Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2025

Vereidigung Gemeinderat Herrn Rudi Kienle

Herr Rudi Kienle wurde angeschrieben, ob er die Wahl zum Gemeinderat annehmen wird.
Nachdem keine Hinderungsgründe bekannt sind und er das Amt zum Gemeinderat annehmen will, wurde er durch Bürgermeister Schäffler zum Gemeinderat mit entsprechender Verpflichtungsformel verpflichtet. 


Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Binder erkundigte sich über den aktuellen Stand des Leintalradwegs. 
Laut Bürgermeister Schäffler hat der Ausbau derzeit eine Verzögerung von ca. 4 Woche. Zur Verzögerung kam es, da unterschiedliche Versorgungsleitung nicht nach Plan verlegt wurden und beim Bau somit beschädigt wurden. 
Der Radweg soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. 
Gemeinderat Barth sprach den Standort des Grüncontainers an. Der Grüncontainer wird für die Zeit der Sperrung an den Friedhof versetzt. 


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Hangrutsch am Schulzentrum
Aufgrund einer erneuten Hangrutschung konnten die Bauarbeiten am Schulzentrum während der Sommerferien nicht wie geplant abgeschlossen werden. Geologe und Ingenieur mussten die Statik und Geologie erneut prüfen.
Die Maßnahme umfasst nun eine Verlängerung der Stützmauer sowie eine Abgrabung im unteren Bereich, wodurch an der Brauhaldestraße  sechs neue Längsparkplätze entstehen.
Die Umsetzung ist für die Herbstferien vorgesehen, da die Arbeiten zwingend außerhalb des laufenden Schulbetriebs erfolgen müssen.
Einen Antrag für den ELR Zuschuss wurde gestellt. 
Die Kosten belaufen sich auf ca. 250.000 €. 

Überörtliche Prüfung der Kasse der Gemeinde Leinzell am 22.07.2025 durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung
Bei der überörtlichen Prüfung der Kasse der Gemeinde Leinzell durch das Landratsamt –Kommunalaufsicht- ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen.
Der Gemeinde Leinzell wurde somit die Bestätigung nach § 114 Abs. 5 GemO erteilt.
Der Gemeinderat ist über den Abschluss der Prüfung zu unterrichten. 
Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis gegeben. 

Sanierung Umkleidekabinen – Wasserschaden
Bei den Umbauarbeiten im Bereich der Umkleidekabinen wurde ein Wasserschaden entdeckt. Durch den Wasserschaden muss der Boden ausgetauscht werden. Angebote für die Reparatur werden derzeit eingeholt. Bürgermeister Schäffler informierte den Gemeinderat, dass der Förderverein erneut eine Spende in Höhe von 30.000 € erhalten hat. 


Schulzentrum Leinzell

Rektor Mathes stellte einen Überblick über das vergangene Schuljahr und kommende Schuljahr vor. 
Im vergangenen Schuljahr 2024/2025 gab es insgesamt 21 Hauptschulabschlüsse und 50 Realschulabschlüsse. Hiervon fangen 38 Schüler/innen eine Ausbildung an. 
28 Schüler/innen werden auf weiterführende Schulen gehen. 

Die Gesamtschülerzahl beläuft sich auf 531 Schülerinnen und Schüler. Hiervon sind 60 Kinder in der Grundschule, 91 in der Haupt-/Werkrealschule und 380 in der Realschule. 
Erfreulicherweise stieg die Zahl der neuen 5.-Klässler auf 73 Kinder Realschüler und 18 Haupt-/Werkrealschüler an. Im Schuljahr 2023/2024 waren es in der Realschule 59 Schüler/innen und in der Haupt-/Werkrealschule 17. 
Die Grundschule verzeichnete insgesamt 21 neue 1.-Klässler. 
Die Verbundschule bietet verschiedene Beratungskonzepte und Förderungen an. Unter anderem werden die Basiskompetenzen (Lesen und Mathematik) gefördert, Sprachförderungen für ukrainische Kinder und sozial-emotionale Förderungen angeboten sowie Präventionskonzepte.  
Neuerungen in diesem Schuljahr waren unter anderem die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung. 
Gemeinderat Friedrich erkundigte sich, wie viele ukrainische Kinder derzeit in der Verbundschule unterrichtet werden. Herr Mathes gab an, dass derzeit 18 Kinder in der Schule sind.
Gemeinderat Barth fragte nach, ob im Unterricht auch der Umgang mit verschiedenen Medien/Programmen z.B. KI gelehrt wird. Laut Rektor Mathes gibt es Unterrichtsstunden für den Umgang im Bereich mit IT gibt. 

Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Schule vom Umland positiv wahrgenommen wird und wertvoll ist. Ein großer Dank gilt dem Rektor Mathes. Auch der Umzug der Grundschule aus dem Gebäude ist bereits in Umsetzung, um die Baumaßnahme für den neuen Kindergarten zu ermöglichen. 


Bekanntgabe Umlaufbeschluss – Sanierung Schächte in der Bergartenstraße

Im Rahmen der bereits zu Jahresbeginn durchgeführten Kanalschachtsanierungsmaßnahmen wurden unter anderem zwei Schächte in der Berggartenstraße begutachtet. Damals wurde festgestellt, dass diese Schächte nicht mehr im üblichen Sanierungsverfahren instandgesetzt werden können. 
Die Baufirma Eichele hat uns nun mitgeteilt, dass eine separate Sanierung dieser beiden Schächte erforderlich ist, da sie nicht sanierungsfähig sind und eine akute Einbruchgefahr besteht. Ein Zusammenbruch dieser Schächte kann somit nicht ausgeschlossen werden.
Zur Dringlichkeit: Bereits bei der damaligen Begehung wurde uns signalisiert, dass diese Schächte stark beschädigt und einbruchgefährdet sind. Aus diesem Grund ist eine kurzfristige Beauftragung zur Sicherung der Infrastruktur zwingend erforderlich.
Bei der Gemeinde erhielt ein Angebot vom Bauunternehmen Georg Eichele über die Sanierung der beiden Schächte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 18.267,04 Euro brutto. 
Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig die Verwaltung, die Firma Georg Eichele mit der Sanierung der beiden Kanalschächte in der Berggartenstraße gemäß dem vorliegenden Angebot in Höhe von 18.267,04 Euro brutto zu beauftragen.


Bekanntgabe Umlaufbeschluss – Täferrot-Leinzell Mitverlegung Glasrohrverbände

Die Gemeinde muss die Glasfaserrohre im Zuge des Radwegebaus (Leinzell-Täferrot) unbedingt mitverlegen. Eine spätere Verlegung innerhalb des Radwegs wird nicht mehr genehmigt werden – das haben uns das Landratsamt sowie alle zuständigen Stellen deutlich signalisiert. Wenn die Gemeinde diese Chance jetzt nicht nutzen, bleibt nur eine aufwändige und wesentlich teurere Nachverlegung außerhalb des Radwegs. Dafür wären zusätzliche Grunddienstbarkeiten erforderlich, die den Aufwand erheblich erhöhen würden.
Nach intensiver Rücksprache mit dem Landratsamt und weiteren Behörden wurde uns klar vermittelt: Die Mitverlegung jetzt ist die einzig realistische und wirtschaftlich vertretbare Lösung. Die Firma HAAG Bau GmbH gab hierfür ein Angebot in Höhe von 53.100,63 Euro netto ab.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Firma HAAG Bau GmbH mit der Mitverlegung der Glasfaserleitung im Zuge des Radwegebaus zum Angebotspreis von 53.100,63 Euro netto.
Bürgermeister Schäffler informierte den Gemeinderat darüber, dass die Planunterlagen mittlerweile fertig sind. Die Ausschreibung soll 2026 erfolgen. 


Bekanntgabe Umlaufbeschluss – Malerarbeiten am Rathaus Leinzell

Nachdem Bürgermeister Schäffler das Leistungsverzeichnis (LV) der Firma Jedele für die Malerarbeiten am Rathaus Leinzell erhalten hatte, leitete er dieses an vier regionale Malerbetriebe zur Angebotsabgabe weiter. Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar:
•    Malerbetrieb 1: Trotz Nachfrage keine Rückmeldung.
•    Malerbetrieb 2: Absage aufgrund fehlender Kapazitäten im Jahr 2025.
•    Malerbetrieb 3: Ebenfalls Absage wegen zeitlicher Auslastung.
•    Malerbetrieb Korsinek: Fristgerechtes Angebot zum 30. Juli 2025 mit Angebotsnummer 2507104 vom 28. Juli 2025.
Da lediglich ein Angebot eingegangen ist, war ein direkter Angebotsvergleich nicht möglich. Zur Prüfung der Angemessenheit hat Bürgermeister Schäffler Vergleichswerte einer anderen Gemeinde eingeholt. Dort hatte der Malerbetrieb Korsinek im vergangenen Jahr ein vergleichbares Projekt (Rathausstreichen) angeboten. Die Preise sind marktüblich und im Rahmen der üblichen Preisentwicklung nachvollziehbar.

Herr Korsinek hat zudem noch mündlich zugesichert, dass bei sofortiger Bezahlung ein Skonto in Höhe von 3?% gewährt wird.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beauftragung der Malerwerkstätte Korsinek mit der Durchführung der Malerarbeiten am Rathaus gemäß dem Angebot Nr. 2507104 vom 28.07.2025 zum Gesamtpreis von 25.506,56 EUR brutto zu. 


Umbau Feuerwehrgerätehaus
- Erneuerung der Isolierung in der Feuerwehrfahrzeughalle

Im Deckenbereich der Feuerwehrfahrzeughalle wurde an den Heizungs- und Wasserleitungen festgestellt, dass die bestehende Dämmung stark zersetzt ist. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden durch Staubbildung wurde die alte Isolierung bereits entfernt.
Die Firma Winkler Dämmtechnik hat ein Angebot für die Erneuerung der Dämmung vorgelegt. Die neue Isolierung wird mit einem Isogenopack-Mantel verschlossen. Im Zuge der laufenden Malerarbeiten soll damit der energetische Zustand wiederhergestellt und Wärmeverluste minimiert werden.
Das Angebot der Firma Winkler Dämmtechnik (Angebot-Nr.: 2025/09-10) beläuft sich auf 3.107,21 € brutto. Die Kosten sind in der Haushaltsplanung der Feuerwehr für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung der Firma Winkler Dämmtechnik zur Erneuerung der Isolierung an den Heizungs- und Wasserleitungen im Deckenbereich der Feuerwehrfahrzeughalle zum Angebotspreis von 3.107,21 € brutto.


Umbau Feuerwehrgerätehaus
- Trockenbau – Ausbauarbeiten im EG und OG des Feuerwehrhauses

Es liegen zwei Angebote für Ausbauarbeiten im Feuerwehrhaus vor. Die Arbeiten umfassen:
•    Abgehängte Kassettendecken für:
o    Damen-WC / Damen-Dusche (EG)
o    Herren-WC Gäste (EG)
o    Herren-WC / Herren-Dusche (EG)
o    Küche (OG)
•    Errichtung einer Trockenbau-Zwischenwand in der ehemaligen Küche (EG)
•    Kastenverkleidung der Versorgungsleitungen
Die Feuerwehr hat mitgeteilt, dass dieser Arbeitsumfang aufgrund der Größe nicht in Eigenleistung erbracht werden kann. Daher soll die Vergabe an ein Fachunternehmen erfolgen.
Die Kosten sind im Haushalt der Feuerwehr bereits berücksichtigt.

Der wirtschaftlichste Anbieter war der Zimmererbetrieb Bader. 
Er gab ein Angebot in Höhe von 9.079,24 € ab. 
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten an die Firma Dachfensterdoktor Bader zum Angebotspreis von 9.079,24 €. 


Überführung des Schulzentrums in den Gemeindeverwaltungsverband

Wie bereits in den vergangenen Schritten informiert, bereitet die Gemeindeverwaltung Leinzell derzeit die Überführung des Schulzentrums Leinzell in den Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe vor.
Für diesen Schritt ist auch ein Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Leinzell erforderlich. Am 27.06.2025 hat die Gemeindeverwaltung Leinzell den offiziellen Antrag an den Gemeindeverwaltungsverband gestellt. Zeitgleich wurden die umliegenden Gemeinden über dieses Vorhaben informiert und gebeten, ihrerseits die notwendigen Beschlüsse zu fassen, sodass der Vorgang am 07.10.2025 offiziell in der Verbandsversammlung beschlossen werden kann.
Der Prozess der Überführung läuft bereits seit rund 1,5 Jahren sehr intensiv. Die Beratungen zu den Themen Abmangel, Kostenbeteiligung sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden sind inzwischen weitgehend abgeschlossen.
Der Gesamtabmangel des Schulzentrums beläuft sich derzeit auf 333.375 Euro. Nach der geplanten Überführung hätte die Gemeinde Leinzell hiervon einen Anteil von 50,54 % weiterhin zu übernehmen. Die verbleibenden Kosten würden auf die Mitgliedsgemeinden des Verbands verteilt. 
Durch die Überführung ergibt sich für die Gemeinde Leinzell bereits im ersten Schritt eine deutliche Entlastung von rund 50 % des bisherigen Abmangels. Angesichts der aktuellen finanziellen Lage ist dieser Schritt für die Gemeinde Leinzell unerlässlich. 
Vor diesem Hintergrund strebt die Gemeindeverwaltung Leinzell nun den offiziellen Beschluss durch den Gemeinderat an.
Der Großteil der Schüler kommt aus den umliegenden Gemeinden. Die Gemeinden Iggingen, Eschach und Obergröningen haben bereits zugestimmt. In der Verbandsversammlung im Oktober wird das Thema Übernahme in den Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe in der nichtöffentlichen Sitzung beraten. Im Dezember wird es erneut eine Verbandsversammlung geben. Hier wird das Thema dann öffentlich beraten. 
Gemeinderat Möbius fragte nach, ob das Gebäude nach der Übernahme in Gemeindeeigentum bleibt. Bürgermeister Schäffler gab an, dass es vorerst im Eigentum bleibt. Die Schule wird auf Grund der Abschreibungen und Kredite vorerst als Mietobjekt für 30 Jahre dem Verband übergeben. Im Anschluss wird das Gebäude direkt in den Verband übergehen. 
Gemeinderat Barth erkundigte sich, ob nur mit den Verbandsgemeinden Gespräche über eine Kostenbeteiligung gehalten wurden. Laut Bürgermeister Schäffler besteht die Möglichkeit öffentlich-rechtliche Verträge mit den auswärtigen Gemeinden zu erstellen. 
Gemeinderat Friedrich erkundigte sich, ob es eine einstimmige Entscheidung im Gemeindeverwaltungsverband geben muss. Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Übernahme der Schule in den Verband einstimmig erfolgen muss. 

Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig, die Gemeindeverwaltung, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um das Schulzentrum Leinzell in den Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe zu überführen.

Im Falle einer Überführung wird die Gemeinde Leinzell an der bisherigen Namensgebung „Schulzentrum Leinzell“ nicht weiter festhalten.


Installation einer Klingelanlage mit Videoübertragung

Die bestehende Klingelanlage im Rathaus ist veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Um die Sicherheit für das Personal zu erhöhen, soll eine neue Klingelanlage mit Videosprechanlage installiert werden.
Dies ermöglicht eine direkte Kommunikation mit Personen vor dem Rathaus, auch wenn das Gebäude verschlossen ist. Gerade bei geringer personeller Besetzung außerhalb der Öffnungszeiten ist dies eine wesentliche Verbesserung.
Zur Umsetzung hat die Gemeindeverwaltung zwei Angebote eingeholt:
•    Elektro Firma 1: 4.015,71 € brutto
•    BEECH Elektrik: 1.675,91 € brutto zzgl. Einbaukosten 180,00 € brutto
Das Angebot der Firma BEECH Elektrik ist damit deutlich wirtschaftlicher und erfüllt ebenfalls die gewünschten Anforderungen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Lieferung und Installation einer neuen Klingelanlage mit Videosprechanlage für das Rathaus an die Firma BEECH Elektrik zu einem Gesamtpreis von 1.855,91 € brutto zu vergeben.


Austausch des Blockheizkraftwerks (BHKW) im Kultur- und Sportzentrum

Das derzeit in der Kulturhalle installierte Blockheizkraftwerk (BHKW) ist defekt. Es kann nur noch Wärme produzieren, jedoch keinen Strom mehr erzeugen. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist damit nicht mehr gegeben.
Zur Ermittlung der zukünftigen Heizlösung wurde das Ingenieurbüro RÖWAPLAN beauftragt, eine Untersuchung der verschiedenen technischen und wirtschaftlichen Optionen vorzunehmen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen nun vor. 
Bei den Untersuchungen wurden 4 Varianten betrachtet. 

Variante 1: Wärmepumpe Luft Kompaktgerät. 
Variante 2: Wärmepumpe Luft + Gas Spitzenlastkessel. 
Variante 3: Wärmepumpe Sole/Brunnen
Variante 4: Ersatz des bestehenden BHKW

Dem Gemeinderat wurden alle Varianten im Detail vorgestellt. 
Es zeigt sich, dass – basierend auf der aktuellen technischen Situation – die wirtschaftlichste Lösung ein Ersatz des bestehenden BHKW durch ein neues BHKW ist. 

Bürgermeister Schäffler gab an, dass der Austausch des BHKW´s auch im Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung in Ordnung ist. Hierzu laufen aktuell die Erhebungen und ein Abschluss zur kommunalen Wärmeplanung ist bis 2028 verpflichtend für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. 

Gemeinderat Friedrich und Gemeinderätin Öz erkundigten sich nach Zuschüssen. Laut Herr Kratochwille gibt es keine Zuschüsse. 
Gemeinderat Binder fragte nach, ob die derzeitige Anschlusstechnik noch nutzbar ist. Herr Kratochwille gab an, dass kleinere Umbauarbeiten erfolgen müssen. Diese Kosten sind allerdings bereits in der Kalkulation mitinbegriffen. 

Bürgermeister Schäffler informierte den Gemeinderat, dass der Vertrag über die Einspeisevergütung 2031 ausläuft. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Ingenieurbüro RÖWAPLAN mit der Ausschreibung für ein neues BHKW für die Kulturhalle zu beauftragen. 
Dabei sind mindestens drei Angebote von Herstellern einzuholen. Die endgültige Vergabeentscheidung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Angebote durch den Gemeinderat.


Rauchmelder Kultur- und Sporthalle 

Die Rauchmelder in der Kultur- und Sporthalle müssen je nach Bauart alle 6-8 Jahre getauscht werden. Ein Teil der Rauchmelder wurden in der Vergangenheit bereits ersetzt. Nun müssen die restlichen Rauchmelder ebenfalls ersetzt werden. 
Hierzu liegt ein Angebot der Firma Siemens vor. Insgesamt müssen 35 Melder ausgetauscht werden. Das Angebot beläuft sich auf 4.112,50 €. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Austausch der Rauchmelder durch die Firma Siemens zum Angebotspreis von 4.112,50 €. 


Baugesuche

Errichtung einer privaten Unterstellhalle, Flst. 171
Bei der Gemeinde wurde ein Baugesuch betreffend eine Errichtung einer Unterstellhalle für private Zwecke eingereicht. 
Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet sowie es ein Eingriff in den Gewässerrandstreifen ist, bedarf es die Zustimmung des Gemeinderats. 
Die Halle soll 20 Meter lang und 12 Meter breit sein. Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. 

Selbstverständlich darf durch das Vorhaben keinerlei Gefährdung der Wasserversorgung entstehen. Deshalb muss ausgeschlossen werden, dass eine gewerbliche Nutzung in der Halle stattfindet, bei der Betriebsstoffe oder Ölstoffe gelagert oder verfüllt werden. Diese Bedenken wurden von der Verwaltung zusammen mit dem Landratsamt überprüft. Es besteht keine Gefährdung. 

Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine städtebaulichen Gründe gegen das Vorhaben. Auch eine spätere Erschließung zur Wohnbebauung ist kaum umsetzbar.  

Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben unter folgenden Voraussetzungen einstimmig zu: 
Die Halle ist ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. 
Die Lagerung von Ölen oder sonstigen wassergefährdeten Stoffen ist untersagt, da sich das Grundstück im Einzugsgebiet des Grundwassers (50 – Tage-Zone) befindet. 


Errichtung von zwei Stellplätzen, Treppenaufgang und Stellfläche- nachträgliche Genehmigung
Auf Grund einer Baulastlöschung müssen zwei Stellplätze nachweisen. Die Stellplätze sind bereits seit Jahren vorhanden und müssen nun nachgenehmigt werden. 
Das Vorhaben spricht allerdings in folgenden Punkte gegen den Bebauungsplan „Lindich“: 

-In der Nichtüberbaubaren Fläche / Vorgartenzone zwischen Baufenster und Straße wurden befestigte Stellplatzflächen (u.a. 2 KFZ-Stellplätze) mit insgesamt mehr als 50 qm hergestellt. 

Aus städtebaulicher Sicht spricht trotz Verstoß nichts gegen die nachträgliche Genehmigung. Stellplätze auf Privatgrund erleichtert die Durchfahrt durch die Austraße enorm. 
Auch gegen den Treppenaufgang spricht nichts dagegen. 

Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zum obengenannten nachträglichen Genehmigung/Bauvorhaben. 


Frageviertelstunde

Ein Bürger merkte an, dass sich in der Brunnenwiesenstraße/Obere Kirchhaldenstraße ein Abwasserkanalschacht gesetzt hat. Er wollte wissen ob dieser ebenfalls saniert wird. Laut Bürgermeister Schäffler muss dieser noch genauer betrachtet werden. Er wies darauf hin, dass es derzeit zu mehreren Setzungen von Straßen kommt. Auch in der Austraße kam eserneut zu einer starken Setzung. Aus diesem Grund muss diese schnellst möglichst saniert werden. Hierfür wurde bereits ein Zuschussantrag ELR gestellt. 

Gemeinderat Binder erkundigte sich im Nachgang nach den verschiedenen Ausschüssen in denen der ehemalige Gemeinderat Kuhnert war. Müssen die Ausschüsse nun neu gewählt werden? Laut Bürgermeister Schäffler müssen die Ausschüsse neu gewählt werden. Dies wird in der Oktobersitzung erfolgen. Der Gemeinderat soll sich über die Besetzung bis dahin Gedanken machen. Er schlug vor, G

Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025


Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.

In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.

Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.

Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:

Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.

Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.

Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).

Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:

Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?

Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie  nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.


Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?

Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de

Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.


In eigener Sache:

Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.  

Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen

 

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Kontakt

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