Gemeinde Leinzell

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Protokolle / Sitzungsbericht

Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2022

Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderätin Bockmeyer
Gemeinderätin Bockmeyer sprach die Verkehrssituation an der Kreuzung Igginger Weg/ Gmünder Straße an.

Eine Überquerung der Gmünder Straße ist kaum möglich. Da auch

noch eine Bushaltestelle vorhanden ist, sollte man sich Gedanken über eine mögliche Fußgängerinsel machen.

Bürgermeister Schäffler gab an, dass dies bereits in einer Verkehrsschau betrachtet wurde. Eine Fußgängerüberquerung ist auf Grund der Bushaltestelle sowie der schwer einzusehenden Lage nicht möglich. Allerdings erkundigt er sich nochmals welche Möglichkeiten bestehen.

Ebenfalls sprach Gemeinderätin Bockmeyer die Verkehrssituation in der Mulfinger Straße an. Hier ist kein Fußgängerüberweg. Auch diese Situation sollte in einer Verkehrsschau geprüft werden.

Gemeinderätin Bockmeyer erkundigte sich nach dem zugewachsenen, verwilderten Gemeindegrundstück in der Schillerstraße. Dieses sollte dingend gepflegt werden.

Bürgermeister Schäffler gab an, dass dies bereits dem Bauhof gemeldet wurde.


Gemeinderat Barth
Gemeinderat Barth schlug vor, auf Grund des deutlich höheren Schwerlastverkehrs durch die Umleitung, nochmals auf das Landratsamt zuzugehen. Bürgermeister Schäffler gab an, bereits Gespräche geführt zu haben.


Gemeinderat Neumair
Gemeinderat Neumair kritisierte das Vorgehen des Landratsamtes im Bereich Verkehrsschau. Zum Beispiel lehnte das Landratsamt sämtliche Punkte der Stadt Heubach ab. Hierbei wurden von Seiten des Landratsamtes keinerlei Gegenvorschläge oder Kompromisse genannt.


Gemeinderat Baumann
Gemeinderat Baumann sprach in diesem Zuge die schlechte Verkehrssicht im Igginger Weg an. Eine Ausfahrt von Igginger Weg in die Gmünder Straße ist schwer, da die Autos mit höherer Geschwindigkeit den Berg hochfahren.

Es sollten Messanlagen aufgestellt werden.


Gemeinderat Ezdi
Gemeinderat Ezdi gab an, dass zu den Hauptverkehrszeiten kein Auto schnell fahren kann. LKW´s müssen am Berg beschleunigen. Das grundsätzliche Problem des hohen Verkehrsaufkommens betrachtet er gleich wie alle Gemeinderatsmitglieder.



Bekanntgaben des Vorsitzenden

Reinigung der Sinkkästen
Die Reinigung der Sinkkästen wird im November stattfinden.

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.


Versetzen der Ampelschaltanlage im Bereich Gögginger Straße
Die Ampelschaltanlage wurde vom privaten Grundstück auf das Gemeindegrundstück neben der Blitzanlage versetzt. Aus der Versetzung ergeben sich keine Einschränkungen für die Blitzeranlage. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.


Schulbausanierung
Die Schulbausanierung befindet sich in der Endphase. Alle Arbeiten sind terminiert und der offizielle Abschluss ist auf Ende des Jahres geplant. Die Abnahme erfolgt in der KW 48/49.

Das Schulbausanierungsbudget ist gesichert und unter ständigem Monitoring. Aktuell besteht ein Puffer in den Finanzen.


Weihnachtsbaumbeleuchtung
Bürgermeister Schäffler informierte den Gemeinderat, dass die Weihnachtsbeleuchtung trotz Energiekrise zeitweise aktiviert werden soll.


Gasmangelsituation
Bürgermeister Schäffler gab an, dass am 03.11.2022 eine gemeinsame Konferenz aller Gemeinden zusammen mit dem Landratsamt stattfinden wird. Thema wird die Gasmangellage sein. Ob die Halle oder das Hallenbad geschlossen werden müssen, wird sich daraus ergeben.



Scheckübergabe an die beiden Kindergärten (St. Georg und Villa Kunterbunt)

Aus den Spenden und Einnahmen der Dorfolympiade resultieren 3.940€. Die Gemeinde rundete diese Summe auf 4000 € auf, sodass an jeden Kindergarten 2000€ gespendet werden konnten. Die Übergabe der Scheck´s erfolgte in der Gemeinderatssitzung.


Neugestaltung Plakat „Gegen Hass und Hetze“

Das Plakat in der Ortsmitte wurde zweimal zerstört. Nun schlug Bürgermeister Schäffler vor, ein neues zu erstellen. Es soll aus Zeichnungen der Kindergarten- und Grundschulkinder zusammengestellt werden. Die Überschrift ist weiterhin „Gegen Hass und Hetze“.

Gemeinderat Barth begrüßte diese Gestaltung.

Ebenfalls fand er es gut, dass die Gemeinde weiterhin an diesem Statement festhalten wird.

Gemeinderat Möbius schlug vor, den Schriftzug etwas höher auf dem Plakat anzubringen. So ist eine Beschädigung schwieriger.

Gemeinderat Binder gab an, dass bei dem Anbringen des Plakats die Presse dabei sein sollte. So wird die Aufmerksamkeit darauf gelenkt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Neugestaltung des Plakates.



Verkaufsoffener Sonntag am 06.11.2022

 - Erlass der Rechtsverordnung


Am 06.11.2022 findet der 21. Martinimarkt in Leinzell statt. Deshalb sollte es an diesem Tag einen „Verkaufsoffenen Sonntag“ für die Leinzeller Einzelhandelsgeschäfte geben. Hierfür ist der Erlass einer Rechtsverordnung notwendig.


I.


Verschiedene Leinzeller Einzelhandelsgeschäfte beabsichtigen am Sonntag,

06. November 2022 einen Martinimarkt abzuhalten. Ebenso beabsichtigen sie am Sonntag, 06. November 2022 aus Anlass dieses Marktes einen verkaufsoffenen Sonntag abzuhalten.

Abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten dürfen Verkaufsstellen nach den §§ 14 und 16 des Gesetzes über den Ladenschluss aus Anlass von Märkten und Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die verkaufsoffenen Sonntage sind durch Rechtsverordnung festzulegen. Zuständig für den Erlass einer Rechtsverordnung sind nach der Ladenschlussverordnung vom 12.07.1987 die Gemeinden.


II.


Die Festlegung verkaufsoffener Sonntage ist nicht ganz unumstritten. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik hat Richtlinien zur Durchführung der §§ 14 und 16 des Ladenschlussgesetzes erlassen. Des Weiteren liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg hierzu vor.

Märkte und Messen im Sinne der §§ 14 und 16 Ladenschlussgesetz sind nur solcher Veranstaltungen, die die Voraussetzung nach der Gewerbeordnung erfüllen. Die Bezeichnung „Markt“ oder „Messe“ allein reicht nicht aus. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine ähnliche „Veranstaltung“ vorliegt, ist dies dann nicht anzunehmen, wenn – unabhängig vom sonstigen Veranstaltungsprogramm sowie der Zahl der Besucher – die Offenhaltung von Verkaufssteller im Vordergrund steht. Der Besucherstrom darf also nicht erst durch die Offenhaltung der Verkaufsstellen ausgelöst werden. Anlass für eine Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen, so ist in den o.a. Richtlinien ausgeführt, besteht keinesfalls, wenn der Zweck der Veranstaltung primär darin zu sehen ist, Verkaufsstellen offen zu halten oder deren Umsatz zu steigern, oder wenn das Offenhalten von Verkaufsstellen den Zweck einer Veranstaltung überhaupt erst rechtfertigen soll.


III.


Ein weiterer Aspekt ist der Schutz des Sonntags. Die Sonntage und die gesetzlich Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung gesetzlich geschützt. (Art. 3 Abs. 1 Landesverfassung, § 5 Sonn- und Feiertagsgesetz.


IV.


Der Leinzeller Martinimarkt mit verkaufsoffenem Sonntag würde im Jahr 2022 das einundzwanzig Mal stattfinden. Nach Ansicht der Verwaltung dürften die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen am 06.11.2022 erfüllt sein.


Dem Erlass der Rechtsverordnung erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen (siehe Veröffentlichung der Rechtsverordnung)



Vandalismus am Schulzentrum

Am Wochenende vom 07. auf den 10.10.2022 gab es mal wieder Wandschmierereien bzw. Vandalismus im Schulzentrum Leinzell. Aktuell finden wir im zweiwöchentlichen Turnus solche Aktionen vor. Hier gehen Scheiben zu Bruch, Wände werden beschmiert, Gegenstände abgerissen, Müllablagerungen finden statt und vor der Türe wird absichtlich Kot verteilt.
Um diesem entgegenzuwirken, gibt es verschiedene umsetzbare Maßnahmen. Man kann den KOD (Kommunalen Ordnungsdienst) wieder akquirieren und zusätzlich werden diese Bereiche mit einer Kamera überwachen. Nach Rücksprache mit der Polizei wäre eine Kameralösung mit gewissen Bedienungen umsetzbar.

Gemeinderat Neumair begrüßte dieses Vorgehen. Es sollte allerdings klar kommuniziert werden, dass die Kameras während des Schulbetriebs sowie des Arbeitsbetriebes nicht aktiviert sind.

Gemeinderat Binder ist der Meinung, dass der Kommunale Ordnungsdienst als Abschreckungen dienen sollte.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Installation von vier Kameras in den gefährdeten Bereichen des Schulzentrums. Eine Überwachung darf lediglich außerhalb der Schul- bzw. Betriebszeiten stattfinden.

Der kommunale Ordnungsdienst wird beauftragt, während des Wochenendes Streifzüge im Bereich Schulzentrum zu absolvieren.


Baugesuche

Befreiungsantrag, Birkenstraße 2, Leinzell
Der Bauherr reichte bei der Gemeinde eine begrenzte Befreiung für die Einfriedungen vom Bebauungsplan „Au“ aus dem Jahr 1993 ein.

Der alte Maschendrahtzaun wurde durch einen neuen Doppelstab-Mattenzaun mit einer Tennisblende als Sichtschutz, welcher die gleiche Höhe (1,43 m) besitzt, ersetzt.

Der Zaun überseigt somit die im Bebauungsplan vorgegebene Höhe von maximal 1,20 m um 0,23 m.

Gemeinderats Binder kritisierte diese Vorgehensweise. Nachträgliche Befreiungen oder Genehmigungen sind nicht in Ordnung und werden nicht immer akzeptiert. In diesem Fall wurde es seit Jahren geduldet.
Gemeinderat Möbius schloss sich dieser Ansicht an.

Der Gemeinderat gab, mit einer Enthaltung, sein Einvernehmen zur obengenannten Befreiung.


Nachträgliche Baugenehmigung von verschiedenen Gebäuden, Berggartenstraße 25, Flst. 275/1
Der Bauherr reichte bei der Gemeinde einen Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren ein. Er möchte die bereits bestehenden Gebäude auf seinem Grundstück nachträglich genehmigen lassen. Er gab an, dass diese bereits durch eine mündliche Zusage im Jahr 1992 genehmigt wurden.
Die Angrenzer haben keine Einwendungen gegen die Bauten.

Aus städtebaulicher Sicht spricht nichts gegen eine nachträgliche Genehmigung.

Gemeinderat Neumair erinnerte daran, dass nicht jede nachträgliche Baugenehmigung auch beschlossen wird. Auch hier bestehen die Gebäude schon Jahrelang. Aus diesem Grund sah er keine Einwendungen.

Der Gemeinderat gab auch hier, bei einer Enthaltung, sein Einvernehmen zur nachträglichen Baugenehmigung.


Bauvoranfrage Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport, Am Ziegelrain
Bei der Gemeinde wurde eine Bauvoranfrage eingereicht. Bisher liegen vom Landratsamt noch keine Stellungnahmen vor. Das Gebäude soll direkt auf der Grenze gebaut werden.
Der Gemeinderat sprach sich gegen diese Pläne der Bauvoranfrage aus. Es wurde kein Beschluss darübergemacht. Dem Landratsamt werden die Bedenken der Gemeinde mitgeteilt. Der Bauherr muss neue Pläne einreichen.


Verschiedenes

Straßensanierungen innerhalb Leinzell
Von der Gemeinde wurde ein Angebot bei der Firma Eichele für die Sanierung einzelner Straßen eingeholt. Diese sollen mit Warmasphalt saniert werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 35.000 €.
Die Sanierung soll noch vor dem Winter stattfinden.
Finanziert werden soll die Sanierung von den bereits in den Haushalt eingestellten 10.000 €. 10.000 € werden aus dem Budget der Straßenbeleuchtung sowie 15.000 € aus dem Bereich Wasser/Abwasser verwendet.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Angebot der Firma Eichele sowie den Finanzierungsvorschlag.

Katastrophenschutz
Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Gemeinde mittlerweile ein grobes Konzept erstellt hat.

Hier wurden vor allem das Thema Gasmangel und einen möglichen Blackout betrachtet.
Oberstes Ziel ist es, die Wasserversorgung aufrechtzuerhalten.
Aus diesem Grund muss ein Aggregat mit Zapfwellenantrieb sowie ein Dieselfass beschafft werden.
Es wurden bereits Angebote eingeholt. Das neue Aggregat lag bei circa 7.000 € und das Dieselfass bei 1.100 €.

Bürgermeister Schäffler ab an, nach einem gebrauchten Aggregat zu suchen. Bisher gab es gebrauchte Aggregate zu einem Preis von 3.000 €. Diese waren allerdings sehr schnell verkauft.
Gemeinderat Binder sagte aus, dass ein neues Aggregat für diesen Preis in Ordnung wäre. Hier wäre die Garantie vorhanden.

Gemeinderat Schneele schloss sich der Meinung von Gemeinderat Binder an.
Bürgermeister Schäffler sah hier Probleme in der Finanzierung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Kauf eines Dieselfasses zum Preis von 1.100€ sowie ein Aggregat zwischen 3.000-7.000 €.




Weitere Informationen

Sitzungstermine

Die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderates und der Ausschüsse erhalten Sie im Bereich "Sitzungstermine".

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