Gemeinde Leinzell

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Protokolle / Sitzungsbericht

Aus der Gemeinderatssitzung am 24.09.2024

Verpflichtung und Amtseinsetzung von Gemeinderätin Sara Öz

Nachdem Frau Sara Öz bei der letzten Gemeinderatsitzung nicht anwesend war, wurde Sie in der Gemeinderatssitzung entsprechend nachverpflichtet.

Auch Sie wurde mit folgender Formel verpflichtet:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde Leinzell gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Die Verpflichtung wurde anschließend per Handschlag durch Bürgermeister Schäffler vorgenommen.


Anfragen des Gemeinderats

Gemeinderat Barth erkundige sich nach dem derzeitigen Stand des Hangrutsches in der Verbundschule. Bürgermeister Schäffler gab an, dass aktuell Bohrungen vorgenommen wurden und die Auswertung erstellt wird.

Gemeinderat Schaile lobte die Tafeln des historischen Weges in Leinzell. Laut Bürgermeister Schäffler wird der Weg noch eingeweiht.


Bekanntgaben des Vorsitzenden

Abschluss eines Beratervertrages für das Thema Breitbandausbau
Am 06.08.2024 wurde von allen Gemeinden des Cluster Ost ein Beratervertrag mit dem Büro Conwick abgeschlossen. Die monatlichen Kosten hierfür belaufen sich auf 1.000 € netto je Monat. Die Leistungszeit ist vom 01.08.2024 bis 31.07.2025. Alle Gemeinden haben diesen Schritt als wichtig und notwendig erachtet um somit max. Transparenz und auch max. Ausschöpfung der Fördermittel zu gewährleisten. Derzeit wird analysiert welche Haushalte betroffen sind.

Feuerwehrfahrzeug
Das neue Feuerwehrfahrzeug HLF10 wird vom Ausgleichsstock mit 250.000 € und von der Z-Feu mit 96.000 € gefördert. Damit erhält die Gemeinde gesamtheitlich 346.000 €. Durch diese Förderung ist die Beschaffung des Fahrzeugs gesichert. Somit kann die Feuerwehr die nächsten Schritte zur Beschaffung einleiten.

Ergebnisse Geschwindigkeitsmessung Hardtstraße
Die Zentrale Bußgeldstelle hat vom 31.07.2024 bis 06.08.2024 in der Hardtstraße (K 3258) eine mobile Geschwindigkeitsdauermessung durchgeführt.

Diese ergab in beide Fahrtrichtungen einen V85-Wert von 35,1 km/h (V85-Wert in Fahrtrichtung Täferrot von 36,1 km/h und V85-Wert in Fahrtrichtung Ortsmitte von 33,3 km/h). Das Verkehrsaufkommen liegt bei ca. 2.736 Kfz/Tag (Schwerlastanteil 4,2 %).

Diese Werte befinden sich im Rahmen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und damit im akzeptablen Bereich.

Im Hinblick auf die festgestellten tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten besteht aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde kein verkehrsrechtlicher Handlungsbedarf.

Reparatur Chemiesaal
Im Chemiesaal wurde eine defekte Schlauchleitung gemeldet. Diese musste unbedingt ausgetauscht werden. Das Angebot beläuft sich auf 1.400 €. Dies wurde bereits in Auftrag gegeben.

Veranstaltung am 26.10.2024
Am 26.10.2024 kommt Frau Margot Flügel-Anhalt nach Leinzell. Karten hierfür gibt es im Rathaus. Gemeinderat Binder regte an, die Karten ebenfalls im Monis Lädle zu verkaufen. Bürgermeister Schäffler nahm diese Anregung zur Kenntnis.


Finanzzwischenbericht 2024

Herr Verbandskämmerer Schürle stellte den Finanzzwischenbericht vor.

Auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2024 ist insgesamt mit einem verschlechterten Kommunalen Finanzausgleich 2024 zu rechnen.
Nachdem die beiden Grundkopfbeträge für die Ermittlung der Bedarfsmesszahl 2024 sowie die Investitionspauschale pro Einwohner 2024 im Rahmen der Mai-Steuerschätzung 2024 zurückgenommen wurden, haben sich die Zuweisungen (Investitionspauschale + Schlüsselzuweisungen + Mehrzuweisungen) um rund 28.000 Euro verschlechtert.

Das Grund- und Gewerbesteueraufkommen zeigt sich nach aktuellem Stand um 57.000 Euro verbessert. Die Vergnügungssteuer zeigt sich im Vergleich zur Planung unverändert.  

Inwieweit die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2024 zu einer Verbesserung oder sogar noch weiteren Verschlechterung der Prognosezahlen im Zusammenhang mit der noch anstehenden November-Steuerschätzung 2024 beitragen wird, lässt sich aktuell nur schwerlich prognostizieren.

Das zu erwartende Defizit im Ergebnishaushalt 2024 wird sich im Vergleich zu den Haushaltsplanungen 2024 nicht bzw. nicht wesentlich reduzieren lassen. Des Weiteren lässt sich aktuell noch überhaupt nicht abschätzen, inwieweit die Kosten des Hochwassers Anfang Juni 2024 von Seiten des Landes Baden-Württemberg getragen werden. Sollten diese Kosten bei der Gemeinde verbleiben, wird sich das Defizit im Ergebnishaushalt 2024 deutlich erhöhen.

Die Abwicklung des Investitionsplans 2024 wurde von Kämmerer Stefan Schürle ausführlich dargestellt. Der Finanzierungsmittelfehlbetrag aus Investitionstätigkeit in Höhe von 271.350 Euro kann bei optimalem Verlauf auf eine schwarze Null reduziert werden. In der Folge zeigt sich der Liquiditätsstand auf Ende des Jahres 2024 spürbar verbessert.

Für das Jahr 2025 ist mit einem deutlich verschlechterten FAG zu rechnen. Stand heute muss allein in diesem Bereich von einem Minus in Höhe von rund 500.000 Euro ausgegangen werden. Angesichts von bis zu 750.000 Euro Minus im Ergebnishaushalt stehen bei der Gemeinde schwierige Etatberatungen für das Jahr 2025 an.


Kanalsanierung Leinzell: Funktionsabschnitt 5 2.TA
(Austraße - Birkenstraße - Blumenstraße - Am Legelesbrunnen)
Ausschreibungsbeschluss

Für die Kanalsanierungsmaßnahme "Funktionsabschnitt 5 2.TA - Bereich Austraße-Birkenstraße-Blumenstraße-Am Legelesbrunnen" hat die Gemeinde Leinzell bei Baukosten in Höhe von 165.000 Euro und einer Förderquote von 80,0 % in 2023 einen Zuschuss in Höhe von 122.300,00 Euro beantragt. Leider wurde dieser Zuschussantrag abgelehnt. Ein Wiederholungsantrag in 2024 für das Förderprogrammjahr 2025 kann nicht gestellt werden, nachdem der Schwellenwert (9,50 Euro / Förderquote 20%) für das maßgebliche Wasser- und Abwasserentgelt (Härtefälle) nach der Novellierung der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft nicht erreicht wird. Ein Wiederholungsantrag in 2025 für 2026 hätte auch wenig bis keinen Erfolg. Auch wenn der Schwellenwert erreicht werden könnte (Gebührenerhöhungen notwendig), wären die Erfolgsaussichten für eine Förderung praktisch nicht gegeben. Gleichzeitige Härtefallförderung und Regelförderung ist nicht zu erwarten. Nachdem für einen 1. Funktionsabschnitt bei der SKA Horn in 2025 für 2026 der Antrag auf Regelförderung gestellt werden soll, wäre eine Härtefallförderung nicht realistisch.
Zeitplan für die Maßnahme:

Ausschreibungsbeschluss Gemeinderat:    24.09.2024
Vergabebeschluss Gemeindeart:                   26.11.2024
Bauzeit:                    Februar/März 2025 – Oktober 2025

Gemeinderat Friedrich erkundigte sich nach den Kosten des letzten Bauabschnittes. Kämmerer Schürle gab an, dass mit Kosten in Höhe von 180.000 € gerechnet werden muss. Bisher habe die Gemeinde bei jedem Abschnitt einen Zuschuss erhaltet. Aus diesem Grund kann dieser Abschnitt auch ohne Zuschuss abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung, die Leistungen der Kanalsanierungsmaßnahme „Funktionsabschnitt 5 2.TA - Bereich Austraße-Birkenstraße-Blumenstraße-Am Legelesbrunnen“ beschränkt auszuschreiben.


Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters für den Verwaltungsrat der Breitband Ostalb KAöR

Bisher waren der Ostalbkreis und seine Kommunen Beteiligte bei Komm.Pakt.Net. Die Verpachtung und Verwaltung der Breitbandinfrastruktur war bisher die Aufgabe von Komm.Pakt.Net. Diese Kommunalanstalt öffentlichen Rechts wurde zum 30.06.2024 aufgelöst.
Die Kommunen des Ostalbkreises haben gemeinsam mit dem Landkreis am 30.04.2024 beschlossen, zum 1. Juli 2024 die Breitband Ostalb KAöR zu gründen, um die Rechtsnachfolge für die Pachtverträge und den Netzbetriebsvertrag sicherzustellen. Die Änderungsvereinbarung zum Netzbetriebsvertrag wurde mit der NetCom BW bereits unterschrieben. Die Breitband Ostalb KAöR hat ihren Sitz in Aalen.
Organe der Kommunalanstalt öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Vorstand ist Bürgermeister a.D. Manfred Fischer. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, Landrat Dr. Joachim Bläse, dem stellvertretenden Vorsitzenden, Bürgermeister Stefan Jenninger und den Vertretern der 42 Kommunen.
Der Verwaltungsrat der Komm.Pakt.Net ist in der Regel einmal im Jahr zusammengekommen. Da die Breitband Ostalb KAöR neu gegründet wurde, ist es vorstellbar, dass anfangs nicht nur eine Sitzung pro Jahr stattfindet. Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind die Beratung, Förderung und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes und der Beschluss von Satzungsänderungen. Der Vertreter sowie der Stellvertreter müssen gemäß der Satzung durch den Gemeinderat der Mitgliedskommune bestellt werden. Die Dauer der Mitgliedschaft ist in § 5 Abs. 2 und 5 der Anstaltssatzung von Breitband Ostalb KAöR geregelt.
Vorgeschlagen wurde Bürgermeister Schäffler Kraft seines Amtes als Vertreter und Gemeinderat Binder als Stellvertreter
Der Gemeinderat beschloss einstimmig Bürgermeister Schäffler als Vertreter. Stellvertreter soll Johannes Binder werden. Seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat endet mit dem Ende der Gemeinderatsperiode.


Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leinzell
-Beratung

Wie bereits in der Sitzung am 23.07.2024 angesprochen, möchte die Verwaltung die in der Hauptsatzung aufgeführten beratenden Ausschüsse zusammenfassen.

Derzeitig beratende und in der Hauptsatzung festgelegten neun Ausschüsse sollen auf sechs Ausschüsse zusammengefasst werden.  

Die neuen Ausschüsse werden sein:
Technischer Ausschuss, Sozialausschuss, Verwaltungsausschuss, Kindergartenausschuss (Der Kindergartenausschuss muss getrennt geregelt werden, da es eine Vereinbarung mit dem katholischen Kindergarten gibt.). Sonstige Ausschüsse, Ausschuss für den Schulbeirat.
Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschüsse auf jeweils 6 Mitglieder (ohne Stellvertreter) zu reduzieren.
In die Ausschüsse Technischer Ausschuss, Sozialausschuss sowie Verwaltungsausschuss können nur Gemeinderatsmitglieder und Bürgermeister gewählt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass auf dieser Vorlage die Hauptsatzung in der Oktobersitzung beschlossen werden kann.


Bestellung Bürgermeisterstellvertreter zum Ratschreiber

Nach § 35a und 35b des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) kann die Gemeinde einen oder mehrere Ratschreiber bestellen. Der Ratschreiber ist u.a. allgemein befugt, Unterschriften und Abschriften öffentlich zu beglaubigen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Bürgermeisterstellvertreter Herr Binder und Herr Baumann zum 24.09.2024 zu stellvertretenden Ratschreibern der Gemeinde Leinzell zu bestellen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Bestellung der Bürgermeisterstellvertreter Herr Binder und Herr Baumann zum 24.09.2024 zu stellvertretenden Ratschreibern der Gemeinde Leinzell.

Vergabe der Ausschreibung für das Feuerwehrfahrzeug

Wie geplant hat die Gemeinde Leinzell die Zusage vom Ausgleichsstock (250.000 €) und der Z-Feu (96.000 €) erhalten. Daher kann jetzt in die nächste Phase der Beschaffung übergegangen werden. Diese wäre, die Ausschreibung (europaweit) für das benötigte HLF-10 Feuerwehrfahrzeug.
Es wurden drei Angebote eingeholt. Die Firma BFG GmbH gab ein Angebot in Höhe von 4.673,13 € ab.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Ausschreibung an die Firma BFG GmbH zu.


Seilbahn / Spielgerät hinter der Schwimmhalle

Bei der diesjährigen Spielplatzüberprüfung wurden verschiedene Spielgeräte
hinter der Kulturhalle unterhalb vom Weg (Baumstämme, Hängebrücke, Klettergerüst aus Holz) stark bemängelt bzw. abgesprochen. Da diese Spielgeräte sich nach den heutigen Normen kaum noch auf dieser Fläche realisieren lassen, hat sich die Gemeindeverwaltung verschiedene Gedanken mit Spielplatzgerätehersteller gemacht und dabei wurde die Idee einer Seilbahn geprüft. Laut Normen und Hersteller würde eine solche Seilbahn ohne Probleme an diesem Platz umsetzbar sein.

Anhand dieser Nachricht wurden zwei Angebote eingeholt. Das erste Angebot lag bei insgesamt 9.457,73 € (brutto) )7.457,73 € (brutto) plus ca. 2.000 € (brutto) für die Montage).  
Die Firma Heinzmann, gab ein Angebot in Höhe von 8.211 € (brutto) (5.652,50 € plus Montage 2.142 € und Befestigungsmaterial 416,5 €) ab.

Die Finanzierung könnte wie folgt aussehen:
-    1.873 € hat die Gemeindeverwaltung noch von der Aktion Spielplatz
-    Der Gemeinderat noch max. 1.500 € an zurückgestellten Sitzungsgeldern aus der Vergangenheit.
-    4.838 € würde aus dem Haushaltsposten für die Kinderspielplatzunterhaltung einfließen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung der Seilbahn bei der Firma
Heinzmann zum Angebotspreis zu 8.211 € (brutto). Die Finanzierung wird wie vorgestellt umgesetzt:


KNX Fernüberwachung Schulzentrum Leinzell

Derzeit wird die Beleuchtung im Schulzentrum über Bewegungsmelder aktiviert. Dies sorgte in der Vergangenheit für Probleme. Wenn die Bewegungsmelder nicht regelmäßig auslösen, werden Fehlermeldungen gemeldet und diese hängen das komplette Programm auf. Aus diesem Grund sollte ein KNX Fernüberwachung eingerichtet werden. Hierfür wurde bei der Firma Elektro Dinkel ein Angebot eingeholt. Dieses beläuft sich auf brutto 2.337,05 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung und Einrichtung der KNX Fernüberwachung bei der Firma Dinkel zum Preis von 2.237,05 €.


Neue Spielgeräte für die Kernzeitbetreuung Grundschule

Die Mitarbeiterinnen der Kernzeitbetreuung haben der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass Sie wenig Spielzeuge bzw. Beschäftigungsmaterial für die Kinder haben. Viele der bestehenden Spielzeuge sind kaputt oder es fehlen Teile, sodass diese nicht mehr benutzt werden können.
Daher haben die beiden Mitarbeiterinnen aus der Kernzeit jetzt eine Liste erstellt mit Dingen, welche Sie gerne beschaffen möchten. Der Gesamtpreis dieser Liste beträgt ca. 1.700 €. In dieser Summe ist auch ein Laptop enthalten.

Gemeinderat Schaile erkundigt sich, ob 1.700 € ausreichend sind.
Bürgermeister Schäffler gab an, dass es aus seiner Sicht auch in Ordnung wäre wenn sich die Kosten auf 2.000 € erhöhen.

Der Gemeinderat stimmte der Freigabe von 1.700 € zu.


Vorstellung Zufahrt / Bebauung Tuncer Holding

Herr Tuncer hat in der letzten Vorstellung im Gemeinderat präsentiert, wie er sich die Zufahrt über den öffentlichen Bereich in der Bergstraße vorstellen könnte.
Diese Planung hat sich jedoch als nicht möglich herausgestellt, da die Neigung mehr als 20% beträgt und diese somit nicht in der Norm liegt.

Herr Tuncer informierte den Gemeinderat über die Änderungen zur letzten Vorstellung des Bauvorhabens. Es sollen nur noch 13 anstatt 14 Reihenhäuser gebaut werden. Ebenfalls sind für zwei Häuser nur jeweils 1 Stellplatz angedacht. Die restlichen Häuser erhalten weiterhin 2 Stellplätze.
Er stellte dem Gemeinderat die neu angedachter Zufahrt- und Abfahrtssituation vor.
Geplant ist die Einfahrt über den Igginger Weg, Berggartenstraße und anschließend Bergstraße. Die Abfahrt soll direkt über die Bergstraße erfolgen.

Bürgermeister Schäffler sah die Zufahrt kritisch. Die Straßenverhältnisse in der Bergstraße (oberer Bereich) und Igginger Weg sind für den wachsenden Verkehr nicht geeignet.
Gemeinderat Binder bemängelte die Straßenbreite. Die ebenfalls ist das enorme Verkehrsaufkommen schwierig.
So kann er sich die Realisierung dieses Projektes im Thema Zu- und Abfahrt nicht vorstellen.

Gemeinderat Baumann erinnerte an die Baustellenfahrzeuge. Diese kommen durch die schmalen Straßen nicht zur Baustelle. Ebenfalls sind die Straßen hierfür nicht geeignet.
Herr Tuncer gab an, dass der Bau von unten angefahren werden soll. Die Baufahrzeuge werden nicht über die geplante Zufahrt fahren.

Gemeinderat Binder war der Meinung, dass die erste vorgestellte Zufahrtssituation besser war. Herr Tuncer verwies auf die Steigung/Gefälle.
Der Gemeinderat war sich einig, dass es neue Planungen über die Zu- und Abfahrtsituation geben sollte. Die vorgestellte Variante kann so nicht umgesetzt werden. Herr Tuncer gab an sich nochmals Gedanken zu diesem Thema zu machen.


Annahme von Spenden

Spenden über 100 € bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.

Die Bäckerei Weith spendete 400 Brötchen für die Dorfolympiade/Dorfhock im Wert von 220,0
Anonyme Spende in Höhe von 300,00 € für die Erneuerung der Wappen im Kreisverkehr.

Der Gemeinderat nahm einstimmig diese Spenden an.


Baugesuche

Baugesuch Hardtstraße, Neubau Schuppen und Anbau Wohnhaus
Bereits 2023 wurde ein Bauvorbescheid für den Bau eines Schuppens/Halle eingereicht. Hierzu wurden alle Befreiungen erteilt.
Nun kam ein Anbau an das bestehende Wohnhaus dazu.
Folgende Verstöße gegen den Bebauungsplan wurden festgestellt:
-Überschreitung der Baugrenze Süd mit dem Anbau um ca. 1 m / 4,25 qm
- Durch die Erweiterung entsteht ein nicht zulässiges drittes Vollgeschoss im UG
Aus städtebaulicher Sicht können alle Befreiungen erteilt werden.

Weiterhin ist von der Gemeinde ist zu bestätigen, dass die im Bebauungsplan „Mühlhalde“ dargestellte Planung am westlichen Rand des Bebauungsplans (Parkplatzfläche mit Grünfläche als Teil der öffentlichen Verkehrsfläche, weiterer Straßenverlauf in nördliche Richtung und Baufelder westlich davon) zukünftig nicht mehr umgesetzt werden soll.

Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zum obengenannten Bauvorhaben sowie zu den Befreiungen.
Ebenfalls bestätigt der Gemeinderat, dass die im Bebauungsplan Mühlhalde dargestellten Planungen am westlichen Rand (Parkplatzfläche mit Grünfläche als Teil der öffentlichen Verkehrsfläche, weiterer Straßenverlauf in nördliche Richtung und Baufelder westlich davon) werden nicht umgesetzt.

Baugesuch Austraße 5, Instandsetzung und Umnutzung der denkmalgeschützten Textil- und Korsettfabrik Uhlmann in 10 Wohneinheiten und Büroflächen
In den Gebäude Austraße 5 sollen 10 Wohneinheiten und 4 Büroräume entstehen.
Insgesamt sind 17 Stellplätze geplant.
Zur ersten Vorstellung gab es folgende Änderungen:
Es soll keine Kindertagesstätte eingerichtet werden, dafür mehr Wohnraum. Ebenfalls wird kein Spielplatz gebaut. Die Stellplätze sollen direkt von der Austraße befahren werden.

Gemeinderätin Öz erkundige sich nach dem Zusammenhang der Stellplätze im Zusammenhang mit den Wohnungen.
Bürgermeister Schäffler gab an, dass es hier einen Stellplatzschlüssel gibt welcher eingehalten wird.

Gemeinderat Schaile bemängelt die Parksituation. Ebenfalls bemängelte er den derzeitigen Zustand des Grundstückes.

Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zum obengenannten Bauvorhaben.


Baugesuch Austraße 21, Errichtung eines Carports
Die Eigentümer des Gebäudes Austraße 21 möchten ihren derzeitigen Stellplatz mit einem Carport überdachen. Das Bauvorhaben überschreitet allerdings die Baulinie. Bürgermeister Schäffler gab an, dass die umliegenden Gebäude alle über die Baulinie hinaus gebaut haben und die Einwilligung der Gemeinde erhalten haben.

Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zum Bauvorhaben.


Weitere Informationen

Sitzungstermine

Die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderates und der Ausschüsse erhalten Sie im Bereich "Sitzungstermine".

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