Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 03.02.2026

Anfragen des Gemeinderats
 
Gemeinderat Binder sprach den Neujahrsempfang an. Dieser sei eine gelungene Veranstaltung. Die Aufarbeitung der Themen welche im Jahr 2025 aufgearbeitet und erledigt wurden war sehr informativ. Auch sei die Möglichkeit von Ehrungen von Vereinen eine gute Idee. Sollten mehrere Ehrungen angedacht werden, müsste der Ablauf geändert werden, da der Empfang sonst zu lange geht.
 
 
Gemeinderat Binder erkundigte sich nach der Möglichkeit einer Broschüre, die Bürgerinnen und Bürger über das Verhalten in Notsituationen, Treffpunkte und Ansprechpartner informiert. Außerdem wollte er wissen, welche Vorkehrungen die Gemeinde trifft, um den Betrieb der Verwaltung und wichtiger Dienste bei Notfällen, etwa Stromausfällen, sicherzustellen.
Bürgermeister Schäffler erklärte, dass ein Richtplan erstellt werden soll. Die Wasserversorgung könne jederzeit aufrechterhalten werden, da Stromaggregate vorhanden sind. Er wies jedoch darauf hin, dass der Plan flexibel bleiben müsse und es keinen festen Ablauf im Notfall gebe.
 
Gemeinderat Barth fand den Neujahrsempfang gelungen
Er regte jedoch an, nicht alle Ehrungen bei dieser Veranstaltung vorzunehmen, sondern nur besondere Auszeichnungen, da es sonst zu umfangreich werde.
Gemeinderat Barth begrüßte die Notfallpläne bzw. Broschüre, insbesondere die Nennung der Treffpunkte.
 
 
 
Bekanntgaben des Vorsitzenden
 
Sanitärarbeiten im Schulzentrum
 
In der Verbundschule müssen einige Sanitärarbeiten ausgeführt werden.
Hierfür wurde ein Angebot bei der Firma Sachsenmaier eingeholt. Das Angebot beläuft sich auf 2.487,15 €.
Da die Arbeiten vor dem Schulfest erfolgen sollten, wurde der Auftrag am 20.01.2026 an die Firma Sachsenmaier vergeben.
Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis gegeben.
Gemeinderat Schaile äußerte sein Unverständnis über die mutwillige Zerstörung der Toiletten. Bürgermeister Schäffler führte aus, dass die Sanitäranlagen sehr stark verschmutzt seien und es vielen Schülerinnen und Schülern offenbar gleichgültig sei.
 
Aufstellen von Mülleimern in Wohnsiedlungen
 
Eine Bürgerin hat die Aufstellung eines zusätzlichen Mülleimers zur Entsorgung von Hundekotbeuteln in einer Wohnsiedlung angeregt. Die Gemeindeverwaltung hat den Sachverhalt geprüft und sieht hierfür keinen Bedarf. Das Gemeindegebiet ist ausreichend mit Hundetoiletten ausgestattet. Zudem kann die Aufstellung weiterer Mülleimer in Wohngebieten zu Müllablagerungen und Hausmüllentsorgung führen. Da derzeit keine Probleme im Hinblick auf die Müllentsorgung oder eine Vermüllung in Wohnsiedlungen bestehen, wird von der Aufstellung weiterer Müllbehälter abgesehen.
 
Gemeinsamen qualifizierter Mietspiegel
Die Gemeinde Leinzell hat sich wieder am gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel für die Jahre 2026 bis 2028 beteiligt. Da der bisherige Mietspiegel fortzuschreiben ist und innerhalb dieses Zeitraums ein neuer qualifizierter Mietspiegel zu erstellen bzw. weiterzuführen ist, hat sich die Gemeinde Leinzell dem gemeinsamen Vorgehen angeschlossen. Die Beauftragung erfolgte direkt durch die Gemeindeverwaltung.
Die hierfür anfallenden Kosten belaufen sich auf 1.656,21 Euro.
 
 
Rewe-Markt
 
Das Zielabweichungsverfahren ist voll im Gange. In ca. 4 Wochen wird mit dem Ergebnis gerechnet. Anschließend wird der Bebauungsplan sowie Flächennutzungsplan erstellt. Bevor der Bau starten kann, müssen Eidechsen umgesiedelt werden.
Baubeginn könnte im Herbst sein.
 
 
Podiumsdiskussion
Bürgermeister Schäffler lud den Gemeinderat sowie die Bürgerschaft zur Podiumsdiskussion am Freitag, 06.02.2026 ein.
Es werden 4 Kandidaten erwarten. Eingeladen wurden alle 7 Kandidaten.
 
Breitbandausbau
Die Planungen sind mittlerweile abgeschlossen. Nun werden die Arbeiten europaweit ausgeschrieben. In der Mai Sitzung wird die Vergabe der Arbeiten erfolgen.
Anschließend wird der Bau beginnen. Auch die Stromkabel werden in diesem Zuge verlegt.
Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Umlegung der Leitungen/Zählerschrank innerhalb von Gebäude die Eigentümer selbst vornehmen müssen. Dies betrifft alle Haushalte welche bisher einen Dachständer haben.
Gemeinderat Binder erkundigte sich, wer den Dachständer bei Neuverlegung in der Erde entfernt. Laut Bürgermeister Schäffler erfolgt dies durch den Stromversorger.
 
Verschiedene Veranstaltungen im Ort
Bürgermeister Schäffler äußerte sein Bedauern darüber, dass nur wenige Mitglieder des Gemeinderats sowie der örtlichen Vereine die Veranstaltungen im Ort besuchen oder gegenseitig Werbung machen. Wünschenswert wäre eine stärkere gegenseitige Unterstützung der Vereine, insbesondere durch gegenseitige Werbung für Veranstaltungen. So können langfristig die Veranstaltungen im Ort gesichert werden.
 
 
 
Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Leinzell und des Wirtschaftsplans 2026 der Gemeindewerke Leinzell
 
In den beiden Gemeinderatssitzungen am 25.11.2025 und 16.12.2025 wurde über den Haushaltsplanentwurf 2026 der Gemeinde Leinzell und den Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewerke ausführlich beraten. Die gefassten Beschlüsse wurden nunmehr in das Planwerk 2026 eingearbeitet.
 
Kämmerer Schürle stellte dem Gremium nochmals die einzelnen Investitionsvorhaben für 2026 sowie für die Finanzplanungsjahre 207-2029 im Detail vor. Des Weiteren erläuterte er die Entwicklung des Ergebnishaushalts für die Jahre 2026-2029. Der Gemeinde Leinzell gelingt es weder im Haushaltsjahr 2026 noch in den Finanzplanungsjahren 2027-2029 ein positives ordentliches Ergebnis zu erzielen.
 
Gemeinderat Barth erkundigte sich nach den Ursachen der Verbesserungen im Ergebnishaushalt im Vergleich zur Dezembersitzung. Kämmerer Schürle erläuterte, dass u.a. die Umlagezahlungen an den Zweckverband Abwasserreinigung sich erfreulicherweise reduziert haben.
 
Aufgrund der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird die Verschuldung der Gemeinde in den kommenden Jahren ansteigen. Eine dauerhaft steigende Verschuldung wird vom Landratsamt langfristig nicht mehr genehmigt werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Neuverschuldung einzudämmen.
 
Bürgermeister Schäffler führte aus, dass bereits mehrere Zuschussanträge gestellt wurden. Zudem wies er darauf hin, dass eine zunehmende Verschuldung in den kommenden Jahren alle Gemeinden betreffen werde.
Trotzdem muss die Gemeinde weiterhin in die Infrastruktur investieren.
 
Kämmerer Schürle stellte den Investitionshaushalt vor. Im Vergleich zu den letzten Sitzungen gab es kleinere Änderungen. Unter anderem kam die Anschaffung eines gemeinsamen Servers in der Verwaltungsgemeinschaft dazu. Ziel des gemeinsamen Servers ist es, die Kosten für die einzelnen Gemeinden zu senken. Derzeit nutzt jede Gemeinde dieselben Programme und trägt die Wartungskosten jeweils separat. Durch die Nutzung eines gemeinsamen Servers können diese Leistungen gebündelt und die Kosten reduziert werden. Der Kostenanteil belaufe sich auf rund 20.000 €. Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Entlastung insgesamt für alle Gemeinde rund 100.000 € bedeuten würde.
 
Für den Bau des Kanalbypasses in der Gögginger Straße wird die Gemeinde Göggingen die Hälfte der Kosten übernehmen. Der Kanalbypass wird sowohl für den REWE-Markt als auch für das Baugebiet in Göggingen benötigt.
 
Der Ausbau der Austraße 1.BA. ist im Investitionshaushalt ebenfalls enthalten. Eine Umsetzung der geplanten Maßnahme erfolgt, wenn sämtlich Zuschussanträge positiv beschieden werden und die Finanzierung gesichert ist.
 
Im Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewerke gab es im Planwerk keine Veränderungen im Vergleich zur Dezembersitzung.
 
 
Gemeinderat Binder bedankte sich bei Kämmerer Schürle für die wie immer nicht einfache Haushaltsplanaufstellung aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der Gemeinde Leinzell.
Gemeinderätin Öz zeigte sich erfreut, dass trotz schlechter Finanzlage noch Investitionen in die Infrastruktur getätigt werden.
 
Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2026, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 sowie die mittelfristigen Finanzplanung 2025 -2029. Der Wirtschaftsplan 2026, der Stellenplan 2026 und die mittelfristige Finanzplanung 2025-2029 der Gemeindewerke wurden ebenfalls einstimmig beschlossen.
 
 
 
Ausfallhaftung der Gemeinde Leinzell im privaten Wohnungsbau
 
Die Gemeinde Leinzell hat beim privaten Wohnungsbau eine Ausfallhaftung für den Erhalt von Förderdarlehen übernommen. Zum Stand 01.01.2026 bestehen Förderdarlehen mit einem Kapitalrestwert in Höhe von 22.141,47 €.
Hierfür erhielt die Gemeinde eine Auflistung der Darlehensnehmer, des Darlehnsbetrages und der Restschuld, die sich im Einzelfall bei planmäßiger Rückzahlung des Darlehens ergibt.
 
Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis gegeben
 
 
Straßenbeleuchtung Ölhäuser
 
In den Ölhäusern wurde im Zuge des Radwegausbaus bereits Erdkabel für die Straßenbeleuchtung verlegt.
Insgesamt sind 8 Straßenlaternen geplant.
Hierfür wurde bei der Netze Odr ein Angebot eingeholt. Das Angebot beläuft sich auf insgesamt 11.265,97 €. Da die Gemeinde mit der Netze Odr einen Wartungsvertrag hat, wurde kein weiteres Angebot eingeholt.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Leistungen zur Anbringung der Straßenbeleuchtung an die Netze ODR zu einem Bruttopreis von 11.265,97 €.
 
 
Stützmauer POP-Standort (Glasfaser)
Im Zuge des Breitbandausbaus der Gemeinde Leinzell ist die Herstellung eines sogenannten POP-Standortes erforderlich. Bei einem POP-Standort handelt es sich um einen zentralen technischen Standort, an dem die Glasfaserleitungen zusammengeführt und verteilt werden.
Als geeigneter Standort wurde ein Bereich in unmittelbarer Nähe des Rathauses festgelegt. Für die Realisierung des POP-Standortes ist es notwendig, die bestehende untere Mauer in der Kirchgasse zu öffnen, Erdarbeiten durchzuführen sowie eine neue Stützmauer zu errichten.
Um eine zügige Umsetzung des Projekts sicherzustellen, hat die Gemeinde Leinzell in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber sowie der beauftragten beratenden Firma Conwick eine Ausschreibung zur Herstellung des Standortes durchgeführt. Von drei Bauunternehmen gingen fristgerecht Angebote ein. Die Angebotssummen (brutto) stellen sich wie folgt dar:

  • Kissling Bauunternehmung GmbH, Ruppertshofen: 28.743,86 €
  • Baufirma 2: 42.411,80 €
  • Baufirma 3: 44.547,65 €

Das wirtschaftlichste und zugleich günstigste Angebot wurde von der Kissling Bauunternehmung GmbH aus Ruppertshofen abgegeben.
Die im Vorfeld erstellte Kostenberechnung ergab eine Kostenschätzung in Höhe von 41.489,31 € brutto. Das Angebot der Kissling Bauunternehmung GmbH liegt deutlich unter dieser Kostenschätzung.
 
Die anfallenden Kosten für die Herstellung des POP-Standortes sind Bestandteil des Förderprogramms Breitbandausbau und werden im Rahmen der Förderung für unterversorgte Gebiete bezuschusst. Die Maßnahme wird vorgezogen umgesetzt, um im weiteren Projektverlauf zeitlich flexibel und gesamtheitlich effizient agieren zu können.
 
Die Verwaltung sowie die beratende Firma Conwick empfehlen daher, den Auftrag an die Kissling Bauunternehmung GmbH zu vergeben.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bauleistungen zur Herstellung des POP-Standortes im Zuge des Breitbandausbaus der Gemeinde Leinzell an die Kissling Bauunternehmung GmbH, Ruppertshofen, zum Angebotspreis von 28.743,86 € brutto zu vergeben.
 
 
FNP-Änderung Lebensmittelmarkt Schechingen
Verwaltungsgemeinschaft Leintal – Frickenhofer Höhe (Bereich Schechingen)
Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Verwaltungsgemeinschaft Leintal – Frickenhofer Höhe führt für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schechingen die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durch. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Lebensmittelmarkt (Netto) zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung.
Der Änderungsbereich umfasst ca. 1,85 ha und sieht die Ausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von max. 1.050 m² zzgl. Nebenflächen vor. Die Beteiligung erfolgt im Zeitraum 09.01.2026 bis 09.02.2026.
Aus Sicht der Gemeinde Leinzell bestehen keine Bedenken auf die Nahversorgung und zentralörtliche Funktion der Nachbargemeinden. Belange der Gemeinde Leinzell sind daher nicht betroffen.
Bürgermeister Schäffler betonte, dass keiner Nachbargemeinde eine Möglichkeit auf einen Nahversorger genommen werden sollt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Kenntnisnahme der frühzeitige Beteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Leintal – Frickenhofer Höhe (Bereich Schechingen) und erhebt keine Einwendungen.
 
 
 
 
Einführung Baumkataster
 
Die Gemeinde Leinzell ist als Eigentümerin der Bäume auf öffentlichen Flächen verkehrssicherungspflichtig und damit haftbar für mögliche Schäden, die von diesen Bäumen ausgehen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung ist eine regelmäßige fachliche Kontrolle und Dokumentation des Baumbestands erforderlich.
Im vergangenen Jahr kam es im Zuge des Ausbaus des Fahrradweges dazu, dass eine Erle ohne größere Vorankündigung auf einem öffentlichen Platz umstürzte. Glücklicherweise entstand hierbei kein Personen- oder Sachschaden. Der Vorfall zeigt jedoch deutlich, dass ohne ein systematisches Baumkataster Risiken bestehen, die im Schadensfall zu erheblichen Haftungsfragen für die Gemeinde führen können.
Ein Baumkataster dient der vollständigen Erfassung aller Bäume auf öffentlichem Grund. Hierbei werden sämtliche Bäume im Rahmen einer Ersterfassung aufgenommen, nummeriert, kartografisch dargestellt und fachlich bewertet. Die anschließenden Regelkontrollen erfolgen im gesetzlich empfohlenen Turnus von 15 Monaten.
Die Kontrollen können nicht durch den Bauhof der Gemeinde Leinzell selbst durchgeführt werden, da hierfür spezielle forst- und baumpflegerische Fachkenntnisse erforderlich sind, die innerhalb der Gemeindeverwaltung derzeit nicht vorhanden sind.
Die Gemeindeverwaltung hat zwei Angebote zur Erstellung und Pflege eines Baumkatasters eingeholt:
1. Angebot Baumpfleger Beißwenger, Göggingen

  • Ersterfassung inkl. Erstprüfung je Baum: 7,74 € brutto
  • Wiederkehrende Prüfung im 15-Monats-Rhythmus je Baum: 4,17 € brutto

2. Angebot eines weiteren Anbieters

  • Ersterfassung je Baum: 12,91 € brutto
  • Wiederkehrende Prüfung im 15-Monats-Rhythmus je Baum: 8,21 € brutto

Der Bauhof der Gemeinde Leinzell schätzt den Baumbestand auf öffentlichen Flächen derzeit auf ca. 500 bis 700 Bäume.
Bäume, die in Reihen oder größeren Gruppen stehen, können als Baumgruppen erfasst werden. In diesen Fällen erfolgt eine Gruppenbetrachtung, wobei die Kosten entsprechend der daraus resultierenden Einzelbaumbewertungen angesetzt werden.
Das Angebot des Baumpflegers Beißwenger aus Göggingen ist im direkten Vergleich deutlich wirtschaftlicher und beinhaltet bereits die erforderliche Erstprüfung.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Baumpfleger Beißwenger aus Göggingen mit der Erstellung und Führung eines Baumkatasters für alle Bäume auf öffentlichen Flächen der Gemeinde Leinzell zu beauftragen.
Hallenbad Leinzell
Sanierung Beckenrandkopf
 
In der Gemeinderatssitzung im Dezember des vergangenen Jahres wurde das Thema der weiteren Sanierung des Hallenbades vertagt, da im laufenden Betrieb mehrere technische Probleme aufgetreten sind.
 
Nach erster Einschätzung war davon auszugehen, dass Wasser aus dem Hallenbad beziehungsweise dem Schwimmbecken in Richtung der Umkleidekabinen gedrückt wird. Nach Rücksprache mit einer Fachfirma wurde daraufhin der Wasserstand des Schwimmbeckens testweise um ca. 20 cm abgesenkt.
 
Nach dieser Maßnahme konnte festgestellt werden, dass kein weiterer Wasseraustritt mehr in Richtung der Umkleidekabinen erfolgt. Ebenso zeigte sich der Kellerbereich vollständig trocken. Diese Beobachtungen wurden erneut mit den hinzugezogenen Fachfirmen besprochen.
 
Das Ergebnis der fachlichen Einschätzung ist, dass der sogenannte Beckenrandkopf schadhaft ist und neu abgedichtet werden muss. Nach dem Entfernen der Rinnensteine muss der Beckenrandkopf vollständig neu abgedichtet werden. Anschließend werden neue Rinnensteine eingebaut und neu befließt.
 
Nach Aussage der Fachfirmen stellt diese Maßnahme eine nachhaltige und dauerhafte Lösung dar, um das Hallenbad weiterhin betreiben zu können.
Die Kosten für die Beckenkopfsanierung belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf rund 75.000 Euro (netto).
 
Im Haushaltsplan der Gemeinde ist für den Bereich Hallenbad derzeit lediglich eine Rückstellung in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen.
Somit ergibt sich ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 55.000 Euro, der nicht durch den laufenden Haushalt gedeckt ist.
 
Positiv hervorzuheben ist, dass der Förderverein des Hallenbades die Sanierung der Umkleide- und Duschbereiche vollständig übernimmt. Der Förderverein verfügt hierfür aktuell über Mittel in Höhe von rund 103.000 Euro und trägt diese Maßnahme vollumfänglich.
Der Förderverein hat zudem zugesichert, die Spendenakquise für die Beckenkopfsanierung zu unterstützen und hierauf einen besonderen Schwerpunkt zu legen.
 
Als realistischer Zeitraum für eine Wiedereröffnung wird derzeit Mai angestrebt, vorbehaltlich des Baufortschritts und der Finanzierung.
 
Die Gemeindeverwaltung spricht sich dafür aus, grundsätzlich am weiteren Betrieb des Hallenbades festzuhalten und die Beckenkopfsanierung umzusetzen. Die Finanzierung soll primär über Spenden und externe Unterstützung erfolgen. Gegebenenfalls ist eine zeitweise Vorfinanzierung erforderlich, die später durch eingehende Spenden ausgeglichen wird.
 
Bisher liegt noch kein konkretes Angebot vor.
Bürgermeister Schäffler gab an, dass die umliegenden Gemeinden angefragt wurden, jeweils 5.000 € zu spenden. Eine Gemeinde sagte ihre Beteiligung bereits zu. Zudem wurden insgesamt rund 150 Geschäftspartner der Gemeinde angeschrieben und um eine Spende gebeten.
 
Gemeinderat Binder sprach sich im Namen des Fördervereins Leinzeller Schwimmhalle für den Erhalt des Schwimmbades aus. Es sei ein wichtiger Bestandteil von Leinzell.  
Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Bevölkerung durch die vielen Webemaßnahmen auf das Hallenbad aufmerksam gemacht wurden und immer mehr Mitglieder im Förderverein zu verzeichnen sind. Auch auswärtige Personen.
 
Gemeinderat Kienle zeigte sich zunächst skeptisch, ob das Hallenbad aufgrund der zahlreichen Mängel wirtschaftlich betrieben werden könne. Aufgrund der neuesten Entwicklungen sowie der Unterstützung durch den Förderverein habe er seine Meinung geändert. Er sprach sich daher für den Erhalt des Hallenbades aus.
 
Gemeinderat Barth war der Meinung, dass auch in Zukunft einige Mängel auftreten werden aber das Hallenbad dennoch erhalten werden soll. Über überörtliche Unterstützung würde er sich sehr freuen.
 
Ziel sei es das Hallenbad bis Mai wiederzueröffnen so Bürgermeister Schäffler.
Gemeinderätin Öz erkundigte sich ob Mai bei den vielen Baumaßnahmen überhaupt möglich sei. Bürgermeister Schäffler gab an, dass alle Firmen Bescheid wissen und auf Abruf sind. Somit können Sie arbeiten direkt ineinander Übergreifen.
 
 
Der Gemeinderat bekennt sich zum weiteren Betrieb des Hallenbades und hält an dessen langfristiger Nutzung fest.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Durchführung der Beckenkopfsanierung einschließlich der notwendigen Abdichtungs- und Wiederherstellungsarbeiten zu.
Der Gemeinderat bekennt sich zum weiteren Betrieb des Hallenbades und hält an dessen langfristiger Nutzung fest.
Die hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von 75.000 Euro sollen unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro durch Spenden und sonstige Unterstützungsmaßnahmen refinanziert werden.
Ziel ist es, das Hallenbad nach Abschluss der Maßnahmen voraussichtlich im Mai wieder zu eröffnen.
Der Gemeinderat ermächtigt zudem den Bürgermeister Marc Schäffler zur weiteren Beauftragung der Sanierung des Beckenkopfrandes.
 
 
Ersatzbeschaffung BHKW im Bereich Schwimmhalle, Kultur- und Sporthalle
 
Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr beschlossen, das Planungsbüro Röwaplan mit der Prüfung des Austauschs des bestehenden Blockheizkraftwerks (BHKW) zu beauftragen. Ziel dieser Beauftragung war es, zu untersuchen, welche Heizungsanlage unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Kultur- und Sporthalle mit Schwimmbad am sinnvollsten eingesetzt werden kann.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurden verschiedene Heizungs- und Versorgungskonzepte geprüft und sowohl technisch als auch wirtschaftlich bewertet. Aus der Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ging hervor, dass der Einsatz eines Blockheizkraftwerks weiterhin die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Der Tagesordnungspunkt „BHKW“ wurde in der letztjährigen Gemeinderatssitzung nicht behandelt, da zunächst ein Überblick über die Gesamtsituation des Schwimmbades gewonnen werden sollte. Diese Bestandsaufnahme liegt inzwischen vor, sodass nun eine Entscheidung über den Austausch des BHKW getroffen werden kann.
Das Planungsbüro Röwaplan hat daraufhin die Leistungen für den Austausch des BHKW ausgeschrieben. Insgesamt gingen drei Angebote von BHKW-Anbietern ein. Die von Röwaplan erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf 85.803,76 € brutto.
Die eingegangenen Angebote stellen sich wie folgt dar:

  1. Wolf GmbH, Heubach: 92.727,70 € brutto
  2. Bieter 1: 101.699,64 € brutto
  3. Bieter 3: 102.090,36 € brutto

Damit hat die Firma Wolf GmbH aus Heubach das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Der Austausch des bestehenden Blockheizkraftwerks ist notwendig, um den wirtschaftlichen, sicheren und energieeffizienten Betrieb der Kultur- und Sporthalle mit Schwimmbad weiterhin zu gewährleisten. Die von Röwaplan durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass ein neues BHKW gegenüber alternativen Heizsystemen die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für den Austausch des Blockheizkraftwerks in der Kultur- und Sporthalle mit Schwimmbad an die Firma Wolf GmbH, Heubach, zum Angebotspreis von 92.727,70 € brutto zu vergeben.
 
 
Schließanlage Schwimmhalle, Kultur- und Sporthalle
 
In der Gemeinderatssitzung im November des vergangenen Jahres wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, eine neue Lösung für die Schließung und Zutrittsregelung der Sport-, Kultur- und Schwimmhalle zu erarbeiten. Hintergrund dieses Auftrags war die bislang unbefriedigende Schlüsselsituation. Aktuell existieren sowohl Zentralschlüssel als auch separate Schlüssel für die Kulturhalle, die Sporthalle und das Schwimmbad, wobei der Zentralschlüssel den Zutritt zu sämtlichen Bereichen ermöglicht. Dies stellt insbesondere deshalb ein Problem dar, da es innerhalb der genannten Gebäude mehrere sensible Bereiche gibt, zu denen nicht jede Person Zutritt erhalten darf. Zudem wurden in der Vergangenheit zahlreiche Schlüssel ausgegeben, die inzwischen nicht mehr auffindbar sind, sodass die Gemeindeverwaltung nicht gewährleisten kann, dass sich keine unbefugten Schlüssel mehr im Umlauf befinden.
Nach eingehender Prüfung und interner Abstimmung ist die Gemeindeverwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung eines elektronischen Zutrittskontrollsystems mit Chip-Transpondern die sinnvollste und sicherste Lösung darstellt. Dabei sollen künftig sämtliche Außen- und Innentüren der Sport-, Kultur- und Schwimmhalle, einschließlich interner Schließanlagen und sensibler Nebenräume, über einen Chipzugang geregelt werden. Auch interne Türen werden mit der Chip- und Transponderlösung ausgestattet. Ein baulicher Umbau ist hierfür nicht erforderlich, da die elektronischen Schließungen direkt als Zylinder in die bestehenden Türen eingesetzt werden. Die Schließzylinder sind batteriebetrieben, wodurch eine flexible Installation ohne Verkabelung möglich ist. Die Batterien verfügen über eine lange Lebensdauer, sodass der Wartungsaufwand gering bleibt. Hierzu liegen der Gemeindeverwaltung bereits positive Erfahrungswerte aus dem Schulzentrum vor, in dem dieses System seit geraumer Zeit zuverlässig und störungsfrei im Einsatz ist.
Jeder Chip ist einer konkreten Person zugeordnet und kann individuell mit Zutrittsrechten versehen werden. Dies ermöglicht eine klare Trennung der Zugangsberechtigungen, sodass Personen, die beispielsweise ausschließlich die Sporthalle nutzen dürfen, auch nur dort Zutritt erhalten, während übergeordnete Berechtigungen gezielt vergeben werden können. Die Verwaltung und Programmierung der Zutrittsrechte soll über den Hausmeister erfolgen.
Ein weiterer Vorteil dieses Systems liegt in der Möglichkeit, zeitliche Zutrittsbeschränkungen festzulegen. So kann beispielsweise programmiert werden, dass ab bestimmten Uhrzeiten, kein Zutritt mehr möglich ist. Bei Verlust eines Chips kann dieser umgehend gesperrt werden, wodurch ein Missbrauch ausgeschlossen wird, ohne dass ein Austausch von Schlössern erforderlich ist.
Die Ausgabe der Chip-Transponder soll künftig gegen Pfand erfolgen. Der Einkaufspreis eines Chips beträgt 7,68 Euro netto. Die Weitergabe an Vereinsmitglieder oder sonstige berechtigte Nutzer soll gegen ein Pfand in Höhe von 30,00 Euro erfolgen. Bei Nicht-Rückgabe verbleibt das Pfand bei der Gemeinde, der betreffende Chip wird gesperrt und der Zutritt entsprechend verweigert. Auf diese Weise wird ein verantwortungsvoller Umgang mit den Zutrittsmedien sichergestellt.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde ein Angebot der Schoell aus Schwäbisch Gmünd eingeholt. Die Einholung eines zweiten Angebots wurde bewusst nicht vorgenommen, da im Schulzentrum bereits ein identisches Zutrittskontrollsystem im Einsatz ist und eine Kompatibilität ausdrücklich gewünscht ist. Durch die Verwendung desselben Systems können Lehrkräfte, die sowohl im Schulbereich als auch in der Sporthalle tätig sind, denselben Chip nutzen. Zudem ergeben sich Vorteile in der Verwaltung, Wartung und Handhabung des Systems. Das vorliegende Gesamtangebot beläuft sich auf 29.214,60 Euro brutto und umfasst die vollständige Umrüstung aller relevanten Türen sowie die Einrichtung des elektronischen Zutrittskontrollsystems.
Mit der Einführung des Chip-Zutrittssystems wird die bisherige, nicht mehr kontrollierbare Schlüsselsituation dauerhaft beendet. Die Zutrittsregelung wird transparenter, sicherer und flexibler gestaltet, unbefugter Zutritt zuverlässig verhindert und der Verwaltungsaufwand langfristig reduziert. Aus diesen Gründen empfiehlt die Gemeindeverwaltung die Umsetzung des beschriebenen Systems.
 
Gemeinderat Möbius begrüße die neue Variante. Auch die individuelle Freischaltung der Bereiche sei eine gute und sichere Lösung. Er erkundigte sich ob der Vereinsvorstand eine Liste der Mitglieder mit Schlüssel erhält. Bürgermeister Schäffler sagte aus, dass jeder Vorstand eine Liste erhält.
Gemeinderätin Bockmeyer erkundigte sich, ob die Weitergabe der Schlüssel untereinander gestattet sei. Bürgermeister Schäffler erklärte, dass der Eigentümer des Schlüssels für sämtliche Vorgänge haftet. Jeder Inhaber muss einen Vertrag unterzeichnen, der auf die Pflichten sowie mögliche Konsequenzen hinweist. Diese Regelung wird den Vereinen entsprechend kommuniziert.
Gemeinderat Binder appellierte an die Vereinsvorstände, im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds unverzüglich zu informieren, damit der Schlüssel gesperrt werden kann.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einführung eines elektronischen Zutrittskontrollsystems mit Chip-Transpondern für die Sport-, Kultur- und Schwimmhalle einschließlich aller internen Schließanlagen und Türen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Lieferung und Installation des Systems gemäß dem vorliegenden Angebot der Schoell aus Schwäbisch Gmünd zum Gesamtpreis von 29.214,60 Euro brutto zu vergeben.
 
 
Annahmen von Spenden
 
Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.
 
Herr Dincel spendete am 19.12.2025 500 € für das Hallenbad Leinzell.
 
Frau Draheim spendete 300 € für die Seniorenarbeit.
 
Frau Wanner spendete 100 € für die Feuerwehr.
 
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.
 
 
Baugesuche
 
Baugesuch Hana Hentzschel, Instandsetzung und Umnutzung der denkmalgeschützten Textil- und Korsettfabrik Uhlmann in 13 Wohneinheiten und 1 Gewerbefläche
 
Das oben genannte Baugesuch wurde bereits im Jahr 2024 eingereicht und wurde nun überarbeitet.
 
Ursprünglich waren 10 Wohneinheiten und 4 Büroräume vorgesehen.
In der aktualisierten Planung sind nun 13 Wohneinheiten sowie eine gewerblich genutzte Fläche vorgesehen.
Die drei neu geplanten Wohnungen resultieren aus den drei wegfallenden Gewerbeflächen im Erdgeschoss.
 
Allgemein wurde die innere Raumaufteilung geändert.
Das äußere Erscheinungsbild bleibt unverändert.
 
Insgesamt sind 17 Stellplätze geplant (keine Änderung zum Baugesuch 2024).
 
Gemeinderat Barth erkundigte sich wie der Stellplatzschlüssel pro Wohnung aussieht. Laut Bürgermeister Schäffler gilt der gesetzlich vorgeschrieben Stellplatzschlüssel.
 
Gemeinderat Schaile beschwerte sich über die derzeitige Situation. Das Grundstück sei nicht gepflegt. Auch der Winterdienst wird nicht gemacht.
Nun kam auch noch ein Feuerwehreinsatz auf Grund von Ölaustritt aus einem Fass hinzu. Die ist gefährlich auch im Hinblick auf die Wasserversorgung.
Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Situation mit dem Ölfass erneut betrachtet wird.
 
Der Gemeinderat gab bei einer Enthaltung sein Einvernehmen zum Bauvorhaben.
 
 
Frageviertelstunde
 
Ein Bürger erkundigte sich ob der Herr Beißwenger auch für Privatpersonen Bäume begutachtet. Laut Bürgermeister Schäffler macht er das auch.
 

Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025


Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.

In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.

Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.

Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:

Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.

Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.

Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).

Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:

Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?

Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie  nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.


Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?

Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de

Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.


In eigener Sache:

Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.  

Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen

 

Weitere Informationen

Leinzell erleben

In der Gemeinde können Sie so einiges erleben! Deshalb ist unser Veranstaltungskalender stets auf dem neuesten Stand.

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
73575 Leinzell

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