Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.03.2026

Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Binder erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Notfallbroschüre. Laut Presse würde diese im April veröffentlicht. Er regte an, dass der Gemeinderat vor Veröffentlichung einen Blick über die Broschüre werfen sollte. Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Broschüre nicht im April veröffentlicht wird. Wie es zu diesem Termin kam, ist ihm nicht bekannt. Sobald die Broschüre fertiggestellt ist, wird sie nochmals vorgestellt. 
Gemeinderat Binder möchte sich noch im Namen vom Förderverein bei allen Helfern und Besuchern welche bei den zwei Veranstaltungen im März anwesend waren. Ebenfalls bedankte er sich bei der Lehrerband welche am Samstagabend gespielt haben. Am Sonntag wurden über 450 Portionen Linsen verkauft. 

Gemeinderat Baumann informierte die Gemeindeverwaltung über eine defekte Straßenlaterne im Igginger Weg.

Gemeinderätin Bockmeyer teilte mit, dass im Bereich des Spielplatzes an der Halle Löcher im Zaun Richtung Lein seien. Laut Bürgermeister Schäffler wurden diese bereits geschlossen. 

Gemeinderat Möbius informierte die Gemeindeverwaltung, dass im Bereich der Grundschule/Hornbergstraße sich ein Schachtdeckel gesenkt hat. Bürgermeister Schäffler gab an, dass in diesem Jahr wieder einige Schachtdeckel angepasst werden sollen. Ebenfalls wollte Gemeinderat Möbius wissen, inwieweit die Straßenkreuzung im Bereich der Schule (Brauhaldestraße/Rosensteinstraße) saniert und gesperrt wird. Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Straße bzw. Kreuzung für 3 Tage gesperrt werden wird. Wie in einer vergangenen Sitzung soll im Zuge der Erstellung der Parkplätze im Bereich des Hangrutsches auch die Kreuzung saniert werden. Er gab an, dass die Rinnen entfernt werden. Auch gab er an, dass die geplante Sanierung des Igginger Wegs vermutlich nicht 2026 stattfinden wird. Grund hierfür ist, dass sich die Breitbandausbauarbeiten verschieben. Der Igginger Weg sollte im Zuge dieser Arbeiten saniert werden, damit die Straße nicht erneut aufgebrochen werden muss. 


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Vergabe der Breitbandarbeiten
Die Vergabe der Breitbandarbeiten wird in der Juni-Sitzung erfolgen. Ab April soll die Submission zum Projekt starten. 

Anmeldezahlen Verbundschule
Erfreulicherweise stiegen die Anmeldezahlen der Schule. Grund für den Anstieg wird unteranderem die verbindliche Grundschulempfehlung sein. Auch die Schuldebatte sorgte für Aufsehen und die Bekennung der Verbandsgemeinden für Sicherheit. Bürgermeister Schäffler bedankte sich bei Bürgermeister Feldmeyer und König. Diese waren bei der Schulanmeldung vor Ort. Gemeinderat Schaile gab an, dass die Generalsanierung ebenfalls ein Anreiz für Schüler/innen sein wird. 

ELR Förderung Adler Areal und Austraße
Die Gemeinde wird das Adler-Areal kaufen. Grund für den Kauf die Sicherung der Ortsmitte. Für den Erwerb des Adlers sowie die Entwicklung der Fläche erhielt die Gemeinde eine ELR Forderung von rund 398.250 €. 
Für die Sanierung der Austraße erhielt die Gemeinde eine ELR Förderung von 114.240 €. 

Sanierung Hallenbad Leinzell
Inzwischen sind alle Arbeiten vergeben. Ursprünglich sollte die Decke der Schwimmhalle abgehängt werden. Leider funktioniert dies nicht so wie geplant. Grund hierfür ist, dass das Schwimmbad bereits eine Zwischendecke hat. Somit kann keine dritte Decke angebracht werden. Mittlerweile ist ein Bauphysiker vor Ort und prüft nun die Lüftung der Zwischendecke. Dies bedeutet geringe Mehrkosten.
Ebenfalls beantragte die Gemeinde Schulbauförderung. Hieraus kann mit ca. 30 % Förderung gerechnet werden. 
Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Spendenbereitschaft enorm sei. 

Kanalbypass Gögginger Straße
Die Arbeiten für den Kanalbypass sind vergeben. Die Gemeinde Göggingen wird 50 % der Kosten übernehmen. Für den Bau wird eine Straßensperrung im Bereich des Busrondels notwendig. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien erfolgen. 

Kreisputzete 
Bürgermeister Schäffler bedankte sich bei den Helfern der Kreisputzete. Es wurde erschreckend viel Müll gesammelt. 

REWE Markt
Leider gibt es erneut Verzögerungen beim Zielabweichungsverfahren. 
Bürgermeister Schäffler wurde vom Regierungspräsidium darüber informiert, dass das Zielabweisungsverfahren auf Grund von Personalwechsel erst am 17.03.2026 gestartet ist. Das Abweichungsverfahren läuft bis zum 24.04.2026.
Während des Abweichungsverfahren können die Planungen dennoch weiterlaufen. 


Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung

Anfang 2023 ist die Gemeinde Leinzell dem Konvoi Frickenhofer Höhe im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung beigetreten. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung, dass Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern bis spätestens 2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellen müssen. Die Gemeinde Leinzell hat dieses Thema frühzeitig aufgegriffen und die Erstellung der Wärmeplanung rechtzeitig auf den Weg gebracht.

Im Zuge der Bearbeitung hat das beauftragte Unternehmen Geoplan aus Westhausen umfangreiche Datenerhebungen und Analysen durchgeführt. Hierzu wurden unter anderem Daten der örtlichen Schornsteinfeger sowie relevante Informationen aus der Gemeindeverwaltung herangezogen. Ergänzend erfolgte eine umfassende Betrachtung der gesamten Region, um potenzielle erneuerbare Energiequellen sowie mögliche Versorgungsstrukturen zu identifizieren und zu bewerten.

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird mit insgesamt 90 % gefördert, sodass lediglich ein Eigenanteil von 10 % bei der Gemeinde Leinzell verbleibt.
Nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung zeigt sich, dass für die Gemeinde Leinzell derzeit kein relevantes Potenzial für zentrale oder externe Energieträger außerhalb des Gemeindegebiets besteht, das eine alternative Wärmeversorgung, beispielsweise über ein Wärmenetz, wirtschaftlich oder technisch sinnvoll ermöglichen würde.

Aus den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung ergibt sich daher, dass für Leinzell perspektivisch insbesondere dezentrale Lösungen in Betracht kommen. Vor allem der Einsatz von Wärmepumpen stellt eine zukünftige Option dar, wobei deren wirtschaftlicher und effizienter Betrieb in der Regel eine entsprechende energetische Sanierung der Gebäude voraussetzt. 
Dem Gemeinderat wird dies zur Kenntnis gegeben. 

Gemeinderat Kienle erkundigte sich ob im Bereich des neuen Kindergartens auch Erdwärme möglich sei. Bürgermeister Schäffler wird dies beim Geologen anfragen. 
Gemeinderat Friedrich wollte wissen, ob es in diesem Bereich Förderungen gibt. Bürgermeister Schäffler sagte aus, dass vorerst nur die Datenabfrage erfolgte und noch keine weiteren Schritte notwendig sind. 


Vergabe HLS Kindergartenbau

Für den geplanten Neubau des Kindergartens ist eine Fachplanung für die Gewerke HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) erforderlich. Diese Fachplanung stellt einen wesentlichen Bestandteil der weiteren Gebäudeplanung dar und ist notwendig, um die Planungsschritte des Gesamtprojektes fortführen zu können.
Über das mit der Gesamtplanung beauftragte Architekturbüro Gunst wurden hierzu Angebote von drei Fachplanungsbüros eingeholt. Hintergrund hierfür ist die vergaberechtliche Vorgabe, dass aufgrund der Höhe des Auftragsvolumens eine freie Vergabe nicht zulässig ist. In Rücksprache mit dem Kommunalamt war es daher erforderlich, mindestens drei vergleichbare Angebote einzuholen.

Die eingegangenen Angebote wurden gemeinsam durch die Gemeindeverwaltung und dem Architekturbüro Gunst geprüft und aufgearbeitet. 

Die HLS-Planung muss beauftragt werden, da andernfalls das Baugesuch nicht genehmigt wird. Die eingegangenen Angebote unterschieden sich jedoch stark voneinander, was die Ausarbeitung und den Vergleich erheblich erschwert hat.

Nach der Ausarbeitung stellte sich heraus, dass das Ingenieurbüro Streit der wirtschaftlichste Bieter ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die HLS-Planungsleistungen für die Maßnahme im Kindergarten an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Streit zu vergeben.
Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des vorliegenden Angebots zum Angebotspreis von 88.622,15 € brutto.


Beschaffung Fenster Altes Rathaus

Das Alte Rathaus benötigt 16 neue Fenster, da die vorhandenen aufgrund ihres Alters ersetzt werden müssen. Im Hinblick auf die geplanten Arbeiten an der Fassade sollten die Fenster vorab ausgetauscht werden, damit später kein erneuter Eingriff in die Fassade erforderlich ist.

Die Firma Bühlmaier hat hierfür ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Dieses beläuft sich auf insgesamt 15.876,30 € brutto.

Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt und können entsprechend abgerufen werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung der Fenster bei der
 Firma Bühlmaier zum Angebotspreis von 15.876,30 € (brutto). 


Verschiedenes

Annahme von Spenden
Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats. 

Die Firma Bühlmaier spendete insgesamt 14.000 € für die neue Rathauseingangstüre. Insgesamt wurden für die Türe 16.500 € berechnet. Durch die Spende beträgt der Eigenanteil für die Gemeinde lediglich 2.500 €. 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der Spende zu. 
 


Grundsteuer – neues Recht ab 01.01.2025


Nach über zwei Jahren der Vorbereitung wird nun erstmals zum 01.01.2025 die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt. Sofern Sie Ihre Erklärungen abgegeben haben, müssten Sie in dieser Zeit die Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag mit entsprechender Berechnung vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd erhalten haben.

In dem Bescheid, gültig ab 01.01.2025, finden Sie Ihren neuen Messbetrag, sowie die dazugehörige Berechnung. Sollte Ihnen der Bescheid samt Berechnung nicht vorliegen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd eine entsprechende Durchschrift anfordern. Die Berechnungen liegen den Gemeinden nicht vor.

Das Land Baden-Württemberg hat auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsteuer - neues Recht beantwortet.

Die Grundsteuer berechnet sich in Baden-Württemberg wie folgt:

Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.

Bei der Grundsteuer B findet hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.

Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).

Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Sollte es Fragen zu Ihrer neuen Grundsteuer geben, möchten wir Ihnen folgende Informationen mit auf den Weg geben:

Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Messbetrag?

Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd hat den Messbetrag anhand Ihrer abgegebenen Erklärung erstellt. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Daten vom Finanzamt und kann an der Höhe des Messbetrags nichts ändern. Etwaige Fehler können nur durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd korrigiert werden. Ein Einspruch gegen die Höhe des Messbetrags können Sie  nur beim zuständigen Finanzamt in Schwäbisch Gmünd, Augustinerstraße 6, 73525 schriftlich einreichen.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts, sowie ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuerschuld nicht hemmt.


Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten?

Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss. Dieser ist ansässig bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd. Telefon 7171/603-6215, Email: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de

Für Fragen rund um die Themen Zahlung, Eigentumswechsel, Änderungen vor 01.01.2025 oder sonstigen Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Emailadresse: info@gvv-leintal.de. Sollten Sie einen persönlichen Vor-Ort-Termin benötigen, dann melden Sie sich per Email bei uns.


In eigener Sache:

Wir wissen, dass es Rund um das Thema Grundsteuerreform nach wie vor sehr viele offene Fragestellungen und zu klärende Sachverhalte gibt.

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Leintal-Frickenhofer Höhe und der Verbandsgemeinden haben im Vorfeld der Umstellung versucht, Sie bei der komplexen Thematik zu unterstützen und ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu bearbeiten. Auch uns stellt die Umstellung der Grundsteuer vor große personelle und zeitliche Herausforderungen.  

Bitte vergessen Sie deshalb bei Ihren Schreiben, Mails und Anrufen nicht, dass wir nur gemeinsam, Sie und wir, dieses Projekt zum Erfolg führen können und wir für Sie ein verlässlicher Partner sind.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
LEINTAL-FRICKENHOFER HÖHE
Für die Gemeinden:
Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen

 

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