Gemeinde Leinzell

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Protokolle / Sitzungsbericht

Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2020

Bekanntgaben des Vorsitzenden

Haushaltssatzung der Gemeinde Leinzell für das Haushaltsjahr 2020

Mit Schreiben vom 02.09.2020 wurde die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Leinzell am 26.05.2020 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt.

Für das Jahr 2021 wurden Kredite in Höhe von 400.000 € genehmigt. Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 17.000 € für die Gemeindewerke Leinzell wurden ebenfalls genehmigt.
Für das Jahr 2022 werden voraussichtlich zwei Ausgleichsstockanträge gestellt.

Dem Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Bekanntgabe Eilentscheidung Kauf einer neuen Geschirrspülmaschine für die Mensa

Die Geschirrspülmaschine der Mensa ging kaputt. Da die Mensa schnellen Ersatz benötigte, wurde eine Geschirrspülmaschine im Wert von 5.404 € gekauft.
Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.


Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Baumann
Gemeinderat Baumann wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Container von der GOA immer weiter nach hinten versetzt werden. Dies sollte geklärt werden.
Des Weiteren bemerkte er, dass um das TSV Vereinsheim Müll liegen würde. Dies sollte mit den neuen Pächtern abgeklärt und entfernt werden.
In der Berggartenstraße Kreuzung Igginger Weg sei das Vorfahrtschild eingewachsen. Dies sollte behoben werden.
Ebenfalls informierte er den Gemeinderat und Bürgermeister Leischner darüber, dass der Kinder- und Jugendbeirat auf Grund der Corona Pandemie bis jetzt noch nicht tätig werden konnte. Allerdings wollte er, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung der Kinder- und Jugendbeirat auf der Tagesordnung stehen soll. Vorher soll ein Gespräch zusammen mit der Schulleitung und dem Bürgermeister stattfinden.
Gemeinderat Baumann erkundigte sich über das Projekt „30er Zone“.
Laut Bürgermeister Leischner wurden noch nicht alle Stellungnahmen der Unternehmen abgegeben.

Gemeinderat Friedrich
Gemeinderat Friedrich wurde darauf angesprochen, dass vor den Grüncontainern sehr tiefe Schlaglöcher sind. Er schlug vor, diese baldmöglichst aufzufüllen.
Auch machte er darauf aufmerksam, dass an der Durchgangsstraße Gmünder Straße hohes Gras am Gehweg wächst. Das sollte beseitigt werden. Bürgermeister Leischner gab an, dass es sich um eine Landesstraße handelt und die Anwohner dafür zuständig sind. Man werde mit den Anwohnern Kontakt aufnehmen.

Gemeinderat Barth
Gemeinderat Barth erkundigte sich nach dem derzeitigen Stand der Friedhofssanierung. Laut Bürgermeister Leischner werden die Bauarbeiten im Innenbereich noch vor dem Volkstrauertag fertig. Die Bepflanzung, Friedhofsmauer und der Containerstandort werden zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt.
Gemeinderat Barth wollte wissen, ob das Pflanzgebot mit dem Gemeinderat abgesprochen wird. Bürgermeister Leischner gab an, dass sobald ein Pflanzkonzept erstellt wurde dies im Gemeinderat beraten werden soll.

Gemeinderat Barth sprach den Sirenenwarntag an. Dieser wäre in fast allen Gemeinde schiefgegangen. Er wollte wissen, ob die Sirene in Leinzell noch funktionieren würde, da sie auch bei dem Brand in der Wolf-Hirth-Straße nicht ertönt sei. Ebenfalls werden keine monatlich wiederkehrenden Sirenenübungen durchgeführt.
Bürgermeister Leischner stimmte Gemeinderat Barth zu. Der Sirenenwarntag war nicht erfolgreich. Die Sirene in Leinzell funktioniert noch aber wird, wie fast alle Sirenen im Ostalbkreis, nicht mehr gewartet. Dies wäre zu kostenintensiv.  Die Feuerwehrmitglieder werden alle digital alarmiert weshalb die Sirene mittlerweile nicht mehr unbedingt gebraucht wird.


Generalsanierung Verbundschule
-Festlegung des Farbkonzepts

Im Innenbereich soll durch farbneutrale Bodenbeläge eine Beruhigung vorgenommen werden, da im Bestand bereits ein sehr breiter Material- und Farbmix vorhanden ist.

Im Außenbereich soll der Werkrealschulbau farblich strukturiert und durch einen grau/braun Strichton etwas zurückgenommen werden.
Die Auflockerung erfolgt durch orange Elemente in den daraus optisch entstehenden Fensterbändern.

Die orangen Farbakzente werden als vereinheitlichendes Element an den einzelnen zu sanierenden Bauteilen fortgeführt.
Grautöne von der Werkrealschule werden auf die Sockelbereiche der Realschule A-Bau und N-Bau wiederaufgenommen und die Gebäudeteile optisch weiter zu verbinden. Eventuelle Farbspiele mit orangen und gelben Flächen werden in der weiteren Planung noch überprüft.

Der Realschule N und A-Bau sind in den oberen Geschossen mit einem abgetönten (grau/brauen) Weiß vorgesehen. Hier wurde zu dunkle Farbe einen zu tristen Eindruck erwecken und ein Reinweiß wäre zu grell.

Die Bodenbeläge in den Klassenräumen werden durch hellgraue Fliesen ersetzt.
Herr Müller vom Büro SSM-Architekten stellte das Farbkonzept im Detail vor. Im Innenbereich der Schule werden wenig Farben aufgetragen.
Bürgermeister Leischner schlug vor, einzelne Elemente teilweise mit Farbmuster anzustreichen damit man sich die Farbgestaltung besser vorstellen kann. Besichtigen und entscheiden soll dann der Bauausschuss und die Schulleitung.
Herr Müller gab an, dass eine Besichtigung morgens, mittags und abends erfolgen sollte, da die Farbgebungen durch die Belichtungsverhältnisse variieren.
Gemeinderat Baumann erkundigte sich nach der Innengestaltung. Farben in den Klassenräumen würden die Schüler und Lehrer unterstützen.
Herr Müller antwortete, dass die Farben im Innenbereich dezent gehalten werden und kaum farbige Elemente geplant sind. Die Farben sollen durch die Möbel in den Raum gebracht werden. Die Türen werden in einem Grauton gehalten.

Konrektor Wilka erklärte, die dezente Farbgebung damit, dass die Farben nach einer gewissen Zeit nicht mehr in einem ordentlichen Zustand sein werden und es nicht möglich sein wird, in ein paar Jahren nochmal die Schule zu streichen. Auch sollen die vorhandenen Klinkersteine bleiben. Eine Farbabstimmung sei somit eher schwierig.
Bürgermeister Leischner schlug vor, dass bei der wöchentlichen Schulbesprechung zusammen mit den Bauleitern nochmals über die Farbgestaltung im Innenbereich gesprochen werden soll.
Gemeinderätin Staudenmaier wollte wissen, ob die weiß/blau Gestaltung im Außenbereich der Realschule erhalten bleibt. Laut Bürgermeister Leischner soll die weiß/blau Gestaltung entfernt werden und neugestalten werden.

Gemeinderat Baumann erkundigte sich, ob inzwischen alle Heizungen und die Beleuchtungen funktionieren. Laut Herr Müller wurde ein Heizcontainer aufgestellt da die eigentliche Heizung noch nicht fertig gestellt ist. Die Beleuchtung sollte funktionieren.


Neubau Regenüberlauf 482 beim Friedhof

In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, den Regenüberlauf 482 beim Friedhof nicht zubauen und den Zuschuss entsprechend zurückzugeben. Dieser Beschluss wurden dem Landratsamt entsprechend mitgeteilt.

Am 24.07.2020 ging nun die Stellungnahme des Landratsamtes, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, bei der Gemeinde ein. Hiermit teilt uns das Landratsamt mit, dass die Entscheidung des Gemeinderats den RÜ 482 um ein paar Jahre zurückzustellen leider aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht möglich ist. Mit Entscheidung vom 02.07.2015 wurde der AKP Leinzell genehmigt und die wasserrechtliche Erlaubnis für die Regenentlastungsanlagen erteilt, unter anderem auch für den RÜ 482. In dieser Entscheidung wurden Ausbaufristen für die Sanierung der notwendigen Maßnahmen festgelegt. Hier wurde für die Sanierung des Bereichs vom RÜ 482 eine Fertigstellungsfrist bis 31.12.2017 festgelegt. Mit Schreiben der Gemeinde vom 14.07.2016 wurden Fristverlängerung für den genehmigten AKP beantragt. Diese wurden bisher auch geduldet.

Aus Sicht des Landratsamtes wird dringend empfohlen an der Bewilligung festzuhalten und höchstens eine Verlängerung des Baubeginns der Fertigstellung um ein ¼ bis ½ Jahr zu beantragen. Wie sich eine Rückgabe der Zuwendung auf den Antragserfolg der Gemeinde bei weiteren Antragsstellungen darstellt und was die allgemeine zukünftige Förderentwicklung ergibt kann derzeit nicht beurteilt werden. Jedoch ist eher mit Einschränkungen zu rechnen.

Das Landratsamt bat die Gemeinde die Entscheidung nochmals dringend zu überdenken.

Wie bereits am 30.06.2020 von der Verwaltung dargelegt, muss diese Maßnahme unbedingt durchgeführt werden.

Gemeinderat Neumair verwies auf den § 10 der Geschäftsordnung vom Gemeinderat Leinzell. Dieser sieht vor, dass Themen die bereits beschlossen wurden erst dann wieder beraten werden kann, wenn es wesentliche Änderungen gibt. Dies sei laut Gemeinderat Neumair nicht der Fall. Er war der Meinung, dass der Tagesordnungspunkt nicht erneut beraten werden darf.

Gemeinderat Barth sah den Brief von Landratsamt Ostalbkreis als Drohung an. Er schloss sich den Aussagen von Gemeinderat Neumair an.
Bürgermeister Leischner erwiderte, dass vom Gemeinderat, im Rahmen des Stufenplans, der Bau des Regenüberlaufs aufgeführt wurde. Ebenfalls stimme der Gemeinderat der Antragsstellung auf einem Zuschuss zu.

Gemeinderat Binder war der Meinung, dass sich wesentlich die Aussagen vom Landratsamt verändert haben. Somit war für ihn klar, dass gebaut werden muss. Einen Zuschuss werde die Gemeinde voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erhalten.

Gemeinderat Ezdi verwies auf das Schreiben vom Landratsamt. Das Landratsamt drängt auf einen Bau. Man habe keine andere Wahl.

Bürgermeister Leischner war der Meinung, dass ein Bau erforderlich ist. Auch aus umweltrechtlicher Sicht ist dies dringend notwendig. Der Regenüberlauf verhindert, dass bei Starkregen feste Stoffe vom Abwasserkanal direkt in die Lein geraten. Dies sei aus umweltrechtlicher Sicht nicht tragbar.  Die Gemeinde Leinzell hat sich mit dem bereits 2015 erstellten Stufenplan der Regenentlastung verpflichtet diesen Regenüberlauf zu bauen. Man habe hier keinen Handlungsspielraum.

Gemeinderat Neumair erinnerte an den Beschluss, dass alle übrigbleibenden Gelder in die Straßensanierung einfließen sollen. Durch diesen Bau würden sich die Mittel deutlich verringern und die Bürgerschaft müsste belastet werden. Dies sei nicht in Ordnung. Die Straßensanierung sei seiner Meinung nach wichtiger als der Bau eines Regenüberlaufes.

Gemeinderat Friedrich war der Meinung, dass ein Bau jetzt erfolgen soll. Man hat einen Zuschuss erhalten. Ob man nochmals einen Zuschuss bekommen wird ist fraglich.

Nach weiterer Diskussion entschied der Gemeinderat bei fünf Gegenstimmen den Bau des Regenüberlaufs 482 beim Friedhof.


Bürgerversammlung am 13.10.2020
-Festlegung des Ablaufs

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung am 28.07.2020 beschlossen, per Umlaufbeschluss die Durchführung und die Gestaltung der Bürgerversammlung am 13.10.2020 abzustimmen. Von Seitens des Gemeinderats wurden bereits verschiedene Anregungen und Vorschläge vorgebracht.

Am Dienstag den 01.09.2020 wurde per E-Mail dieser Umlaufbeschluss den Gemeinderäten zugestellt. Hierbei wurde von Seitens der Ortspolizeibehörde festgelegt, dass lediglich 50 Personen zur Bürgerversammlung zugelassen werden können. Dies ist in Corona-Zeiten leider nicht anders möglich. Deshalb teilte Bürgermeister Leischner dem Gemeinderat auch mit, dass es aus seiner Sicht keinen Sinn macht, alle Neubürger anzuschreiben und einzuladen und Ihnen dann vielleicht wieder mitteilen zu müssen, dass wir sie jedoch nicht zulassen können da lediglich 50 Teilnehmer an der Bürgerversammlung zugelassen werden können. Für das Jahr 2021 wäre dies aber vorstellbar, wenn es durch Corona möglich ist.

Mit dem Thema Ehrungen sollte aus der Sicht von Bürgermeister Leischner sehr sensibel umgegangen werden. „Großzügig“ zu ehren ist vielleicht nicht der richtige Weg. Dies birgt einerseits die Gefahr, dass die Ehrungen nicht mehr etwas „Besonderes“ sind und andererseits auch gerne jemand vergessen wird. Bürgermeister Leischner schlug vor, jedes Jahr eine Person zu ehren die sich besonders um die Gemeinde verdient gemacht hat.

Auch die Ehrung der Blutspender kann frühestens im Jahr 2021 erfolgen, da die Zusammenstellung der Blutspenderehrungen von DRK immer erst Ende Oktober/Anfang November erstellt bzw. der Gemeinde zugestellt wird.

Den Vorschlag der Fraktionen eine Redezeit für Stellungnahmen einzuräumen sieht Bürgermeister Leischner eher kritisch. Eine Bürgerversammlung darf keine „Wahlveranstaltung“ werden. Zwar dürfen die Gemeinderatsfraktionen Stellung zu Punkten nehmen, wenn sie darauf angesprochen werden aber generelle Vorträge von Fraktionen sollten unterbleiben.

Bürgermeister Leischner machte deshalb folgende Beschlussvorschläge:

1.    Auf Grund der besonderen Umstände mit einer maximalen Zulassung von 50 Bürgerinnen und Bürgern, soll dieses Jahr 2020 keine schriftliche Einladung der Neubürger erfolgen. Dies soll erst im Jahr 2021 erfolgen, vorausgesetzt die Bürgerversammlung findet nicht unter „Coronabedingungen“ statt.
2.    In der Bürgerversammlung soll jedes Jahr lediglich eine Person geehrt werden die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht hat.
3.    Für dieses Jahr soll der Heimatforscher und Archivar Herr Berthold Hummel geehrt werden.
4.    Die Blutspenderehrungen 2020 sollen in der Bürgerversammlung 2021 erfolgen.
5.    Den Gemeinderatsfraktionen soll kein allgemeines Rederecht zu verschiedenen Projekten eingeräumt werden.
Beide Fraktionen haben sich zu diesem Umlaufbeschluss geäußert. Die Fraktion CDU/Bürgerlicher Wahlvorschlag stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu. Allerdings sollte der Punkt Ehrungen nochmals überlegt werden, um sich nicht unnötig unter Druck setzen zu lassen.  
Die Fraktion SPD/Freie Wähler konnte den aufgeführten Beschlussvorschlägen im Umlaufverfahren nicht zustimmt. Die Fraktion SPD/Freie Wähler brachten den Vorschlag ein, die Bürgerversammlung abzusagen und in jeder Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde mit auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Gemeinderat war sich nach einer kurzen Diskussion einig, dass die Bürgerversammlung am 13.10.2020 abgesagt wird. Stattdessen soll in jeder Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde mit eingebracht werden.
2021 wäre es denkbar die Bürgerversammlung im Freien abzuhalten.


Baugesuche

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Eichenzellergasse

In der Eichenzellergasse soll ein Einfamilienhaus mit Garage erstellt werden.
Deshalb wurde ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gestellt.
Das Bauvorhaben ist städtebaulich und baurechtlich vertretbar.

Der Gemeinderat sprach einstimmig sein Einvernehmen aus.


Ausbau Dachstockteil vom Scheuerraum als Diele in den Ölhäusern 3

Im Gebäude Ölhäuser 3 soll einen Teil des Dachstocks von der Scheune als Diele umgebaut werden. Da es sich hier nur um einen Ausbau im Innenbereich handelt ist dieses Bauvorhaben unspektakulär. Allerdings durch die Umnutzung des Raumes der Scheune als Wohnraum muss dies baurechtlich beantragt und genehmigt werden

Der Gemeinderat sprach einstimmig sein Einvernehmen zur Nutzungsänderung aus.


Baugesuch DEEWO in der Mulfinger Straße

In der letzten Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat beschlossen, das Einvernehmen aus folgenden Gründen zurückzustellen:

1.    Ein aktuelles geologisches Gutachten muss vorgelegt werden.
2.    Der massive Baukörper wird bemängelt.
3.    Nach dem die Wasserschutzzonen ausgeweitet werden sollen muss vorab geklärt werden, wie das Bauvorhaben hiervon betroffen ist.

Auf Wunsch der Verwaltung hat die Planerin Frau Müller nun der Gemeinde ein Massenmodel erstellt. Hier ist zu sehen, wie sich der Baukörper auf die Nachbargrundstücke in Bezug auf die Höhe auswirken.
Das geologische Gutachten muss im Rahmen der Baugenehmigung vorgelegt werden.

Sowohl auf den Plänen wie auch im Massenmodell ist zu erkennen, dass es sich bei den Gebäuden um zwei Einzelgebäude handelt. Somit ist der Einwand, es sei ein zusammenhängendes Gebäude nicht gegeben. Zwar sind die Gebäude mit einer gemeinsamen Aufzugsanlage beziehungsweise ein Treppenhaus miteinander verbunden, jedoch handelt es sich hier um ein untergeordnetes Bauteil. Baurechtlich handelt es sich hier um zwei getrennte Gebäude.

In Bezug auf die Wasserschutzzonen teilte das Landratsamt Geschäftsbereich Wasserwirtschaft mit, dass das geplante Vorhaben zunächst keine wesentlichen Auswirkungen auf die Überlegungen der Wasserschutzzonen habe. Da das Bauvorhaben im Rahmen des seit dem 07.10.1999 rechtsverbindlich festgelegten Bebauungsplan Mulfinger Straße zur Ausführung kommen soll, besteht hier Bestandsschutz.

Wie bereits bei der letzten Gemeinderatssitzung festgestellt, ist aus Sicht des Kreisbauamtes das Bauvorhaben städtebaulich vertretbar. Dies auch deshalb, da der Baukörper um mehr als 6 Meter von der Baulinie zum Nachbargrundstück abrückt. Somit ist ein Abstand zwischen den Gebäuden von 16 Metern gegeben. Außerdem öffnet das Pultdach in Richtung Mulfinger Straße und nicht in Richtung Angrenzer, was ein Vorteil für den dahinterliegenden Angrenzer bedeutet. Durch die Rücksprünge im Obergeschoss und den angehängten Balkonen sieht das Gebäude gefälliger aus und es ist lediglich eine zweigeschossige Bauweise.

Gemeinderat Neumair sah hier keine neuen Erkenntnisse. Somit ist auch hier der § 10 Geschäftsordnung des Gemeinderats gegeben.
Seiner Meinung nach wurde durch das Massenmodell die Schwierigkeiten deutlich aufgezeigt.

Planerin Frau Müller von der DEEWO erklärte die Baumaßnahme ausführlich. Sie betonte, dass die Gebäudehöhe geringer ist als im Bebauungsplan erlaubt.
Gemeinderat Barth merkte an, dass durch die Höhe die Sicht des oberliegenden Nachbarn komplett verbaut wird und dies nicht tragbar ist. Dieser Meinung schloss sich Gemeinderat Baumann an.

Gemeinderat Möbius schlug vor, ein Teil vom Gebäude zu drehen, sodass auch hier die Balkone zu Straße schauen. Somit wird das Gebäude aufgelockert.

Nach weiterer Diskussion wurde entschieden, dass die Planer das Gebäude nochmals abändern sollen. Die Balkone des zweiten Gebäudes sollen ebenfalls zur Straße hin geplant werden.
In der Sitzung am 30.10.2020 soll eine endgültige Entscheidung getroffen werden.

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