Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020

Bekanntgaben des Vorsitzenden

Neuer Schulleiter an der Verbundschule Leinzell

Bürgermeister Leischner informierte den Gemeinderat über die neue Besetzung der Schulleiterstelle an der Verbundschule Leinzell. Mit Wirkung vom 01.08.2020 wird der Wunschkandidat Philipp Mattes neuer Schulleiter an der Verbundschule. Herr Mattes war Konrektor an der Schule in Abtsgmünd. Zuvor war er bereits 10 Jahre lang an der Realschule Leinzell als Lehrer tätig. Herr Mattes stellte sich und seine Ziele an der Verbundschule kurz dem Gemeinderat vor. Er bedankte sich bei allen Beteiligten für die Chance die er erhalten hat und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.

Schlussabnahme durch die Kontrollkommission des Regierungspräsidiums Stuttgart beim Schulzentrum Leinzell

Von der Kontrollkommission des Regierungspräsidiums Stuttgart erfolgte am 08.07.2020 die Schlussabnahme für die bauliche Zusammenführung der Verbundschule.
Ohne Beanstandungen wurde das Großprojekt abgenommen und erntete hierbei viel Lob und Anerkennung vom Regierungspräsidium. Besonders beeindruckt zeigte sich Herr Fischer und seine Mitarbeiterin Frau Eisenmann von dem verglasten Verbindungssteg. Dieser vermittelt das Gefühl, dass man das Gebäude nicht verlassen muss um in die Werkrealschule zu gelangen, eine tolle Lösung und eine gute Umsetzung. Erfreulicherweise sei jetzt die Endabrechnung erfolgt und die Abschlussrate hierüber bereits vom Regierungspräsidium ausbezahlt worden.

Konzessionsverträge im Bereich der Strom- und Gasversorgung im Gemeindegebiet

Nachdem in der letzten Sitzung über die Vergabe der Strom- und Gaskonzessionsverträge beschlossen wurde, erhielt die Gemeinde eine Stellungnahme vom Landratsamt Ostalbkreis.
Das Landratsamt habe keine Beanstandungen über den Abschluss der Verträge.
Somit können die Verträge abgeschlossen werden. Der Termin für die Vertragsunterzeichnung wurde auf 18.09.2020 festgesetzt.

Infostand der Partei AFD zur Landtagswahl 2021

Bürgermeister Leischner informierte den Gemeinderat darüber, dass die AFD einen Antrag über einen Infostand eingereicht habe. Sobald eine Partei einen Informationsstand auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt sie hierfür eine Erlaubnis der Gemeinde.
Bürgermeister Leischner gab bekannt, dass diesem Antrag stattgegeben wurde.


Anfragen des Gemeinderats


Gemeinderätin Mayländer
Gemeinderätin Mayländer bemängelte, dass der Handlauf in der Bergstraße schräg und verrostet sei. Dies sollte überprüft und ausgebessert werden.

Des Weiteren informierte Gemeinderätin Mayländer Bürgermeister Leischner über das zugewucherte Grundstück in der Bergstraße. Bürgermeister Leischner sagte aus, dass die Eigentümer angemahnt werden sollen.


Gemeinderat Möbius
Gemeinderat Möbius lobte die Arbeiten der Firma Eichele. Der Fußweg am Sportplatz sei sehr schön. Allerdings sei seitlich eine Vertiefung die ausgebessert werden sollte. Ebenfalls müsse man das Fahrradweg-Schild in die richtige Richtung drehen.

Gemeinderätin Staudenmaier
Gemeinderätin Staundenmaier erkundigte sich nach dem Thema „Verkehrsberuhigung“.
Bürgermeister Leischner gab an, dass noch auf Rückmeldungen einzelner Beteiligter gewartet werden muss. Man wird die verschiedenen Geschäftsbereiche nochmals anschreiben und um Stellungsnahmen bitten.

Gemeinderat Schaile
Gemeinderat Schaile wünschte dem Rektor Walter Hörsch für die Zukunft alles Gute. Ebenfalls lobte er die Vorstellung vom zukünftigen Schulleiter Herrn Mattes.

Gemeinderat Schaile bemängelte die Geschwindigkeitsüberschreitungen am Ortsausgang Richtung Täferrot. Hier könne man die Geschwindigkeitsanzeige anbringen.
Auch Gemeinderat Schaile lobte die Straßensanierungsarbeiten. Er informierte Bürgermeister Leischner darüber, dass im Lindichweg, auf der ausgebesserten Fläche, sich bei starkem Regen eine größere Wasserpfütze bilden würde. Dies sollte man überprüfen und beheben.

Gemeinderat Barth
Gemeinderat Barth wurde von einem Anwohner der Brunnenwiesenstraße darauf angesprochen, warum die Geschwindigkeitsanzeige nicht immer funktioniere. Zu den Hauptzeiten würde die Anzeige ausschalten. Bürgermeister Leischner nahm dies zur Kenntnis.
Gemeinderat Barth erkundigte sich warum die Geschwindigkeitsanzeige an der Straßenlaterne so hoch angebracht wurde. Laut Bürgermeister Leischner muss die Anlage auf Grund von möglichen Vandalismus so angebracht werden, dass niemand sie erreichen kann.
Des Weiteren fragte Gemeinderat Barth nach, wie der aktuelle Stand des REWE Marktes sei. Hier habe man der Gemeinde Göggingen Angebote gemacht.
Bürgermeister Leischner informierte, dass der Gemeinderat Göggingen noch nicht über alle Punkte beraten habe. Auch sei die Gemeinde Göggingen, mit der von der ASP geplanten Zufahrt zum geplanten Einkaufsmarkt, noch nicht zufrieden. Die ASP wird weitere Planungen durchführen und vorlegen.


Verkauf eines Baugrundstückes im gemeinsamen Gewerbegebiet an den GVV
Leintal- Frickenhofer Höhe

Der Gemeinderat hat am 23.06.2020 in öffentlicher Sitzung mehrheitlich beschlossen, dass der Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe im gemeinsamen Gewerbegebiet Leinzell-Göggingen angesiedelt werden soll. Hierfür wird der Verkauf eines Grundstückes notwendig.

Bisher haben sich alle Gemeinden dafür ausgesprochen, die Fläche Flst. 296/4 am Waldrand für den Neubau des Gemeindeverwaltungsverbandes vorzusehen.
Das Grundstück hat eine Größe von 2.938 m2 wobei 1.459 m2 nicht bebaut werden können, da ein Pflanzgebot für diesen Bereich herrscht. Außerdem soll auf diesem Grundstück ein Verbindungsweg von der Gemeinde Leinzell zum gemeinsamen Gewerbegebiet angelegt werden. Der Weg hätte eine Fläche von 195 m2. Somit könnten rund 1.650 m2 nicht bebaut werden.

Diese Tatsachen rechtfertigen eine Reduzierung des Kaufpreises. Die Gemeinde Göggingen begründete die Entscheidung weiterhin damit, dass es ein Vorteil wäre, wenn eine noch größere gemeinsame Gewerbegebietsfläche zu Verfügung stehen würde. Für den Fall, dass sich ein größerer Gewerbebetrieb ansiedeln möchte, hätte dieser mehr Möglichkeiten und eine größere Fläche zur Verfügung.
Aus den dargelegten Gründen schlug die Verwaltung vor, dass Grundstück zu einem Kaufpreis von 81.564 € an den Gemeindeverwaltungsverband Leintal- Frickenhofer Höhe zu verkaufen. Die Vertreter der Verbandsversammlung sollen am 30.07.2020 bei der Verbandsversammlung gemeinsames Gewerbegebiet Leinzell-Göggingen mit dem Mandat ausgestattet werden, für den Verkauf eines günstigeren Kaufpreises zu stimmen.

Bürgermeister Leischner fand es schade, dass die Gemeinde Göggingen den Kaufpreis festgelegt hat, ohne auf den Beschluss der Gemeinde Leinzell zu warten. Hier hätte er sich eine bessere Absprache gewünscht.

Gemeinderat Friedrich schloss sich der Meinung von Bürgermeister Leischner an. Man gehe in allen Angelegenheiten, die die Gemeinde Göggingen mit betreffen, auf die Gemeinde Göggingen zu.
Im Gegenzug werde dies leider nicht gemacht.

Gemeinderat Neumair stellte klar, dass die Fraktion SPD/Freie Wähler gegen einen Verkauf stimmen. Der Preis sei nicht angemessen. Andere Gewerbetreibende hätten einen deutlich höheren Preis bezahlt und der Gemeindeverwaltungsverband würde ein Grundstück zu einem deutlich günstigeren Preis erhalten. Dies sei nicht akzeptabel. Dadurch, dass die Gemeinde Göggingen bereits Preise öffentlich gemacht habe, muss die Gemeinde Leinzell zustimmen. Auch dies sei nicht akzeptabel.

Gemeinderat Binder bemängelte, wie der restliche Gemeinderat, die Vorgehensweise der Gemeinde Göggingen. Die Preisgestaltung sah er als schwierig an. Auf dem Grundstück könne eine größere Fläche nicht bebaut werden. Aus diesem Grund sei der niedrigere Verkaufspreis angemessen.

Gemeinderat Barth sah den Verkaufspreis ebenfalls nicht gerechtfertigt. Ein Verkauf zu diesem Preis sei nicht angemessen.

Gemeinderat Möbius erinnerte an die bereits gebauten Häuser zusammen mit den jeweiligen Gewerbebetrieben innerhalb des Gewerbegebiets. Diese seien ebenfalls zu einem, im Vergleich zu normalen Bauplätzen, günstigeren Verkaufspreis verkauft worden.

Nach langer Diskussion stimmte der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen für einen Verkauf des Grundstückes zum Preis von 81.564 € zu. Die Mandatsträger sollen mit diesem Mandat in der Verbandsversammlung am 30.07.2020 abstimmen.

Nach der Abstimmung gab Gemeinderat Neumair und Gemeinderat Barth bekannt, dass sie und ihre Vertreter nicht an der Verbandsversammlung teilnehmen werden, da das Mandat nicht mit Ihrer Meinung vertretbar sei.

Gemeinderat Friedrich erkundigte sich noch, was passieren würde, wenn die Gemeinde dem Preis nicht zugestimmt hätte. Laut Bürgermeister Leischner würde in diesem Fall die Rechtsaufsichtsbehörde als Schlichter eingesetzt. Würde es zu keiner Einigung kommen, würde das Landratsamt den Bauplatzpreis festlegen.


Beschaffung einer Abgasabsauganlage für das Feuerwehrgerätehaus

Wie bereits bei der Haushaltsplanberatung erläutert, muss die bestehende Absauganlage im Feuerwehrgerätehaus gegen eine mitfahrende, druckluftbetätigte Absauganlage ersetzt werden.

Deshalb wurde ein Angebot der Firma Ecovent über die notwendige Abgasabsauganlage für das Gerätehaus eingeholt. Laut Auskunft der Feuerwehr ist die Einholung weiterer Angebote nicht möglich, da solche Anlagen nur schwer zu vergleichen sind und es nicht sehr viele Hersteller gibt.  Sämtliche Feuerwehren der umliegenden Gemeinden beziehungsweise innerhalb des Ostalbkreises, wurden mit Abgasabsauganlagen der Firma Ecovent ausgestattet.

Die Feuerwehr hat das Angebot eingehend geprüft und empfiehlt die Beschaffung bei der Firma Ecovent zu einem Nettopreis von 13.531,11 €. Bei dem derzeitig gültigen Mehrwertsteuersatz von 16 % würde dies ein Bruttobetrag in Höhe von 15.696,09 € ergeben.

Im Haushaltsplan wurden für die Maßnahme 20.000 € eingestellt.
Laut Auskunft der Feuerwehr sollte unbedingt ein Wartungsvertrag in Höhe von 390 € für die jährliche Wartung abgeschlossen werden.
Zu den angegebenen Kosten würden zusätzlich noch minimale Nebenkosten anfallen.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag der Abgasabsauganlage an die Firma Ecovent zum Preis von 15.696,09 € brutto zu vergeben.
Zusätzlich soll ein jährlicher Wartungsvertrag in Höhe von 390 € netto abgeschlossen werden.


Sonnenschutzanlage Rathaus
-Vergabe

Wie bei der Haushaltsplanberatung festgelegt, soll für das Rathaus (Sitzungssaal und Büroräume) eine Sonnenschutzanlage beschafft werden. Hierfür wurden insgesamt drei Angebote eingeholt (siehe Anlagen).

Alle drei Angebote sind miteinander vergleichbar. Günstigster Bieter war die Firma Klier Sonnenschutztechnik aus Schwäbisch Gmünd zu einem Angebotspreis in Höhe von 10.417,60 € Brutto (inkl. Gerüst). Hierbei handelt es sich um eine Sonnenschutzanlage der Firma Warema, welche bereits beim Gemeindeverwaltungsverband Leintal- Frickenhofer Höhe verbaut wurde. Somit wäre auch ein einheitliches Erscheinungsbild auf der Südseite des Gebäudes gegeben. Alle drei Anbieter würden empfehlen, eine Funksteuerung vorzustehen und zusätzlich einen Windsensor einzubauen. Weiterhin sollte geprüft werden, ob mehrere Einzelanlagen zusammengefasst werden können um somit Kosten zu sparen.

Gemeinderat Möbius erkundigte sich ob das Angebot alle Arbeiten enthalten würden. Laut Bürgermeister Leischner fallen nur noch Elektroarbeiten an. Man sei allerdings im Kostenrahmen von 15.000 €.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Sonnenschutzanlage bei der Firma Klier Sonnenschutztechnik aus Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 10.417,60 € brutto beschafft werden soll.
Die genaue Ausstattung beziehungsweise Ausführung soll mit der Firma Klier vor Ort genau abgesprochen und festgelegt werden.


Schulzentrum Leinzell
-Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten

Im Bereich der Realschule (A-Bau) ist ein Teil des Kanals eingebrochen. Für eine notwendige Kanalsanierung wurde ein Angebot von der Firma Astra eingeholt. Das Angebot der Firma Astra liegt bei brutto 62.184 €. Hier würden jedoch noch weitere Arbeiten erforderlich werden, um die Toilettenabwasserleistungen nach außen zuführen beziehungsweise den Boden der sanierten Toiletten aufzubrechen. Die komplette Sanierung würde in offener Bauweise erfolgen.

Alternativ wurde von der Fa. Bendl eine Kanalsanierung im Inlinersystem angeboten. Die Kosten hierfür betragen auf eine Leitungslänge von ca. 61 Meter brutto 21.951,11 €.

Gemeinderat Barth erkundigte sich nach den Erfahrungen mit den Inlinersystem. Bürgermeister gab an, dass seit 2012 in Leinzell schon einige Kanäle mit dem Inlinersystem saniert wurden. Vom Hersteller bestehe eine Garantie von 50 Jahren.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Kanalsanierungsarbeiten im Altbau der Realschule zum Angebotspreis von brutto 21.951,11 € an die Firma Bendl aus Günzburg zu vergeben.


Auslaufen der Kredite für die bestehenden Photovoltaikanlagen
-Vergabe der Anschlussfinanzierung

Die Kredite für die Photovoltaikanlagen in Höhe von 204.040 € laufen am 16.08.2020 aus. Die Zinsbindung wurde damals im Jahr 2010 auf 10 Jahre festgeschrieben. Nun steht eine Verlängerung beziehungsweise Anschlussfinanzierung an.

Es wurden von der DZ/Hüb, L-Bank und der KSK/LBW eingeholt.
Da die Angebote immer Tagesangebote sind, gaben die Banken am 28.07.2020 folgende Angebote ab:

DZ/Hüb     0,24 % Zinsen
L-Bank    0,09 % Zinsen
KSK/LBW    0,09 % Zinsen

Gemeinderat Neumair fragte nach, ob bei der Umschichtung des Restbetrages zusätzliche Kosten anfallen werden. Laut Bürgermeister Leischner fallen hierbei keine Kosten an. Nur Kosten für den Arbeitsaufwand des Gemeindekämmerers schlagen hier zu buche.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Vergabe der Anschlussfinanzierung für die Photovoltaikanlagen an den günstigsten Anbieter erfolgen soll. Hierfür soll die Verwaltung ermächtigt werden, die Anschlussfinanzierung an den tagesaktuellen günstigsten Bieter zu vergeben.


Kindergartenbeiträge März-Juni 2020
-Empfehlung an die Kirchengemeinden

Durch den „Lock down“ im Rahmen der Corona Pandemie wurden in den Monaten März bis Juni bisher keine Kindergartenbeträge eingezogen. Die Empfehlung der Landesverbände, wie mit dieser Situation umgegangen werden soll, steht bisher leider noch aus. Deshalb sei eine Empfehlung vom Gemeinderat notwendig.
Vorstellbar wäre eine Abrechnung für den Monat März 2020 mit lediglich 50 %. Für die Monate April und Mai 2020 sollten keine Gebühren erhoben werden. Für den Monat Juni 2020 sollten ebenfalls nur 50 % berechnet werden.
Die Notfallbetreuung soll tageweise abgerechnet werden, wie sie auch in Anspruch genommen wurde.

Gemeinderat Friedrich regte an, dass die Notfallbetreuung für systemrelevante Berufe (Blaulichtberufe) nicht abgerechnet werden sollten. Dies sei laut Bürgermeister Leischner eher schwierig, da die Notfallbetreuung stufenweise erweitert wurde. Eine Prüfung sei voraussichtlich sehr umfangreich.

Gemeinderat Neumair sprach sich ebenfalls für einen Erlass der Notfallbetreuungsgebühren aus. Der Gemeinderat gibt nur eine Empfehlung ab.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Empfehlung aus, die Beiträge für die Monate März und Juni 2020 jeweils nur 50 % abzurechnen und die Monate April und Mai 2020 vollständig zu erlassen. Eine Prüfung der Abrechnung / Erlass für die Notfallbetreuung wurde ebenfalls empfohlen.


Hallenbenutzungsgebühren März – Juli 2020
-Abrechnung beziehungsweise Verzicht

Nach dem Lock down wurden die Hallen von 14.03.2020 bis Juni 2020 nicht mehr benutzt. Im Rahmen der Lockerungen wurden teilweise die Hallen ab Mitte Juni 2020 wieder freigegeben.
Aus Fairnessgründen sollten den Vereinen für diesen Zeitraum auch keine Hallenbenutzungsgebühren in Rechnung gestellt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Erlass der Gebühren für den Zeitraum 14.03.2020 bis zum Ende der Sommerferien 11.09.2020. Sofern eine normale Hallenbelegung nach den Sommerferien wieder erfolgt sollte, werden die Abrechnungen erst nach den Sommerferien wieder gemäß Belegungsplan abgerechnet.


Martinimarkt am 08.11.2020
-Beschluss über das Stattfinden des Marktes

Derzeit sind bis zum 31.10.2020 Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern weiterhin untersagt. Derzeit ist auch nicht abzusehen, ob Veranstaltungen in der Größenordnung eines Martinimarktes ab November wieder möglich sind.

Nachdem die Vorbereitungen und Planungen für den Martinimarkt spätestens Ende Juli beginnen müssen, sollte nun festgelegt werden, ob der Martinimarkt stattfinden kann oder nicht.

Gemäß Rücksprache mit dem Martinimarkt Team sehen alle Beteiligten die Veranstaltung des Martinimarktes sehr kritisch. Dieser Einschätzung schloss sich Bürgermeister Leischner an.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass bei schönem Wetter weit mehr als 1.000 Teilnehmer den Martinimarkt besuchen. Die notwendige Abstandsregel von 1,5 Meter kann hier bestimmt nicht eingehalten werden. Außerdem ist es schwierig eine Einlasskontrolle beziehungsweise eine Mundschutzpflicht durchzusetzen. Ebenfalls schwierig wäre eine Bewirtung in der Kulturhalle beziehungsweise die Durchführung eines Kindertheaters im Obergeschoss der Kulturhalle.
Bei Berücksichtigung aller Punkte ist eine Durchführung des Martinimarktes 2020 nicht möglich.

Gemeinderar Barth schloss sich im Namen der Fraktion SPD/Freie Wähler der Meinung der Verwaltung an. Eine Durchführung des Marktes sei unverantwortlich. Die Hygieneregeln können nicht eingehalten werden.

Gemeinderat Binder schloss sich ebenfalls der Meinung an. Auch für die Leinzeller Gewerbebetriebe wäre eine Durchführung des Marktes schwierig. Eine Bewirtung in der Kulturhalle wäre nicht möglich.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Martinimarkt 2020 nicht stattfinden soll.


Baugebiet „Götzenacker“

Auf Grund einer Stellungnahme des Landratsamtes Ostalbkreises, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, wurde der Gemeinde Leinzell mitgeteilt, dass das geplantes Baugebiet „Götzenacker“ im Einzugsgebiet des Tiefenbrunnens „Mühlwiesen“ liegt. Laut Landratsamt ist die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets sowieso deutlich zu klein. Deshalb sollen die Wasserschutzzonen anders abgegrenzt und vergrößert werden. Dies hat natürlich auch Einfluss auf unsere komplette Wasserversorgung in Leinzell. Nachdem die Gemeinde die Eigenwasserversorgung weiterhin aufrechterhalten möchte, sollten Lösungen zusammen mit dem Landratsamt gesucht werden.
Bis eine solche Lösung in Sicht ist, soll das geplante Baugebiet „Götzenacker“ ruhen. Sobald es Lösungsvorschläge gibt, werden die Planungen für die Durchführung eines Baugebiets „Götzenacker“ wiederaufgenommen.

Bereits 1987 wurde vom Landratsamt mitgeteilt, dass die Zonen zu klein seien. In den 30 Jahren gab es allerdings noch nie Probleme mit der Eigenwasserversorgung. Es erfolgen regelmäßig Wasseruntersuchungen. Trotz allem betreibt die Gemeinde somit sei 30 Jahren die Eigenwasserversorgung auf eigene Verantwortung.

Es sei sehr ärgerlich, dass dieses Schreiben bereits 1987 erfolgte aber weder die Gemeinde noch das Landratsamt reagiert habe, so Gemeinderat Binder. Auch sei die Eigenwasserversorgung in Leinzell dreifach abgesichert. Es gibt zwei unterschiedliche Quellen/Brunnen sowie eine Notwasserleitung der Mutlanger Wassergruppe. Warum der Brunnen nun nicht mehr ausreicht, sei für ihn unverständlich.

Für Gemeinderat Neumair hat der Erhalt der Eigenwasserversorgung oberste Priorität. Eine Verlegung des Brunnens sei unvorstellbar. Laut Gemeinderat Neumair werde die Gemeinde keinen anderen Standort für einen neuen Brunnen finden. Abgesehen von den Kosten reichen die Wasserschutzzonen immer über die Gemarkungsgrenze. Somit müssten die betroffenen Gemeinden ihr Einverständnis abgeben. Gemeinderat Neumair stellte klar, dass die Qualität des Wassers in Leinzell hervorragend sei. Die Gemeinde sollte am Brunnen festhalten und keine neuen Standorte suchen.

Gemeinderat Schneele stellte klar, wie gut die Qualität des Leinzeller Wassers sei. Man müsse an der Eigenwasserversorgung festhalten. Durch die dreifache Absicherung sowie regelmäßigen Proben handle die Gemeinde nicht fahrlässig. Einen Anschluss an die Bodenseewasserversorgung ist nicht möglich, da diese bereist überlastet sei und keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen wird.
Gemeinderat Schneele war der Meinung, dass eine Lösung mit dem Landratsamt gefunden werden muss. Bei einer Ausweisung des Baugebietes könne man wasserschutzfreundliche Bedingungen aufstellen.

Bürgermeister Leischner stellte fest, dass sich der gesamte Gemeinderat, einschließlich ihm, einig über den Erhalt der Eigenwasserversorgung sei. Lediglich bei der Standortfrage kam es aufgrund von Aussagen seitens des Landratsamtes zu unterschiedlichen Meinungen. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollen alle bestehenden Möglichkeiten geprüft werden, um dann eine Entscheidung über den Erhalt bzw. die Verlegung des Brunnenstandortes treffen zu können, so der Schultes.

Gemeinderat Schaile schlug vor, Wasserproben öfters auszuwerten. Somit sei mehr Sicherheit gegeben.
Nach langer Diskussion beschloss der Gemeinderat, mit der Gegenstimme des Bürgermeisters, den Weiterbetrieb des Tiefenbrunnens „Mühlwiesen“ an dem jetzigen Standort.
Des Weiteren beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Planungen zum Baugebiet vorerst ruhen sollen.


Bürgerversammlung am 13.10.2020
-Durchführung und Gestaltung

Am Dienstag den 13.10.2020 soll die diesjährige Bürgerversammlung stattfinden. Auf Grund der notwendigen Abstandsregelungen soll die Bürgerversammlung nicht wie in den vergangenen Jahren im kleinen Kultursaal, sondern in der Kulturhalle durchgeführt werden.

Bisher wurde die Bürgerversammlung in drei Teile gegliedert:

1.    Vorstellung der Bauvorhaben des vergangenen Jahres
2.    Vorstellung der Bauvorhaben des aktuellen Jahres und Ausblick auf die nächsten Jahre
3.    Diskussion

In der kommenden Bürgerversammlung wird ein großes Thema die Straßensanierungen sein. In einer Klausurtagung am 19.09.2020 wird der Gemeinderat ein Straßensanierungskonzept erstellen.
Hierbei soll eine Prioritätenliste aufgestellt werden, welche Straßen zuerst saniert werden sollen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist hierbei die Finanzierung der Straßensanierungsmaßnahmen. Auch Thema wird die Ansiedlung eines REWE Marktes, Wasserversorgung sowie die finanziellen Folgen der Coronakrise sein.

Gemeinderat Schaile schlug eine gezielte Einladung der Neubürger vor. Ebenfalls könnte er sich vorstellen, dass verschiedene Ehrungen im Rahmen der Bürgerversammlung erfolgen sollen. Auch Stellungnahmen der Fraktionen können miteingebaut werden.

Gemeinderat Schneele begrüßte die Anregungen von Gemeinderat Schaile.

Gezielt eingeladen sollten Neubürger ab der letzten Bürgerversammlung.

Bürgermeister Leischner zeigte sich diesbezüglich eher skeptisch. Durch die Coronabeschränkungen müsse man zuerst die Anzahl der Neubürger berechnen.
Bürgermeister Leischner schlug vor, diese Entscheidungen per Umlaufbeschluss Ende August/Anfang September zu beschließen. Hier soll über die zu ehrenden Personen entschieden werden sowie über den genauen Ablauf.

Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu.


Baugesuche

Generalsanierung Schulzentrum
Bürgermeister Leischner stellte kurz das Baugesuch vor, welches dem Gemeinderat bereits von früheren Vorstellungen bekannt war. Er erklärte die Inhalte des Baugesuches. Es sollen unter anderem Brandschutzmaßnahmen erfolgen. Ein BHKW soll eingebaut werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, sein Einvernehmen zum bereits mehrmals vorgestellten Baugesuch.


Baugesuch Hornbergstraße 13, Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen
Die Bauherren planen auf dem Flst. 466/5 den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen.
Das Bauvorhaben verstößt gegen mehrere Vorschriften. Grund für die Verstöße ist laut Bauherren das stark abfallende Gelände.

Das Bauvorhaben seien laut Kreisbauamt städtebaulich vertretbar.

Der Gemeinderat sprach einstimmig sein Einvernehmen aus.


Bau einer Festmistlagerplatte und einer Maschinen- und Bergehalle im Bereich der Ölhäuser
Im Bereich der Ölhäuser soll eine Festmistlagerplatte und einer Maschinen- und Bergehalle erstellt werden. Die Festmistlagerplatte grenzt direkt an den Leintalradweg an.
Gemeinderat Möbius sah hierbei ein Problem. Die Lagerplatte sollte soweit zurückgesetzt werden, damit der Radweg nicht eingeschränkt wird.

Der Gemeinderat sprach einstimmig sein Einvernehmen aus, wenn es durch das Bauvorhaben zu keinen Einschränkungen des Leintalradweges kommt.


Baugesuch DEEWO-Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Garage in der Mulfinger Straße

Bei der letzten Gemeinderatsitzung wurde das Bauvorhaben der DEEWO in der Mulfinger Straße eingehend vorgestellt. Nachdem das Gebäude die absolute Höhe des Bebauungsplans weit überschritten hat und außerdem ein drittes Vollgeschoss geplant wurde, wurde damals das Einvernehmen der Gemeinde verweigert.

Nun legte die DEEWO eine geänderte Planung vor. Diese sieht eine deutliche Reduzierung der absoluten Höhe vor. Weiterhin wurde das oberste Geschoss so geplant, dass es kein Vollgeschoss ergibt. Somit sind die zwei wichtigsten Punkte, die der Gemeinderat beanstandete, abgestellt. Dennoch gibt es weiterhin Verstöße gegen den Bebauungsplan.

Von den Anwohnern wurden bereits Einsprüche erhoben.

Bürgermeister Leischner gab bekannt, dass laut Aussage von Kreisbaumeister Treuter das Einvernehmen erteilt werden könnte, da dies aus seiner Sicht städtebaulich vertretbar wäre.

Gemeinderat Baumann erinnerte an die Wasserschutzzone des Tiefenbrunnen Mulfingen. Diese sei ebenfalls zu klein. Man sollte überprüfen ob eine Bebauung grundsätzlich überhaupt möglich ist.

Gemeinderat Möbius bemängelte, dass das vorgestellte Bauvorhaben nichts mehr mit der ursprünglichen Planung von drei Häusern zu tun habe.

Gemeinderat Neumair sprach sich ebenfalls gegen ein Einvernehmen aus. Der Bauherr müsse das Bauobjekt deutlich verkleinern.

Ein geologisches Gutachten sollte ebenfalls erstellt werden.

Nach langer Diskussion stellte der Gemeinderat sein Einvernehmen zurück. Der Bauherr muss ein geologisches Gutachten in Auftrag geben und vorlegen. Ebenfalls sollte die Gemeinde zusammen mit dem Kreisbauamt Kriterien festlegen, die der Bauherr einzuhalten hat.


Verschiedenes

Gemeinderat Schaile merkte an, dass auf der Homepage der Gemeinde Göggingen der Name des Gewerbegebiets falsch geschrieben sei. Auf der Homepage würde das gemeinsame Gewerbegebiet unter „Gemeinsames Gewerbegebiet Göggingen-Leinzell“ laufen. Die korrekte Bezeichnung sei allerdings „Gemeinsames Gewerbegebiet Leinzell-Göggingen“.
Diesen Fehler sollte die Gemeinde Göggingen beheben.



Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
73575 Leinzell

07175 99820-0
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