu beschaffen.
Änderung der Friedhofssatzung
Bereits in der Gemeinderatssitzung am 25.05.2021 wurde dem Gemeinderat die aktuelle Friedhofssatzung incl. Friedhofsgebühren vorgelegt. Weiterhin wurde dem Gemeinderat eine Mustersatzung sowie Kommentare des Gemeindetags beigelegt.
Nachdem nun die Kalkulation der Gebühren ansteht, mussten verschiedene Dinge festgelegt werden.
1. WC-Öffnung:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass das WC vorerst offenbleiben soll. Es soll mit der Kirche ein Gespräch geführt werden, ob der Kirchenpfleger abends das WC zusammen mit der Kirche abschließend kann. Die Öffnung des WC´s soll vorerst eine Testphase sein. Falls es nicht funktioniert muss erneut beraten werden.
Gemeinderat Schaile merkte an, dass mit der Kirche ebenfalls die Reinigungsarbeiten besprochen werden sollen. Vielleicht können hier unkomplizierte Lösungen gefunden werden.
2. Ablage von Grabschmuck vor den Urnenstehlen und am Urnenhügel:
In der Friedhofssatzung sollte klar geregelt werden, dass die Ablage von Grabschmuck vor den Urnenstehlen und am Urnenhügel nicht zulässig ist. Bestehender Grabschmuck vor den Urnenstehlen muss nach einer Übergangszeit von 14 Tagen beseitigt werden. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Gemeinderat Möbius regte an, an den Friedhofseingängen Hinweisschilder mit der Friedhofsordnung anzubringen.
Gemeinderat Binder schlug vor, bei jedem Sterbefall dem Bestatter/Angehörigen ein Hinweisblatt mit den Regeln auszuhändigen.
Gemeinderat Barth erkundigte sich, ob die Entfernung des Grabschmucks dann in Zukunft auch konsequent umgesetzt wird. Laut Bürgermeister Leischner bekommt der Bauhof die Anweisung, abgelegten Grabschmuck zu entfernen.
3. Ruhezeiten
Bisher besteht die Ruhezeit von Erdbestattungen 25 Jahre. Die Ruhezeit bei Aschen als Erdbestattung beträgt ebenfalls 25 Jahre. Bei Aschen in der Urnenwand beträgt die Ruhezeit 20 Jahre.
Die Verwaltung schlug vor, die Ruhezeit bei Erdbestattungen auf 20 Jahre und bei Aschen in der Urnenwand auf 15 Jahre zu verkürzen.
In Härtefallen könnte evtl. ein Antrag auf Verlängerung von 5 Jahren gestellt werden. Dies betrifft allerdings nur die Reihengräber.
Laut Kämmerer Schürle wäre es wichtig, dass die Ruhezeit und die Nutzungszeit gleich sind. Eine Verlängerung muss nachberechnet werden. Dies ist schwer zu kalkulieren. Man sollte eine Verlängerung nur im Härtefall zulassen.
Gemeinderat Barth schlug vor, beide Möglichkeiten anzubieten. Herr Schürle gab an, dass dies bei der Kalkulation der Gräber im Hinblick auf die Anzahl der Gräber Schwierigkeiten mit sich bringt.
Gemeinderat Neumair sprach sich für die Verkürzung aus. Eine Verlängerung auf 5 Jahre soll nur in Härtefällen erfolgen. Dies muss in der Satzung geregelt werden.
Er ist der Meinung, dass in der Friedhofssatzung so wenig wie möglich Ausnahmen zugelassen werden sollen. Wer eine Zweitbelegung des Grabes möchte, hat die Möglichkeit ein Wahlgrab zu kaufen. Ein Reihengrab ist für eine einzelne Person vorgesehen.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme die Verkürzung der Ruhezeit ohne die Option auf Verlängerung von 5 Jahren.
4. Bestattungsformen:
Auf dem Friedhof sollen zukünftig auch Rasengräber für Erdbestattungen zugelassen werden. Auf den Rasengräbern darf kein Schmuck abgelegt werden. Rasenurnengräber sind nicht vorgesehen, da hierfür ein Urnenhügel errichtet wurde. Bürgermeister Leischner schlug vor, dass nur eine Steinplatte im Boden zugelassen werden soll. Die Gestaltung der Platten können die Angehörigen individuell erstellen. Lediglich die maximale Größe der Platte soll in der Satzung festgelegt werden. Die Platte soll soweit im Boden eingelassen werden, damit der Bauhof problemlos mähen kann. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
5. Zubestattungen von Urnen
Ein wichtiger Punkt für die Kalkulation ist die Festlegung, ob in bestehenden Wahl- oder Reihengräbern „Zubestattungen“ von Urnen möglich sind.
Bürgermeister Leischner gab an, dass Zubestattungen nur in einem Wahlgrab möglich sind. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Zubestattungen in Wahlgräbern zugelassen werden. In Reihengräbern ist eine Zubestattung nicht möglich. In der Kalkulation soll mit einer zweifachen Belegung gerechnet werden. Die Zubestattungen werden anderweitig abgerechnet.
6. Anonyme Grabstätten:
Für anonyme Erdbestattungen müsste eine separate Grabfläche freigehalten werden. Da die anonyme Erdbestattung selten vorkommt, beschloss der Gemeinderat kein extra Grabfeld auszuweisen. Lediglich anonyme Urnenbestattungen soll es weiterhin geben.
7. Grabeinfassungen:
In der bisherigen Friedhofssatzung ist geregelt, dass Grabeinfassungen nicht zulässig sind, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt.
Diese Regelung wurde vom überwiegenden Teil der Bestattungsangehörigen nicht eingehalten. Bürgermeister Leischner fand eine Grabeinfassung sinnvoll. Durch die Einfassung ist ein Grab umschlossen. Gemeinderat Barth erwiderte, dass die Trittplatten die Grabeinfassung ersetzen.
Gemeinderat Möbius sprach sich für eine Grabeinfassung aus, da dies eine Umrandung ist und die Erde nicht außerhalb vom Grab liegt.
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat, dass an den Gräbern beide Möglichkeiten zugelassen werden. Zwischen den Gräbern sollen weiterhin Trittplatten verlegt werden.
8. Grabmale in unwürdigem Zustand
Bisher wurde in der Friedhofssatzung geregelt, dass Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen dauerhaft in einen würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten sind. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach der Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen.
Der Gemeinderat beschloss ohne Diskussion die jetzige Regelung beizubehalten.
9. Beschaffenheit von Urnen in der Stehle und in der Erde
Nachdem es verschiedene Arten von Urnen gibt muss in der Satzung festgelegt werden welche Beschaffenheit die Urnen haben dürfen. Bürgermeister Leischner schlug vor, dass Urnen in der Erde aus zersetzbaren Materialien bestehen sollen und Urnen in der Stehle aus einen nicht zersetzbarem Material.
Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag zu.
10. Muslimische Bestattungsform
In der heutigen Zeit sollten muslimische Mitbürger die Möglichkeit haben auch auf dem örtlichen Friedhof bestatten zu werden. Da es hierfür besondere Vorschriften gibt, sollten intern einige Plätze freigehalten werden.
Gemeinderat Barth erkundigte sich, wie viele Gräber vorgesehen sind. Laut Bürgermeister sollen es nicht mehr als drei Gräber sein.
Gemeinderat Neumair sprach sich dafür aus, dass diese Gräber nur von Leinzeller Bürger genutzt werden dürfen. Bestattungen von den umliegenden Gemeinden sollen nicht zugelassen werden.
Gemeinderat Binder sah drei Gräber als nicht ausreichend. Man sollte weitere Gräber vorbehalten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, einen Platz für muslimische Bestattungen vorzubehalten.
11. Kindergräber
Bei der Friedhofsplanung wurde kein extra Grabfeld für Kindergräber angelegt. Dies wurde bewusst so gemacht. Kindergräber sollen als normale Reihengräber im Reihengrabfeld ausgewiesen werden. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu.
12. Nachbestattungspoller für Urnen aus der Urnenwand
Bürgermeister Leischner klärte den Gemeinderat auf, dass nach Ablauf der Ruhezeit von Urnen in der Urnenwand die Asche in einem angelegten Urnenpoller in der Erde bestatten werden soll. Dies soll in einem würdigen Rahmen mit einem Pfarrer erfolgen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig diesem Verfahren zu.
Alle gefassten Beschlüsse dienen als Grundlage für die Kalkulation der Bestattungsgebühren.
Gemeinderat Neumair erkundigte sich nach dem Datum des Inkrafttretens der Satzung und der Kalkulation. Laut Bürgermeister Leischner könnte die Satzung am 01.01.2022 in Kraft treten, sofern alle Schlussrechnungen der Friedhofsfirmen incl. Planer vorliegen und die Kalkulation abgeschlossen ist.
Gemeinderat Schaile schlug vor, im November oder Dezember eine Zusatzsitzung einzuberufen. Es stehen im Jahr 2021 noch mehrere große Themen an. Dies ist in zwei Sitzungen nicht machbar.
Bürgermeister Leischner nahm diesen Vorschlag zu Kenntnis.
Bürgermeister Leischner gab bekannt, dass die Sanierungsarbeiten am Friedhof abgeschlossen sind. In den kommenden Wochen wird die Abnahme der Arbeiten erfolgen.
Annahme von Spenden
Die Firma Wolf und Müller Holding GmbH & Co.KG aus Stuttgart spendete für das Schulzentrum Leinzell verschiedene Regale der Marke Steelcase und Tische in unterschiedlichen Größen ebenfalls der Marke Steelcase. Diese neuwertigen Möbel sollen für die Ausstattung der neuen Computerräume im Schulzentrum genutzt werden.
Der Verkehrswert dieser Regale und Tische beläuft sich auf 3.546,20 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der obengenannten Spende.
Spende Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg
Die Toto-Lotto GmbH spendete für die Anschaffung eines Pool-Lifts für die Seniorenwassergymnastikgruppe 500 €.
Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats. Die Gemeinde hat die Spende unter der Voraussetzung angenommen, dass der Gemeinderat dieser Spende in Höhe von 500 € zustimmt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spende in Höhe von 500 €.
Baugesuche
Errichtung einer Dachgaube im Mühlwiesenweg
Im Mühlwiesenweg soll auf eine bestehende Loggia mit einer Dachgaube gebaut werden.
Gemäß Dachgaubensatzung der Gemeinde Leinzell sind Dachgauben ohne Vorschriften zulässig.
Es bestehen keine Bedenken.
Das Einvernehmen zum Baugesuch wurde vom Gemeinderat einstimmig erteilt.
An- und Umbau eines bestehenden Wohnhauses inkl. zwei Fertiggargen in den Ölhäusern
Die Bauherren beabsichtigen das bestehende Wohnhaus umzubauen und an das bestehende Wohngebäude anzubauen. Weiterhin sollen zwei Fertiggaragen neu erstellt werden.
Es handelt sich um eine Bebauung im Außenbereich. Im Außenbereich sind nur landwirtschaftlich privilegierte Bauvorhaben zulässig. Deshalb können nur Bauvorhaben genehmigt werden, die zur Landwirtschaft gehören. Aus diesem Grund besteht auch schon seit Jahren eine Baulast, dass das alte bestehende Gebäude abgerissen sein muss, bevor weiterer Wohnraum geschaffen wird.
Das Landratsamt Bereich Straßenverkehr lehnte den Bauantrag an. Als Grund nannten sie den Abstand zur Straße. Im Außenbereich muss die Bebauung mindestens 15 Meter von der Straße entfernt sein. Dies wird hier nicht eingehalten.
Aus diesem Grund kann die Gemeinde über das Einvernehmen nicht beraten und wurde zurückgestellt. Sobald neue Pläne vorliegen und das Landratsamt seine Zustimmung erteilt, soll neu beraten werden.
Verschiedenes
Antrag auf Gewährleistung einer Zuwendung zur Förderung einer elektronischen Sirenenanlage
Nachdem sich in den letzten Monaten herausstellte wie wichtig Sirenen als Warnanlage sind, werden diese jetzt vom Bund gefördert.
Hierfür muss die Gemeinde einen Antrag stellen.
Vom Förderprogramm kann die Gemeinde eine Summe von 17.350 € erhalten. Die Beschaffungskosten der Anlage liegen ebenfalls in diesem Größenbereich.
Für den Antrag benötigt die Gemeinde einen Beschluss auf Notwendigkeit vom Gemeinderat, die Koordinaten des genauen Standorts und eine Begründung.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Notwendigkeit der Montage einer elektronischen Sirenenanlage. Der Antrag auf Förderung soll erneut gestellt werden.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
73575 Leinzell
07175 99820-0
07175 99820-10
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