Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2025

Anfragen des Gemeinderats

Derzeit wird der Gehweg an der Tiefgarage in Bereich Wohnpark an der Lein hergestellt. Gemeinderat Barth erkundigte sich wie dieser gekennzeichnet wird, da es sehr unübersichtlich werden könnte. 
Bürgermeister Schäffler teilte mit, dass sich der Gemeinderat bereits darauf geeinigt habe, den vorderen Bereich der Austraße nach der Sanierung farblich zu kennzeichnen, um auf die Fußgänger aufmerksam zu machen.

Bekanntgaben des Vorsitzenden

Aktueller Stand Hallenbad
Wie bereits bekannt, wurde bei den Umbauarbeiten im Hallenbad ein Rohrbruch festgestellt. 
Erfreulicherweise übernimmt die Versicherung die Wiederherstellungskosten des Schadens. 
Dennoch benötigt der Förderverein mehr Mitglieder. 
Gemeinderat Binder gab an, dass die Abbrucharbeiten alle in Eigenleistung erfolgen werden. Lediglich die Gewerke welche eine Gewährleitung benötigen, werden von Firmen übernommen. Deshalb kommt es auch zu der zeitlichen Verzögerung, da die Firmen teilweise erst im Februar Zeit haben. 
Bürgermeister Schäffler informierte den Gemeinderat, dass es Fördermöglichkeiten für Schwimmbäder mit Lehrschwimmbecken gibt. Diese werden nun angefragt. 

Hangrutsch Verbundschule
Wie geplant wird der Hangrutsch in den Herbstferien gesichert.  Hierbei wird die Straße zur Schule, Pausenhof und Parkplatz geteert. 
Auch die Kreuzung Rosensteinstraße/Brauhaldestraße soll in diesem Zuge mit repariert werden. 
Gemeinderat Möbius fragte nach, was mit den Rinnen passiert. Laut Bürgermeister Schäffler müsse man schauen ob sie bestehen bleiben. 
Gemeinderat Barth erkundigte sich wie die Arbeiten stattfinden werden. Bürgermeister Schäffler stellt den Vorgang der Sanierungsarbeiten vor. 

Kindergarten Leinzell
Wie bereits in den vergangenen Sitzungen beschlossen, soll ein Teil der Grundschule zum Kindergarten umgebaut werden. Hierfür hat Architekt Gunst das Baugesuch vorbereitet. In einer Klausurtagung am 11.11.2025 wird dem Gemeinderat das Baugesuch vorgestellt und in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im November beschlossen. Die notwendigen Förderanträge werden beantrag. 

Malerarbeiten Rathaus Leinzell
Die Malerarbeiten am Rathaus sind abgeschlossen. Alle Arbeiten wurden sauber und fachgerecht ausgeführt. 
Leider erhielt die Gemeinde ein anonymes Schreiben welche die Arbeiten als mangelhaft bezeichnen. Im Schreiben wurde darauf hingedeutet, dass die falsche Farbe sowie keine Grundierung erfolgt sei. Ebenfalls wären an einige Stellen Schatten zu erkennen. Der Gemeindeverwaltung war allerdings von Beginn an klar, dass es zu Schattenbildung kommen kann. Grund hierfür ist schlicht weg das Alter der Fassade. Um alle Vorwürfe aus dem Weg zu räumen, kommt diese Woche noch der Farbhersteller. Bürgermeister Schäffler betonte allerdings, dass der Malerbetrieb alle Arbeiten mit der Firma Jedele und dem Hersteller der Produkte abgestimmt hat. Es gibt keine Mängel. 

Haushaltsplan 2026
Bürgermeister Schäffler gab bekannt, dass die erste Haushaltsplanvorberatung im Dezember erfolgen soll. Da die Gemeinde mehrere Zuschussanträge stellt, wurde die Januarsitzung auf die erste Februarsitzung verlegt. Die erste Sitzung wird am 03.02.2026 stattfinden. Bürgermeister Schäffler bat den Gemeinderat ihre Mittelanmeldungen bis November der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Im Haushalt 2026 wird unteranderem ein Großprojekt einkalkuliert. Der Igginger Weg soll saniert werden. Es soll eine Tragschicht angebracht werden. Bürgermeister Schäffler gab an, dass er nach und nach einige Straßen in Leinzell auf einfache Weise sanieren möchte. Unter anderem betrifft dies auch die Alte Gmünder Straße. 


Nachbesetzung Ausschüsse Rudi Kienle

In der Gemeinderatssitzung am 30. September 2025 wurde die Nachbesetzung des Gemeinderates Rudi Kienle für den ausgeschiedenen Gemeinderat Lukas Kuhnert vorgenommen.
Da Herr Kuhnert in verschiedenen Ausschüssen tätig war, ist es erforderlich, die entsprechenden Gremien neu zu besetzen. Nach vorheriger Abstimmung mit dem Gemeinderat soll Herr Rudi Kienle in allen Ausschüssen die Nachfolge von Herrn Lukas Kuhnert antreten.
Die Nachbesetzungen erfolgen wie folgt:
•    Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer-Höhe: Stellvertreter
•    Abwasserreinigung Leintal: Mitglied
•    Gewerbegebiet Leinzell-Göggingen: Stellvertreter
•    Kindergartenausschuss: Stellvertreter
•    Technischer Ausschuss: Mitglied
Der Gemeinderat Leinzell stimmte einstimmig der Nachbesetzung aller Ausschüsse, in denen Herr Lukas Kuhnert bisher vertreten war, durch Herrn Rudi Kienle zu.


Beauftragung LKP Kanal-TV-Untersuchung

Das Ingenieurbüro LKP Ingenieure GbR, Mutlangen weist darauf hin, dass im Jahr 2026 für die im Zeitraum 2021–2022 durchgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen (Sanierungsabschnitt 1) die Gewährleistungsfrist abläuft.
Zur rechtzeitigen Überprüfung des Zustands der sanierten Kanäle ist eine Kanal-TV-Untersuchung einschließlich Kanalreinigung erforderlich.
LKP Ingenieure GbR hat hierfür die voraussichtlichen Kosten wie folgt beziffert:
        
Kanal-TV-Untersuchung inkl. Kanalreinigung durch Fa. Hofele:     ca. 11.000 €
Vorbereitung / Auswertung / Einarbeiten in Datenbank durch LKP Ingenieure GbR: ca. 7.500 €
Gesamtkosten        ca. 18.500 € (netto)
Bürgermeister Schäffler gab an, dass es an manchen Kanälen Pflichtbefahrungen gibt. Diese Pflichtuntersuchungen können zusammen mit den obengenannten Befahrungen erfolgen. 
Zum Beispiel wurde der Kanal zwischen den Ölhäusern und Ortseingang befahren. Dieser sei sanierungsbedürftig. 2026 soll erneut ein Förderantrag gestellt werden. 

Gemeinderat Barth erkundigte sich nach einer Alternativ Firma. In Aalen würde esd die Firma Plapp geben welche ebenfalls Befahrungen durchführt. Bürgermeister Schäffler wird sich diesbezüglich mit dem Büro Lk&P in Verbindung setzen. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Kanal-TV-Untersuchung einschließlich Kanalreinigung im Bereich der Kanalsanierung Leinzell 2021–2022 (Sanierungsabschnitt 1) durchführen zu lassen.


Abbruch des Gebäudes Berggartenstraße 20, Flurstück 79/1

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde der Abbruch vom gemeindeeigenen Gebäude in der Berggartenstraße 20 (Flurstück 79/1) beschlossen. 
Das Gebäude ist nach Begutachtung durch einen Statiker und einen Architekten nicht mehr bewohnbar. Beide Gutachten bescheinigen, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar ist und das Gebäude aus baulicher Sicht nicht erhalten werden kann. 
Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeindeverwaltung, den Abbruch vorzunehmen, um das Grundstück im Anschluss als Baugrundstück veräußern zu können.
Für die Abbrucharbeiten wurden 4 Firmen angeschrieben. Hiervon gaben 3 Firmen ein Angebot ab.
Der wirtschaftlichste Anbieter war die Firma Bagger Fuchs. Das Angebot beläuft sich auf 22.610,00 € brutto. 

Gemeinderat Schaile bedauerte, dass das Gebäude abgerissen werden muss. Die Gemeinde muss in Zukunft mehr auf Ihre eigenen Gebäude achten und dementsprechend auch sanieren. 
Bürgermeister Schäffler gab an, dass der Erlös aus dem Verkauf in die Fassadensanierung des Alten Rathauses fliesen soll. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung der Abbrucharbeiten an die Firma Bagger Fuchs zum Angebotspreis von 22.610,00 € zu vergeben. 


Verkaufsoffener Sonntag am 09-11-2025
 - Erlass der Rechtsverordnung

Am 09.11.2025 findet der 24. Martinimarkt in Leinzell statt. Deshalb sollte es an diesem Tag einen „Verkaufsoffenen Sonntag“ für die Leinzeller Einzelhandelsgeschäfte geben. Hierfür ist der Erlass einer Rechtsverordnung notwendig. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegte Rechtsverordnung. Die Rechtsverordnung wird in der KW 45 im Amtsblatt veröffentlicht. 


Frageviertelstunde

Ein Anwohner erkundigte sich ob Kosten für die Anwohner anfallen, wenn die Alte Gmünder Straße saniert werden sollte. Laut Bürgermeister Schäffler wurden hier noch nicht alle Erschließungsbeiträge erhoben. Allerdings betrifft dies nicht viele Anwohner. Auch sind nur Restbeträge offen. 

Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025


Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.

In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.

Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.

Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:

Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.

Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.

Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).

Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:

Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?

Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie  nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.


Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?

Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de

Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.


In eigener Sache:

Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.  

Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen

 

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