Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025

Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Barth fragte nach, wieso die Grundsteuerbescheide nicht zur gleichen Zeit den Bürgern zugestellt wurden.
Kämmerer Schürle gab an, dass das Rechenzentrum Probleme beim Druck hatte und zeitweise Meldungen vom Finanzamt nicht rechtzeitig beim Rechenzentrum ankamen. Dies hat zu Verzögerungen geführt.


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Spende zum Beseitigen von Hochwasserschäden
Aus den Unwetterspenden vom 03. Juni hat das Landratsamt Ostalbkreis nun den Restbetrag, der nicht an private Haushalte verteilt wurde, vollständig aufgelöst. Somit hat Leinzell nun einen Betrag in Höhe von 17.599,83 € erhalten. Weitere Unterstützungszahlungen sind nicht zu erwarten. Nach aktuellem Stand beträgt der durch das Hochwasser verursachte finanzielle Schaden 15.862,53 €.

Markierungsarbeiten Iggingen Weg und Gögginger Straße
Die restlichen Markierungsarbeiten sind jetzt soweit abgeschlossen. Aktuell werden die Verkehrsschilder bestellt und anschließend montiert.

Straßenbelagsarbeiten B29 im Bereich Böbingen
Die Gemeinde wurden vom Regierungspräsidium am 9. Januar darüber informiert, dass der Streckenabschnitt der B29 bei Böbingen im Zeitraum von April bis spätestens September 2025 gesperrt wird, um den Fahrbahnbelag zu erneuern. Die Umleitungsstrecke von Schwäbisch Gmünd nach Aalen ist über Iggingen – Leinzell – Heuchlingen – Mögglingen vorgesehen.
Bürgermeister Schäffler hat sich bereits mit den Bürgermeistern von Heuchlingen und Iggingen zu einem gemeinsamen Statement abgestimmt. Aus Sicht der Bürgermeister begrüßen sie grundsätzlich den Ausbau und die Optimierung der Hauptverkehrsstraßen, um diese leistungsfähiger zu machen.
Jedoch möchten wir folgende Punkte anregen:
1.    Eine rasche Umsetzung der Baumaßnahme, um die Beeinträchtigungen so kurz wie möglich zu halten.
2.    Die Prüfung einer einseitigen Sanierung, sodass der Verkehr zumindest teilweise auf der B29 geführt werden kann.
3.    Die Vermeidung von Handwerkerferien während der Bauphase. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Verkehr während dieser Zeit wieder auf der B29 freigegeben werden.
Die Gemeinde hofft, dass diese Punkte bei der Planung Berücksichtigung finden und die Maßnahme effizient umgesetzt wird.

Baumfällungen Brunnen Götzenacker und entlang Lein (hinter Friedhof)
Die Baumfällungen im Bereich Brunnen Götzenacker und entlang der Lein wurden auf Grund des Eschensterbens angeordnet. Die Standsicherheit war nicht mehr gewährleistet. Ebenfalls wurden Angebote für einen Zaun um den Brunnen am Götzenacker eingeholt.

Feuerwehrhauptversammlung
Bürgermeister Schäffler berichtete über die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr. Er betonte das große ehrenamtliche Engagement. Erfreulicherweise kann die Feuerwehr 4 neue Mitglieder begrüßen.


Vorstellung der Planung Fahrradweg Leinzell – Täferrot

Das Ingenieurbüro Strobel hat die Planungen für den Fahrradweg zwischen Leinzell und Täferrot weitgehend abgeschlossen. Die Zusagen zur Förderung vom Land und Bund sind eingegangen, und alle Grundstücksfragen wurden geklärt – die Flächen sind bebaubar. Herr Strobel stellte die Planungen in der Gemeinderatssitzung vor.
Aktuell stellt sich der Gemeinde die Frage, ob die Ölhäuser mit Straßenlaternen ausgestattet werden sollen und ob an der Bushaltestelle ein Wartehaus errichtet werden soll. Beide Maßnahmen müssten finanziell vollständig von der Gemeinde getragen werden.
Die Gemeindeverwaltung schlug vor, die Erdarbeiten für die Straßenlaternen und die Fundamente vorzubereiten, sodass die Laternen später bei Bedarf nachgerüstet werden können. Da ein späteres Verlegen der Kabel mit erneuten Straßenöffnungen verbunden wäre, erscheint es sinnvoll, alle Erdarbeiten im Zuge des Bauvorhabens zu erledigen. Auch das Thema Bushaltestelle soll vorbereitet werden, sodass das Wartehaus bei Bedarf schnell gebaut werden kann. Die Kosten für ein solches Bushaltehaus belaufen sich auf etwa 10.000 bis 15.000 Euro.

Geplant sind 4 Bauabschnitte.
Bauabschnitt 1: Ortseingang Täferrot. Am Ortseingang Täferrot werden Markierungsarbeiten sowie eine Absenkung des Bordsteins erfolgen.
Bauabschnitt 2: Der Bauabschnitt zwei erfolgt in den Ölhäusern. Für den Ausbau des Radweges wird die Straße Richtung Hang versetzt. Nur so kann die vorgegebene Breite des Radweges eingehalten werden. Für diesen Bauabschnitt wird eine Vollsperrung angeordnet.

Bauabschnitt 4: Der Bauabschnitt 4 betrifft die Brücke Ortsausgang Leinzell. Da der Radweg über die Brücke führen wird, wird diese einspurig für Fahrzeuge. In der Bauzeit wird der Grüncontainerplatz nicht erreichbar sein und dementsprechend innerhalb versetzt.
Auch hier wird es zu einer Vollsperrung kommen.
Bürgermeister Schäffler schlug vor, dass in diesem Zuge der Grüncontainerstandort erneuert werden soll. Auch hierfür hat Herr Strobel bereits Planungen vorgeschlagen. Er schlägt vor, dass der Gemeinderat den Standort besichtigt und Ideen sammelt.
Geplant ist derzeit den Stellplatz zu asphaltieren und die Einfahrt zu Schottern.
Herr Strobel gab an, dass die Erstellung des Grüncontainerplatzes bereits in das Ausschreibungsverfahren mit aufgenommen werden soll.
Gemeinderat Barth begrüßt die Befestigung des Grüncontainerstandortes.

Den Ausbau beginnen wird der Bauabschnitt 4. Die Brücke soll während der besseren Witterung als erstes umgebaut werden.
Da in der gesamten Bauzeit der Radweg zwischen Täferrot und Leinzell nicht befahren werden kann, muss dieser offiziell umgeleitet werden. Die Umleitung wird durch die Au und über die Alte Gmünder Straße Richtung Brainkofen führen. Um den oberen Teil der Alten Gmünder Straße befahren zu können, wird dieser neu eingeschottert oder asphaltiert.

Gemeinderat Binder schlug vor in der Alten Gmünder Straße Warnhinweise mittels Schilder für Fahrradfahrer aufzustellen.
Gemeinderat König erkundigte sich, ob die Brücke ebenfalls verbreitert wird. Laut Herr Strobel wird die Brücke ihre ursprüngliche Breite beibehalten.

Bürgermeister Schäffler gab an, dass das Bauprojekt rund 2,6 Mio € kosten wird. Davon müsste die Gemeinde insgesamt 5 % der Kosten übernehmen.
Er spricht sich dafür aus, die Vorrichtungen der für insgesamt 5 Straßenlaternen sowie die Bushaltestellen zu errichten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass alle vorbereitenden Arbeiten für fünf Straßenlaternen und das Bushaltehaus durchgeführt werden sollen. Das bedeutet, dass die Kabel verlegt und die Fundamente erstellt werden. Die Kosten hierfür übernimmt die Gemeinde Leinzell.


Ausfallhaftung der Gemeinde Leinzell im privaten Wohnungsbau

Die Gemeinde Leinzell hat beim privaten Wohnungsbau eine Ausfallhaftung für den Erhalt von Förderdarlehen übernommen. Zum Stand 01.01.2025 bestehen Förderdarlehen mit einem Kapitalrestwert in Höhe von 23.638,05 €.
Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis gegeben.


Dorfauto (Ford Carsharing)
-Zukunft des Standortes

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde bereits Gespräche über das Dorfauto geführt, dass durch Ford Carsharing bereitgestellt wird. Aktuell beteiligt sich die Gemeinde Leinzell mit einer monatlichen Systemgebühr von 590 €.

Nun liegt ein Vorschlag vor, die Systemgebühr auf die Hälfte (295 €) zu senken, wenn Leinzell das Carsharing-Modell weiterhin nutzt.
Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob es sich für die Gemeinde lohnt, dieses Modell zu den reduzierten Kosten von 295 € monatlich weiterzuführen.
Alternativ könnte die Gemeinde Leinzell dem Autohaus Baur ein Gegenangebot unterbreiten.
Die Auslastung des Fahrzeugs ist dabei ein positiver Aspekt, da sie mit knapp über 60 % zu den besten in der Region gehört.

Bürgermeister Schäffler war der Meinung, dass die Gemeinde aus dem Fahrzeug keinen nennenswerten Mehrwert hat.
Gemeinderat Binder gab an, dass bei der Einführung 2020 das Dorfauto nach einem Jahr betrachten werden sollte. Allerdings kam Corona dazwischen. Seither wurde das Thema Dorfauto nicht mehr besprochen.
Das Auto ist in gewissermaßen sinnvoll allerdings vermute er, dass die Auslastung eher durch auswärtige Bürger erfolgt. Seiner Meinung nach sollte keine Gebühr mehr erhoben werden oder eine obligatorische Gebühr von 50 € angesetzt werden. Die Gemeinde stellt den Parkplatz kostenlos zur Verfügung und hat keinerlei finanzielle Vorteile aus der Vermietung.
Gemeinderätin Öz war ebenfalls der Meinung, dass die Gebühr zu hoch sei.
Bürgermeister Schäffler gab an, dass es Gemeinden gibt welche keine Gebühren bezahlen muss. Er schlug vor die Gebühr neu zu verhandeln und die Art des Autos neu zu betrachten. Das Fahrzeug ist nicht seniorengerecht.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass sich die Gemeinde unter der Voraussetzung, dass die monatliche Systemgebühr auf maximal 50 € gesenkt wird, für ein weiteres Jahr, bis zum Januar 2026, am Carsharing-Standort Leinzell beteiligt.


Feuerwehr – Beschaffung der Rollcontainer

Im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans wurde festgestellt, dass für den neu zu beschaffenden Anhänger Rollcontainer erforderlich sind. Diese Rollcontainer sind bereits im Haushaltsplan 2024 für die Feuerwehr berücksichtigt und mit etwa 10.000 € eingeplant. Nach Prüfung der aktuellen Angebote hat sich herausgestellt, dass der günstigste Anbieter einen Preis von 6.120,17 € (brutto) für zwei Rollcontainer angeboten hat.
Die Feuerwehr hat insgesamt drei Angebote eingeholt und nach sorgfältiger Prüfung das Angebot der Firma Rollcon GmbH als das am besten geeignete und preiswerteste erachtet.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung der Rollcontainer bei der Firma Rollcon GmbH zum Angebotspreis von 6.120,17 € (brutto).


Haushaltsplan 2025
-2. Vorberatung

Mittlerweile ist der Haushaltsplan aufgestellt. Kämmerer Schürle stellte den Haushaltsplan 2025 nochmals kurz vor.
Der Finanzausgleich ist 2025 nicht erreichbar. Dies liegt unter anderen an der Erhöhung der Kreisumlage. Das heißt, dass die Gemeinde die laufenden Ausgaben nicht mit den laufenden Einnahmen erwirtschaften kann. Erfreulicherweise konnte 2024 der Finanzausgleich erreicht werden.
Bei den Investitionen in den kommenden Jahren handelt es sich ausschließlich um Pflichtaufgaben einer Kommune (Kindergarten, Feuerwehrfahrzeug, Hangrutsch an der Schule, Kläranlage, Breitbandausbau usw.).
Bis 2029 werden ca. 9 Mio € Ausgaben anfallen.
Für die Maßnahmen werden im Gegenzug Zuschüsse erwartet.
Im Bereich des Breitbandausbaus kann mit einer 80 % Forderung gerechnet werden.
Auch bei dem Großprojekt Kläranlage werden mehrere Förderanträge gestellt.
Für die Finanzierung der Investitionen wird eine Kreditaufnahme nötig werden.
Erfreulicherweise erhält die Gemeinde 2025 noch einen Restbetrag der Zuschusssumme vom Förderprojekt Digitalpakt in der Schule.
Die Pro Kopf Verschuldung lag 2024 bei 1.286 €. Die Verschuldung der Gemeinde wird sich in den kommenden Jahren steigern.

Bürgermeister Schäffler gab an, dass 2024 ein gutes finanzielles Jahr war. Sobald 2025 Finanzmittel frei sind, werden diese wie in den vergangenen Jahren für die Straßensanierungen eingesetzt.
Er betont nochmals, dass die Gemeinde, nicht wie behauptet wird, bankrott sei. Die Gemeinde hat eine große Infrastruktur welche unterhalten werden muss.
In der Gemeinderatssitzung im Februar soll der Haushalt 2025 beschlossen werden.


Weiterer Verlauf Blockheizkraftanlage Kultur-/Sporthalle und Schwimmhalle

Das Blockheizkraftwerk (BHKW) in der Kultur-/Sporthalle und Schwimmhalle Leinzell erreicht bald das Ende seiner errechneten Lebensdauer. In Anbetracht der Tatsache, dass die kommunale Wärmeplanung erst bis Mitte 2028 verpflichtend ist, stellt sich nun die Frage, wie die Gemeinde mit der Heizungsanlage weiter verfahren sollen.
Das bestehende BHKW befindet sich am Ende seiner kalkulierten Lebensdauer. Weitere Wartungsarbeiten werden von der Fachfirma durchgeführt, sodass das BHKW auch über das errechnete Lebensende hinaus weiter betrieben werden kann. Das BHKW ist ca. 16 Jahre alt.
Ungewissheit über zukünftige Energieplanung, da die kommunale Wärmeplanung erst bis Mitte 2028 verpflichtend wird, stellt sich die Frage, ob die Gemeinde jetzt bereits in ein neues BHKW investieren oder mit einer Entscheidung warten, bis diese abgeschlossen ist.
Option 1: Investition in ein neues BHKW
•    Vorteile: Ein neues BHKW würde langfristig eine zuverlässige Wärme- und Stromversorgung gewährleisten und könnte noch von den derzeit attraktiven Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom profitieren.
•    Nachteile: Es gibt Unsicherheiten in Bezug auf zukünftige politische Veränderungen, wie etwa eine Anpassung der Einspeisevergütung.
Option 2: Warten auf die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung
•    Vorteile: Durch die Fertigstellung der Wärmeplanung können nachhaltige, langfristige Lösungen erarbeitet werden, die auch den politischen Vorgaben Rechnung tragen.
•    Nachteile: Sollte das BHKW ausfallen, könnten hohe Investitionskosten für eine neue Lösung anfallen, und die Einspeisevergütung für den erzeugten Strom wäre nicht mehr gesichert.
Energiepolitische Situation in Leinzell: Es sind keine landwirtschaftlichen Flächen, Windräder, Solarparks oder eigener Wald vorhanden, die eine wesentliche Änderung in der Energieversorgung durch erneuerbare Energien erwarten lassen. Es wird daher keine wesentliche Veränderung in der lokalen Umgebung geben.
Die Gemeindeverwaltung hat bereits ein Gespräch mit einem Hersteller geführt. Die Kosten für den Austausch des BHKWs wurden mit ca. 90.000 € veranschlagt. Bei einem Austausch könnten bestehende Anschlüsse und Installationen weiter genutzt werden, was die Umrüstungskosten verringern würde.
Die Verwaltung schlug vor, einen Fachplaner für Heizungsanlagen zu beauftragen, um eine umfassende Prüfung der aktuellen Situation und der weiteren Optionen vorzunehmen.
Gemeinderat Binder erkundigte sich, welche Gebäude mit diesem BHKW verbunden sind. Laut Bürgermeister Schäffler handelt es sich um das komplette Kultur- und Sportzentrum sowie das Hallenbad.  

Gemeinderat Barth wollte wissen ob es bei einem neuen BHKW zu Nachteilen bei der Wärmeplanung kommen könnte. Bürgermeister Schäffler war der Meinung, dass dies eigentlich nicht der Fall sein wird.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beauftragung eines Fachplaners für Heizungsanlagen zu, um die besten Optionen für die Heizungsanlage (BHKW) in der Kultur-/Sporthalle und Schwimmhalle Leinzell zu prüfen. Anhand dieser fundierten Analyse wird das weitere Vorgehen beschlossen.


Annahmen von Spenden

Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.

Das Cafe Leinmüller spendete im Dezember 350,00 € an die Feuerwehr Leinzell.
Günter Nesper spendende im Dezember 250,00 an die Jugendfeuerwehr.

Frau Bölter spendete 500,00 € für die Feuerwehr Leinzell.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der Spenden zu.


Verschiedenes

Wassermasterplan
Die Gemeinde wurde aufgefordert einen Wassermasterplan zu erstellen. Nach Prüfung des Planes wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass Sie als Mustergemeinde für Eigenwasserversorgung angesehen wird. Es wurde eine Wasserrechtlicher Erlaubnis bis 2050 erteilt.
Die Gemeinde Leinzell wird mit ihrer Wasserversorgung im Regierungspräsidium vorgestellt.


Frageviertelstunde

Ein Bürger wollte wissen in wie weit der Umleitungsfahrradweg oberhalb der Alten Gmünder Straße ausgebaut wird. Laut Bürgermeister Schäffler wird dieser mit Schotter ausgebessert.

Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025


Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.

In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.

Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.

Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:

Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.

Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.

Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).

Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:

Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?

Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie  nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.


Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?

Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de

Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.


In eigener Sache:

Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.  

Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen

 

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