Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2024
Zu Beginn der Sitzung wurde bekanntgegeben, dass die Gemeinderatssitzung von Herrn Binder als stellvertretender Bürgermeister geleitet wird, da Bürgermeister Schäffler privat kurzfristig verhindert war.
Gemeinderat Binder stellte den Antrag die Tagesordnungspunkten 1 (Bürgerfragestunde) und 2 (Anfragen des Gemeinderats) auszusetzen. Dem Antrag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Bekanntgaben des Vorsitzenden
Martinimarkt 2024
Der diesjährige Martinimarkt war wieder ein großer Erfolg und alle war sehr zufrieden. Das zeigt uns, dass wir am Martinimarkt festhalten müssen. Gemeinderat Binder merkte an, dass die Markthändler sehr zufrieden waren und der Förderverein einen Rekordumsatz erzielt hat.
Besuch aus Danjoutin zum Martinimarkt
Der Partnerschaftsbesuch aus Danjoutin und dass daraus resultierende Cafe francis war ein voller Erfolg. Das zeigt uns, dass wir weiterhin am Ausbau und Erhalt der Partnerschaft arbeiten müssen. Schon alleine die Botschaft, welche aus einer solchen Partnerschaft hervorgeht, sollte man zukünftig mehr Gewicht zusprechen; ein geeintes Europa.
Markierungsarbeiten
Am 28.10.2024 wurde von der Gemeindeverwaltung der Umlaufbeschluss zum Thema Markierungsarbeiten initiiert. Dieser lautete: Die Firma Meister Markierung wird mit den Markierungsarbeiten wie im Angebot AG0249 zum Angebotspreis von 3071,20 € (brutto) beauftragt. Die Farbmarkierung im Bereich Gögginger Straße wird nicht umgesetzt.
Dieser Umlaufbeschluss war einstimmig. Die Umsetzung fand am 15.11.2024 bereits statt.
Sitzungstermine 2025
Als Anlage erhielt der die neuen Sitzungstermine für das Jahr 2025.
Schulzentrum Leinzell
Rektor Mathes stellte die aktuellen Zahlen der Schule vor. Insbesondere sprach der die 2 Schuljubiläen den letzten zwei Jahren an.
Insgesamt gab es im vergangenen Schuljahr 850 Unterrichtsstunden. Hierzu kommen noch die AG´s, Schulsozialarbeit und die Kernzeitbetreuung.
Ganz besonders stolz ist das Schulzentrum auf die Ausbildungsmesse, welche auch in diesem Jahr ein voller Erfolg war. Insgesamt waren 20 Firmen aus der Umgebung in der Kulturhalle und stellten ihre Arbeit den Schülerinnen und Schülern vor. Diese Veranstaltung wurde vom Schulzentrum im Rahmen der Berufsorientierung veranstaltet.
Herr Mathes stellte ebenfalls die neue Form der Grundschulempfehlung für Gymnasien vor. Diese ist vom Landtag noch nicht endgültig beschlossen aber die Vorbereitungen sind bereits gestartet. So wurde bereits von den Schülern der 4 Klasse ein Kompetenztest geschrieben. Dieser ist ein Bestandteil der Grundschulempfehlung.
Gemeinderat Binder gab an, dass er am 22.11.2024 bei dem Tag der offenen Türe der Grundschule war. Diese Veranstaltung sei sehr interessant gewesen und für die Eltern eine gute Möglichkeit Fragen zu stellen.
Gemeinderat Friedrich erkundigte sich nach der Grundschulempfehlung und wie die Eltern hierbei entscheiden können. Herr Mathes gab an, dass es bei der Grundschulempfehlung folgende Kriterien gibt. Der Kompetenztest, die Meinung der Eltern, die Empfehlung der Lehrer sowie die Noten.
Aus diesen Kriterien wird die Empfehlung der Schüler erstellt. Falls die Empfehlung nicht für das Gymnasium reichen würde, gibt es noch die Möglichkeit auf einen Sondertest.
Gemeinderätin Öz wollte wissen, wer den Test erstellt hat. Laut Herr Mathes wurde der Test (Kompass 4) von Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg erstellt.
Gemeinderat Schaile erkundigte sich nach der verbindlichen Ganztagsbetreuung.
Rektor Mathes gab an, dass die Schule eine Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 anbieten muss. Es ist aber keine Pflicht für die Schüler/innen.
Bei der verbindlichen Ganztagsbetreuung könnte er sich eine Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden vorstellen. So wäre die Schülerzahl im Verhältnis zu dem Personal gewährleistet.
Gemeinderat Barth wollte wissen, ob es weiterhin Pläne einer Profilschärfung der Schule im Bereich Naturwissenschaften gibt.
Herr Mathes gab an, dass es weiterhin die Pläne einer Profilschärfung in Richtung der Naturwissenschaften gibt. Allerdings wurde dieses Projekt auf Grund von Corona, Generalsanierung und Ukrainekrieg noch nicht umgesetzt.
Gemeinderat Schaile bedankte sich bei der Schulleitung über die Räumlichkeiten für die Bläserjugend Ostalb. Am Wochenende vom 31.10.-03.11.2024 fanden Übungseinheiten sowohl in der Halle als auch in der Schule statt. Insgesamt waren 80 Kinder bei den Lehrgängen dabei.
Gemeinderat Binder sprach sich für eine Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden auch im Hinblick auf die Trägerschaft aus.
Fortschreibung gemeinsamer Qualifizierter Mietspiegel für die Städte Schwäbisch Gmünd, Lorch und Heubach und den Gemeinden Mutlangen und Waldstetten sowie den Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe für den Zeitraum 2024 – 2026 gemäß den §§ 558 c ff BGB
Der Gemeinderat Leinzell hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Schwäbisch Gmünd, Lorch den Gemeinden Mutlangen und Waldstetten sowie den Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe für die Jahre 2024 -2026 beschlossen. Nach zwei Jahren sieht der Gesetzgeber eine Fortschreibung vor. Die Fortschreibung erfolgt in der Regel auf Basis der Indexierung des Verbraucherpreises (VPI). Durch die hohe Inflation und der damit verbundene starke Anstieg der Verbraucherpreise in den letzten beiden Jahren wurde die Fortschreibung 2024 durch eine reduzierte Stichprobenerhebung durchgeführt. Eine indexierte Fortschreibung hätte den reellen Anstieg der Nettokaltmieten nicht richtig widergespiegelt und verfälscht. Die Fortschreibung des qualifizierten Mietsspiegels 2024-2026 umfasst wie bereits bei der Neuerstellung im Jahr 2022 die Städte und Gemeinden Schwäbisch Gmünd, Lorch, Mutlangen, Waldstetten sowie Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen, Mögglingen, Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen.
Eine interkommunale Zusammenarbeit mit den aufgeführten Gemeinden hat sich schon durch die Erweiterung des gemeinsamen Gutachterausschusses in den letzten Jahren positiv bewährt.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß der Bundesregierung das zuverlässigste Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. An diesen werden entsprechend erhöhte Anforderungen gestellt. Neben der Erfüllung der wissenschaftlichen Grundsätze muss er von der Stadt /Gemeinde oder von den Interessensvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt werden. Die Nutzung und Anwendung des Mietspiegels hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt.
Die notwendige Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels wurde wie in den vergangen Jahren durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Im Gewerbepark 25 C, 93059 Regensburg, vorgenommen. Dem EMA-Institut sind durch die Erstellung und Fortschreibung der letzten Mietspiegel bereits die Grundlagen und Rahmenbedingungen in Schwäbisch Gmünd und Umgebung bekannt.
Im Rahmen der gemeinsamen Arbeitssitzung der Task Force Wohnen am 24.10.2024 wurde allen wichtigen Einrichtungen die im Immobilien- und Mietwohnungsbereich tätig sind (u.a. Haus- und Grund, Mieterverein, Kreissparkasse, VR-Bank, VGW, Bauverein, Siedlungswerk), der Entwurf der Fortschreibung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels vorgestellt, besprochen und diskutiert.
Hierbei wurde eine ausdrückliche Empfehlung zur Beschlussfassung des nun vorgelegten Mietspiegels gemäß Anlage 1 ausgesprochen.
Die Datenerhebung in den Städten und Gemeinden erfolgte in der Zeit von März bis Juni 2024. Ab Juli 2024 erfolgte dann die statistische Auswertung auf Grundlage der Datenerhebungen und den wissenschaftlichen Auswertungsmethoden.
Die beteiligten Städte und Gemeinde werden auf Grundlage dieser ausdrücklichen Empfehlung in Ihren Gremien bis Ende November 2024 die erforderlichen Beschlüsse fassen, sodass der gemeinsame qualifizierte Mietspiegel für Schwäbisch Gmünd, Lorch, Mutlangen und Waldstetten und den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen ab dem 01.12.2024 in Kraft treten kann.
Bei der Erstellung des neuen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels wurden von Seiten des beauftragten EMA- Instituts die Voraussetzungen für die Anerkennung zum qualifizierten Mietspiegel geschaffen, indem die Erstellung des Mietspiegels nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden bei Datenerhebung und Datenauswertung erfolgte. Die Datenerhebung basiert hier auf einer Zufallsauswahl von Haushalten, die ein repräsentatives Abbild des Wohnungsmarkts garantieren.
Aus diesen Haushalten wurden nur mietspiegelrelevante Wohnungen berücksichtigt. Durch den Einsatz standardisierter Fragebögen und die schriftliche Erhebung wurden weitere Qualitätskriterien bei der Mietspiegelerstellung erfüllt. Als Auswertungsmethodik wird die Regressionsanalyse verwendet, die in den „Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln“ des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen als ein von der Wissenschaft anerkanntes statistisches Auswertungsverfahren genannt wird.
Für die Mietspiegelerhebung wurden in den jeweiligen Städten und Gemeinden aus den Einwohnermeldedateien und den Grundsteuerdateien eine reduzierte zufallsmäßige Stichprobe gezogen.
Der Rücklauf aller auswertbaren Datensätze der Städte und Kommunen zusammen betrug rund 1.600. Weitere Ausführungen und Erläuterungen zur Datenerhebung und Auswertung können der als Anlage 2 beigefügten Präsentation des EMA –Instituts zur Arbeitssitzung der AG Wohnen am 24.10.2024 entnommen werden.
Auf dieser Grundlage basiert der beigefügte Entwurf des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels (Anlage 1) für Schwäbisch Gmünd, Lorch , Mutlangen und Waldstetten und den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen wobei für jede Stadt bzw. Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft für sich eine eigene Grundtabelle für die durchschnittliche Nettomiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen erstellt wurde (Anlage 1).
Die Kosten zur Neuerstellung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels als Onlineprodukt belaufen sich für alle Beteiligten Städte und Kommunen auf insgesamt 39.567,50 € brutto.
Die Kostenaufteilung für die beteiligten Städte und Kommunen kann in der Anlage 3 entnommen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Entwurf der Fortschreibung zum gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel. Gemäß § 558 d Abs. 2 S. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Fortschreibung nach zwei Jahren vorzunehmen, um die richtige Ausweisung von aktuellen, ortsüblichen Vergleichsmieten im Mietspiegel sicherzustellen.
Die Fortschreibung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels wird am 01.12.2024 in Kraft treten.
Kanalsanierungen- Sanierungsabschnitt 5, 2. TA
- Vergabe der Arbeiten
Die Arbeiten für die Kanalsanierungen im Sanierungsabschnitt 5, 2. Teilabschnitt wurden gemäß VOB ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 12.11.2024. Insgesamt gingen fünf Angebote ein. Das günstigste Angebot gab die Firma Swietelsky-Faber GmbH aus Ebersbach zum Preis von 133.749,31 € ab. Gemäß der Kostenberechnung vom 27.09.2024 lag diese bei 134.000,00 €. Das Büro LK&P+ hat sämtliche Angebote gemäß VOB geprüft, gewertet, und einen Angebotsspiegel erstellt. Weiterhin erfolgte eine sachliche und rechnerische Prüfung der Angebote.
Mit der Firma Swietelsky-Faber GmbH hat die Gemeinde bereits im letzten Kanalsanierungsabschnitt zusammengearbeitet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Vergabe der Arbeiten an die Firma Swietelsky-Faber GmbH aus Ebersbach zum Bruttopreis von 133.749,31 €.
Türschließungen Kultur- und Sporthalle
Aktuell entsprechen nicht alle Türen (im Gebäude) in der Kultur/-Sporthalle und Schwimmbad den Anforderungen der Brandstättenverordnung. Jede Türe, die als Fluchtweg dient, muss so ausgestattet sein, dass diese eine Fluchtentriegelung hat. Dieses Thema wurde von einem Brandgutachter bei der Brandstättenschau protokolliert. Das bedeutet, jede Türe und jede Flügeltüre muss so umgebaut werden, dass diese im Notfall von innen ohne Aufschließen geöffnet werden kann (Panikschloss).
So wie sich die Situation aktuell im Bereich Kultur/-Sporthalle und Schwimmbad darstellt, müsste diese sofort gesperrt werden.
Es wurden zwei Angebote angefragt. Das erste Angebot beläuft sich auf 21.441,42 € (brutto) und das Angebot des Türen & Fenster Land GmbH beläuft sich auf 14.779,56 €.
Kämmerer Schürle gab an, dass es noch ein drittes Angebot bei der Gemeinde eingegangen ist. Dieses Angebot wurde allerdings wieder zurückgezogen.
Gemeinderat Schaile wollte wissen, wieso diese Maßnahme nicht bereits umgesetzt wurde. Das Thema Türen war schon einmal Thema in einer Sitzung. Die Umsetzung wurde damals beschlossen.
Gemeinderat Binder gab an, dass die Außentüren bereits Brandschutzgemäß umgebaut wurden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung der Firma Türen & Fenster Land GmbH wird zum Angebotspreis von 14.779,56 €.
REWE-Markt
- Absprache mit der Gemeinde Göggingen
Am 13.11.2024 wurde Herr Gödde von ASP, Herr Mosses von LKP und der Bürgermeister Schäffler zur nicht öffentlichen Sitzung nach Göggingen eingeladen, um das Thema REWE-Markt zu behandeln. Dort wurden gegenseitige Themen besprochen, welche das Projekt REWE-Markt betreffen.
Die Gemeinde Göggingen wird den Aufstellungsbeschluss wie auch der Überfahrt der Gögginger-Grundstücke zusichern, wenn im Gegenzug der „sichere Schulweg“ und der Bypass im Kanalbereich in Leinzell (Rondell / Busbahnhof) erstellt wird. Der Vorschlag aus Göggingen ist, dass der Bypass zu 50% finanziell von der Gemeinde Göggingen mitgetragen wird. Der sichere Schulweg wird außerhalb vom „REWE-Grundstück“ zu 100% finanziell von der Gemeinde Leinzell getragen.
Daher möchte die Gemeindeverwaltung den Vorschlag einbringen, dass die Planungen für den Bypass (Kanal) und den „sicheren Schulweg“ bei LKP gestartet wird.
Des Weiteren erhält die Gemeinde Göggingen die schriftliche Zusicherung, dass diese Projekte bei einem positiven Ausgang des Bebauungsplanverfahrens in Göggingen umgehend umgesetzt werden.
Der „sichere Schulweg“ dient auch als Fußgängerweg zum Einkaufsmarkt. Durch diesen entsteht auch für die Bürger*innen ein Vorteil.
Nach erneuter Rücksprache mit der Gemeinde Göggingen gab es Änderungen zum Beschlussvorschlag. So soll der Bypass unabhängig von dem REWE gebaut werden.
Dies ist eine Bedingung der Gemeinde Göggingen.
Gemeinderat Binder gab an, dass der Bedingung stattgegeben werden kann, da der Bypass in dem vor Jahren erstellten Abwasserkanalplan mit eingezeichnet wurde.
Die Gemeinde Leinzell müsste somit den Bypass unabhängig von der Forderung der Gemeinde Göggingen bauen.
Bisher wurde die zeitliche Verzögerung von dem Bau vom Landratsamt geduldet, da keine weitere Bebauung im diesem Bereich vorgesehen war.
Kämmerer Schürle sieht demnach die Kostenteilung von 50 % als Vorteil für die Gemeinde an. Da die Gemeinde für den Bau durch den AKP verpflichtet ist, müsste die Gemeinde die Kosten selbst tragen. In diesem Fall muss die Gemeinde nur 50 % der Kosten tragen. Bei einem Bau des REWE Marktes muss die Gemeinde den Bypass erstellen.
Gemeinderat Friedrich fragte nach, ob der Bypass bei einer weiteren Bebauung oberhalb des REWE Marktes genutzt werden kann?
Laut Kämmerer Schürle ist dies der Fall.
Gemeinderat Möbius begrüßte den Ausbau des Fußweges nach Göggingen. Dies ist für die Leinzeller Bürger ein Mehrgewinn.
Gemeinderätin Öz wollte wissen, wie viel Fußweg die Gemeinde Leinzell auf Gemarkung Göggingen erstellen muss. Gemeinderat Binder gab an, dass es sich nur um das kleine Stück zwischen den Regenrückhaltebecken in Göggingen handelt.
Kämmerer Schürle und Gemeinderat Binder mahnte, dass diese Bedingungen eingegangen werden müssen. Für die Zufahrt des Rewe Marktes muss die Gemeinde Göggingen zustimmen. Falls der Gemeinderat Leinzell diesen Bedingungen nicht stattgibt, wird das Projekt scheitern.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
1. Der Bypass beim Rondell Leinzell wird auf jeden Fall erstellt, ob der Markt kommt oder nicht.
Der Baubeginn des Bypasses kann auf Antrag einer Gemeinde stattfinden und muss dann auch von der anderen Gemeinde im selben Jahr mitgetragen werden, auch finanziell.
2. Die Gemeinden Leinzell und Göggingen tragen die Kosten zu jeweils 50% für die Bypasserstellung
3. Die Grunddienstbarkeit für die Zufahrt des REWE Marktes wird von der Gemeinde Göggingen auf den im Gemeindeeigentum befindlichem Grundstück erteilt. Die Dienstbarkeit gilt jedoch nur für die Zufahrt auf das Gewerbegrundstück und Verwendung als Lebensmitteldiscounter. Eine Freigabe der Zufahrt für das gesamte obere Gemarkungsgebiet Leinzell (angrenzend an die REWE Fläche) ist nicht gestattet.
4. Der „sichere Schulweg“ wird von der Gemeinde Leinzell vollständig hergestellt und finanziert. Der Schulweg beginnt direkt ggü. dem Gögginger Pennymarkt und endet in Leinzell am ursprünglichen Trafoturm beim oberen Sportplatz. Der Weg wird durchgehend in einer Breite von 2m ausgebaut und geteert. Die großzügige Ausleuchtung findet durch Solarleuchten statt. Die Räumung beim Winterdienst (von Leinzell durchgehend bis Penny) und die Unterhaltung des Schulweges wird vollständig von der Gemeinde Leinzell getragen.
5. Die Ausgleichsflächen für die REWE Bebauung sind ausschließlich durch die Gemeinde Leinzell zu erbringen. Flächen auf Gögginger Gemarkung und welche im Gemeindeeigentum Göggingen sind, können hierzu nicht verwendet werden.
Plakatierungen bei Wahlen
Bisher hat die Gemeinde noch keine Regelungen über eine maximale Anzahl von Wahlplakaten von Parteien in Leinzell.
Bei normalen Veranstaltungen wird die Anzahl der Plakate auf 5 Plakate und der Plakatierungszeitraum auf maximal 3 Wochen vor der Veranstaltung begrenzt.
Im Zuge der Wahlwerbung darf diese zeitlich begrenzte Regelung nicht angewendet werden. Der Plakatierungszeitraum wird vor jeder Wahl vom Landratsamt bekanntgegeben.
Allerdings kann die Anzahlt der Plakate durch die Gemeinden selbst festgelegt werden.
Um eine enorme Plakatierung einzelner Parteien zu verhindern, schlägt die Verwaltung vor, dass jede Partei maximal 7 Plakate anbringen darf.
Gemeinderätin Öz erkundigte sich nach den Konsequenzen, wenn Parteien zu viele Plakate aufhängen. Laut Verwaltung werden die überschüssigen Plakate vom Bauhof entfernt und die Kosten für die Entsorgung und Arbeitszeit abgerechnet.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, dass die Anzahl der Plakate im Zuge der Wahlwerbung auf 7 Plakate festgelegt wird. Diese Regelung gilt für alle Wahlen.
Annahme von Spenden
Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.
Frau Schuster spendete 150,00 € der Feuerwehr Leinzell.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Annahme der Spende.
Baugesuche
Balkonanbau Am Legelesbrunnen 2
der Bauherr reichte ein Baugesuch für einen Balkonanbau ein.
Der bestehende Balkon (Richtung Kreuzung Am Legelesbrunnen/Blumenstraße) soll erweitert werden.
Der Balkonanbau verstößt gegen folgende Festsetzungen des Bebauungsplans „Au“:
-Errichtung des Balkonanbaus außerhalb des Baufensters in der festgesetzten Vorgartenfläche (Tiefe der Baugrenzenüberschreitung: 3,50 m (davon 87 cm bereits vorhanden),
- überbaute Fläche: 21 qm (davon 5,5 qm bereits vorhanden))
Aus städtebaulicher Sicht können alle Befreiungen erteilt werden.
Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zum Baugesuch sowie den Befreiungen.
Erstellung eines Carports, Am Ziegelrain 3
Die Bauherren möchten auf ihrem Grundstück Am Ziegelrain 3 ein Carport errichten.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.
Das Einvernehmen wurde einstimmig von Gemeinderat erteilt.
Leinzell erleben
In der Gemeinde können Sie so einiges erleben! Deshalb ist unser Veranstaltungskalender stets auf dem neuesten Stand.
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