Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2025
Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigte sich weshalb es keinen Bürgerdialog gab und ob dieser nachgeholt wird. Bürgermeister Schäffler gab an, dass dieser Termin im Veranstaltungskalender eingetragen wurde. Allerdings fand der Bürgerdialog nicht statt. Sollte ein Bürgerdialog stattfinden, wird dies im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Anfragen des Gemeinderats
Gemeinderat Möbius erkundigte sich wann die Rosensteinstraße wieder geöffnet wird. Laut Bürgermeister Schäffler wird die Straße sobald das Bankett fertiggestellt wurde, wieder geöffnet.
Bekanntgaben des Vorsitzenden
Masterplan Wasserversorgung BW
Am 12.05.2025 wurde der Masterplan für die Wasserversorgung in Baden-Württemberg vorgestellt. Vorgestellt wurde die Maßnahmen zu Versorgungssicherung bis zum Jahr 2050 sowie die Bedarfsentwicklung.
Durch die Eigenwasserversorgung und Notversorgung über die Mutlanger Wassergruppe ist Leinzell eine Vorzeigegemeinde.
Die zwei Brunnen für die Eigenwasserversorgung wurden bis mindestens 2050 genehmigt.
Bei der Erstellung des Masterplan kam allerdings auf, dass die Gemeinde derzeit einen Wasserverlust von rund 15 % aufweist. Hierfür müssen in den kommenden Jahren Maßnahmen zum Wasserverlustreduzierung getroffen werden. So wird zum Beispiel der Hochbehälter saniert. Bürgermeister Schäffler gab an, dass hierfür bereits Angebote eingeholt wurden und der Auftrag in der Junisitzung vergeben werden soll.
Gemeinderat Binder lobte die Eigenwasserversorgung. Früher wurden die Gemeinden dazu aufgefordert an die Landeswasserversorgung anzuschließen. In der heutigen Zeit ist dies nicht mehr der Fall. Somit ist es gut, dass die Gemeinde stets an ihrer Eigenwasserversorgung festgehalten hat.
Gemeinderat Möbius wollte wissen, ob im Bereich der Maßnahmen zur Wasserverlustreduzierung ein Plan erstellt wird, wann welche Wasserleitung ausgetauscht werden soll. Laut Bürgermeister Schäffler wird es einen Maßnahmenplan geben.
Kommunaler Stromvertrag
Bürgermeister Schäffler informierte, dass die Gemeinde zusammen mit den Gemeinden im Ostalbkreis einen neuen kommunalen Stromvertrag ausgehandelt haben. Der derzeitige Strompreis liegt bei 5,925 c/kWh. Im neuen Vertrag beträgt der Strompreis von 9,273 c/kWh. Der Strompreis ist zwar gestiegen aber durch die Verhandlungen der Gemeinden deutlich gedämmt worden.
Zaun an der Schule und Spielplatz Mühlbach
Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Zäune an der Schule und am Spielplatz angebracht wurden.
Beauftragung Ersatzteile Wippe
Die Wippe auf dem Spielplatz hinter der Kulturhalle war defekt. Da dies ein Sicherheitsrisiko war, wurde eine Reparatur vorgenommen. Die Kosten beliefen sich auf rund 1.000 €. Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis gegeben.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einkaufsmarkt Gögginger Straße – REWE-Markt Leinzell“ –Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Die ASP Projektsteuerung GmbH hat bei der Gemeinde Leinzell einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll das Planungsrecht für die Erstellung eines REWE-Marktes mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.420 m² und einem Backshop mit Café mit einer Verkaufsfläche von maximal 70 m² schaffen. Der Markt dient der Nahversorgung der Bürger von Leinzell und Göggingen. Neben dem Marktgebäude sollen die erforderlichen Stellplätze, dem Markt zugeordnete sonstige bauliche Anlagen, wie eine Regenrückhaltung, Einkaufswagenboxen, Ladesäulen, Fahrradständer usw. sowie die Erschließung von der Landesstraße L 1157 aus erstellt werden. Im Hinblick auf die Erschließung befindet sich die Landesstraße auf der Gemarkung der Gemeinde Göggingen. Daher ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan in allen Verfahrensschritten durch beide Gremien zu beschließen und der Vorhabenträger hat auch bei der Gemeinde Göggingen einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt.
Die Planungen für den Markt und die Erschließung wurden zwischenzeitlich durch die Beteiligten vorangetrieben und in der Zeit vom 07. Januar 2025 bis zum 17. Februar 2025 fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. In der Zeit vom 07. Januar 2025 bis zum 27. Februar 2025 erfolgte gleichzeitig auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Parallel finden weitere Abstimmungen bezüglich der in den Stellungnahmen vorgetragenen Belange statt. Im Hinblick auf die Überplanung von bisherigen Außenbereichsflächen und den damit verbundenen Eingriffen in Natur und Landschaft wurden bereits erforderliche Gutachten zum Artenschutz und zur Qualität einer FFH-Flachlandmähwiese erstellt. Sowohl die Wiese, als auch die Hecken entlang der Landesstraße sind als gesetzlich geschützte Biotope sehr wertvoll und eine Zerstörung muss entsprechend kompensiert werden. Für die FFH-Mähwiese wurde bereits eine Ersatzfläche gefunden, für die Heckenstrukturen muss dies noch abgestimmt werden. Artenschutzrechtlich sind Konflikte bezüglich Zauneidechsen und Feldlerchen zu erwarten (siehe entspr. Gutachten), für die ebenfalls Ersatzflächen gefunden werden müssen. Zudem sind noch die erforderlichen Ökopunkte für den naturschutzfachlichen Ausgleich zu erwerben.
Neu aufgekommen ist das Thema Lärmschutz. Für das Baugebiet Krebenäcker in Göggingen wurde bereits ein Schallgutachten erstellt, da angrenzende Lärmquellen, wie das Fachmarktzentrum, Landesstraße, Gewerbegebiete und Sportplatz zu Beeinträchtigungen hätten führen können. Dieses Gutachten wird nun um den REWE-Markt ergänzt.
Ein bereits bekannter und im Zuge des Verfahrens noch auszuräumender Konflikt besteht hinsichtlich der regionalplanerischen Ziele und Vorgaben bezüglich großflächigem Einzelhandel. Zur Bewertung der Ziele wurde ebenfalls bereits ein Gutachten erstellt, welches zu dem Schluss kommt, dass ein Ziel der Raumordnung, das Integrationsgebot nicht eingehalten werden kann. Hierzu müsste von mindestens zwei Seiten Wohnbebauung an das Vorhaben angrenzen, was hier nur von einer Seite gegeben ist. Um diesen Konflikt auszuräumen ist beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag auf Zielabweichung zu stellen, der üblicherweise nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung angestrebt wird, was nun im zeitlichen Ablauf ansteht. Dazu ist die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erforderlich. Bei einem anschließend positiven Bescheid kann dieser Konflikt ausgeräumt werden.
Bürgermeister Schäffler stellte die Bedenken (mehrere Behörden und zwei Privatpersonen) sowie die Abwägungsvorschläge ausführlich vor. Er versicherte, dass für alle Bedenken eine Lösung gefunden wurde.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit entsprechend den Abwägungstabellen vom 29.04.2025 zuzustimmen.
Beauftragung Hangrutsch Schulzentrum
Am 06.05.2025 fand die Submission zum Thema „Hangrutsch Schulzentrum (Brauhaldestraße)“ statt. Die Submission wurde über die Plattform Subreport durchgeführt und im Beisein des Ingenieurbüros Strobel, vertreten durch Frau Fuchs und Herrn Schuberth, geöffnet und ausgewertet.
Insgesamt gingen drei Angebote von Tiefbauunternehmen ein. Nach Prüfung und Auswertung durch das Ingenieurbüro Strobel erwiesen sich alle drei Angebote als formal und fachlich vergleichbar. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Ebert, welche einen Angebotspreis in Höhe von 209.114,83 Euro abgegeben hat. Die weiteren Bieter lagen bei 232.272,17 Euro (Bieter 2) bzw. 252.447,24 Euro (Bieter 3).
Sowohl das Ingenieurbüro Strobel als auch die Gemeindeverwaltung empfehlen aufgrund der Wirtschaftlichkeit die Vergabe des Auftrags an die Firma Ebert. Berechnungsgrundlage des Ingenieurbüro Strobel lag bei ca. 230.000 €.
Bürgermeister Schäffler informierte, dass es für diese Maßnahme einen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock geben wird.
Gemeinderat Möbius wollte wissen, ob der Fußweg zum Pausenhof mit saniert wird. Laut Bürgermeister Schäffler ist der Fußweg nicht mitinbegriffen.
Gemeinderat Binder fragte nach, ob die Grünfläche sowie die Bäume bleiben. Bürgermeister Schäffler gibt an, dass die an der Grünfläche keine Änderungen erfolgen. Der Hang wird im unteren Bereich abgefangen. Im oberen Bereich werden Pfähle in den Boden gebohrt.
Der Bau soll in den Sommerferien erfolgen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Behebung des Hangrutsches am Schulzentrum Leinzell (Brauhaldestraße) an die Firma Ebert zum Angebotspreis von 209.114,83 Euro zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe entsprechend der Submission vom 06.05.2025 durchzuführen.
Tiefbrunnen Götzenacker Erhöhung Sockel
Im Rahmen der geplanten Erhöhung des Tiefbrunnens Götzenacker zur Verbesserung des Hochwasserschutzes hat sich herausgestellt, dass zusätzlich auch der dort installierte Schaltkasten angehoben werden muss. Derzeit befindet sich dieser auf derselben Höhenlage wie der bestehende Brunnen und wäre bei einem Hochwasserereignis ebenso gefährdet.
Um einen zuverlässigen Betrieb und die Sicherheit der wassertechnischen Infrastruktur auch bei extremen Wetterereignissen sicherzustellen, ist es erforderlich, den Schaltkasten im Zuge der Brunnenerhöhung baulich mit zu erhöhen. Nur so kann ein dauerhafter und funktionaler Hochwasserschutz gewährleistet werden.
Für die Umsetzung dieser Maßnahme wurde ein Angebot der Firma Stoll Prozessleittechnik GmbH eingeholt. Dieses Unternehmen ist bereits langjähriger und zuverlässiger Partner der Gemeinde in sämtlichen Belangen rund um die Wassertechnik, Fernüberwachung und Prozesssteuerung. Aufgrund der bestehenden Systemkenntnisse, Schnittstellen und Gewährleistungsfragen wird empfohlen, die Maßnahme mit der Firma Stoll durchzuführen.
Das Angebot mit der Angebotsnummer 20253100 vom 09.04.2025 beläuft sich auf eine Bruttoauftragssumme von 3.915,10 Euro.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Schaltkasten beim Tiefbrunnen Götzenbach im Zuge der Brunnenerhöhung ebenfalls anzuheben und den Auftrag gemäß Angebot Nr. 20253100 vom 09.04.2025 zum Bruttopreis von 3.915,10 Euro an die Firma Stoll Prozessleittechnik GmbH zu vergeben.
Verschiedenes
Bauüberwachung Hangrutsch Schule
Die Maßnahme zur Sicherung des Hangrutsches sollte durch eine Fachperson überwacht und kontrolliert werden. Hierfür wurde beim Ingenieurbüro Strobel ein Angebot über die Leistungsphasen 3-8 angefordert. Das Angebot beläuft sich auf 11.713,94 €. Herr Strobel wird den kompletten Bau überwachen. Dies ist auch aus versicherungstechnischen Gründen gut. Auch die Leistungsphase 9 soll später vergeben werden. Die Kosten werden sich hier auf ca. 200,00 € belaufen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Leistungsphasen 3-8 an das Ingenieurbüro Strobel zum Preis von 11.713,94 € zu vergeben. Die Leistungsphase 9 soll ebenfalls an das Ingenieurbüro Strobel vergeben werden.
Dampfgarer Mensa
Der Dampfgarer in der Mensa ist defekt. Derzeit ist in der Mensa nur ein Dampfgarer vorhanden. Vom Personal wurde angefragt ob es nicht möglich wäre, zwei Dampfgarer anzuschaffen.
Es wurden der Gemeinde zwei Varianten angeboten. Die Kosten für die Klassikausführung belaufen sich auf insgesamt 16.604 € (2 Geräte). Zwei Geräte der Proversion würden insgesamt 21.126 € kosten.
Vom Personal kam der Wunsch auf, sich für die Pro-Version zu entscheiden. Diese würde die Zubereitung vereinfachen.
Gemeinderätin Öz erkundigte sich ob die Pro-Variante einen essenziellen Vorteil hätte? Laut Bürgermeister Schäffler hat das Gerät mehrere Vorteile auch in der Reinigung. Im Hinblick auf den Mehraufwand durch den Kindergarten ist die Provariante sinnvoller.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Erwerb von zwei Dampfgarer der Variante Pro zum Preis von 21.126,00 € bei der Firma Omega Sorg.
Sanierung der Umkleidekabinen im Hallenbad durch den Förderverein
Der Förderverein möchte die maroden Kabinen im Hallenbad sanieren und umbauen. Bürgermeister Schäffler stellte das Konzept vor.
Der Gemeinderat muss sein Einverständnis zur Sanierung geben da die Gemeinde Eigentümer des Gebäudes ist.
Die Finanzierung des Umbaus durch den Förderverein ist durch eine Großspende ermöglicht worden. Die Umbauarbeiten sollen am 17.07.2025 starten.
Gemeinderat Kuhnert fragte nach ob es sich um eine anonyme Spende handelt? Gemeinderat Binder gab an, dass die Spender nicht genannt werden wollen. Das Geld soll allerdings ins Hallenbad investiert werden. Dies war der Wunsch der Spender.
Bürgermeister Schäffler informierte den Gemeinderat, dass es im Hallenbad einen erheblichen Wasserverlust gibt. Die Ursache wurde durch den Hausmeister mittlerweile gefunden. Die oberen Fliesen im Becken sind kaputt. Dort haben sich die Fugen aufgelöst. Dadurch läuft Wasser heraus. Hausmeister Aykut Yüksel holt derzeit ein Angebot über den Austausch der oberen Fliesen ein.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Umbauarbeiten durch den Förderverein zu.
Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025
Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.
In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.
Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.
Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:
Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.
Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.
Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.
Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).
Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.
Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune
Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:
Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?
Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.
Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.
Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?
Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de
Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.
In eigener Sache:
Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.
Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.
Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen
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