Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026
Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026
Anfragen des Gemeinderats
Gemeinderat Möbius informierte die Gemeinde über ein Schlagloch in der Weiherstraße. Laut Bürgermeister Schäffler sei der Bauhof bereits unterwegs die Schlaglöcher zu schließen.
Gemeinderat Schaile erkundigte sich ob die Stauseen auf Grund der Wassermenge angestaut wurden oder ob noch Kapazität ist.
Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Stauseen weiterhin Kapazität haben und kontrolliert Wasser abgelassen wird. Aus diesem Grund ist die Lein derzeit höher. Die Lein hat einen Maximalen Pegelstand welcher ausgenutzt wird. So werden die Stauseen nicht gestaut.
Gemeinderat Barth bemängelte die schlechte Beschilderung der engstelle am Ortsausgang Leinzell Richtung Täferrot. Anlass waren mehrere Bürgerbeschwerden, wonach die Verkehrssituation dort als gefährlich und unübersichtlich wahrgenommen wird. Aus seiner Sicht sollte geprüft werden, ob durch eine Anpassung der Beschilderung die Verkehrssicherheit verbessert werden kann.
Bürgermeister Schäffler teilte mit, dass die Angelegenheit bereits dem zuständigen Landratsamt Ostalbkreis vorgelegt worden sei. Von dort sei jedoch die Rückmeldung gekommen, dass die Beschilderung ordnungsgemäß und entsprechend der geltenden Vorschriften angebracht sei.
Die Gemeinde kann hier leider nichts unternehmen, da dies im Zuständigkeitsbereich des Landkreises ist.
Gemeinderat Kienle erkundigte sich ob eine farbliche Markierung sinnvoll wäre. Da das Landratsamt die zuständige Behörde ist, ist die Gemeinde nicht befugt hier etwas zu unternehmen so Bürgermeister Schäffler.
Bekanntgaben des Vorsitzenden
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Leinzell am 03.02.2026 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde gemäß § 121 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom Landratsamt Ostalbkreis mit Erlass vom 17.02.2026 bestätigt.
Dem Gemeinderat wurde dies zur Kenntnis gegeben.
Vernissage im Rathaus
Am 19.02.2026 fand im Rathaus eine Vernissage statt. Bürgermeister Schäffler bedankte sich bei Gemeinderat Kienle, welcher die Vernissage organisiert hat.
Im Sitzungssaal sind die Bilder und Skulpturen weiterhin ausgestellt.
Hallenbad Leinzell- Aktueller Stand
Die endgültige Kostenaufstellung ist nun erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 184.000 €. Es wurde bereits alle Aufträge vergeben sodass die Sanierung voranschreiten kann. Die Spendenaktion ist ebenfalls gut angelaufen. Die Solidarität sei überwältigend. Auch von Geschäftspartner der Gemeinde erhielt der Förderverein einige Spenden.
Rewe-Markt
Bürgermeister Schäffler gab an, dass es derzeit noch keine Neuigkeiten zum Zielabweichungsverfahren gibt. Das Schreiben wird allerdings in den nächsten Wochen erwartet. Das Regierungspräsidium ist allerdings guter Dinge. Aus diesem Grund wird nun weiter an dem Bebauungsplan gearbeitet. Bürgermeister Schäffler informiert den Gemeinderat darüber, dass kommenden Freitag über den ELR Antrag der Ortsmitte entschieden wird.
Vorstellung der Notfallbroschüre durch Kommandant
In der Gemeinderatssitzung am 03.02.2026 wurde aus dem Gremium die Anfrage nach dem Stand einer Notfallbroschüre für die Gemeinde Leinzell gestellt. Die Gemeindeverwaltung teilte in dieser Sitzung mit, dass an der Erstellung einer solchen Broschüre gearbeitet wird.
Zwischenzeitlich wurde in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell ein erstes Konzept für eine Notfallbroschüre erarbeitet. Ziel der Broschüre ist es, die Bevölkerung über richtiges Verhalten in Not- und Krisensituationen (z. B. Stromausfall, Unwetter, Hochwasser, Brände, Evakuierungen etc.) zu informieren und wichtige Notfallkontakte übersichtlich bereitzustellen.
Die Notfallbroschüre ist derzeit planerisch so vorgesehen, dass sie im ersten Quartal des Jahres final ausgearbeitet und anschließend an alle Haushalte in der Gemeinde Leinzell verteilt wird.
Feuerwehrkommandant Sascha Bollin stellte die Broschüre grob vor. Er gab an, dass die ersten Seiten eine Schnellübersicht der Verhaltensweisen sein soll. Inhaltlich ist die Broschüre auf die Gemeinde abgestimmt.
Gemeinderat Barth regte an, dass die Broschüre leichtverständlich aufgebaut werden sollte. Kommandant Bollin gab an, dass die Broschüre leicht verständlich ist und teilweise mit Bildern gearbeitet wird.
In der Broschüre wird auch darauf verwiesen, wie man sein Haus vor Hochwasser schützen kann.
Die Broschüre soll ebenfalls auch eine Liste beinhalten, was man im Notfall alles mitnehmen sollte. Dies ist vor allem bei Medikamenten wichtig, so Gemeinderat Binder.
Gemeinderat Barth erkundigte sich nach den Notfallstandorten. Herr Bollin gab an, dass diese in der Broschüre erwähnt werden.
Beschaffung Atemschutzgeräte
Gemäß der Planung aus dem Jahr 2023/2024 und 2025/2026 sollen die alten und schweren Atemschutzgeräte durch leichte und modere Atemschutzgeräte ausgetauscht. Dies ist eine ganz erhebliche Erleichterung für die Einsatzkräfte, da die neuen Geräte gute 5 kg (12 versus 17) leichter und zukunftsfähig sind. Die alten Geräte wurden durch den Hersteller zum Teil bereits abgekündigt, weshalb es für diese im Laufe der nächsten Jahre auch keine Ersatzteile mehr geben wird.
Für die Beschaffung der Atemschutzgeräte für das neue HLF wurden zwei Angebote eingeholt. Mit dieser Beschaffung ist die Erneuerung unserer Atemschutztechnik abgeschlossen, da wir das TSF-W ja bereits vor rund. 2 Jahren mit den neuen Geräten ausgestattet haben.
Der günstigste Anbieter ist die Firma Bastian mit einem Angebotspreis von 21.706,55€.
Nach Vergleich der vorliegenden Angebote empfehlen wir die Beauftragung der Firma Bastian zur Lieferung der Atemschutzgeräte.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Atemschutzgeräte bei der Firma Bastian zum Angebotspreis von 21.706,55 € brutto zu beschaffen.
Verschiedenes
Beschaffung einer Mähraupe für den Bauhof
Im Gemeindegebiet von Leinzell sind zahlreiche steile Grünflächen zu pflegen. Das Mähen dieser Hanglagen führte beim Bauhofpersonal zu hoher körperlicher Belastung und teilweise auch zu gesundheitlichen Problemen.
Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit wurde eine Mähraupe getestet und als geeignet bewertet. Die anbietende Firma Jauch unterbreitete ein Angebot für ein Ausstellungsstück zum Preis von 4.000 €.
Nach Prüfung des Bauhofbudgets und der vorhandenen Gerätschaften wurde festgestellt, dass im laufenden Haushaltsjahr lediglich die Anschaffung der Mähraupe sowie eines Salzstreuers vorgesehen ist. Gemeinderat König lobte den Bauhof für seine Arbeit. Die Beschaffung ist wichtig für die Gesundheit der Mitarbeiter.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung der Mähraupe bei der Firma Jauch zum Preis von 4.000 €.
Defekter Kanal Hausmeisterwohnung
Der Kanal der Hausmeisterwohnung ist beschädigt. Bei Verstopfungen kommt es regelmäßig zu einem Rückstau, wodurch Abwasser zurückgedrückt wird.
Die Firma Hofele war bereits mehrfach zur Kanalspülung vor Ort. Die Maßnahmen brachten jedoch nur kurzfristige Abhilfe.
Inzwischen liegt ein Angebot der Firma Rohrfix in Höhe von 3.712,80 € vor. Vorgesehen ist eine Sanierung des Kanals von innen (Inliner-Verfahren), um den Schaden dauerhaft zu beheben und weitere Rückstauprobleme zu vermeiden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Firma Rohrfix zum Angebotspreis von 3.712,80 €.
Fliesen Hallenbad
Im Hallenbad steht die Erneuerung der Fliesen an. Die Entscheidung über die Ausführung soll der Gemeinderat treffen.
Der Bürgermeister hat gemeinsam mit dem Hausmeister eine Vorauswahl geeigneter Fliesen getroffen. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, dass die Fliesen für den Einsatz im Nassbereich eines Schwimmbads geeignet sind. Zudem hat der Hausmeister geprüft, ob alle verwendeten Reinigungsmittel problemlos eingesetzt werden können. Es wurde sich für feinsteinzeug Fliesen entschieden.
Vorgesehen sind größere Fliesenformate (keine Kleinfliesen). Für den Boden ist eine graue Ausführung geplant, die Wandflächen sollen weiß gestaltet werden.
Der Preis der Bodenfließen liegt bei ca. 60 €/m² und bei den Wandfliesen bei ca. 30 €/m²
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Fliesenart und Farbe.
Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025
Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.
In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.
Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.
Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:
Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.
Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.
Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.
Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).
Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.
Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune
Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:
Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?
Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.
Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.
Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?
Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de
Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.
In eigener Sache:
Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.
Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.
Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen
Leinzell erleben

In der Gemeinde können Sie so einiges erleben! Deshalb ist unser Veranstaltungskalender stets auf dem neuesten Stand.
Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
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