Gemeinde Leinzell

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Protokolle / Sitzungsbericht

Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022

Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Pander
Gemeinderat Pander fragte nach, ob denn mittlerweile bekannt ist, wem das abgemeldete Auto unter Brücke gehört und wann dieses entfernt wird.
Bürgermeister Schäffler teilte hierzu mit, dass der Halter nun bekannt sei und auch aufgefordert wurde das abgemeldete Fahrzeug zu entfernen.

Ebenfalls teilte Gemeinderat Pander mit, dass aktuell auf dem Friedhof viele defekte Gießkannen wären, diese sollten zeitnah ersetzt werden.
Bürgermeister Schäffler teilte mit, dass diese bereits ersetzt wurden.
 

Gemeinderat Neumair
Gemeinderat Neumair fragte nach, in wie weit die mutwillige Zerstörung des Banners in der Ortsmitte schon weiterverfolgt wurde. Bürgermeister Schäffler gab an, dass die Anzeige bei der Polizei aufgegeben wurde und er nach dem aktuellen Stand nachfragen wird. Ebenso teilte er mit, dass ein neues Banner bereits bestellt wurde und in den nächsten Tagen wieder angebracht wird.


Gemeinderat Barth
Gemeinderat Barth teilte mit, dass einzelne Einlaufschächte sehr verdreckt wären und bei Starkregen sicher nicht das ganze Regenwasser aufnehmen könnten. Laut Bürgermeister Schäffler gab zur Kenntnis, dass die Einlaufschächte in der Regel im November / Dezember durch eine Fachfirma gereinigt werden. Der Bauhof wird aber die aktuell verdreckten Schächte prüfen und ggf. leeren.

Ebenfalls fragte Gemeinderat Barth nach, wie denn die Reparatur der vielen Schlaglöcher geplant ist. Hierzu gab Bürgermeister Schäffler bekannt, dass im Bauhof bereits Kaltasphalt vorrätig ist und in der nächsten Zeit die Schlaglöcher repariert werden. Bei größeren Löchern, muss dies evtl. dann durch eine Fachfirma übernommen werden.


Gemeinderat Binder
Gemeinderat Binder sprach die Eigenwasserversorgung der Gemeinde an. Er sprach sich dafür aus, dass sich die Gemeinde dafür einsetzt, dass diese auf jeden Fall erhalten bleibt. Dies ist im Hinblick auf die aktuelle Gesamtsituation sehr wichtig dies auf der Agenda zu behalten.
Gemeinderat Schaile stimmt diesem Vorgehen ebenfalls zu.
Bürgermeister Schäffler sichert zu, dies künftig im Auge zu behalten.


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Bürgermeister Schäffler gab folgende Sitzungstermine für das 2. Halbjahr 2022 bekannt.
Dienstag, 27. September,19:30 Uhr, Dienstag, 25. Oktober,19:30 Uhr, Dienstag, 29. November, 19:30 Uhr, Dienstag, 20. Dezember, 19:30 Uhr,
Dies wird dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Ebenfalls gab Bürgermeister Schäffler bekannt, dass am 11.05.2022 überörtliche Kassenprüfung der Gemeindekasse Leinzell durchgeführt wurde. Diese ergab keine Beanstandungen. Der Gemeinderat nahm dies so zur Kenntnis.

Weiter teilte Bürgermeister Schäffler mit, dass durch Kämmerer Stefan Schürle in der Julisitzung einen Halbjahres Finanzzwischenbericht bekanntgegeben wird.



Bestellung Bürgermeister Marc Schäffler zum Eheschließungsstandesbeamten

Bürgermeister Marc Schäffler soll zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden. Nach § 1 Abs. 4 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) kann die Gemeinde den Bürgermeister zu einem Eheschließungsstandesbeamten bestellen. Hierfür muss keine Fortbildung absolviert werden. Nach einer Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten kann Bürgermeister Schäffler sämtliche Eheschließungen durchführen und beurkunden sowie Namenserklärungen beurkunden und Urkunden unterschreiben (§ 5 und 6 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)).

Der Gemeinderat stimmte der Bestellung von Bürgermeister Marc Schäffler ab 01.07.2022 zum Eheschließungsstandesbeamten einstimmig zu.



Gemeinsamer qualifizierter Mietspiegel für die Städte Schwäbisch Gmünd, Lorch und Heubach, den Gemeinden Mutlangen und Waldstetten sowie den Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe für den Zeitraum 2022-2024 gemäß §§ 558 c ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Es wurde ein gemeinsamer qualifizierter Mietspiegel für die Städte Schwäbisch Gmünd, Lorch, den Gemeinden Mutlangen und Waldstetten sowie den Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe für die Jahre 2022 - 2024 gemäß §§ 558 c ff BGB erstellt. Bei der Neuerstellung des qualifizierten Mietsspiegels 2022 wurden neben den bereits beteiligten Städten und Gemeinden erstmals auch die beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen einbezogen. Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß der Bundesregierung das zuverlässigste Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. An diesen werden entsprechend erhöhte Anforderungen gestellt. Neben der Erfüllung der wissenschaftlichen Grundsätze muss er von der Stadt /Gemeinde oder von den Interessensvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt werden. Die Nutzung und Anwendung des Mietspiegels hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt.

Für jede Stadt bzw. Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft wurde eine eigene Grundtabelle für die durchschnittliche Nettomiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen erstellt. Die durchschnittliche Nettomiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen beträgt vom 01.07.2022 bis 30.06.2024 der Datenerhebung nach für den Bereich Leintal-Frickenhofer Höhe 6,68 Euro/m². Im Vergleich hierzu, beträgt dieser für die Stadt Schwäbisch Gmünd 7,39 Euro/m².

Die Kosten zur Neuerstellung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels als Onlineprodukt belaufen sich für alle beteiligten Städte und Kommunen auf insgesamt rund 80.503,50 Euro brutto. Im Rahmen der Förderung von Kooperationsprojekten mehrerer Gemeinden bezuschusst das Land Baden-Württemberg die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels mit 30.038,75 Euro. Die Gesamtkosten für alle beteiligten Kommunen betragen 50.464,87 Euro brutto. Auf die Gemeinde Leinzell entfällt ein Betrag in Höhe von rund 1.100 Euro.

Der Gemeinderat Leinzell stimmt dem Entwurf zum gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel zu. Der Gemeinsame qualifizierte Mietspiegel wird am 01.07.2022 in Kraft treten. Gemäß § 558 d Abs. 2 S. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Fortschreibung nach zwei Jahren vorzunehmen, um die richtige Ausweisung von aktuellen, ortsüblichen Vergleichsmieten im Mietspiegel sicherzustellen.


Annahme von Spenden

Spenden über 100 Euro bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.

Das Café Leinmüller hat zugunsten des Pool-Lifters eine Spende in Höhe von 200 Euro an die Gemeinde Leinzell gegeben.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Annahme der Spende aus.


Baugesuche

Bauvorhaben Rieg-Areal, Austraße 4, Flst. 134/1 - Stellungnahme zur Bauplanänderung
Bei Bauvorhaben Rieg-Areal, Austraße 4 war noch eine Änderung notwendig, da das Wasserwirtschaftsamt die vorherigen Pläne bzw. Abstände zur Lein nicht genehmigt hat. Die Änderung bezieht sich darauf, dass die Tiefgarage vom Ufer der Lein zurückgesetzt werden muss, um somit einen Abstand von 5 m zu gewährleisten. Einhergehend musste das Haus E auch im gleichen Zuge versetzt werden. An der Größe des Haus E hat sich zur ursprünglichen Planung nichts verändert, lediglich die Tiefgarage wurde verkleinert. Es wurde mir auch vom Architekten bestätigt, dass die Anzahl der Stellplätze nicht verringert bzw. verändert wurde.

Die Änderung vom 21.03.2022 ist auf folgendem Lagepläne und Bauantrag vom 15.12.2021 ersichtlich, Bauantrag Untergeschoss. Wie folgt, ist diese definiert:
- Anpassung Außenkontur Tiefgarage und Haus E

Gemeinderat Barth teilte für die Fraktion SPD / Freie Wähler mit, dass sie dem Baugesuch keine Zustimmung geben können, da wichtige Fragen im Belange Brandschutz, Verkehrssicherheit, zunehmender Verkehr etc. nicht abschließend geklärt wurden.

Gemeinderat Schaile fragte ebenfalls noch genauer nach ob in Bezug auf die Zufahrt bzw. Einfahrt in die Austraße / Gmünder Straße genauere Planungen vorliegen. Ebenfalls ist er der Meinung, dass aus Sicht der Gmünder Straße laut den Planungsunterlagen nicht mehr ersichtlich ist, dass es einzelne Häuser sind. Die Ansichtsfläche sieht jetzt aus, als ob es ein großes Gebäude ist.

Nach kurzer Diskussion gab der Gemeinderat bei 4 Gegenstimmen sein Einvernehmen zur Bauplanänderung, sofern baurechtlich nichts dagegenspricht.


Bauantrag Ski-Zunft Leinzell, Weiherstraße 14, Flst. 307/1 - Neubau eines Gartenhauses
Die Ski-Zunft Leinzell hat einen Bauantrag zum Neubau eines Gartenhauses in der Weiherstraße 14, Flurstück 307/1 eingereicht. Städtebaulich spricht aus Sicht der Gemeindeverwaltung nichts gegen das geplante Bauvorhaben.

Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.





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Sitzungstermine

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