Gemeinde Leinzell

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.06.2024

Anfragen des Gemeinderats
 
Gemeinderat Binder sprach die Änderungen der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubilare an. Diese werden zukünftig nicht mehr im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Bürgermeister Schäffler gab an, dass es zum Schutz der Personen gilt sowie aus Datenschutzrechtlichen Gründen so gehandhabt werden muss.
 
Gemeinderat Barth erkundigte sich nach möglichen Maßnahmen der Überwachungen am Friedhof.
In letzter Zeit gab es immer wieder Vorfälle, auch auf anderen Friedhöfen, von Grabschändungen oder Diebstahl. Er wollte wissen, welche Maßnahmen hierfür von den umliegenden Gemeinden getroffen werden.
Bürgermeister Schäffler sicherte zu, dass er mit den Bürgermeisterkollegen in Austausch gehen würde. Eine Maßnahme zum Schutz der Gräber oder Gebäude wird wohl kaum möglich sein auf dem Friedhof.
 
Gemeinderat Möbius sprach die kurzfristige Absage des Wochenmarktes an. Auf Grund des Hochwassers konnte der Markt nicht stattfinden. Dies veröffentlichte Bürgermeister Schäffler in den sozialen Medien. Weitere Veröffentlichungsarten standen nicht zur Verfügung.
Herr Möbius gab an, dass das Ortseingangsschild sowie der obere Teil der Rosensteinstraße durch die Hecke stark zugewachsen sind. Dem Bauhof wird dies weitergeleitet.
 
 
Bekanntgaben des Vorsitzenden
 
Hochwassersituation in Leinzell
 
Bürgermeister Schäffler beschrieb die Lage und den Ablauf der Evakuierung.
Er lobte die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Krisenstab des Landratsamtes. Der Informationsaustausch war vorbildlich. Ebenfalls war das Verständnis der Bevölkerung sehr groß.
Ein ausführlicher Bericht sowie Danksagung finden Sie im Sonderartikel des Mitteilungsblatt.
 
Gemeinderat Binder sprach als Stellvertreter des Bürgermeisters für den gesamten Gemeinderat.
Er lobte die Arbeit von Bürgermeister Schäffler. Durch den ständigen Informationsaustausch in der Notfallunterkunft waren die Betroffenen über die Entwicklung aufgeklärt. Dies sorgte oft für Erleichterung untern den Betroffenen. Ebenfalls was das Management hervorragend. Auch gilt ein Lob an die Feuerwehr Leinzell sowie an alle weiteren Feuerwehren die Leinzell unterstützten.
Kommandant Sascha Bollin bedankte sich bei dem Gemeinderat. Dieser leitete den Ablauf und Organisation der Notfallunterkunft in der Mensa. Normalerweise hätte er ein Feuerwehrmitglied für die Betreuung der Unterkunft abordnen müssen. Durch die hervorragende Arbeit des Gemeinderates war dies nicht notwendig. Er gab an, dass es nun Planungen für die Zukunft geben wird. Die ist notwendig, falls bei einem solchen Fall die Führungsspitze nicht anwesend ist, die Stellvertreter sowie die Feuerwehrmitglieder wissen wie zu reagieren ist.
 
Brückengutachten für den Leinsteg beim Kat.-Kindergarten St. Georg
 
Durch das Hochwasser stand der Leinsteg komplett unter Wasser. Dadurch könnten mögliche Schaden entstanden sein. Aus diesem Grund ist der Leinsteg derzeit gesperrt.
Erst nach einer Prüfung durch einen Gutachter kann der Steg wieder geöffnet werden.
 
Umlaufbeschluss Konzessionsverträge Gas & Strom Netze ODR GmbH
 
Die Gemeindeverwaltung hat letzte Woche am 16.05.2024 eine E-Mail und im Anschluss ein Schreiben von der Netze ODR GmbH erhalten, mit neuen Konzessionsverträgen zu Gas und Strom. Diese Verträge sind zugunsten der Kommunen ergänzt worden, siehe Auflistung unten. Die Verträge, welche jetzt angepasst werden, wurden am 30.06.2020 öffentlich in der Gemeinderatssitzung bestätigt bzw. abgeschlossen.
Nach Prüfung der Verwaltung wird empfohlen, dass die neuen Vertragskonditionen der Netze ODR GmbH bestätigt werden sollten.
 
Hier die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst:
 
Die neuen MKV 3.0 bieten für die Städte und Gemeinden folgende wesentlichen leistungsbezogenen
Vorteile gegenüber den bisherigen Musterkonzessionsverträgen von 2012 (MKV 2.0):
 
-       Moderner und zukunftsfähiger Netzbetrieb zur Umsetzung der Energiewende vor Ort als Ziel des Vertrages
-       Konkreter und direkter Ansprechpartner der Konzessionärin für alle kommunalen Belange
-       Sicherstellung von qualifiziertem Personal bei Baumaßnahmen durch die Konzessionärin
-       24/7-Störungshotline der Konzessionärin für die Gemeinde und die Netzkunden
-       Verankerung der Weitergewährung der Konzessionsabgabe und des Kommunalrabatts nach Auslaufen der Konzession
-       Mitverlegung von Leerrohren durch die Konzessionärin für kommunale Zwecke (z. B. Breitband)
-       Unmittelbare Mitwirkung der Konzessionärin bei der Erstellung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
-       Anzeigepflicht der Konzessionärin bei Wechsel der Beherrschungsverhältnisse
-       Verankerung praxisüblicher Entflechtungsregelung für den Netzübergang
-       Anpassungsmöglichkeit des Konzessionsvertrages im Falle

  • vorteilhafter Regelungen für die Gemeinde
  • wesentlicher Änderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse

-       Sonderkündigungsrecht der Gemeinde nach 10 Jahren Vertragslaufzeit
 
Der Gemeinderat stimmte per Umlaufbeschluss einstimmig den neuen Konzessionsverträge für Gas & Strom (MKV_Strom_3.0 und MKV_Gas_3.0) zu.
Dies wird zur Kenntnis gegeben.
 
 
Konzeption / Planung der Austraße
 
Die Gemeinde Leinzell hat die ersten Konzepte für die Austraße im vergangenen Jahr vom Büro LKP vorgestellt bekommen und sich für ein Konzept entschieden haben. Dieses Konzept wurde nun ausgearbeitet und von Herrn Biekert in der Sitzung ausführlich vorgestellt.  
 
Die Austraße wird in zwei Sanierungsabschnitte unterteilt. Beim Sanierungsabschnitt 1 handelt es sich um die Strecke zwischen der Kreuzung Gmünder Straße bis zur Traffostation. Sanierungsabschnitt 2 ist von der Traffostation bis zur Kreuzung Weiherstraße bzw. ein Stück in die Weiherstraße geplant.
 
Herr Biekert stellt als ersten den Bereich Kanal/Wasser vor. Im Sanierungsabschnitt 1 ist kein neuer Kanal notwendig. Der derzeitige Kanal muss nur innen saniert werden. Die Wasserleitung muss komplett ausgetauscht werden.
Im Sanierungsabschnitt 2 ist ein neuer Kanal notwendig. Der derzeitige Kanal ist zu klein. Für diesen Kanal empfiehlt er spezielle Rohre, da die Fließgeschwindigkeit sehr gering ist. Dies kann zur Folge haben, dass im Abwasserkanal sich Rückstande sammeln. Ebenfalls wird hier die Leitungsverlegung teilweise schwer.
Die Wasserleitung wird ersetzt.
 
Im Bereich Straßenbau wird der Gehweg verändert. Es soll lediglich ein Gehstreifen mit kleiner Kantel gebaut werden. Es wird keinen Randstein mehr geben. Der Gehstreifen weist eine Breite von 1 Meter auf. Die Kantel (Rinne) 0,50 Meter. Somit ist der Fußgängerweg 1,50 Meter breit.  Die Kandel (Rinne) wird nur leicht abgesenkt sein. Somit können problemlos Kinderwägen oder Rollatoren über die Kantel fahren.
Zu beachten ist, dass die Austraße sehr schmal ist. Somit darf aus rechtlichen Gründen hier nicht geparkt werden. Durch die Planungen eines Gehstreifens kann es passieren, dass dieser als Parkfläche mitgenutzt wird. Dies ist nicht erlaubt und kann dementsprechend angezeigt werden.
Bei einem hohen Randstein (ca. 12 cm) wäre das Parken deutlich erschwert. Da der Randstein 12 cm hoch ist, wird das Befahren mit z.B. Kinderwägen schwerer.
 
Gemeinderat Möbius war der Meinung, dass ein Gehsteifen sinnvoll ist. Die Parksituation ist hier zweitrangig. Die leichte Begehbarkeit für Fußgänger soll im Vordergrund stehen.
 
Gemeinderat Barth sah dies ebenfalls so. Allerdings sollten bei einem Gehstreifen Kontrollen bezüglich des Parkens stattfinden.
 
Herr Biekert erwähnte den Fahrbahnrand und das Geländer auf Seitens der Lein. Dies ist abgerutscht. Hier soll der Fahrbahnrand abgefangen werden und ein neues stabiles Geländer angebracht werden.
 
Gemeinderat Möbius erkundigte sich nach der Befahrbarkeit der bisherigen Grundstückseinfahrten.
Laut Herr Biekert wird die Straße so angepasst, dass die Einfahrt weiterhin problemlos möglich ist.
Gemeinderat Friedrich fragte nach, ob die Anwohner im Zuge der Maßnahme ihre Hausanschlussleitungen erneuern können. Herr Biekert gab an, dass die Eigentümer angefragt werden. Die Kosten für die Hausanschlussleitung müssen die Eigentümer selbst tragen.  
 
Die Kosten für die gesamte Maßnahme belaufen sich auf rund 1,5 Mio €.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Kanal: ca. 465.303,45 €
Wasser: ca. 237.226,50 €
Straßenbau: ca. 746.064,31 €
Straßenbeleuchtung: ca. 31.116,12 €.
 
Zuschüsse werden im Bereich Wasser/Kanal erwartet.
 
Gemeinderat Neumair erkundigte sich nach dem genauen Verlauf des Gehstreifens. Die Planungen sehen vor, dass der Gehstreifen vor der Kreuzung endet. Zur Kreuzung kann lediglich eine farbliche Markierung angebracht werden, da es sich seitlich um Privatgrund handelt.
 
Gemeinderat Neumair fragte nach, ob die Austraße eine Einbahnstraße wird Bürgermeister Schäffler stellte klar, dass die Austraße keine Einbahnstraße wird. Sie wird weiterhin beidseitig befahrbar sein.
 
Eine Bürgerin gab an, dass die Gehstreifensituation im Bereich der Kreuzung Austraße/Gmünder Straße gefährlich sei. Laut Bürgermeister Schäffler kann der Gehstreifen nicht durchgehend zur Kreuzung angebracht werden. Es wird eine farbliche Markierung geben.
 
Kämmerer Schürle gab an, dass im kommenden Jahr Förderanträge gestellt werden.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die vorgestellten Planungen. Es soll ein Gehstreifen angebracht werden.
 
 
Vergabe von Planungsleistungen im Cluster Ost
 
Die Gemeinde Unterschneidheim hat als Geschäftsbesorger für das Cluster Ost, indem die Gemeinde Leinzell vertreten ist, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt einen Antrag für den Breitbandausbau Gigabit 2.0 (graue Flecken) gestellt und am 11.10.2023 vom Bund und die Ko-Finanzierung am 01.03.2024 vom Land Baden-Württemberg vorläufig bewilligt bekommen.

Ziel der Förderung ist es die Adresspunkte, die über das Markterkundungsverfahren 2023 als unterversorgt gelten, bis 31.12.2029 durch den Neubau eines NGA-Netzes mit einer Gigabitfähigen Infrastruktur anzubinden.

 

Aufgrund des zu erwartenden Honorarvolumens für die Planungs- und Ingenieurleistungen, werden derzeit die Leistungen in einem Vergabeverfahren gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ausgeschrieben. Ausgeführt wird die Ausschreibung für die Planungscluster Los 1 (Unterschneidheim & Leinzell). Begleitet wird das Verfahren durch einen externen Dienstleister.

Das aus der Vergabe hervorgehende Planungsbüro wird dann das entsprechende Planungscluster begleiten, die Bauausschreibung erstellen und den oder die Ausbauunternehmer/n auf eine technische, wirtschaftliche und effiziente Bauausführung leiten.

 

Die Rechnungslegung der beauftragten Büros erfolgt je Kommune. Für das Fördermittelmanagement werden durch die beteiligten Kommunen Fördermittelabrufe generiert und über die Gemeinde Unterschneidheim eingereicht. Jede Kommune erhält die Mittel direkt ausbezahlt. Das Monitoring übernimmt die Gemeinde Unterschneidheim.

 

Ziel des Vorrats- und Ermächtigungsbeschlusses ist es, den Workflow der Vergabe der Planungscluster zu beschleunigen und schnellstmöglich mit den Planungsarbeiten zu beginnen.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Ermächtigung der Verwaltung, diese vertreten durch den Bürgermeister, nach Abschluss und Auswertung des VgV-Verfahrens in Zusammenarbeit mit dem Büro Brenner Planungsgesellschaft mbh aus 73479 Ellwangen und dem Breitbandkompetenzzentrum des Ostalbkreises, der Vergabe der Planungsleistungen durch die Gemeinde Unterschneidheim als Geschäftsbesorger für das Planungscluster Ost an den festgestellten Bieter zuzustimmen:
 

Planungscluster 1:

Unterschneidheim & Leinzell

 

Planungscluster 2:

Stödtlen und Tannhausen

 
Die Vergabe der Planungscluster Los 1 und Los 2 ist nur formell. Rechnungsempfänger und Ansprechpartner bleiben die Kommunen.
Es kommen hier auf die Gemeindeverwaltung keinerlei Kosten für die Planungen in anderen Kommunen zu.
 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leinzell
Mulfinger Straße 2
73575 Leinzell

07175 99820-0
07175 99820-10
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