Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2025

Anfrage des Gemeinderats

Gemeinderat Barth wollte wissen, wieso die neuen Verkehrsspiegel in der Gögginger Straße und Mulfinger Straße kleiner sind als die alten Spiegel.
Laut Bürgermeister Schäffer sind die neuen beheizten Spiegel in der maximalen Größe bestellt.

Gemeinderat Möbius erkundigte sich nach den neuen Schranken an der Verbundschule.
Laut Bürgermeister Schäffler wurden die alten Schranken bei der Spielplatzüberprüfung bemängelt und wurden deshalb ausgetauscht.

Bekanntgaben des Vorsitzenden

Grundschulkinderbetreuung Leinzell – Schechingen
Die Gemeinden Leinzell und Schechingen haben sich bereits in diesem Jahr auf eine enge Zusammenarbeit bei der Kinderferienbetreuung von Grundschulkindern verständigt. Diese Kooperation ermöglicht eine verlässliche und umfassende Betreuung während der Ferienzeiten:
•    Osterferien und Pfingstferien 2025: komplette Abdeckung
•    Sommerferien 2025: Betreuung an allen Wochen, bis auf eine Woche
Mit dieser gemeinsamen Ferienbetreuung kommen die beiden Gemeinden bereits jetzt ihrer künftigen gesetzlichen Verpflichtung nach, die ab dem Jahr 2026 gilt, und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Ganztagesbetreuung an Grundschulen.
Wichtig: Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Grundschulkinder – eine Betreuung von Kindergartenkindern ist nicht vorgesehen.
Für die Betreuung müssen sich mindestens 5 Kinder anmelden.
Die Kosten für die Betreuung belaufen sich auf 10,00 € pro Kind am Tag.

Abrechnung Digitalpakt 2.0
Die Abrechnung im Rahmen des Digitalpakts 2.0 ist nun vollständig abgeschlossen. Die Gemeinde Leinzell hat im Zuge dieses Programms eine Zuwendung von über 200.000 Euro erhalten.
Wie in verschiedenen Presseberichten zu lesen war, konnten zahlreiche Kommunen ihre Fördermittel nicht vollständig abrufen, wodurch zugesagte Förderungen verfallen sind. Umso erfreulicher ist es, dass die Gemeinde Leinzell alle beantragten Fördermittel vollständig und ordnungsgemäß erhalten hat.
Insgesamt gab es 5 Digitalpakte. Der Gesamtzuschuss belief sich auf 313.905 €.
Die Digitalpakte waren für die Digitalisierung der Schule eine Unterstützung.

Hangrutsch Schulzentrum
Wie in der letzten Gemeinderatssitzung angesprochen, hat die Gemeindeverwaltung alle notwendigen Schritte unternommen, um Fördergelder aus dem Ausgleichsstock für die Baumaßnahme im Zusammenhang mit dem Hangrutsch zu beantragen.
Inzwischen liegt der Gemeinde eine Bescheinigung für den frühzeitigen Baubeginn durch den Ausgleichsstock vor. Sobald die Submission abgeschlossen ist, kann der Gemeinderat in seiner Sitzung im Juni den Bau offiziell beauftragen. Diese Entwicklung ist sehr positiv, da dadurch möglicherweise ein Großteil der Kosten durch Mittel aus dem Ausgleichsstock gedeckt werden kann.

Zebrastreifen in der Mulfinger Straße – aktueller Stand
In der Mulfinger Straße fand eine erneute Vor-Ort-Nachsichtung durch Vertreter des Landratsamts, der Polizei sowie der Verkehrsinfrastruktur statt. Dabei wurde die ursprünglich ins Auge gefasste Stelle für einen Zebrastreifen nochmals eingehend geprüft. Nach übereinstimmender Einschätzung aller Beteiligten ist dieser Standort jedoch nicht sinnvoll.
Als Hauptbegründung wurde angeführt, dass sich der Fußgängerstrom überwiegend im vorderen Bereich der Kreuzung konzentriert und der Zebrastreifen an der bisherigen Stelle daher voraussichtlich nicht genutzt würde.
Aktuell wird in Zusammenarbeit zwischen dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium eine alternative Lösung erarbeitet. Im Fokus steht dabei der vordere Bereich der Kreuzung. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung einer Verkehrsinsel in der Straßenmitte, um das Queren für Fußgänger sicherer zu gestalten.

Schächte egalisieren / Straßenbeläge ausbessern
Die im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2025 beauftragten Bauarbeiten durch die Firma Georg Eichele im Straßenbereich – insbesondere das Tieferlegen und Ausbessern der Schächte wurden vollständig, ausgenommen der Berggartenstraße abgeschlossen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Leinzell am 25.03.2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde gemäß § 121 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom Landratsamt Ostalbkreis mit Erlass vom 14.04.2024 bestätigt.
Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis gegeben.

Beauftragung Zipser GmbH
Ein Wechselrichter der Photovoltaikanlage am Schulzentrum war defekt und musste kurzfristig ausgetauscht werden. Die Verwaltung beauftragte daher umgehend die Firma Zipser GmbH zum Angebotspreis von 2.664,10 €.

Aktueller Stand zum REWE-Markt bzw. Bebauungsplan Steingau
Bürgermeister Schäffler informierte den Gemeinderat über den aktuellen Stand. Derzeit wird der Bebauungsplan erstellt und die eingegangenen Abwägungen bzw. Bedenken bearbeitet. In der kommenden Sitzung soll der Gemeinderat über die Abwägungen beraten und beschließen.

Apothekenbriefkasten am Rathaus
Bürgermeister Schäffler gab bekannt, dass die Rezeptannahmestelle abgebaut wurde. Die Rezeptannahmestelle ist auf Grund der E-Rezepte nicht mehr sinnvoll.

Mutwillige Sachbeschädigung am Spielplatz
Das Dach des Spielzeughauses auf dem Spielplatz wurde mutwillig zerstört.
Sollten Sie etwas beobachten haben, bitten wir Sie, diese im Rathaus zu melden.

Maibaum
Die Gemeinde Leinzell wird in diesem Jahr keinen Maibaum haben. Leider gab es nicht genügend engagierte Helfer*innen um einen Maibaum vorzubereiten und aufzustellen.

 
Vorstellung Fahrradweg und Sperrung durch das Landratsamt

Das Landratsamt Ostalbkreis, vertreten durch Bauleiter Herrn Nagler, stellte in der Gemeinderatssitzung ausführlich den geplanten Fahrradweg sowie die Sperrungen vor.

Der Radwegausbau wird in zwei Bauphasen unterteilt (Bauphase 1 Brücke und Sportplatzbereich Ortsausgang Leinzell, Bauphase 2 Bereich Tennis/Strütle bis Ölhäuser).
Die Baumaßnahme wird am 05.05.2025 mit der Bauphase 2 beginnen.
Während der Bauphase 1 wird der Bereich ab der Kreuzung Utzstetten bis Ende Ölhäuser voll gesperrt.
Der Radweg wird über die kompletten Bauphasen umgeleitet.

Im Zuge der Bauphase 2 entstehen neben dem eigentlichen Fahrradweg auch Fundamente für Bushaltestellenhäuschen sowie eine neue Straßenbeleuchtung im Bereich Ölhäuser.
Um einen Radweg in den Ölhäusern errichten zu können, wird die Straße versetzt.

Die Bauphase 1 wird voraussichtlich Mitte August beginnen.
Im Zuge des Radwegausbaus wird die Brücke mitsaniert. Um den Radweg auf der Brücke zu integrieren, wird die Fahrbahn einspurig.
Außerdem wird auch der Grüncontainerplatz im Rahmen der Bauarbeiten neugestaltet.
Die Sperrung wird vom Ortsausgang Leinzell bis zur Kreuzung Utzstetten sein.

Die Baumaßnahme wurde inzwischen an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Haag Bau, vergeben.

Bürgermeister Schäffler gab an, dass die EnBW Leerrohre verbauen wird. Ebenfalls werden Leerrohre für Glasfaserleitungen verlegt.

Herr Nagler betont, dass Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und Eigentümer an Ihre Grundstücke anfahren können.

Gemeinderat Möbius erkundigte sich, warum die Brücke nicht verbreitert wird. Herr Nagler gab an, dass die Statik hierfür nicht ausreichend ist.


Vorstellung Kindergartenkonzept

Für den Kindergarten Leinzell wurden von Architekt Gunst vier Konzepte erarbeitet. In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung entschied sich der Gemeinderat dafür, den Kindergarten in das Grundschulgebäude zu integrieren.

Herr Gunst stellte die verschiedene Konzepte mit ihren Vor- und Nachteilen vor.

Die Gemeinde Leinzell benötigt einen 3-gruppigen Kindergarten (2 Gruppen Ü 3, 1 Gruppe U3). Ebenfalls sollte eine Erweiterung auf einen 5 gruppigen Kindergarten möglich sein.
Es wurden folgende Möglichkeiten betrachtet:

1.    bestehender Kindergarten St. Georg
2.    Mietobjekt „Wohnpark an der Lein“
3.    Umbau- und Erweiterung am Gebäude Grundschule
4.    Neubau auf Gelände des Sportplatzes
    4.1 als konventioneller Neubau
    4.2 als Modulbau

Maßgebliche Nachteile der nicht weiterverfolgten Varianten waren unter anderem eine unmittelbare Nähe zum Gewässer-Rand und somit wiederkehrendes Hochwasser-Risiko. Zu kleine Freiflächen und fehlende Infrastruktur.
Ebenfalls ist eine Sanierung unter laufendem Betrieb nicht möglich.
Ein Neubau würde hohe Fixkosten sowie Abschreibungen verursachen.
Herr Gunst zählte noch weitere Nachteile auf.

Die maßgeblichen Vorteile der favorisierten Variante (Kindergarten in der Grundschule) waren, dass bestehende Infrastrukturen genutzt werden. Ebenfalls entsteht ein Bildungszentrum von U3 bis Schulabschluss auf einem Campus. Vorhandene Liegenschaften werden effizient genutzt. Vom Landratsamt liegen Zusagen für max. Förderung vom Ausgleichsstock vor. Auch eine Neuordnung der Verkehrs- und Parksituation auf dem ehem. Hartplatz ist möglich. Eine Erweiterungsmöglichkeit auf 5 Gruppen vorhanden.  Weitere Vorteile wurden von Herrn Gunst erläutert.

Für den Kindergarten in der Grundschule wird nur ein Teil benötigt. Der Kindergarten soll im Gebäudeteil Richtung Hornbergstraße entstehen.
Die Grundschule wird teilweise den oberen Stock des Realschulgebäudes umgesiedelt.

Bürgermeister Schäffler gab an, dass die vorgestellte Variante mit der Schulleitung abgeklärt wurde und diese damit einverstanden ist.
Gemeinderat Binder war der Meinung, dass diese Variante die beste Möglichkeit für die Gemeinde Leinzell ist.
Gemeinderat Möbius sprach die Verkehrssituation an. Diese muss im Vorfeld genau betrachtet werden.

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 2,5 Mio €. Hierfür wird mit einem Zuschuss von 1,5 Mio € gerechnet. Somit fallen für die Gemeinde 1 Mio € an.
Das Thema Trägerschaft wird im Juni entschieden.


Lastwagenführerschein für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr

Bisher wurde Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, die sich für einen Dienstzeitraum von zehn Jahren verpflichtet haben, der Erwerb des Führerscheins der Klasse C ermöglicht. Nach aktuellem Stand ist dies jedoch nicht mehr ausreichend, da sowohl die Einsatzfahrzeuge als auch die Anhänger der Freiwilligen Feuerwehr den Führerschein der Klasse CE erfordern.

Daher beantragt die Freiwillige Feuerwehr künftig, dass allen Mitgliedern, die sich zu einer zehnjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten, der Erwerb des Führerscheins der Klasse CE gewährt wird.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Erwerb des Führerscheins der Klasse CE auf Kosten der Gemeinde zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür bleibt weiterhin eine Verpflichtung zu einer aktiven Mitgliedschaft von mindestens zehn Jahren.
Die Gemeinde übernimmt nur einmalig die Prüfungsgebühren für die theoretische und praktische Prüfung. Nachträgliche bzw. erneute Prüfungen werden nicht von der Gemeinde übernommen.

Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Feuerwehr vor Ablauf dieser Frist sind die entstandenen Kosten anteilig – entsprechend der verbleibenden Jahre – an die Gemeinde zurückzuerstatten.


Bewilligung Lastwagenführerschein CE

Die Feuerwehrangehörigen Marcel König und Dominik Veile haben jeweils einen Antrag gestellt, den Führerschein der Klasse CE zu erwerben und bereits mit der Ausbildung begonnen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den beiden Feuerwehrangehörigen Marcel König und Dominik Veile die Genehmigung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse CE nach den beschlossenen Voraussetzungen zu erteilen.


Eingang Feuerwehr Mulfinger Straße
- Beton- / Fundamentarbeiten Steg

Die Feuerwehr hat bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Unterstützung bei der Erstellung der Fundamente für den oberen Eingangsbereich des Feuerwehrgebäudes von der Mulfinger Straße gestellt. Der Zugangssteg ist nahezu vollständig in Eigenleistung geschweißt worden. Für die abschließende Erstellung der erforderlichen Fundamente ist jedoch der Einsatz eines Baggers notwendig. Diese Arbeiten kann die Feuerwehr selbst nicht ausführen.

Derzeit liegt ein Angebot der Firma Baggerbetrieb Fuchs vor. Die Kosten belaufen sich auf 2.403,09 Euro brutto.

Gemeinderat Barth erkundigte sich warum ein zweiter Eingang gebraucht wird. Gemeinderat Kuhnert gab an, dass dieser ein zweiter Zugang bei einem Einsatz sein soll sowie als Lieferanteneingang genutzt werden kann.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Vergabe der Arbeiten an Baggerbetrieb Fuchs mit der Erstellung der Fundamente zum Angebotspreis von 2.403,09 Euro brutto.


Austausch des BHKW in der Sport-/Kultur-/Schwimmhalle
-Beauftragung Planungsbüro

Wie bereits in einer der letzten Gemeinderatssitzungen mitgeteilt, ist unser Blockheizkraftwerk (BHKW) in der Sport-/Kultur-/Schwimmhalle derzeit defekt. Um die Wirtschaftlichkeit des BHKWs wiederherzustellen und die Stromerlöse erneut zu erzielen, ist ein rascher Austausch notwendig.

Da der ursprüngliche Planer abgesagt hat, wurde das Planungsbüro RÖWA-Plan kontaktiert. Herr Kratochwille hat ein entsprechendes Angebot unterbreitet.
Der geschätzte Gesamtaufwand für den Austausch des BHKWs liegt bei ca. 100.000 - 150.000 Euro. Die Honorarberechnung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) würde entsprechend eine Summe von ca. 27.000 Euro ergeben.
Alternativ bietet RÖWA-Plan eine Abrechnung auf Stundenbasis unabhängig vom Auftragswert an. Hierbei ist mit Gesamtkosten von ca. 7.000 Euro zu rechnen – abhängig vom tatsächlichen Aufwand kann dieser Betrag jedoch auch leicht überschritten werden.

Zudem soll im Rahmen der Planung auch eine Variantenuntersuchung vorgenommen werden, um ggf. alternative Energiequellen oder technologische Entwicklungen berücksichtigen zu können.

Gemeinderat Schaile erkundigte sich nach der rechtlichen Lage bei einer losen Vergabe. Laut Bürgermeister Schäffler ist dies in Ordnung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Planungsbüro RÖWA-Plan Lose mit folgenden Leistungen zu beauftragen:

•    Planung des BHKW-Austauschs
•    Durchführung einer Variantenuntersuchung
•    Unterstützung bei der Ausschreibung
•    Begleitung der Umsetzung und Überwachung des rechtmäßigen Einbaus

Die Beauftragung erfolgt außerhalb der HOAI auf Stundenbasis, die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 7.000 Euro.


Landesgartenschau 2026 in Ellwangen

Dem Gemeinderat wurde bereits schriftlich mitgeteilt, dass im kommenden Jahr 2026 die Landesgartenschau in Ellwangen stattfindet. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der Gemeinde Leinzell der Samstag, 9. Mai 2026, für die Ausrichtung eines „Ostalbvespers“ zugewiesen.
Von Seiten unseres Landrats, Herrn Dr. Bläse, wird – wie schon bei der letzten Landesgartenschau – erwartet, dass jede Gemeinde einen individuell gestalteten Stuhl zur Ausstellung beisteuert und zusätzlich einen eigenen Tag im Rahmen des Ostalbvespers organisiert.

Für unsere Gestaltung dieses Tages gab es bereits Gesüräche mit dem TSV Leinzell (Leintal Power). Diese haben ihre Unterstützung bereits zugesagt. Gemeinsam soll ein kleines Festival sowie ein ansprechendes Rahmenprogramm auf die Beine stellen werden.

Gemeinderat Schaile erkundigte sich ob alle Vereine und die Schule darüber informiert werden. Laut Bürgermeister Schäffler werden noch alle Vereine/Schule angefragt.
Er bat den Gemeinderat, sich Gedanken für das Rahmenprogramm zumachen.


Rettungs-/ Eingangstüren Schulzentrum (B-Bau)

Die beiden Eingangstüren im B-Bau des Schulzentrum sind stark beschädigt. Diese Türen dienen sowohl als Eingangstüren und Fluchttüren Die Türen hängen nur noch an den letzten Befestigungspunkten – es besteht akute Gefahr, dass sie sich vollständig aus der Verankerung lösen.

Aus Sicherheitsgründen wurde die Tür in Richtung Innenhof bereits geschlossen. Da es sich hierbei jedoch um eine Rettungstür handelt, darf dieser Zugang nicht dauerhaft blockiert bleiben.

Aktuell liegen zwei Angebote für den Austausch der Türen vor:
•    Fensterbau Bühlmaier: Angebotssumme 20.249,04 Euro brutto
•    Bieter 2: Angebotssumme 21.734,64 Euro brutto
•    Bieter 3: Hat kein Angebot abgegeben, da er diese Art von Türen nicht anbietet

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Fensterbaubetrieb Bühlmaier auf Grundlage des Angebots 34280 zum Gesamtpreis von 20.249,04 Euro brutto mit dem Austausch beider Eingangstüren im B-Bau des Schulzentrums zu beauftragt.


Austausch Bauhoffahrzeugs

Die Gemeindeverwaltung hat gemeinsam mit dem Bauhof mehrere Angebote für die Anschaffung eines neuen Bauhoffahrzeugs (Austausch des Pritschenwagens) eingeholt. Hintergrund ist der schlechte technische Zustand des aktuell im Einsatz befindlichen Fahrzeugs. Dieses ist nicht mehr wirtschaftlich erhaltenswert. Es bestehen fortlaufende Probleme mit der Elektrik, unter anderem durch Schleichstrom.
Bereits im vergangenen Jahr wurde daher die Notwendigkeit eines Fahrzeugneukaufs thematisiert und im aktuellen Haushaltsplan mit 60.000 € entsprechend berücksichtigt.
Im Zuge der Markterkundung wurden vier Angebote eingeholt – jeweils von den Herstellern Ford, Iveco, MAN und Mercedes. Nach eingehender Prüfung aller Kriterien stellt sich das Angebot des Autohaus Baur für ein Ford-Fahrzeug (Kosten ca. 60.000 € brutto) als das wirtschaftlichste dar.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Fahrzeug beim Autohaus Baur zum Angebotspreis von 59.754,27 € zu erwerben. Das derzeitige Fahrzeug wird zum Preis von 5.200 € an das Autohaus Baur verkauft.  Die Verwaltung wird ermächtigt die vertraglichen Vereinbarungen abzuschließen.


Förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Teilfortschreibung Windenergie 2025

Der Regionalverband Ostwürttemberg bittet um förmliche Beteiligung zum Thema „Teilfortschreibung Windenergie 2025“. Nach Prüfung der Raumschaftskarte ist festzustellen, dass Leinzell sowie das nähere räumliche Umfeld nicht betroffen sind und dort künftig keine Windkraftanlagen vorgesehen sind.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung besteht daher kein Anlass zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Leinzell keine Einwände im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 erhebt.





Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025


Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.

In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.

Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.

Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:

Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.

Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.

Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).

Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:

Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?

Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie  nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.


Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?

Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de

Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.


In eigener Sache:

Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.  

Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen

 

Weitere Informationen

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
73575 Leinzell

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