Gemeinde Leinzell

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Kinderferienprogramm 2025

Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025

Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Barth erkundigte sich nach der Dauer der Gehwegsperrung an der Baustelle Wohnpark an der Lein. Laut Bürgermeister Schäffler finden derzeit Pflasterarbeiten statt. Sobald diese abgeschlossen sind, wird die Sperrung aufgehoben. 


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Margret Frank hört auf mit dem Seniorensport
Frau Frank teilte der Gemeinde mit, dass Sie den Seniorensport nicht weiter betreiben möchte. 
Frau Frank leitet jeden Donnerstagvormittag ehrenamtlich die Seniorengymnastik. In letzter Zeit schwindet allerdings die Nachfrage, weshalb die Seniorengymnastik eingestellt wird. Bürgermeister Schäffler bedankt sich herzlich für das große ehrenamtliche Engagement. 


Aktueller Stand REWE
Bürgermeister Schäffler teilte den Gemeinderat mit, dass die Gemeinde Göggingen ebenfalls den Abwägungsvorschlägen zugestimmt haben. 
Derzeit werden die Ausgleichsflächen erworben. Ebenfalls muss eine Zielabweichung erfolgen. An dem Bau hält die REWE Group weiterhin fest. 


Sanierung Kabinen Hallenbad
Mit der Startschussparty am 17.07.2025 starteten die Umbauarbeiten in den Hallenbadumkleidekabinen. Bisher wurden die Kabinen, Wände und Fliesen abgerissen. Bei den Abbrucharbeiten wurde klar, dass die Kosten steigen und die Spende nicht ausreichend sein wird. Allerdings wird der Förderverein Leinzeller Schwimmhalle die weiteren Kosten übernehmen. 
Auch die Einnahmen bei der Startschussparty fließen direkt in die Sanierung mit ein.


Weiteres Vorgehen Breitbandausbau
Im Rahmen des Breitbandausbaus kommt es aktuell zu zeitlichen Verzögerungen. Der Ausbau ist jedoch nicht gefährdet. Hintergrund sind rechtliche Fragestellungen auf Ebene des Landkreises, die derzeit geprüft werden. Sobald hier Klarheit herrscht, werden die nächsten Schritte wie vorgesehen umgesetzt. Die Gemeinde Leinzell steht weiterhin im engen Austausch mit dem Landkreis und dem Planungsbüro. Über die weitere Entwicklung wird der Gemeinderat fortlaufend informiert.
Gemeinderat Barth wollte wissen, ob die Terminanschreiben an alle betroffenen Haushalte versendet wurden?
Laut Bürgermeister Schäffler wurden noch nicht alle Haushalte angeschrieben. 
Auch gibt er an, dass sich im Zuge der Breitbandverlegung die EnBW Erdstromkabel verlegen möchte. Dies betrifft alle Haushalte, welche noch Dachständer auf Ihren Gebäuden haben. Die Dachständer seinen keine Zukunftsalternative und sollten ausgetauscht werden. 
Gemeinderat Friedrich gab an, dass die Stromverlegung in die Erde einen Umbau des Schaltkastens nach sich zieht. Dies wäre Kostenaufwändig, da der Schaltkasten ins Erdgeschoss/Untergeschoss verlegt werden muss. Laut Bürgermeister Schäffler gibt es auch die Möglichkeit die Stromleitung außen am Haus zum bisherigen Schaltkasten anzubinden. So muss kein Umbau innerhalb vom Haus erfolgen. 


Eingangstüre Rathaus
Herr Frederic Bühlmaier fertigte als Meisterstück die neue Rathaustüre an. Diese ist nun ins Rathaus eingebaut. Herr Bühlmaier berechnet der Gemeinde keine Arbeitszeit. Lediglich die Materialkosten von rund 2.500 € werden berechnet. Bürgermeister Schäffler bedankte sich bei Herrn Bühlmaier.


Hangrutsch Schulzentrum
Bei einer erneuten Untersuchung durch einen Geologen wurde festgestellt, dass der Hang weiter abgerutscht ist. Allerdings rutschte der Hang an einer anderen Stelle (Richtung Hornbergstraße) ab. Dies hat zur Folge, dass nun 10 Meter mehr abgesichert werden müssen. Insgesamt müssen 35 Meter vom Hang abgesichert werden. Dies bedeutet Mehrkosten in Höhe von 100.000 €. 


Antrag Gemeinde Leinzell- Übernahme des Schulzentrums in den Gemeindeverwaltungsverband
Die Gemeinde Leinzell stellte den Antrag auf Übernahme des Schulzentrums in den Gemeindeverwaltungsverband. Der Gemeinderat hat dies in nichtöffentlichen Sitzung entschieden. Das Schulzentrum muss gesichert werden. Dies ist durch den Zusammenschluss und somit durch eine gemeinsame gerechte Finanzierung möglich. In der öffentlichen Verbandsversammlung am 07.10.2025 wird darüber beraten. 
Bürgermeister Schäffler sagte aus, dass sich die Gemeinde Leinzell an der Übernahme nicht bereichern will. 
Bisher haben die Gemeinden Eschach, Obergröningen und Iggingen dem Antrag zugestimmt. 



Finanzzwischenbericht 2025

Herr Verbandskämmerer Schürle stellte den Finanzzwischenbericht 2025 vor. 

Festzustellen ist im Bereich der Grundsteuer A und B ein Defizit in Höhe von rund 11.000 €. Der Grund hierfür ist u.a., dass die Gemeinde im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform noch nicht alle Messbetragsbescheide vom Finanzamt erhalten hat. Die Gewerbesteuer verzeichnet dagegen ein Plus von rund 11.000 €. Somit zeigt sich das Steueraufkommen insgesamt unverändert zu den Ansätzen im Haushaltsplan.
Auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2025 ist insgesamt mit einem minimal verbesserten Kommunalen Finanzausgleich 2025 (FAG 2025) zu rechnen. 

Inwieweit die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2025 zu einer weiteren Verbesserung oder zu einer weiteren Verschlechterung der Prognosezahlen im Zusammenhang mit der noch anstehenden November-Steuerschätzung 2025 beitragen wird, lässt sich aktuell nur schwerlich prognostizieren. 

Im Übrigen entwickelt sich der Ergebnishaushalt 2025 in den wesentlichen Teilen (Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Transferaufwendungen) entsprechend den Vorgaben des Haushaltsplan 2025. Die Ergebnisse des Tarifabschlusses TVöD sind im Haushaltsplan 2025 vollständig abgebildet. Weitere größere Abweichungen in den Einnahmen und Ausgaben sind derzeit nicht festzustellen.

Aufgrund er gesamtwirtschaftlichen Situation sind die kommunalen Entscheidungsträger gut beraten, den Haushalt „auf Sicht zu fahren“ und sich jeweils vor dem Einstieg in neue Aufgaben über die aktuelle Finanzlage zu vergewissern, mahnte Verbandskämmerer Schürle. 

Das zu erwartende Defizit im Ergebnishaushalt 2025 wird sich im Vergleich zu den HH-Planungen 2025 reduzieren lassen. Allerdings wird es nicht gelingen, den Ergebnishaushalt auszugleichen.  

Der Ergebnishaushalt 2025 zeigt eine Verbesserung in Höhe von 175.000 Euro, so dass mit einem vorläufigen Gesamtergebnis in Höhe von -290.000 Euro gerechnet werden kann. Bei einem optimalen Verlauf des Haushaltsjahres kann das Gesamtergebnis sogar mit einem Betrag in Höhe von -200.000 Euro abschließen. 

Erfreulicherweise kann der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts in Höhe von 140.345 Euro in einen Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 124.430 Euro „umgewandelt“ werden (Verbesserung in Höhe von rund 265.000 Euro). Der Finanzierungsmittelfehlbetrag aus Investitionstätigkeit in Höhe von 840.000 Euro kann nach heutigem Stand nicht reduziert werden. Er wird voraussichtlich um weitere 466.000 Euro auf 1.306.000 Euro anwachsen. Die Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme) beläuft sich unverändert auf 840.000 Euro. In der Folge zeigt sich der Liquiditätsstand auf Ende des Jahres 2025 um rund 200.000 Euro verschlechtert. Primäres Ziel muss es deshalb sein, diese zusätzliche „Lücke“ durch weitere Einsparmaßnahmen im laufenden Rechnungsjahr zu schließen. 

Für das Jahr 2026 ist mit einem verschlechterten kommunalen Finanzausgleich in Höhe von rund 90.000 Euro zu rechnen.

Im investiven Bereich ist mit Mehrkosten in Höhe von 100.000 Euro für die Hangrutschsicherung im Schulzentrum zu rechnen. Für den Kindergartenneubau fallen Planungskosten in Höhe von 50.000 Euro an. Geplant waren hier Ausgaben in Höhe von 200.000 Euro. Im Bereich „Breitbandversorgung - Grau Flecken“ wird sich der Mittelabfluss im Jahr 2025 von 500.000 Euro auf 35.000 Euro reduzieren. Nachdem die Hydraulikpumpe des Radlers des Bauhofs defekt ist, wird derzeit eine Reparatur oder eine Neubeschaffung geprüft. Die Kosten für ein Neufahrzeug würden sich auf rund 70.000 Euro belaufen. Für die Spielplätze fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 25.000 Euro an. Erfreulicherweise hat die Gemeinde für diesen Bereich eine Spende in Höhe von 5.000 Euro erhalten. 

Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht zustimmend zur Kenntnis. 



Kulturhalle – Sicherheitsrelevante elektr. Anpassungen

Im Rahmen des diesjährigen E-Checks in der Kulturhalle wurden verschiedene sicherheitstechnisch relevante Mängel festgestellt und protokolliert. Zur fachlichen Einschätzung sowie Angebotseinholung wurde die Firma Elektro-Wamsler als zuständiger Hausinstallateur für die Bereiche Kultur, Sport und Schwimmbad hinzugezogen.

Aktuell liegen mehrere Angebote zur Mängelbeseitigung vor. Drei dieser Angebote betreffen unmittelbar sicherheitsrelevante Themen, deren umgehende Behebung notwendig ist, um potenzielle Unfallgefahren auszuschließen und die Gemeinde rechtlich abzusichern. Die Kosten für diese drei Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 10.772,07 Euro brutto.

Weitere, weniger dringliche Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 34.556,99 Euro brutto betreffen aktuell keine erheblichen Sicherheitsrisiken und können im kommenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.

Die Sicherheit für Personen muss gewährleistet sein. Aus diesem Grund müssen diese Maßnahmen ausgeführt werden. Gemeinderat Möbius erkundigte sich, wieso die Mängel nicht beim letzten E-Check aufgefallen sind. Laut Bürgermeister Schäffler entwickeln sich die Normen und Regeln immer weiter. 
Gemeinderat Friedrich fügte hinzu, dass es oft zu verschärfte Regelungen und Normen auch unter dem Jahr kommt. Somit kann es durchaus sein, dass die Mängel beim vorherigen E-Check noch kein Problem waren. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Beauftragung der Firma Elektro-Wamsler zur Umsetzung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen gemäß den drei vorliegenden Angeboten in Höhe von 10.772,07 Euro brutto. Die restlichen Maßnahmen über 34.556,99 Euro brutto werden im Haushaltsplan des kommenden Jahres berücksichtigt.



Umbau Feuerwehrhaus
-Fliesenarbeiten Damen-WC/Duschen und Herren-Gäste-WC-Anlagen

Die Fliesen in den Damen-WC/Duschen und Herren-Gäste-WC-Anlagen müssen ausgetauscht werden. Hierfür wurden zwei Angebote eingeholt. 

Die Firma Müller Albrecht gab das günstigste Angebot ab. Der Angebotspreis liegt bei 10.808,77 € brutto. 

Die Firma Müller Albrecht hat bereits die Fliesen in der Verbundschule verlegt. 

Bürgermeister Schäffler gibt an, dass diese Ausgaben bereits im Haushalt eingeplant waren. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Fliesenarbeiten zum Angebotspreis von 10.808,77 € an die Firma Müller Albrecht vergeben werden.  



Umbau Feuerwehrhaus
-Fenster Funkraum und Treppenhaus

Mehrere Fenster müssen im Funkraum und Treppenhaus erneuert bzw. saniert werden. 
Für die Abdichtungsmaßnahmen wurde ein Angebot bei der Firma Fenster-dicht eingeholt. Dieses beläuft sich auf 2.754,02 € brutto. 

Die Feuerwehr gab an, dass der Neuerwerb von Fenstern kostentechnisch höher wäre und eine Sanierung bzw. Abdichtung ausreichend ist. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Abdichtungsarbeiten/Sanierung an die die Firma Fenster-dicht zum Angebotspreis von 2.754,02 € brutto zu vergeben.  



Kindergarten Leinzell
-Beauftragung Architekt 

Herr Architekt Gunst wurde zunächst damit beauftragt, verschiedene Konzepte für die Einrichtung eines neuen Kindergartens zu erarbeiten. Dabei wurden insgesamt fünf unterschiedliche Standorte geprüft und bewertet. Nach ausführlicher Diskussion und Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile hat sich der Gemeinderat nunmehr für die Variante entschieden, die bestehende Grundschule zum zukünftigen Kindergarten umzubauen und durch einen ergänzenden Neubau entlang der Hornbergstraße zu erweitern.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme hat Herr Gunst nun die entsprechenden Architektenverträge vorgelegt. Diese sind – entsprechend der Bitte der Verwaltung – in zwei separate Verträge aufgeteilt: zum einen für den Umbau im Bestand, zum anderen für den Anbau-Neubau. Die Trennung war erforderlich, da für Umbauten im Bestand ein anderer, höher bewerteter Vertragsrahmen zur Anwendung kommt. Die Verwaltung begrüßt daher die getrennte vertragliche Ausgestaltung ausdrücklich.
Im ersten Schritt soll Herr Architekt Gunst mit den Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung bis einschließlich Genehmigungsplanung) beauftragt werden. Dies umfasst sowohl den Umbau der Bestandsgebäude als auch den Neubau sowie sämtliche angrenzenden Außenanlagen.

Darüber hinaus wird Herr Gunst seine Planungen in den verschiedenen Projektphasen dem Gemeinderat ausführlich vorstellen. Damit wird gewährleistet, dass die jeweiligen Planungsschritte transparent dargestellt und rechtzeitig mit dem Gremium abgestimmt werden können.

Die bisherigen Planungen werden von Architekt Gunst nicht separat berechnet, sondern werden mit der Leistungsphase 1 verrechnet. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig Herrn Architekt Gunst mit den Leistungsphasen 1 bis 4 für den Umbau der bestehenden Grundschule zum Kindergarten sowie für den Anbau entlang der Hornbergstraße und die Gestaltung der Außenanlagen zu beauftragen. Die Planungen sind dem Gemeinderat regelmäßig zur Information und Abstimmung vorzulegen.

Bekanntgabe Umlaufbeschluss – Ermächtigung Bürgermeister Marc Schäffler Sanierung Hallenbadumkleidekabinen

In der vorletzten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, dem Antrag des Fördervereins stattzugeben und diesem die Sanierung der Umkleidekabinen in der Schwimmhalle zu ermöglichen.

Aktuell erhält die Gemeinde Angebote, die zur Umsetzung des Vorhabens eine zeitnahe Beauftragung erforderlich machen. 

Da die finanziellen Volumina dieser Angebote jedoch die persönliche Zuständigkeitsgrenze von Bürgermeister Schäffler überschreitet, möchte er den Gemeinderat auf diesem Wege um Zustimmung bitten, ihn zur vollständigen Abwicklung der Maßnahme zu ermächtigen.

Konkret bedeutet dies, dass Bürgermeister Schäffler sämtliche notwendigen Beauftragungen im Zusammenhang mit der Kabinensanierung vornehmen darf. Die Gemeinde wird in diesem Zusammenhang formal Auftraggeberin und übernimmt zunächst die Zahlungen. Im Anschluss werden die entsprechenden Beträge an den Förderverein weiterberechnet, der durch eine zugesagte Großspende die vollständige Finanzierung der Maßnahme übernimmt. Dies entspricht der im Ausschuss getroffenen Beschlusslage.
Nach Abschluss der Maßnahme wird dem Gemeinderat eine vollständige Endabrechnung zur Kenntnis vorgelegt.
Um eine zügige und reibungslose Umsetzung des Projekts sicherzustellen, bittet Bürgermeister Schäffler daher um Zustimmung. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig per Umlaufbeschluss, dass Bürgermeister Schäffler ermächtigt wird, sämtliche notwendigen Beauftragungen im Zusammenhang mit der Kabinensanierung der Schwimmhalle Leinzell vorzunehmen.



Kernzeitbetreuung
-Beschaffung von Beschäftigungsmaterialien

Wie im vergangenen Jahr möchte die Kernzeitbetreuung weitere Spielzeuge und Beschäftigungsmaterial kaufen.
Daher haben die beiden Mitarbeiterinnen aus der Kernzeit jetzt eine Liste erstellt mit Dingen, welche Sie gerne beschaffen möchten. Der Gesamtpreis dieser Liste beträgt ca. 900 €. I

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollten diese Spielzeuge gekauft werden. Denn nur wenn die Kinder gerne in die Kernzeitbetreuung gehen, kann dieses Angebot weiterhin ausgebaut und kostendeckend angeboten werden.

Gemeinderat Schaile freute sich über die Anschaffung von Materialien für Kindern. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, 900 € für die Beschaffung von Materialien für die Kernzeitbetreuung freizugeben.



Annahme von Spenden

Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.

Die Firma Helora Oberflächentechnik GmbH spendete 5.000 €. 
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Annahme der Spende. 



Ausscheiden aus dem Gemeinderat von Lukas Kuhnert

Herr Lukas Kuhnert teilte der Verwaltung am 24.06.2025 mit, dass er aufgrund seines Wegzuges am 31.07.2025 aus dem Gemeinderat ausscheiden muss. 

Bürgermeister Schäffler bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und wünscht Ihm für die Zukunft alles Gute. 
Gemeinderat Binder bedankte sich im Namen des Gemeinderats bei Gemeinderat Kuhnert. Er brachte viele Fachkenntnisse mit in die Beratungen ein. Ebenfalls war Herr Kuhnert stets zuverlässig. 



Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025


Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.

In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.

Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.

Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:

Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.

Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.

Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).

Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:

Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?

Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie  nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.


Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?

Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de

Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.


In eigener Sache:

Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.  

Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen

 

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Mulfinger Straße 2
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