Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2025
Anfragen des Gemeinderats
Gemeinderätin Bockmeyer gab an, dass bei der Kreisputzete auffallend viel Müll gesammelt wurde. Frau Bockmeyer appelliert an die Bevölkerung den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Ebenfalls merkte Sie an, dass einige Grundstücke in Leinzell vermüllt seien und der dort liegenden Müll sich durch Wind verteilt.
Laut Bürgermeister Schäffler wurden diese Haushalte bereits angeschrieben.
Gemeinderat Binder erkundigte sich nach dem aktuellen Stand des Hentzschel-Gebäudes.
Bürgermeister Schäffler sagte aus, dass es keine neuen Informationen gibt. Allerdings wird das Gebäude wieder zum Verkauf angeboten.
Gemeinderat Möbius wollte wissen, wie es mit dem Dorfauto weitergeht. Das Autohaus Baur machte der Gemeinde den Vorschlag die monatliche Gebühr auf 295 € zu senken. Bürgermeister Schäffler ist derzeit im Gespräch mit dem Autohaus Baur.
Gemeinderat Friedrich beobachtete in letzter Zeit verstärkt die Paketzulieferer in der Berggartenstraße. Die Lieferwägen fahren falsch in die Einbahnstraße. Er wollte wissen, ob die Gemeinde eine bessere Beschilderung anbringen könne, da es laut Aussage des Paketzustellers nicht ersichtlich ist.
Bürgermeister Schäffler bringt diesen Punkt in die nächste Verkehrsschau ein.
Gemeinderat Barth fragte nach ob sich die Straßensetzung in der Rechbergstraße/Brauhaldestraße verschlimmert hat und wie der aktuelle Planungsstand sei. Bürgermeister Schäffler gab an, dass derzeit nichts in Planung sei. Die Bäume wurden durch den Eigentümer abgeholzt. Die Straßensetzung hat sich nichts verschlimmert, wird aber weiterhin beobachtet.
Gemeinderat Möbius merkte an, dass die Leitplanke ebenfalls nach unten gerutscht sei.
Bekanntgaben des Vorsitzenden
Einzäunung der Pausenhof Werkrealschule & Spielplatz Mühlbach
Es wurde ein Holzriegelzaun im Bereich des Pausenhofs der Werkrealschule beim Zaunteam zum Angebotspreis von 910,30 Euro netto beauftragt. Zudem wurde ein weiterer Holzriegelzaun am Spielplatz Mühlbach zum Angebotspreis von 2.064,30 Euro netto beim Zaunteam in Auftrag gegeben.
Beide Beauftragungen waren erforderlich, da es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Spielplatzprüfung gehandelt hat.
Begrüßungstafeln – Werbung Wochenmarkt
Ab sofort sind an allen Ortseinfahrtsschildern zusätzliche Hinweisschilder angebracht, die auf unseren wöchentlichen Dienstags-Wochenmarkt aufmerksam machen. Diese Maßnahme wurde direkt von der Gemeindeverwaltung beauftragt, um Bürgerinnen, Bürger und Gäste frühzeitig auf das regelmäßige Marktgeschehen hinzuweisen.
Zusätzlich wurden die Vereine über diese Neuerung informiert. Es bleibt weiterhin möglich, Plakate anzubringen und Veranstaltungen zu präsentieren. Allerdings gilt: Sobald ein Veranstaltungshinweis angebracht wird, muss das Hinweisschild zum Wochenmarkt entfernt, ordnungsgemäß eingelagert und nach Beendigung der Veranstaltung wieder angebracht werden.
Hangrutsch am Schulzentrum
Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung thematisiert, hat das Ingenieurbüro Strobel ein Leistungsverzeichnis (LV) mit beschränkter Ausschreibung zum Hangrutsch am Schulzentrum erstellt. Im Laufe dieses Monats werden verschiedene Firmen kontaktiert, um Angebote einzuholen. Die Angebotsabgabe erfolgt im Rahmen einer Submission, deren Ergebnisse am 29. April 2025 vorliegen werden. Ein wichtiger Aspekt der Ausschreibung ist der festgelegte Umsetzungszeitraum (Sommerferien), der außerhalb der Schulbetriebszeit liegt. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Störung des Unterrichts kommt. Auf Basis der Submissionsergebnisse kann der Beschluss zur Auftragsvergabe in der Mai-Sitzung des Gemeinderats gefasst werden. Ebenfalls kann für diese Maßnahme ein Ausgleichsstockantrag gestellt werden.
Grüncontainer Leinzell
Bürgermeister Schäffler gab bekannt, dass der Grüncontainer ab 29.03.2025 wieder geöffnet hat. Erfreulicherweise meldete sich Herr Schubert bei der Gemeinde und übernimmt nun die Betreuung des Grüncontainers.
Vermietung Eventkeller am Rathaussturm
Bürgermeister Schäffler wollte klarstellen, dass er dem TSV Leinzell den Eventkeller für den Rathaussturm kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Da der TSV den Rathaussturm organisiert habe, habe sich die Gemeinde mit dem Verzicht auf die Verrechnung mit eingebracht.
Ebenfalls gab Bürgermeister Schäffler an, dass sämtliche Veranstaltungen für Kinder, bei denen kein Eintritt verlangt wird, kostenfrei sind. Er ist der Meinung, dass es mehr Veranstaltungen für Kinder geben sollte und dies dadurch unterstützt wird.
Gemeinderat Schaile schloss sich der Meinung an.
Gemeinderätin Öz erkundigte sich nach dem Ablauf der Vermietung. Bürgermeister Schäffler erklärte den Buchungsablauf.
Gemeinderat Binder war der Meinung, dass diese Entscheidung durch den Bürgermeister getroffen werden kann und sich Bürgermeister Schäffler hierfür nicht rechtfertigen muss. Von solchen Veranstaltungen hat die Gemeinde ebenfalls einen Nutzen.
Verabschiedung Markus Weiland
Nach über 25 Jahren treuer und zuverlässiger Arbeit verabschiedet die Gemeinde den geschätzten Hausmeister Markus Weiland in den wohlverdienten Ruhestand. Im Namen der Gemeinde möchte Bürgermeister Schäffler ihm herzlichen Dank für seine engagierte und hingebungsvolle Arbeit aussprechen.
Dank seines unermüdlichen Einsatzes konnten das Kulturzentrum sowie das Schwimmbad über all die Jahre in einwandfreiem Zustand erhalten bleiben. Mit viel Herzblut und großem Verantwortungsbewusstsein hat er seine Aufgaben stets mit größter Sorgfalt erfüllt. Für diese wertvolle Arbeit ist die Gemeinde ihm zutiefst dankbar.
Für die Zukunft wünscht die Verwaltung ihm alles Gute, Gesundheit und viele schöne Momente.
Gleichzeitig freut sich die Verwaltung, mit Herrn Aykut Yüksel einen engagierten Nachfolger gefunden zu haben. Er hat sich bereits gut in seine Aufgaben eingearbeitet, und wir sind überzeugt, dass er mit derselben Zuverlässigkeit und Hingabe die Arbeit fortführen wird.
Im Namen der Vereine dedankte sich Oliver Barth bei Herrn Weiland. Herr Weiland hat allen Vereinen stets geholfen und war immer ein zuverlässiger Ansprechpartner.
Auch er wünschte ihm viel Gesundheit und einen schönen neuen Lebensabschnitt.
Herr Barth überreichte im Namen der Vereine und Bürgermeister Schäffler im Namen der Gemeinde jeweils ein Geschenk an Herrn Weiland.
Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Leinzell und des Wirtschaftsplans 2025 der Gemeindewerke Leinzell
In der vorletzten Gemeinderatssitzung am 17.12.2024 und 28.01.2025 wurde über alle eingebrachten Punkte der Verwaltung beraten und beschlossen. Es wurde beschlossen, dass auf der Grundlage dieser Beschlüsse der Haushaltsplan 2025 inklusiv der Wirtschaftsplan 2025 der Gemeindewerke beschlossen wird.
Kämmerer Schürle stellte nochmals kurz den Haushalt vor.
Die Gemeinde hat in den kommenden Jahren ein großes Investitionsprogramm. Bei allen Investitionen handelt es sich um Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Insgesamt werden bis 2028 knapp 11 Mio € an Ausgaben für Investitionen anfallen. Zuschüsse bzw. Einnahmen belaufen sich auf voraussichtlich ca. 6,5 Mio €. Das Defizit muss die Gemeinde mit Krediten ausgleichen.
In den Planungen wird mit einer Pro-Kopf-Verschuldung bis 2029 mit knapp 2.670,00 € gerechnet. Diese Pro-Kopf-Verschuldung ist deutlich zu hoch. Deshalb versucht die Gemeinde die Verschuldung zu minimieren.
Gemeinderat Barth wollte wissen, ob sich die Kosten für die Kläranlage durch den weiteren Anschluss einer Gemeinde verringern.
Laut Bürgermeister Schäffler wird der Kostenteiler dann nochmals kleiner. Somit reduzieren sich die Kosten für die Gemeinde.
Kämmerer Schürle gab ab, dass im Bereich der Gemeindewerke, hauptsächlich im Wasserbereich, zwei Investitionen anfallen. Die Sanierung vom Hochbehälter und den Austausch der Wasserleitungen bei der Sanierung der Austraße.
Diese Investitionen sind bereits in der Wassergebühr mit einkalkuliert.
Ebenfalls muss das BHKW saniert oder ausgetauscht werden. Die Planungen hierzu werden derzeit erstellt.
Die Sanierung des Hochbehälters wurde durch einen Architekten betrachtet. Er gab eine erste Kostenberechnung ab. Es muss mit Kosten von rund 600.000 € gerechnet werden. Die Gemeinde möchte nun eine zweite Kostenberechnung mit einem weiteren Architekten erstellen. Es handelt sich um unterschiedliche Bauweisen.
Das Landratsamt gab in einem Gespräch seine vorläufige Zustimmung zum Haushalt. Die Kommunalaufsicht lobte die Arbeit der Verwaltung.
Gemeinderätin Öz sprach nochmals die Wassergebühren an. Hier ist angedacht, dass diese nach den Investitionen 2028 neu kalkuliert werden. Bürgermeister Schäffler sagte aus, dass das Wasser in Zukunft kostendeckend kalkuliert wird. Da ab 2029 derzeit keine neuen Kosten bekannt sind, werde die Gebühren neu kalkuliert und somit wieder gesenkt.
Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2025, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 sowie die mittelfristigen Finanzplanung 2024-2028. Der Wirtschaftsplan 2025, der Stellenplan 2025 und die mittelfristige Finanzplanung 2024-2028 der Gemeindewerke wurden ebenfalls einstimmig beschlossen.
Breitbandausbau Cluster Ost
- Vorratsbeschluss Bauausschreibung
Der Gemeinderat billigte die Kostenberechnung sowie die ihr zugrundeliegende Entwurfsplanung der RBS wave, welche in der nichtöffentlichen Sitzung im Dezember 2024 vorgestellt und der Ablauf anhand einer Präsentation dargelegt wurde. Die vorgestellte und gebilligte Entwurfsplanung und die Kostenberechnung wurden als weitere Planungsgrundlage für die Genehmigungs- und Ausführungsplanung festgestellt.
Die EnBW ODR hat inzwischen verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Netzverstärkung und Dachständerabbau bei den Gemeinden angezeigt. Durch diese Mitverlegungsmaßnahmen, welche die ODR federführend ausführen wird, werden Synergieeffekte genutzt und dadurch die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes erhöht.
In die Genehmigungs- und Ausführungsplanungen werden diese Trassen von Strom und Breitband abgeglichen und eingearbeitet. Die Mitverlegungsmaßnahmen werden mit dem Projektträger abgestimmt und schriftlich angezeigt!
Im Zuge der nun geplanten Baumaßnahmen ist eine Ausschreibung der Bauleistungen erforderlich. Die Kostenberechnung aus der genehmigten Entwurfsplanung liegt vor und bildet die Grundlage für die Ausschreibung der Breitbandverlegung.
Durch die Synergienutzung der Mitverlegung muss davon ausgegangen werden, dass sich die gesamten Baukosten verringern, da die Kosten auf den gemeinsamen Trassen zwischen der ODR und den Kommunen aufgeteilt werden.
Für die Mitverlegung unterbreitet die EnBW ODR den Kommunen ein Angebot und vergibt die Bauarbeiten selbst an eine von ihr ausgeschriebene Baufirma.
Die Ausschreibung der Bauarbeiten für den reinen Breitbandausbau wird von RBS wave, gemäß den Vorgaben des Vergaberechts durchgeführt. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter.
Die Ermächtigung zur Vergabe durch einen Vorratsbeschluss gewährleistet eine zügige Abwicklung des Verfahrens und minimiert Verzögerungen bei der Projektdurchführung. Die Berücksichtigung der Mitverlegungsmaßnahmen für Strom optimiert die Kosten und reduziert zukünftigen Aufwand durch separate Maßnahmen.
Der Gemeinderat schloss einstimmig folgende Punkte:
1 Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, auf der bereits vorgestellten und gebilligten Entwurfsplanung und der Kostenberechnung und der inzwischen vorliegenden Genehmigungsplanung, eine Ausschreibung für die Bauarbeiten durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitverlegungsmaßnahmen an die EnBW ODR zu beauftragen.
3. Die Vergabe der Bauarbeiten für den reinen Breitbandausbau erfolgt in den Gemeinderatssitzungen im Juli.
Sanierung von Kanalschächten
– Beauftragung der Firma Georg Eichele
Aktuell weist die Gemeinde mehrere Kanalschächte auf, die entweder abgesackt oder sich nach oben abgesetzt haben. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass sich entweder die Kanäle oder die umliegende Straßenoberfläche verändert haben, sodass die Schächte nicht mehr bündig mit der Fahrbahn abschließen.
Besonders betroffen sind folgende Bereiche:
- Kirchgasse (ein Schacht)
- Rechbergstraße (zwei Schächte)
- Hardtstraße (zwei Schächte)
- Austraße (ein Schacht)
Die Gemeindeverwaltung hat hierzu ein Angebot der Firma Georg Eichele eingeholt. Das Angebot beläuft sich auf 31.863,92 Euro. Die Einheitspreise sind dem beiliegenden Angebot zu entnehmen.
Nach einer weiteren Überprüfung im Gemeindegebiet wurden zusätzliche Schächte festgestellt, die ebenfalls dringend angepasst werden müssen:
- Berggartenstraße (ein Schacht)
- Austraße (ein weiterer Schacht)
Da im Angebot bereits die größten Kostenpositionen für Baustelleneinrichtung, Sicherung und Räumung enthalten sind, sollen diese zusätzlichen Schächte mitbeauftragt werden. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis der Quadratmeter- bzw. Stückpreise, wodurch sich die Gesamtkosten entsprechend erhöhen können.
Die Gemeindeverwaltung bittet daher um einen Beschluss, der die Beauftragung der Firma Georg Eichele ermöglicht. Aufgrund bisheriger positiver Erfahrungen mit diesem Unternehmen im Bereich der Schachtanpassung wird kein weiteres Vergleichsangebot eingeholt. Die Verwaltung vertraut auf die bewährte Zusammenarbeit mit der Firma Georg Eichele.
Die Firma Kisslingbau wurde ebenfalls noch angefragt. Es wurde allerdings kein Angebot abgegeben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeindeverwaltung ermächtigt wird, die Firma Georg Eichele zum Angebotspreis von 31.863,92 Euro mit der Sanierung der aufgeführten Schadstellen an Kanaldeckeln zu beauftragen.
Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, die zusätzlichen Schächte in der Berggartenstraße und der Austraße zum jeweiligen Einheitspreis ebenfalls mit in die Beauftragung aufzunehmen.
Erhöhung des Tiefenbrunnens Götzenacker und Erneuerung der Einzäunung
Am 3. Juni des letzten Jahres, während des Hochwassers, wurde der Tiefenbrunnen Götzenacker bereits gesichert. Aktuell befindet sich der Brunnen ebenerdig, was bedeutet, dass bei einem Hochwasserereignis der Lein Wasser in den Brunnen eindringen könnte. Dies würde zu einer erheblichen Verkeimung des Trinkwassers führen. Damals hat die Feuerwehr den Brunnen mit Sandsäcken und Steinen gesichert, um eine Kontamination zu verhindern.
Um eine langfristige und fachgerechte Erhöhung des Brunnens durchzuführen, wurden zwei Angebote eingeholt:
• Fuchs Baggerbetrieb: 10.539,83 € brutto
• Firma 2: 18.657,42 € brutto
Zusätzlich muss der Zaun um den Tiefenbrunnen erneuert werden, um unbefugten Zutritt zu verhindern. Auch hier wurden zwei Angebote eingeholt:
• Firma 1: 12.423,60 € brutto
• Zaunteam: 5.961,04 € brutto
Da das Angebot von Fuchs Baggerbetrieb und Zaunteam (insgesamt 16.501,23 € brutto) deutlich günstiger ausfällt als das von Firma 1 und 2, empfiehlt die Gemeindeverwaltung, den Auftrag an diese beiden Firmen zu vergeben. Dadurch wird langfristig die Sicherheit der Trinkwasserversorgung gewährleistet.
Die Kosten für diese Maßnahme sind bereits in der Kalkulation des Trinkwasserpreises berücksichtigt. Ursprünglich wurde mit höheren Kosten gerechnet, weshalb sich nun eine Ersparnis von über 3.500 € ergibt.
Ein Förderantrag für Hochwasserschutz (ELR-Antrag) wurde geprüft, jedoch abgelehnt, da die Maßnahme nicht den Förderrichtlinien entspricht.
Gemeinderat Binder erkundigte sich nach der Höhe der Erhöhung.
Laut Bürgermeister Schäffler wird der Brunnen um ca. 1,50 m erhöht.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Vergabe der Arbeiten zur Erhöhung des Tiefenbrunnens Götzenacker an die Fuchs Baggerbetrieb zum Angebotspreis von 10.539,83 € brutto zu vergeben. Des Weiteren wird das Zaunteam mit der Erneuerung der Einzäunung beauftragt, basierend auf dem Angebotspreis von 5.961,04 € brutto. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 16.501,23 € brutto.
Bürgermeister Schäffler informierte den Gemeinderat, dass bis heute noch keine Rechnung für die verschiedenen Sicherungsmaßnahmen beim Hochwasser bei der Gemeinde eingingen. Die Firma Fuchs Baggerbetrieb, Gebrüder Feuchter und Zimmereibetrieb Bader stellen nach eigener Aussage diese Arbeiten nicht in Rechnung.
Beauftragung Feuerwehrfahrzeug HLF10
Am 24.09.2024 wurde das Büro BFG mit der Ausschreibung für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs vom Typ HLF 10 beauftragt. Bereits im letztes Jahr (2024) konnten Fördermittel aus dem Ausgleichsstoff sowie von Z-Feuer gesichert werden. Die Ausschreibungsunterlagen sowie die eingegangenen Angebote liegen nun vor. Zwei Bieter haben sich an der Ausschreibung beteiligt. Allerdings konnte nur das Angebot von Bieter 1, Rosenbauer Deutschland GmbH aus Luckenwalde, gewertet werden, da Bieter 2 verschiedene Ausschreibungskriterien nicht erfüllt hat.
Das Angebot von Rosenbauer liegt innerhalb des vorgesehenen Finanzierungsbudgets. Aus verwaltungsseitiger Sicht bestehen keine Einwände gegen die Beauftragung des Unternehmens. Zudem ist eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich, um die Einhaltung der Ausschreibungsfristen zu gewährleisten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag der Neubeschaffung von einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF10) für die Freiwillige Feuerwehr Leinzell mit einer Gesamtinvestition von 515.467,54 € ´wie folgt durchzuführen:
Los 1 (Fahrgestell + Aufbau): Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde
zum Angebotspreis von 515.467,54 €
Darüber stimmte der Gemeinderat zu, weitere Ausgaben in Höhe von 3.000 € für unvorhergesehene und sinnvolle technische Verbesserungen während der Bauphase (z.B. durch Neuentwicklungen in der Aufbau- oder Gerätetechnik) bereitzustellen. Vergaberechtlich ist dies unbedenklich.
Baugesuche
Neubau Carport, Birkenstraße 6
Die Bauherren möchte vor ihrem Haus, Birkenstraße 6 einen Carport errichten. Der Carport soll offengehalten werden und hat eine Grundfläche von 41,25 m².
Da das Bauvorhaben gegen den Bebauungsplan „Au“ verstößt wurde zusätzlich ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung gestellt.
Das Bauvorhaben verstößt gegen folgende Regelungen:
Für den Carport werden 41,5 m² der Vorgartenzone/ nicht überbaubaren Fläche in Anspruch genommen (Bau außerhalb des Baufensters).
Da der Bebauungsplan „Au“ strenge Regelungen aufweist, hat die Gemeinde bereits einige Befreiungen im Bereich „Au“ erteilt. Aus städtebaulicher Sicht spricht nichts gegen das Bauvorhaben. Der Bau kann sich positiv auf die Parksituation in der Birkenstraße auswirken.
Gemeinderat Binder begrüßte das Bauvorhaben, da es dazu beiträgt die parkenden Autos in der ohnehin schmalen Birkenstraße zu reduzieren.
Gemeinderat Barth erkundigte sich nach den Nachbarn. Bürgermeister Schäffler gibt an, dass das Landratsamt festlegt ob eine Nachbaranhörung stattfindet. In diesem Fall wurde keine Nachbaranhörung vorgenommen. Da das Carport offen sein wird, besteht keine Beeinträchtigung durch den Bau.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum Bauvorhaben und den dazugehörigen Befreiungen.
Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025
Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.
In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.
Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.
Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:
Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.
Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.
Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.
Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).
Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.
Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune
Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:
Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?
Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.
Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.
Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?
Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de
Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.
In eigener Sache:
Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.
Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.
Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen
Leinzell erleben

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